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1.12.1880 Erstes Blatt
 
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Telegraphische Depeschen.

Wagner'- telegr. C-rrespondenz-Bureau.

Berlin, 29. Novbr. Der Kaiser unternahm gestern Nachmittag in geschlostenem Wagen eine Spazierfahrt und empfängt heute Nachmittag 1 Uhr den Botschafter Fürst Hohenlohe.

Auf ein an Fürst Bismarck gerichtetes Begrüßungs-Telegramm von 300 in Düsseldorf versammelten Mitgliedern des Vereins der deutschen iEtsen-

hüttenleute, worin dieselben für das Wohlwollen danken, welches der Reichs, kanzler für die Industrie durch die U-bernahme des Handelsministeriums anf's Neue b; kündet habe, dankte der Reichskanzler derNordd. Allg. Ztg." zufolge telegraphisch und fügte die Versicherung hinzu, er werde sorifahrem das Amt deS Handelsministers im Interesse der nationalen Arbeit wahrzunehmen zu deren Schutz und Förderung er dasselbe übernommen habe.

Melbourne, 28. Noobr. Der Capitän und 6 Mann der Besatzung des englischen KriegsschiffesSandfly" wurden von Eingeborenen der Salo­mon-Inseln ermordet.

Bukarest, 28. Noobr. Die rumänische Thronfolgefrage ist durch eine in seinem ebenen und im Namen seiner Kinder erfolgte ofsictelle Erklärung des Fürsten Leopold von Hohenzollern, wonach er die cvent. Erbfolge des Fürsten Karl annebme, geregelt. Es hat hierbei weder eine Adoptirung, noch eine unmittelbare Bezeichnung eines Thronfolgers stattgefunden.

Paris, 29. Noobr. Mehrere Personen, welche sich auf den Kirchhof LevallotS begaben, um auf dem Grabe Ferrö's zu drmonstriren, wurden verhaftet.

London, 29. Novbr. Das Coldstream-Garderegiment erhielt Befehl, nach Irland abz imarfchlren.

Paris, 29. November. DieAgence Havas" meldet aus Skutari: Die Dulcignoten sind entwaffnet. Derwisch Pascha mit seinen Truppen ist nach Erfüllung seiner Mission wieder in Skutari angelangt und hat erklärt, er werde sich nach Epirus begeben.

Abends. Das JournalTemps" sucht unter Bezugnahme auf die Aktenstücke des Gelbbuches nachzuweisen, daß Freycinet stets das europäische Concert aufrechterhalten wollte, ohne indessen England bet feindseligen Akten gegen die Türket zu folgen. Freycinet hätte auf die Verbindung der montene- grtnischen Aligelegenhett mit der griechischen bestehen können, wenn man hätte hoffen können, daß die Flottendemonstration die Türket einschüchtern würde, was England für sicher hielt. Die Ereignisse erwiesen indessen diese Ansicht als irrthümlich. Das europäische Concert erreichte zwar die Uebergabe Dul- ctgnos, erlag aber unter diesem Triumphe. Die Anstrengung war so groß und dem Resultate gegenüber so unverhältnißmäßtg, daß Niemand davon sprechen und hören wolle. Das curopd'fc^e Concert war niemals ein herz­liches. Sein Bruch sei durch die Fehler Englands herbeigeführt, welches das- selbe unrichtiger Weise von der Demonstration zur Action übergehen lassen wollte.

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Da seit der Q Georg Lösch! verflossen find, j selbe relv. seine wentserien hierm hier oerwa/tete binnen drei M an gerechnet in 6i a's sonst dn s Lvschhorn sür Vermbgen drSselb nächstm Eibrn würde.

Tlecheitig tt( tvelche Ansprüche Vermögen zu hab forderung, ihre 1 innerhalb obiger der Nichtb-.rückstch zu machen.

L'ch. 15. Nove .^herzogliche L646) Mittwoch de 45 Ä.3*« > ÖO Höft« '*? 8o Mists. lnKetend ben 30.

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Lokales.

Gießen, 30. November. In der am 15. 1. Mts. unter dem Vorsitze des Herrn Pro vtnzialdirectors Dr. Boek mann stattgefunvenen Sitzung des Provinztalausschuffes der Provinz Obcrhessen wurden zunächst die Verhandlungen in Betreff der beiden Expropriattonsanträge des Cb- W. Bruce Fernie gegen ß. Theodor Felsing und H. Becker Ehefrau zu Gießen dein Anträge des Vertreters des Klägers Herrn Rechtsanwalt Doensciff entiprechend ausgesetzt und hierauf eine Anzahl von Angelegenheiten in geheimer Sitzung erledigt.

In der hiernach folgenden öffentlichen Sitzung wurden folgende Gegenstände verhandelt.

In Sachen des Orts ; Armenverbandes Mainz gegen den Land - Armenverband Gießen wegen Unterstützung des Eckhard Aff entschied der Provtnzialausschuß mit Rücksicht darauf, daß Beklagter nicht in Abrede gestellt habe, daß von ium die Familie des Eckhard Aff zur Zeit der von dem Kläger dem Letzteren verwiütgten Unterstützung schon längere Zeit als landarm unter­stützt worden sei; daß nach Lage der Sache und auch nach der von dem Kläger.tlick ange­führten Entscheidung des Bundesamtes angenommen werden muffe, daß in der Familie das Familienhaupt mittelbar unterstützt werde und daß deßhalb, sobald die Familie eines landarmen Famtlienbaupies der Fürsorge eines Lanvarmenverbandes anheimgefallcn sei, bei später in einem anderen Landarmcnverbande hervortretcnder Hülfsbedürftigkeit des Famllienhauptes dcijenige Landarmenverband zur Unterstützung verpflichtet erscheine, der zur Zeit dieser Unterstützung die Familie unterstützt habe; daß Beklagter den Betrag der Kosten nicht beanstandet habe und kein Anlaß vorliege, denselben ex officio zu beanstanden, dahin, daß Beklagter schuldig sei, an den Kläger die eingeklagten 11 zu bezahlen, die Kosten des Verfahrens zu tragen und an die Provinzialcaffe den Averstonalbetrag von 20 JL zu entrichten.

Die hierauf folgende längere Verhandlung in Betreff der Reklamation gegen die Wahl des Gemeinderaths zu Altenschlirf bot durch die Vernehmung einer großen Anzahl von Zeugen ein höchst intereffantes Bild der Aufregung, welche in vielen Gemeinden des Landes durch die dermalen vorzunehmcnden Ergänzungswahlen für den Gemeinderath hervorgerufen wird. Zu­gleich legte gerade diese Verhandlung die großen Vorzüge ves neu:n mündlichen und öffentlichen Verfahrens klar an den Tag, da gerade die persönlichen Eindrücke der Parteien und Zeugen auf die Entscheidung des Provinzialausschuffes augenscheinlich von maßgebendem Einfluß waren. Zum Verständniß des Sachverhältniffes wird dec nachstehende Abdruck des Urtheiles, gegen welches ein Recurs nicht zulässig ist, genügen.

In Dachen betreffend die Reclamation gegen die Wahl des Gemeinderathes zu Alten­schlirf bat der ProvinzialauSschuß der Provinz Oberheffen in seiner heutigen öffentlichen Sitzung auf den von Johannes Döll von Altenschlirf gegen die Entscheidung des Kreisausschuffes des Kreises Lauterbach vom 30. September l. I. verfolgten Recurs, nach von dem Vorsitzenden erstatteten Vortrag und stattgefundener mündlicher Verhandlung in Erwägung,

I. daß Johannes Döll gegen die Wahl des Gemeinderathes zu Altenschlirf aus dem Grunde reclamirt hat, weil nach den Stimmzetteln auf Andreas Eichenauer nur 24 Stimmen gefallen seien, während er in der Zählliste mit 27 Stimmen eingetragen sei, auf den.Rccia- manten aber 26 Stimmen gefallen seien, während ihm in der Zählliste nur 21 Stimmen zur gerechnet worden seien, so daß in Folge deffen Reklamant anstatt des Andreas Eichenauer als gewählt zu betrachten sei;

II. daß der Kreisausschuß die Reklamation insofern für begründet erkannt hat, als er zugestanden hat, daß auf den Reklamanten 26 und auf den Andrea» Eichenauer nur 24 Stimmen gefallen seien, und aus dieser, auf das Ergebniß der Wahl einflußreichen Unregelmäßigkeit die Consequenz gezogen hat, daß die Wahl ungültig sei;

III. daß Reklamant sich durch diese Entscheidung insofern beschwert fühlt, als die Wahl für ungültig erklärt wurde, anstatt daß das Wahlergebniß nach Maßgabe der Stimmzettel festgestellt worden sei;

IV. daß die Entscheidung erster Instanz jedenfalls in der Beziehung zu beanstanden ist, daß sie auf der einen Seite unterstellt, es seien die Stimmen zum Nacbtheile des Reklamanten nicht richtig gezählt worden, und auf der anderen Sette auf diese Unterstellung die Folgerung stützt, daß dic Wahl als ungültig aufzuheben sei, während doch eine solche Folgerung nur in dem Falle als berechtigt erscheinen könnte, wenn der Kreisausschuß angenommen hätte, daß in Bezug auf das Ergebniß der Abstimmung Zweifel obwalteten, was nach Obigem nicht der Fall ist;

V. daß nach Lage der Sache der Provtnzialausschuß sich nicht darauf beschränken, kann, die von dem Kreisausschuffe auf seine oben erwähnte Unterstellung irriger Weise gegründete Folgerung richtig zu stellen, sondern auch verpflichtet erscheint, die Richtigkeit der Unterstellung, daß auf den Reklamanten mehr Stimmen gefallen seien, als auf den Andreas Eichenauer, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen;

VI. daß zu Gunsten dieser Unterstellung des Kreisausschuffes sich tn der mündlichen Verhandlung folgende Gründe ergeben haben:

1) nach der bestimmten und «uf Dienstpflicht genommenen Aussage des Großh Bürger­meisters Schaaf, welcher als Vorsitzender der Wahlcommission fungtrt bat, sind die Stimmzettel vom Schluffe des Wahlaktes an bis zur Feststellung des von dem Reciamanten behaupteten Ergebniffes der Abstimmung in der Verwahrung des Großb. Bürgermeisters verblieben, und ist deßhalb nur die Wahl zwischen der Annahme vcrstattet, daß der Großh Bürgermeister Schaaf an Stelle der richtigen Stimmzettel gefälschte untergeschoben habe, und der Annahme, daß das Mitglied der Wahlcommisfion Johannes Schäddel V. irrig oder absichtlich die Stimmzettel falsch verlesen habe.

2) Gegen eine Belastung des Großh. Bürgermeisters spricht be. Umstand, daß demselben in num. act 5 von Großh. Kreisamte Lauterbach das Lob eines redlichen Charakters ertheilt w!rd, und daß derselbe in der mündlichen Verhandlung durch sein ebenso ruhiges wie bestimmtes Auftreten und feine klare, widerspruchsfreie Aussage einen durchaus günstigen Eindruck gemacht

Grund habe. Geh. Oderbaurath Müller, der nach dem Einsturz sich sofort an Ort und Stelle begeben und auch den Lazarethbau untersucht hat, glaubt keinen Grund zu der Annahme zu haben, daß an Letzterem eine ähnliche Katastrophe zu befürchten sei, da sich nirgends Risse oder Sprünge im Mauerwerk gezeigt haben. Ministerial- rath Weber bemerkt, es sei das Gerücht bezüglich etwaiger Bedenken bei dem Laza- rethbau auch zw Ohren der Regierung gekommen und die Commissäre derselben wür­den vielleicht heute schon in Marienschloß gewesen sein, wenn sie nicht gerade seit dem vorigen Freitag dadurch hier festgehaltcn worden wären, daß der jetzig.' Berathungs- gegenstand auf der Tagesordnung der Kammer gestanden. Nach einer weiteren kurzen Bemerkung des Abg- Betz wird dem Ausschußantrag einstimmig Folge gegeben, wo­nach die Kammer unter dem Vorbehalt etwaiger Ersatz- und Regreß-Ansprüche an wen Rechtens nach dem Ergebniß der bereits eingeleiteten gerichtlichen und admini­strativen Untersuchung, sowie unter der Voraussetzung, daß den Ständen über das Ergebniß dieser Untersuchungen, sobald solcbe geschlossen sind, Mittheilung gemacht wird, ihre Zustimmung dazu erklärt, daß die auf 600U JL veranschlagten Mehrkosten des betreffenden Baues aus paraten Mitteln der Hauptstaatskasse verwandt werden. Der folgende Gegenstand der Tagesordnung, Gesetzentwurf in Betreff der Aus­übung und des Schutzes der Fischerei, bietet zu einer Berichterstattung keinen Anlaß. Die 67 Artikel des Entwurfes werden nach den Anträgen des Ausschusses entweder in der ursprünglichen Fassung oder mit unwesentlichen, von der Regierung gebilligten Modifikationen angenommen. Die zu einzelnen Artikeln des Entwurfes heute einge­brachten Amendements werden zum größten Theile abgelehnt Ein Antrag des Abg. Heinzerling, welcher die Einschiebung eines Art. 63a bezweckt, wodurch die Auf­rechterhaltung des Art. 1 de? Fischereistrafgesetzes ausgesprochen werden soll, wird an den Ausschuß verwiesen, da Zweifel darüber entstanden, ob gesetzliche Bestimmungen in dieser Hinsicht nicht bereits bestehen.

Als RegierungScommissäre in dieser Materie fungiren und betheiligen sich an der Discussion Staatsminister Freiherr von Starck, Exe., Ministerialrath Jaup, Oberforstrath D r a u d t und Oberförster P r e u s ch e n. Die Abstimmung über das Gesetz im Ganzen wird bis zur Entscheidung über den Antrag Heinzerling ausgesetzt. Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Wegebaugesetz.

Hesterreich.

Prag, 28. Novbr. Eine Volksversammlung der jungczechischen Partei wurde wegen Tumults von dem Regterungs-Commissar aufgelöst; hinsichtlich der Wahl des Präsidiums war zwischen dem Comttü und der Arbeiterpartei Streit entstanden, der tn ein Handgemenge ausartete; da letzteres auf den Saal beschränkt blieb, so hatte die Polizei keinen Anlaß etnzuschreiten.

England.

Loudon, 28. November. Granville erklärte in seiner Rede zu Hanley ferner: Er habe bezüglich der Flottendemonstration nie gesagt, daß es nicht die Absicht Englands sei, je eine Kanone abzufeuern, sondern er habe gesagt: die Wahrscheinlichkeit, daß ein derartiges Vorgehen nöthtg würde, sei äußerst gering. Betreffs Rußlands erklärte Granville, daß England kein Bündniß mit dieser Macht abschloß, und gewiß auch seinerzeit kein geheimes Abkommen zwischen beiden getroffen sei. Bezüglich Deutschlands wiederholte Granville, was er schon gesagt habe, als er noch nicht Minister war: daß Deutschland einen so wichtigen Einfluß ausübe, wie es seiner großen Machtstellung in Europa gebühre. Deutschland sei es gewesen, welches tn der orientalischen Frage das europäische Einvernehmen bis zu diesem Augenblick aufrechterhielt.

Australien.

Melbourne, 2. Novbr. Gestern ist die hiesige Ausstellung eröffnet worden und Freude und Stolz erfüllen alle Gemüther. Philadelphia und Sidney kennen doch wenigstens eine Entwicklungsgeschichte von einem Jahrhun­dert, hier tndeß, wo sich jetzt tn Melbourne die Riesenhallen eines Tempels der Industrie und Kzrnst erheben, bedeckte vor 46 Jahren noch ein kaum von einem Europäer betretener Urwald den unentweihten Boden, stand die Rinden- Hütte des nackten Eingeborenen und äsete das Känguruh, als 1834 der erste Ansiedler, Themas Henty von Launceston (in Tasmanien) diese Stätte betrat und sich al.tz Ansiedler niederließ. Dieses Datum bezieht sich indessen nicht auf das Geburtsjahr der Colonie, sondern nur auf eine werdende Stadt tn ihren, ersten schwachen Anfängen. Die erste Zählung im Mat 1836 ergab eine. Bevölkerung von 177 Personen. Erst mit der Losretßung von Neu Süd- Wales, die am 1. Juli 1851 genehmigt wurde, entstand die Colonie, die den inhaltsvollen Namen Victoria annahm. Nie ist ein Name seinem Träger von größerer Bedeutung geworden, denn die Siegreiche vermochte es im Jünglings­alter von etwa 29 Jahren, alle Nationen der Welt zum edlen Wettstreite etn- zuladen. Etwas Größeres hat kein Volk der Welt geleistet! Das Aus­stellungsgebäude Melbournes kann sich würdig an die Seite aller Bauten stellen, welche von den großen Nationen zu gleichem Zweck aufgeführt worden. Das der großen Ausstellung tn London 1851 errichtete nahm einen Grund­flächenraum von 19 Acker ein und das von 1862 23, das in Wien 19, das in Philadelphia 2U/3 und das tn Sidney 11, dagegen das tn Melbourne jetzt eröffnete nach Angabe des Gouverneurs etwa 30 Acker. Das erste Londoner Gebäude bot den Ausstellern einen Innern Raum von 770,780, das in Mel­bourne 1,200,000 Fuß! Und sie sind wohl gefüllt mit den edelsten Schätzen der Industrie und Kunst aller Nationen tn einem Gesammtwerthe von mehr als 4 Mill. L. Nun zu ein paar Einzelheiten über die Eröffnungsfeierlichkeit. Man schätzt, daß während des Umzugs nicht weniger als 150,000 Menschen als Zuschauer auf den Straßen waren. Gleich nach der Eröffnung schickte der Gouverneur ein Telegramär an die Königin ab, das schon um 1 Uhr Madras erreicht hatte. Alle Vorbereitungen waren gut getroffen und die Feier verlief ohne Störung. DaS Innere des Gebäudes, wo die Sitze für zahlende Gäste reservirt wurden, war nicht sehr voll. Heute wurde die Ausstellung von 15,108 Personen besucht, von denen aber nur 8511 Eintrittsgeld bezahlten. Heute Abend um 9 Uhr bemannten alle Kriegsschiffe im Hafen ihre Rahen und brannten blaue Lichter. DieFintsterre" brannte Laternen und die deutschen und italienischen Schiffe farbige Lichter. Alle ließen Raketen steigen. Der Cerberus" und derNelson" betheiligten sich ebenfalls an dem Schauspiel. Der Anblick war sehr malerisch und etwa 40,000 Menschen hatten sich an der Küste und an den Landungsbrücken als Zuschauer eingefunden. Heute Abend gab der Gouverneur den Commissaren ein offictelles Essen, bet dem die sämmtltchen jetzt im Gouvernement House wohnenden Gouverneure zugegen waren. ______________________