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Nr. 1O1. Samstag den 1. Mai 188«,
Hießen er "Anze iger
A«M- md AmisdlM für 6rn Kreis Gießen.
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ExPeditionSbureau r
Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hßeit. Bekanntmachung.
Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 31. Januar 1879 bis dahin 1880 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswatsenkaffe eingegangen.
Man bringt dies mit herzlichem Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, am 28. April 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Ord7- Nr.
Gemeinden.
Orb.« Nr.
Gemeinden.
Ord.- Nr.
Gemeinden.
JL
Ord.- Nr.
Gemeinden.
Uebertrag
52
68
Uebertrag
206
28
61.
Uebertrag
262
56
96
1.
Albach..... .
—
—
21.
Gießen.......
91
—
41.
Lich ........
6
10
Rödgen......
—
2.
Mendorf a. d. Lahn . .
3
6
22.
Göbelnrod .....
—
—
42.
Lindenstruth .....
—
—
62.
Röthges......
—
—
3.
Mendorf a. d. Lda. . .
11
53
23.
Großen-Buseck ....
4
—
43.
Lollar.......
6
87
63.
Rüddingshausen . . .
—
69
4.
Allertshausen ....
1
17
24.
Großen-Linden ....
5
45
44.
Londorf ......
8
8
64.
Ruttershausen ....
—
60
o.
Alten-Buseck .....
3
37
25.
Grünberg......
9
24
45,
Lumda.......
—
—
65.
Saasen ...... •
—
63
6.
Annerod......
5
13
26.
Grüningcn .....
1
20
46.
Mainzlar......
3
47
66.
Stangenrod.....
—
—
7.
Bellersheim.....
5
37
27.
Harbach......
1
19
47.
Münster......
1
39
67.
Staufenberg.....
7
71
8.
Beltershain.....
—
76
28.
Hattenrod ......
—
30
48.
Muschenheim.....
—'
40
68.
Steinbach......
2
77
9.
Bersrod ......
—
43
29.
Hausen..... -
3
20
49.
Nieder-Bessingen . . .
—
—
69.
Steinheim......
4
71
10.
Bettenhausen ....
2
—
30.
Heuchelheim .....
Holzheim......
1
25
50.
Ronnenroth.....
5
14
70.
Stockhausen.....
—
75
11.
Beuern . ......
5
94
31.
2
90
51.
Obbornhofen.....
2
45
71.
Trais-Horloff ....
Treis a. d. Lda. . • .
1
56
12.
Birklar.......
1
60
32
Hungen ......
4
31
52.
Ober-Bessingen ....
—
80
72.
5
23
•13.
Burkhardsfelden . . .
-
15
33.
Inheiden......
6
15
53.
Ober-Hörgern ....
12
—
73.
Trohe ......
—
—
14.
Climbach......
4
30
34.
Kesselbach......
3
52
54.
Odenhausen.....
—
—
74.
Utphe.......
5
30
15.
Daubrmgen .....
3
67
35.
Klein-Linden.....
2
7
55-
Oppenrod......
2
—
75.
Villingen......
1
20
16.
Dorf-Gill......
—
20
36.
Langd . ......
—
60
56.
Queckborn......
—
50
76.
Watzenborn mit Steinberg
9
62
17.
Eberstadt......
1
10
37.
Laug-Göns .....
2
90
57.
Rabertshausen ....
—
—
77.
Weickartshain ....
1
3
18.
Ettingshausen ....
—
60
38.
Langsdorf......
11
32
58.
Reinhardshain ....
1
96
78.
Weitershain.....
—
91
19.
Garbenteich.....
1
50
39.
Laurer .......
—
—
59.
Reiskirchen.....
1
72
79.
Wieseck .......
1
75
20.
Geilshausen .....
—
80
40.
Leihgestern.....
3
—
60.
Rodheim......
3
40
Summe
307
98
Zu übertragen
52
68
Zu übertragen
2U6
2&
»Zu übertragen
W
56
Die Wehrsteuer.
So lange man Steuern erhebt, und das ist sehr, sehr lange her, denn die Steuer ist der Vorläufer der Staatenbtldung, ist man um Gründe nie verlegen gewesen. Der Hauptgrund war immer, daß angeblich die Steuer gebraucht würde, daß sie r.othwendig sei für das allgemeine Wohl oder gegen allgemeine Uebel. In jenen alten Zeiten dictirte die rohe Gewalt die Abgaben, die Steuern waren ein Tribut an die Stärksten im Kampfe um das Dasein, die Zölle nichts anderes als eine Ablösungsgebühr an die Wegelagerer und Raubritter. Später fragte man, ob eine Steuer leicht zu tragen und bequem zu erheben sei, aber immer noch war bis in den Anfang unseres Jahrhunderts hinein der Schwache und Arme auch der Rechtlose, der die Frohnden und den Robot, die Mauth und das Wegegeld an den Mächtigen zu entrichten hatte. Erst in der neuesten Zett tritt die Idee der Gerechtigkeit bei der Steuerveranlagung hervor, obwohl es noch genug Steuerpolittker gibt, welche den Umstand, daß man eine Steuer angeblich „nicht merke" und daß sie „viel bringe" höher stellen, als Recht und Billigkeit.
Bet der Wehrsteuer haben wir es also mit einer, solchen gerechten Steuer zu thun. Man fragt sich zwar, ob man denn diese neue Steuer wirklich brauche, man weiß auch, daß man sie sehr empfindlich merken wird, weil jede neue Steuer, besonders jede Doppelbesteuerung empfindlicher ist, als eine alte gewohnte Abgabe, aber „von Grund aus gerecht", das bleibt das zierende Beiwort dieser Steuer. Was verlangt sie?
Alle Wehrpflichtigen, welche nicht zu dienen vermögen, sollen 12 Jahre lang eine Steuer entrichten, alle ausnahmslos 4 jährlich, die biffer Sttuirten aber darüber hinaus nach ihrem Einkommen. Wer 1000 JL jährliches Einkommen hat, bezahlt jährlich 10 «X., wer 5400 JL. Einkommen hat, 148 Jt. extra u. s. w. Wer nicht dient, ist von einer bedeutenden Last befreit, also kann er und muß er gerechterweise anderweit höhere Lasten tragen, das ist die Logik der Wehrsteuer. Wenn man's so hört, mag's leidlich scheinen, steht aber doch schief darum!
Zunächst hatte man bisher vermieden, die allgemeine Wehrpflicht officiell als eine Last zu bezeichnen; jetzt wird sie in Geld taxtrt, ein Umstand, der sicher nicht den Patriotismus belebt oder das Ansehen der Armee erhöht. Der Reiche, der längere Zeit die hohe Wehrsteuer bezahlt hat und, wenn das Vaterland in Gefahr ist, doch noch eingezogen wird, dürfte mit Recht über Ungerechtigkeit sich beklagen; der Arme, für den es oft ein Glück ist, zu bienen, weil feine Ausbildung und militärische Erziehung ihn fördert und erwerbsfähiger macht, weil er in der Kaserne Kost, Kleidung und Wohnung erhält, wie er sie nie vorher gekannt, der junge Mann, der mit Trauer von der Gestellung zurückkommt, weil er nicht ausgehoben wird, der soll um der sog. Gerechtigkeit willen noch eine Steuer bezahlen. Man hat bisher die Steuern für die Unmündigen vermieden, weil sie doch nur die Eltern treffen, jetzt soll das anders werden. Wer nur Töchter oder gar keine Kinder hat, blsibt steuerfrei, ebenso der Mann, der kräftige, arbeitsfähige Söhne hat, der Nachbar mit schwachen und dienstunfähigen Söhnen aber soll bezahlen. Die Steuer paßt ferntr nicht in den Rahmen einer Ftnanzreform, welche die direc- t<n Steuern beseitigen will. Sie kennt keinen Unterschied zwischen dem fun-
dirten und nicht fundirten Einkommen, sie trifft jedes Einkommen bis zu 1000 JL und alle höheren Einkünfte fast genau in gleichem Maße und ebenso dtrect wie die Klaffen- und klasstficirte Einkommensteuer, die man ermäßigen oder beseitigen möchte. Eine Menge einzelner Bestimmungen hat Ungerechtig- feit für einzelne Familien oder ganze Kaiegorien der Bevölkerung im Gefolge, und zum mindester, ist die Vorlage in der Form, wie sie aus dem Bundesrath hervorgegangen ist, unbillig, unfertig, es fehlt ihr Vieles, wenn nicht Alles, um annehmbar zu erscheinen.
Deutschland.
Berlin, 27. April. Was die Steuervorlagen betrifft, so ist die Geneigtheit für deren Bewilligung unter den Reichstags-Abgeorvneten nicht gewachsen. Da ein Deficit nicht mehr rachzuneisen ist und die künftigen Reformen bezw. Steuernachläffe durchaus nur erst in unbestimmter Gestalt der Regierung vorschweben, so mehrt sich in den Abgeordnetcnkreisen das Gefühl für ihre Verantwortlichkeit und die Aufgabe ihrer Stellung. Die Aufgabe einer Volksvertretung ist doch bisher immer gewesen, von dem Volke alle Lasten fern zu halten, deren Nothwendigkeit nicht unwidersprechlich nachgewiesen war. Namentlich das englische Parlament zeigte die größte Zähigkeit in der Nichtbewilligung neuer Steuern, selbst wenn diese von der Regierung als noch so dringlich bezeichnet wurden. Steuern über Steuern aber zu bewilligen, damit künftig einmal Steuererlaffe erfolgen könnten, fängt denn doch an, immer mehr in Abgeordnetenkreisen bedenklich zu scheinen. Nachdem 130 Millionen neuer Steuern in kurzer Zeit bewilligt worden sind, wird cs unseren Abgeordneten allmälig immer mißlicher, in dieser neuen Richtung noch weiter zu schreiten.
Berlin, 28. April. Die „Freihandels Correspondenz" schreibt: In welchem Umfange der Export von Getreide und Mehl aus Ungarn und den DonaU'Fürstenthümern, welchem die deutsche Eisenbahntarif-Politik den Transit durch Deutschland per Bahn unmöglich gemacht bat, bereits auf den concurri- renden Seeweg übergegangen ist, ergibt sich recht deutlich ans den neuesten statistischen Tabellen des holländischen Finanzministeriums. Nach demselben sind im Jahre 1879 zur See aus Oesterreich-Ungarn nach den holländischen Häfen an Getreide, Hülsenfrüchten und Mehl sowohl für den Consum, als auch für die Durchfuhr durch Holland 91,468 Meter-Cir. versendet worden. Im Verkehr von den Donau-Fürstenthümern nach der, holländischen Häfen erreichten die Sendungen der genannten Produkte zur See pro 1879 die stattliche Ziffer von 613,528 Meter-Ctr. Dagegen betrug der gesammte Import per Bahn im Jahre 1879 in denselben Artikeln aus den obenerwähnten Ländern nur 27,170 Meter-Ctr. Der schädliche Einfluß, den die Tarifpolitik der am Verkehr mit den Nord- und Ostseehäfen bethciligten Bahnen ausübt, erstreckt sich demnach auf sehr erhebliche Quantitäten, deren Ablenkung auf den Seeweg für die Bahnen einen recht beträchtlichen Einnahmeausfall darstellt. Hub biefcr Einnahmecmsfall ist thatsächlich das einzige Resultat dieser Tarifpolitik. Denn die vom preußischen Minister ausgesprochene Hoffnung, daß durch Erschwerung des Transits der deutsche Export auf den holländischen


