Freitag den 31. Oktober
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
iuvnmirthen.
Deutschland.
> durchschnittlich 62,52 pCt.
durchschnittlich 69,50 pCt.
81,36
69,25
1867
1868
1879
1870
1871
1872
1873
1874
1875
1876
50,16 54,50 61,25 86,25 76,00 88,60 83,50 72.00 69,62
Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit vrmgerlohn Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi»
Die französischen Communards.
Die Befürchtung, daß man die Gnade und Verzeihung der Republik Frankreich als Schwäche auslegen würde, hat sich bestätigt. Der gefährlichste Feind des französischen Staates ist heute die Commune, die an ihrem Herde ein Heimathsrecht beansprucht, nachdem ihren Streitern aus Humanitätsrück- fchten die Thore des Vaterlandes geöffnet worden sind. Vom Vergeben und Vergessen wollen die Amnestirten heute gar nichts mehr hören, sondern sie ziehen die alten Verirrungen und das alte Unrecht als neue Anklagen gegen die Regierung hervor und betrachten ihre Verbrechen als rühmliche Thaten. Wer dieser Frechheit gegenüber an dem Princip der unbedingten Freiheit festhalten will, weiß nicht, mit welchem unversöhnlichen Feinde die französische Gesellschaft zu thun hat. Es liegt nach dem Auftreten Humbert's und seiner Genoffen klar vor Aller Augen, daß man die gemäßigte Republik zu Falle bringen und auf ihren Trümmern die sociale Republik errichten will.
Die Republik hat der Commune gegenüber den Kampf um's Dasein auszufechten und sie ist auf dem richtigen Wege, wenn sie den Heißspornen des Socialtsmus die Macht ihres Armes fühlen läßt. Nur die maßvolle Energie kann impontren, weil man für die Großmuth kein Verständniß haben und sie als neue Schwäche auslegen würde. Vorläufig hat die Regierung dabet die öffentliche Meinung für sich und sie ist im Besitze der Macht, deren sie sich nicht so leicht, wie die „Marseillaise" und der „Pöre Duchöne" meinen, entäußern wird. Der Präsident Grevy ist kein Phrasenheld und kein Säbelraßler, aber er hat das Vertrauen der Franzosen durch seine Gerechtigkeit und seine Energie um so mehr, als über die Ehrlichkeit seiner Gesinnung und die Reinheit seines Charakters nur eine Stimme im Lande herrscht. Mac Mahon galt stets als Parteimann, während Grevy es verstanden hat, sich über die Parteien zu stellen.
Der in Marseille tagende Arbetter-Congreß gießt noch Oel in das Feuer der Amnesttebewegung. Wir dürfen dabei nicht unterschätzen, daß die französischen Communisten sich nicht nur eine Culturmission für Frankreich, sondern für die ganze Welt beilegen. Gerade in dem letzteren Umstande liegt ihre Macht und ihre Gefährlichkeit. Die Franzosen trauern noch heute um das verlorene Prestige; ihre civtltsatortsche Mission ist bet Sedan begraben worden und ihr europäischer Einfluß in Machtfragen ist unwiederbringlich dahin. Nur die Commune als eine welterobernde Idee bietet ihnen einen Schimmer von Möglichkeit, die geistige Ueberlegenheit über andere Völker wieder zu erringen und darum findet die Idee bei vielen Phantasten bereitwillig Boden. Allerdings fühlen die Franzosen, daß zuerst der eigene Staat am meisten bedrohl ist, und darum schaaren sich um Grevy alle Freunde des Bestehenden und der Ordnung. Mit dem Momente erst, wo letztere gestürzt werden, wird die Commune erst nicht allein für Frankreich, sondern für Europa das blutrothe Banner entfalten, Grund genug für alle anderen Staaten, der jetzigen Regte« rung die Besiegung der Communards und damit längeren Bestand zu wünschen!
1877/78 68,88 .......
Das Verhältnis der Betriebsausgaben zu den Einnahmen ist somit, abgesehen von dem Jahre 1871, welchem in Folge des Krieges bedeutende Neuanschaffungen von
Bekanntmachung.
Das Büreau des Bezirksfeldwebels der 1. Bezirks-Compagnie (Gießen) befindet sich fett dem 16. v. Mts. in der Behausung des Gastwirths E. Harms im Schützenhof, Grünbergerstraße.
Gießen, den 17. October 1879. Franck, Oberftlieutenant r. D. und Berirks-Commandeur.
^xpe-MorrSbtt^aur j Schulstraße B. 18.
pdt der Einnahme,
ibor undVL C niet^n und Q[ÄUem;
Darmstadt, 25. October. (Fortsetzung des von dem Abgordneten Wolfskehl Namens der Majorität des Finanzausschusses der zweiten Kammer erstatteten Berichts über die Vorlage Großh. Gesammtministeriums, die Abtretung des hessischen Antheils an der Main-Weser-Bahn an Preußen betreffend )
Wie sich die Verzinsung des jeweiligen Baucapitals durch die erzielten Betriebsüberschüsse in den letzten 10 Jahre« gestaltet hat, ist auS der Regierungsvorlage des Näheren ersichtlich; durchschnittlich betrug dieselbe von 1868 bis 1877 5,0>4 pCt in den 5 Jahren von 1868-1872 6,03 pCt., 1873-1877/78 4,072 vCt. Hierbei ist daS Erträgniß des ersten Quartals 1877 außer Acht gelassen und dasjenige des Rechnungsjahres 1877—78 in Rechnung gezogen. Nach uns neuerdings von Großh. Regierung gewordener Mittheilung ist die Rente im Betriebsjahre 1878-79 abermals, nämlich auf 3,79 pCt. zurückgegangen. Die Betriebsausgaben haben betragen:
1866 72,00 pCt der Einnahme'
65,40 , „
Lu2^pyhiuniDtg U7. Httnt Parlerrmohnung zu __„Ächützevhoff. iamilienlogis zuvernUhki cr oder früher im Hinter- Darmstadter Hauses, löblittes Zimmer im Freien n Herrn zu vermiethen.
Gallfeld 1155,3. St. ioflrä, bestehend aus ied£ .mincrn nebst Zubehör, icthen.
'arkvs, Reichcniand 224.
ie Meßt C. 29 ein möb- zu vermiethen.
jiamilienlogis zu vermiethen edrick Weber, GarW. mmer, Küche ic. im 1. Ltocke r, zu vermiethen.
Zöüer, ogis im Freien, erster Stock, mit Zubebör, sowie Theil i vermiethen und sofort _____3-w nserern Aebendouse ist ein d aus drei Zimmern ic, zv b ioflleid) zu beziehen.
^lick Ä? Krolls '»werte Stock meines Hausts, ib aller sonstiger Zubehör, crl Bergmann, Gmtstld^.
i zu vermiethen.___—
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Betriebsmaterial zur Last gefallen waren, in den Jahren 1873 und 1874 am ungünstigsten gewesen, seitdem aber constant besser geworden.
Die Brutto-Einnahme hat betragen in der Fmanzperiode 1866—68 durchschnittlich per Jahr:
4,495,640 fl. 31/2 fr. = 7,706,811 Ji. 53 X
1869/72 2,363,542 Thlr. 2F/12 Sgr. = 7,090,628 „ 13 „
1873/75 3,062,837 „ 22712 „ - 9,188,513 „ 22 "
Gehen wir nun über zur Betrachtung der Gründe, welche die Großh. Regierung
nach den Ausführungen der Vorlage zum Verkaufe des Hessischen Antheils an der Main-Weser-Bahn veranlaßt haben, so beruhen dieselben wesentlich auf folgenden irei Gesichtspunkten;
1) auf dem geringen Einflüsse, welchen die diesseitige Regierung nach dem Vertrage von 1868 auf Verwaltung und Betrieb des Eisenbahnunternehmens besitzt, an welchem das Land mit einem bedeutenden Capital oetheiligt ist;
2) auf der Thatsache, daß die Verwaltung der Bahn gegen früher weit kostspieliger und der Reinertrag geringer geworden ist;
3) auf der Erwägung der Nachtheile, welche der Bahn durch die bereits be- bevorsteh 5U erroartenben Concurrenzlinien gebracht sind, beziehungsweise noch
Was den ersten Grund betrifft, so ist die Thatsache an sich gewiß nicht zu bestreiten und Niemand wird verkennen, daß das Verhältniß, wie es durch den Friedensvertrag *un 1866 der diesseitigen Regierung auferlegt und durch den Vertrag von 1868 Siegelt wurde, nichts weniger als erfreulich oder wünschenswerth ist. Dennoch zeigt die Betrachtung des letzteren Vertrages und seiner hauptsächlichsten Bestimmung, wie wir sie oben im Auszug mitgetheilt haben, daß, wenn auch der Einfluß der Hessischen Regierung auf die eigentliche Betriebsleitung ein sehr geringer ist, ihr dennoch hin-, sichtlich der Verwaltung nicht unwesentliche Rechte geblieben sind. Wir erinnern vor l TV, d'-n Art. 6, welcher zwar mit dem übrigens selbstverständlichen Satze beginnt „daß das Unternehmen fortwährend in einem den Anforderungen des Verkehrs ent' sprechenden Zustande erhalten und diesen Anforderungen entsprechend betrieben werden soll weiter aber bestimmt: „Sollten sich zu dem Zwecke Ergänzungsbauten, Vermehrung der Betriebsmittel oder andere dergleichen Aufwendungen als nothwendig Herausstellen, welche eine Erhöhung des Anlagecapitals für das Gesammtunternehmen bedingen, so wird hierüber zuvor eine Verständigung zwischen den Hohen contrahiren- den Regierungen herbeigcsuhrt werden."
Wenn hiernach auch größere Aufwendungen durch einfachen Beschluß der Direction in s Werk gesetzt werden tonnen, sofern solche aus den laufenden Einnahmen bestruten werden, so steht doch der diesseitigen Regierung ein entscheidendes Wider- B Sa11?.11 rofrlt wicht, geren Fallen zu, IN welchen jene Aufwendungen für Rechnung des Anlage-Capitals erfolgen sollen. 0
Daß in der oben erwähnten Direction der Main-Weser-Bahn die diesseitige Regierung nur durch ein Mitglied gegen drei Preußische Mitglieder vertreten ist laßt allerdings den unmittelbaren Schluß zu, daß bei widerstreitenden Interessen die'diesseitige Anschauung regelmäßig in der Abstimmung unterliegen wird. Indessen darf doch daran erinnert roerben, daß es sich hier um ein Unternehmen handelt, bei welchem zwei Staaten mit je einem Drittheil, beziehungsweise zwei Drittheilen betheiligt sind und daß somit die beiderseitigen Interessen, soweit sie diese Bahn' betreffen, vollständig reder Schritt zu Gunsten oder zu Ungunsten der Ba^n beide Be^ theiligte nach Maßgabe ihrer Betheiligung gleichmäßig berührt. Es ist daher nicht anzunehmen, daß, wenn von preußischer Seite eine Maßnahme vorgeschlagen werden f°ü.!c/ tUTLbercnr ™<WeiIiße ,2Btrfung nach diesseitiger Auffassung erhibtiche Gründe sprachen, man sich dem Gewichte derselben auf der Jenseite beharrlich entziehen werde obe,r daß, kallS em diesseitiger Vorschlag namhafte Zweckmäßigkeitsgründe für sich geltend machen konnte man ihm auf der Jenseite dauernden Widerstand entgegensetzen Werb£fa roirb ßch die Sache gestalten, wenn anderweitige Interessen der preußischen Regierung mit oen Interessen der Bahn als solcher in Collisiou geraden wenn es also bei ersteren rathsam erscheinen sollte, die Interessen der Bahn trotz ihrer br* bcrfcIbc" ßfßen ibre Jonftigen Interessen zurücktreten zu lassen. Daß dieser Fall insbesondere seit Bestehen der concurrirenden Linie Frankfurt-Bebra und deren Fortsetzung nach Göttingen häufig vorgekommen sein wird, liegt auf der £,anb.:,. troSem bt£e Ersebnisse der Main-Weser-Bahn gegenüber den allgemeinen Verhaltnisten nicht unbefriedigende geblieben find, spricht schon allein zu Gunsten der- ,elben, noch mehr aber, wenn man erwägt, daß Hand in Hand mit der durch jene Lime geschaffenen Concurrenz eine Steigerung der Betriebsausgaben und der Aufwendung sur Erhaltung und Erneuerung der Bahnanlagen gegangen ist, welche ru denen der früheren Jahre in gar keinem Verhältnisse steht.
Insofern es sich um Maßnahmen handelt, die zwar den wirthschaftlichen Interessen des Großherzogthums entsprechen, für die Bahn selbst aber von keinem günstiaen vielleicht sogar von ungünstigem Einflüsse fein können, steht der diesseitigen Regieruna vertragsmäßig nur eine geringe Einwirkung zu, indem ihren desfallsigen Wünschen nur eine thunlichste" Berücksichtigung zugesagt ist. Es scheint indessen nicht als ob seit Bestehen des Vertrages in dieser Richtung besondere Klagen laut geworden wären wenigstens find diezelben m der Provinz Oberhessen nicht in höherem Maße aufactreten' als dies auch anderwärts bezüglich der Fahrpläne, Verkehrserleichterungen und dergl'. zu geschehen pflegt. Von einem nachtheiligen Einflüsse des Vertrages in dieser Richtung kann somit nicht wohl gesprochen werden.
Was den zweite,i Punkt, die kostspieliger gewordene Verwaltung und die gesunkenen Reinertragnisse anbelangt, so ift bezüglich der ersteren im Vertrage bestimmt daß die alljährlich aufzustellenden Veimaltungsetats, der diesseitigen Regierung vor definitiver Feststellung mitzutheilen und die von derselben geäußerten Bedenken und gestellten Anträge „thunlichst" zu berücksichtigen sind. Auch hier ist die Fassung, wie man sieht, eine unbestimmte, auein hier noch mehr wie bei dem ersten Punkte dürfte m erwägen sein, daß streng genommen die beiderseitigen Interessen Hand in Hand gehen und daß eine allzu kostspielige Verwaltung ebenso wie eine allzu sparsam bemessene
Kleiner Anzeiger
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