Samstag, den 31. Mai
Nr 12S
1879
Kießener Myeiger
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Ail^ize- «O AmtsM für kn Kreis Gießen
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Gießen, den 28. Mai 1879.
Betreffend: Aussicht über das Faffelvieh.
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Gießen, den 27. Mai 1879.
Betreff: Das Porto für Sterbfallsanzeigen.
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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der Grenze errichten, es mag in den Grenzdistricten sogar, wie schon gemeldet wird, zu blutigen Zusammenstößen zwischen türkischen Truppen und griechischen Insurgenten kommen, daS kleine, schwache Griechenland ist doch nicht in der Lage, die Erfüllung seiner Wünsche auf dem Wege der Gewalt zu suchen, heute um so weniger, da die Türket ihre Truppen nicht mehr in Ostrumelten nöthtg hat, dieselben also eventuell ausschließlich gegen Griechenland verwenden kann. König Georg scheint auch persönlich seine Hoffnungen mehr auf diplomatische Unterhandlungen, als auf sein Schwert zu setzen und, wie sein neulicher Toast in Olympia auf den deutschen Kaiser zeigt, am meisten Erfolg von dem Einfluß der ihm günstig gesinnten deutschen Regierung zu erwarten.
Im Uebrigen ist die für Griechenland so unerwünschte Spannung zwischen Frankreich und England, so lange die gegenwärtige Gruppi- rung der Mächte im Ganzen und Großen bestehen bleibt, gerade eine Bürgschaft für Erhaltung des Weltfriedens. An die Möglichkeit eines blutigen Conflicts zwischen den Westmächten um Griechenlands und Egyptens willen denkt Niemand. Dagegen befestigt ihre Uneinigkeit das Dreikatser-Verhältniß, in welchem Deutschland, der stärkste Hort des europäischen Friedens, nach wre vor die zusammenhaltende Kraft ist. Deutschlands und Oesterreichs gemeinsamer Protest gegen die durch den Vicikönig von Egypten begangene Rechts. Verletzung, ein Sckritt, der bei der öffentlichen Meinung Europas allgemeine Anerkennung findet, läßt hoffen, daß es gelingen werde, die orientalischen Herrscher zur stricten Erfüllung ihrer vertragsmäßigen Verbindlichkeiten zu veranlaffen und die egyptische Frage ebenso wie die griechische allmählich einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen. England speciell wird sich schließlich gezwungen sehen, der Stimmung des französischen Volkes, welches dringend wünscht, daß seine Regierung Griechenland einen Dienst erweise, Rechnung zu tragen. Jedenfalls können wir das bevorstehende Pfingstfest feiern, ohne uns die Freude durch den Blick auf die allgemeine politische Lage trüben zu lasten, denn Frankreichs innere Zustände sind trotz der dort herrschenden Gährung noch nicht zerrüttet genug, um den politischen Horizont zu verdüstern.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.
Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und -Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählten Commissionen wird an folgenden Tagen stattfinden:
1) Mittwoch den 4. Juni in Röthges, Vtlliugen, Rabertshausen, Nonnenroth, Rodheim, Steinhetm, Langd, Lich, Dorf-Gill, Eberstadt, Ober-Hörgern, Holzheim, Grüningen, Watzenborn-Steinberg, Hausen und Garbenteich,
2) Donnerstag den s. Juni in Hungen, Inheiden, Trais-Horloff, Bellersheim, Obbornhofen, Utphe, Steinbach, Albach, Annerod, Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Ettingshausen, Münster, Ober-Bessingen und Nieder-Bessingen,
3) Freitag den 6. Juni in Bettenhausen, Muschenheim, Birklar und Langsdorf.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere den Commissionen bei deren Eintreffen vorzuführen, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.
Dr. Boekmann.
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Zur allgemeinen politischen Lage.
Auf der Balkan-Haloinsel lenkt die Entwickelung der Dinge in immer ruhigere Bahnen ein. Fürst Alexander von Bulgarien, der gegenwärtig zum Zweck einer Rücksprache über die äußere und innere Lage des Landes eine Rundreise an den europäischen Höfen macht, hat erklärt, daß er fich ganz auf den Boden des Berliner Vertrags stellen und seine Bulgaren mit allem Ernst von dem Gedanken an eine Vergrößerung ihres Landes durch Ostrumelien abzubringen suchen werde. Ueber die Haltung der Bevölkerung südlich vom Balkan hat sich Europa beruhigt, seitdem es aus der dem Parlament vorgelegten diplomatischen Correspondenz zwischen England und Rußland erfahren hat, daß beide Mächte in Bezug auf Ostrumelien zu einem ,hatsächlichen Einverstäudniß gelangt sind, indem England sich verpflichtet hat, die Pforte zur Aufrechterhaltung der Rechte und Privilegien dieses Landes anzuhalten, Rußland dagegen versprochen, seinen Einfluß aufzubieten, um die bulgarische Bevölkerung zu einer ruhigen Annahme der getroffenen Abmachungen zu bewegen. Die Proclamattouen des Kaisers Alexander und des Generals Obrutscheff, in welchen offen gesagt war, daß Rußland keine Lust habe, noch einen Tropfen Blutes für die Bulgaren zu vergießen, haben denn auch schon den Erfolg erzielt, die Aufregung unter der Bevölkerung merklich abzukühlen. Das Actions-Comit^ für die Vereinigung Ostrumeliens mit Bulgarien hat sich ausgelöst und das Häuflein der Jntranstgenten ist nicht groß genug, um ernste Sorge zu erregen. Da die Räumung des Landes Seitens der Ruffen ver- dältnißmäßtg schnell vor sich geht, andererseits aber die türkischen Truppen außerhalb des Landes bleiben, so darf man wohl der Ankunft des neuen General-Gouverneurs, Fürsten Vogorides, welcher Klugheit und Energie mit Mäßigung und Wohlwollen gegen seine Landsleute verbindet, mit begründeter Hoffnung auf eine ruhige Gestaltung der Verhältniffe entgegensehen.
Etwas bedenklicher steht es mit der g r i e ch i s ch e n F r a g e. Die Mächte haben sich zwar dahin geeinigt, zwischen der Pforte und der griechische Regierung zu vermitteln, doch soll dies nicht, wie Frankreich es vorgeschlagen, durch eine besondere Eonferenz der Botschafter in Konstantinopel, sondern dem Wunsche Englands entsprechend, durch Vorstellungen der einzelnen Botschafter geschehen. Wie es scheint, soll die Pforte zunächst aufgefordert werden, die Grenzlinie zu bezeichnen, welche sie auf Grund der Berliner Congreßbeschlüffe Griechenland ^uzugestehen geneigt sei. Leider steckt hinter der die Form des Vorgehens betreffenden Differenz die tiefer gehende sachliche, daß Frankreich ben Griechen die wichtige Stadt Janina verschaffen, England dieselbe dagegen ber Türket erhalten wissen möchte, daß die beiden Mächte auch in Bezug auf Egypten nicht dieselben Ziele verfolgen, daß zwischen ihnen überhaupt wegen ber Verschiedenheit ihrer Interessen im Mittelmeer seit einiger Zeit eine Verstimmung obwaltet, welche ein gemeinsames einträchtiges Vorgehen in der griechischen Frage höchst unwahrscheinlich macht. Die Pforte wird daher, aller osficiellen Mahnungen Englands zur Nachgiebigkeit ungeachtet, voraussichtlich in ihrer bisherigen Hartnäckigkeit Griechenland gegenüber beharren.
Zu ernsten Befürchtungen sür den Weltfrieden gibt aber diese Sachlage keinen Anlaß. Griechenland mag immerhin ein militärisches Lager an
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Das Großherzogliche Stadtgericht Gießen
an sämmtliche Großherzogliche Örtsgerichte des Stadtgerichtsbezirks Gießen.
Auf höhere Weisung setzen wir Sie in Kenntniß, daß die Großh. Ortsgerichtsvorsteher das Porto für Sterbfallsanzeigen vorlagsweise aus eigenen Mitteln zu bestreiten haben, vorbebältltch des Ersatzes von den zahlungspflichtigen Privatpersonen oder Nachlaßmaffen. Die Aufnahme in die Post- Conto-Bücher ist bei Meldung eigener Haftbarkeit des betreffenden Beamten untersagt. Es bleibt übrigens, sofern dadurch keinerlei Verzögerung der Absendung herbeigeführt wird, gestattet, die Sterbsallsanzeigen durch sichere Privatgelegenheiten kostenfrei an die Gerichte zu befördern. _____________________________________________________Langsdorfs, Stadtrichter.__
Seutschland.
Darmstadt, 29. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Hofgerichts-Director Hahn aus Gießen, den Hofgerichtö- Advocaten Krug, den Baurath Horst, sowie den Hof Ceremonienmeister v. Werner.
— Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 13 enthält die Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Versehung des Sicherheitsdienstes im Großherzogthum durch das Großh- Gensdarmerie-Corps betreffend.
m. Darmstadt, 29. Mai. Der von dem Ober-Consistorium der evangelischen Landessnnode vorgelegte Entwurf eines neuen Gesangbuchs wird den ersten Gegenstand der Berathung dieser am 10. Juni zusammentretenden Körperschaft bilden. Nach S 107 und 108 der Kirchenverfassung kann mit Genehmigung der Landessynode das Gesangbuch obligatorisch eingeführt werden, wobei jedoch jeder Gemeinde der Landeskirche freisteht, durch die Gemeindevertretung seine Nichtannahme zu erklären. Das Ober-Consistorium hält indessen in der jetzigen Zeit bei den verschiedenen Strömungen, die in der evangelischen Kirche zu Tage getreten sind, und in Berücksichtigung, daß ge-
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