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Nr. 201* Samstag den 30. August 187».
Hießener "Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Gießen.
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politisch
Die neue JustLzorganifation.
XVI. DaS Hauptverfahren.
Reicht der Staatsanwalt die Anklage bet Gericht ein, so liegt darin der Antrag auf Eröffnung des Hauprverfahrens, welches nur durch Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden kann. Das Gericht beschließt nach Prüfung entweder die Einstellung deS Verfahrens, worauf die Sache nur auf Grund neuer Beweismittel wieder ausgenommen werden kann, oder Eröffnung des Haupt- verfahrens. Das Gericht kann vorher noch die Voruntersuchung vervollstän- dtaen lasten. Der Vorsitzende des Gerichts theilt dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit und fordert ihn mit Frist auf, zu erklären, ob er noch weitere Beweiserhebung wünsche oder sonst Einwendungen habe. Utber die Einwendungen hat das Gericht zu befinden. In schöffengerichtltchen Strafsachen findet eine Mitthetlung der Anklageschrift nicht statt. Eine vorläufige Einstellung des Verfahrens kann das Gericht nur beschließen, wenn Htnderniste entgegenstehen, die zur 'Zeit nicht zu beheben finb (z. B. Abwesenheit. Geisteskrankheit des Angeschuldigten).
Hat der Staatsanwalt Einstellung des Verfahrens beantragt, so kann das Gericht dennoch eine genügende Belastung des Angeschuldigten finden und das Hauptverfahren eröffnen. Der Staatsanwalt Muß die Anklageschrift ein- reichen, dem Beschuldigten steht keine Beschwerde zu. Dagegen kann der Staatsanwalt bei dem nächsthöheren Gericht Beschwerde führen, wenn das Gericht seinem Anträge entgegen die Einstellung des Verfahrens beschließ. Das höhere Gericht verwirft entweder die Beschwerde oder ordnet die Eröffnung des Hauptverfahrens an. In schöffengcrichtlichen Strafsachen ist jedoch eine Hauptverhandlung statthaft ohne schriftliche Anklage und ohne Hauptver. 1 fahren. Bei Uebertretungen und wenn der Angeschuldigte geständig ist, kann sogar der Amtsrichter, bei Vorführung des Angeklagten und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, auch ohne Schöffen zur Hauptverhandlung schretten. Bet geringen Straffachen (z. B. Bettel) wird dadurch das Verfahren sehr Veictnf $ c-nmal Hauptverfahren eröffnet, so kann die Sache nur noch durch die Hauptverhandlung und das dabet zu fällende Erkenntniß erledigt werden. Einstellungen sind dann nur bei Hinderniffen, welche die Strafverfolgung ausschlußen, möglich (z. B- Tod des Angeschuldigten, Strafunmund gkett, Verjährung). Ehe die Hauptverhandlung ftattfindrt, sind die vorbereilenden Handlungen vorzunehmen. Bald nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist vom Vorsitzenden des Gerichts ein Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Tann ist die Ladung aller Betheiltgten, sowie die Herbeffchaffung des Bewetsmatertals zu bewirken. Ein großer Unterschied gegen früher ist es, daß alle diese Functionen die Staatsanwaltschaft, nicht das Gericht ausubt. Der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeschuldigten spätestens mit der Ladung mitzutheilen; dem freien Angeklagten wird für ten ftaÖ des Ausbleibens Verhaftung und Vorführung angedroht; dem Verhafteten wird der Termin in der Zelle bekannt gemacht, wobei er Anträge betreffs seiner Vertbeidigung stellen kann. Zwischen Ladung und Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen, sonst kann der Angeschuldigte Einspruch erheben. Während der Frist kann er noch Vernehmungen von Zeugen u. s. w. beantragen. Die Gesuche prüft das Gericht und theilt das Weitere der Staatsanwaltschaft mit. Wird das Gesuch abgelehnt, so kann, wie bereits erwähnt, der Angeklagte die Zeugen auch durch den Gerichtsvollzieher laden lasten. Diese Zeugen können vorher baar Reisekosten und Eut- 'chädigung verlangen. Die Staatskaste zahlt die Gebühren nur wenn das Gericht ihre Vernehmung beschließt. Von der Ladung derselben ist dem Staatsanwalt Kenntniß zu geb- , doch sind auch dem Angeschuldigten^dte geladenen Zeugen zu benennen. Selbstverständlich kann auch der Vorsitzende des Gerichts noch Zeugen laden und Beweismittel aller Art herbeischaffen. Wenn Zeugen dauernd krank sind oder zu wett von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen, so kann das Gericht die eidliche Vernehmung in der Wohnung oder vor dem Gericht des Wohnorts anordnen. Von solchen Terminen ist dem Staatsan- tralt, wie dem Angeklagten Mitthetlung zu machen, damit sie ihnen beiwohnen können, falls ihnen das wünschenswerth erscheint.
er Hheit.
der Arbeitskraft in den verschiedenen Arbetlszwetgen, dem ungleichen Alter der den Kasten beitretenden Arbeiter, sowie dem Wechsel von Wohnort, Arbeitsstelle und Beschäftigungsort seitens der Kaflenmitglieder auf die gegenseitigen Verpflichtungen der Kasten und ihrer M'tglreder etngeräumt werden soll; 5) der die Kasten verhältnißmäßtg sehr belastende Etnbezug der Wtttwen- und Watsen- Unrerftützungen in den Bereich der Caffenleistungen; 6) Umfang der Heran- ziehung der Arbeitgeber zu der Unterhaltung der Kasten mit Rücksicht auf die daraus erwachsende Belastung der Industrie; 7) das Verhältntß, resp. die etwaige Anlehnung der Jnvalidenkasten an die nach den Gesetzen vom 7. und 8. April 1876 bestehenden Krauken<Htlfs-)Kasten; desgleichen auch bte Erfahrungen, welche in Auwenbung bet oben genannten Reichsgesetze gemacht worben sinb, sowie bie Erwartungen, zu welchen biese Gesetze in Ansehung einer wetteren Verbreitung unb zweckentsprechenben Organisation ber Arbeiter- Krankenkaffen berechtigen. .
Man sieht, das Ministerium erwartet von den Handelskammern ein aus die Fragen nach allen Richtungen hin eingehendes Gutachten, und darf man wohl auf die Antworten gespannt sein.
Berlin, 26. August. Mit großem Interesse wendet man sich in den Kreisen, welche sich mit Förderung der Telegraphie beschäftigen, einer neuen Erfindung zu, welche sich Prof. Klinkerfues, Leiter der Göttinger Sternwarte, hat patentiren lassen. Es soll dadurch ermöglicht werden, auf einem Drahte gleichzeitig eme Anzahl (bis zu 8) Depeschen'zu befördern. Auch befindet sich ein Apparat in der Arbeit, der die gleichzeitige Schreibung dieser Depeschen bewirkt. Bewährt sich die Erfindung, so wäre sie für die Telegraphie von größter Bedeutung. ,
— Das dritte Kriegsgericht über den Capitän z. S., Grafen v. Monts, ehemaligen Commandanten des „Großen Kurfürsten", das am 22. August begonnen, hat gestern seine Sitzungen beendet und geht das Urtheil nun an das Königliche General-Audttoriat zur Begutachtung, ehe es dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt wird. Das Personal, aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern bestehend, wat aus vier Mitgliedern der Marine und drei der Armee gebildet, bestand demnach in der Mehrzahl aus Mitgliedern der Marine, und wären die übrigen auch aus derselben genommen worden, wenn dieselben überhaupt vorhanden gewesen wären. Ueber den Ausfall des Urtheils verlautet natürlich nichts, doch glaubt man, daß dasselbe diesmal trotz der glänzenden Vertheidigungsrede des Angeklagten, Grafen v. Monts, kein freisprechendes gewesen sei. Mit dem Modell des „Großen Kurfürsten" (das, nebenbei gesagt, von der Actten-Gesellschaft Vulcan in Stettin gefertigt war und 1500 Mk. kostet) wurden am 23. d. auf dem Springbrun- nen-Bassin im Garten der Admiralität Versuche angestellt. Diese Versuche hatten ganz denselben Erfolg, wie einige Tage vorher vor dem Chef der Admiralität , indem sich anfänglich bei geschlossenen Compartements und geöffnetem Leck (dies durch den Sporn des „König Wilhelm" veranlaßte Loch war an dem Modell zuerst zugeklebt) die elftem mit Wasser füllten und das Schiff sich nur leicht auf die Sette legte, sich dagegen bet dem zweiten Versuch mit geöffneten Compartements die Katastrophe vom 31. Mat 1878, indem sich das Schiff scharf auf die Seite legte und kenterte, wiederholte. Gras v. Monts soll allerdings behaupten, daß er vor der Katastrophe befohlen habe, die Compartements zu schließen. Leider hat der betr. Officier, der Capitän- Lieutena> t Ludwig, bei dem Untergänge des Schiffes den Tod gefunden. Dagegen soll nach der Aussage des Corvetten Capttäns Kroktsius, damals erster Dffickr auf dem „Großen Kurfürsten", feststehen, daß der Befehl zum Schließen der Compartements zu spät ausgeführt und durch Gegenstände auf den Wall- gängen, die nicht dahin gehörten, wie Taue u. s. w., erschwert worden ist.
Schweiz.
Bern, 35. August. Heute haben oberhalb Felsberg im Canton Graubünden Bohrungen nach Gold begonnen. — Dor einigen Tagen ist am Fuße des San Fleuron-Gletschers zwischen dem Oldenhorn und dem Diex- Rouge wieder ein junger Engländer Namens Forester verunglückt. Nur mit großer Mühe konnte sein Leichnam aus dem tiefen Abgrund, tn welchen der Unglückliche gestürzt war, hervorgeholt werden.
Deutschland.
. Darmstadt, 27. August. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat aus Anlaß des Antrages Stumm über die Einführung von Altersvetsorgungs- und Jnvaltdenkassen für die Fabrikarbeiter die Handel - kawmern des Großherzogthums zur gutachtlichen Aeußerung, namentlich mit
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Jnvaltdenkafle; 2) Feststellung ber Lebensfähigkeit der Jnvalidenkassen bet ihrer Errichtung und die Sicherung steter Lebensfähigkeit während ihres Bestehens, 3) im Falle der Annahme eines Versicherungszwanges die Begrenzung der ver icherungspflichtigen Arbeiterkretse; 4) im Falle der Unterstützung dieses Verückerunaszwanges durch die Errichtung von ZwangSkassen die fragen, welchen Einfluß der verschiedenen Höhe ber Löhne, bem ungleichen Verbrauche
Italien.
Aus Rom erhält ber „Sprubel" die nachfolgenbe Mitthetlung: „Eine bisher nur in den intimsten Hofkretsen bekannte und mit ängstlicher Sorgfalt als Gehetmniß gehütete Thatsache bringt jetzt boch allmältg an die Oeffent- lichkeit, wenn auch die Journale mit beliefern Tact von ihr keine Notiz neh- m7n. Es ist der Gesunbheitszustanb bes Königs; König Humbert ist brüst- krank unb hat im Laufe dieses Monats bereits zweimal Anfälle von Blutbtechen gehabt, die ihn sehr schwächten; der König ist im Laufe dieses Jahres sehr abgemagert; es ist die Aufgabe des Schneiders, durch die Uniform dies zu decken, worunter der König im Sommer sehr leidet, umsomehr, als starke Nachtschweiße ihn sehr herunterbrachten. Die Aerzte dringen darauf, daß der König wenigstens einen Theil des Winters nicht tn Rom zubringe, dessen Klima ihm durchaus nicht zusagt, sie würden ihn am Liebsten nach Madeira


