DopÄerftag, den 29. Mai
1879
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Gchulstraße B. 18.
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— Die „Polit. Corresp." meldet aus Athen vom 26. d.: Das griechische Cabtnet hat seine Vertreter instruirt, die militärischen Grenzdisposittonen nur im Sinne getroffener Vorsichtsmaßregeln zu interpretiren, denn im Falle einer Verwirklichung der Gebietsabtretung müßten Defenstv-Vorkehrungen gegen eine eventuelle Gegenbewegung der Albanesen getroffen werden. — Dieselbe Korrespondenz meldet aus Philtppopel von heute: Eine Volksversammlung accla- mirte fast einstimmig den Obersten Vitalis als Befehlshaber der ostrumelischen Miliz. Vitalis verfügte den Gebrauch der bulgarischen Sprache als Com- mando-Sprache.
England.
London, 24. Mai. Die Königin feierte heute ihren 60. Geburtstag. Als vor etwas mehr denn 61 Jahren die allgemein beliebte Prinzessin Charlotte im Kindbett verstarb, während die Ehen der Herzöge von Dork und von Cumberland kinderlos geblieben waren, da schien das englische Königshaus, trotz der 15 Kinder Georgs HL, dem Aussterbeu nahe. Der Herzog von Sussex war zwar verheiratet, indeffen zur linken Hand. Im Jahre 1818 verheirateten sick schnell hintereinander drei englische Prinzen — die Herzöge von Clarence, Kent und Cambridge. Am 24. Mai 1819 war es nun, daß dem Herzog von Kent eine Tochter geboren wurde, die gegenwärtige Königin, zu deren Geburt sich die Eltern eigens vom Auslände, wo der Vater lange seinen Aufenthalt genommen hatte, nach England begeben hatten, „damit ihr Kind als Brite geboren werde." Drei Tage darauf wurde dem Herzog von Cumberland ein Knabe geboren. Die Gefahr des Aussterbens war also vorbei, allein die Trennung der Krone von England und Hannover schien, wie sie es auch wurde, unvermeidlich. Im frühesten Kindesalter — Anfang des Jahres 1820 — ihres Vaters beraubt, lebte die Thronerbin in stiller Zurückgezogenheit. Beinahe 42 Jahre schon bekleidet sie nun die Königswürde. Das englische Volk gilt nicht für weniger demonstrativ als seine Nachbarn, indeffen wird der Geburtstag der Königin stets mit allgemeiner freudiger Betheiligung gefeiert.
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stattfindenden Schmig der evangelischen Landessynode stehen: die Vorlage Gr. Oberconsistoriums, das neue Gesangbuch betreffend, Antrag der Abgg. Eckhard und v. Wachter wegen des Verlags des Landesgesangbuches. Vorlage Gr. Oberconsrstormms, die Abänderung des § 4 des Kirchengesetzes vom 8. Januar 1876 über die Classification des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend.
Berlin, 26. Mai. Der „Nat.-Ztg." zufolge erregte die anläßlich der Goldenen Hochzeitsfeier des kaiserl. Paares ursprünglich beabsichtigte Amne- stirung der wegen Majestätsbeleidigung Verurtheilten im Staatsministerium Bedenken. Es würden demnach nur einzelne Fälle aus Bericht des Justtz- ministers zur Begnadigung empfohlen werden. Nur Verurtheilte, deren Strafmaß 6 Monate nicht überschreitet, würden an dem Gnadenacte Theil haben.
Frankfurt a. M., 25. Mai. Die constituirende Generalversammlung des Vereins zur Förderung des Wohls der Arbeiter, „Concordia", fand heute Vormittag unter Vorsitz des Dr. Beck-Biebrich statt. Der Verein zählt bereits nahe an 1000 Mitglieder mit einem Jahresbeitrag von ca. 18,000 Mk., und verschiedene staatliche und städtische Behörden, Corporationen und Vereine gehören demselben an. Zur Organisation wurden ca. 4400 Mk. ausgegeben. Herr Kalle-Biebrich referirte über den vorliegenden Statuten-Entwurf und suchte die gegen den Verein erhobenen Einwände zu entkräften, namentlich ver- theidigte er die Paragraphen, welche den Zweck des Vereins schildern. Der Verein beabsichtigt bekanntlich zur Schaffung von Einrichtungen zur geistigen und materiellen Hebung des Arbeiterstandes Anregung und Anleitung zu geben und, wenn möglich, eigene Schöpfungen in diesem Sinne in's Leben zu rufen; auch will er eine vom Vereinssecretär z" o-««***»
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Rußland.
Petersburg, 24. Mat. Die Verhältnisse im russischen Reiche sind für den Augenblick recht traurig. Nicht genug, daß die russische Nanon die Befreiung ihrer slavtschen Brüder mit Hunderttausenden von Opfern, out Milliarden von Rubeln und mit dem Verluste von 20 Jahren ihres eigenen materiellen, industriellen und commerctalen Fortschrittes bezahlte, so muß zu diesen unersetzlichen Verlusten noch das Unheil einer bisher ungekannten ver- biecherijcken Bewegung hinzutreten, die zweifellos ihr Ende noch nicht erreicht hat. Mit den jüngsten Mordversuchen gebt eine von denselben Verbrechern vorbedachte Geißel Hand in Hand, die Geißel der Brandstistung, durch welche bereits drei Städte, Orenburg, Irbit und Uralks ganz oder zum Tbetl in
Wien, 26. Mai. Der Vorsitzende des stattete der Wählerversammlung in Leibnitz Bericht . .
Reichdrath ab. Derselbe betonte die Nothwendigkeit der Occupationspolitik und die Zweckmäßigkeit des Ausgleichs mit Ungarn. Der Bürgermeister sprach im Namen der Wähler die Hoffnung aus, der Minister werde ferner das Mandat, welches ihm die Wähler mit Vertrauen entgegenbringen,
Staat und Kirche, — Deutschland und Rom.
In den Zeiten der agitatorischen Unruhe, welche die Socialdemokratie geschaffen hatte, lautete ein Dogma derselben, daß Staat und Kirch- nur zum Schein Krieg sührten; der Kamps werde bald beendet sein, das Opfer des Frtedeusschluffes sei dann die Freiheit des Volkes. Unsere neueste politische Entwickelung scheint leider den Beweis führen zu wollen, daß in dieser Ansicht ein Körnchen Wahrheit verborgen sei, denn offenkundig spricht man von dem Rücktritt des hochverehrten Cultusmintsters Dr. Falk in Preußen, sowie vom Erlaß einer Amnestie für die verurtheilten Geistlichen der römischen Kirche und sür die ausgewiesenen Bischöfe. Wie weit außerdem Concessionen an Rom, an die Curie geplant sind, weiß man noch nicht; nur erhält sich die Ansicht, daß auf dem kiichenpolitischen Felde der Preis sür die Willfährigkeit in der Zollpolitik bezahlt werden würde.
Eine solche Lösung eines Kampfes, der in der ganzen civilistrten Welt Sympathien hat, eine Lösung des langjährigen Confliets des Papstlhums mit dem modernen Staat erfüllt viele Gemüiher mit Betrübniß. Wenn es wahr wäre, daß Preußen, das Land, wo der große Friedrich das Wort verkündete, ein Jeder möge nach seiner Fayon selig werden, daß Deutschland, das Land der Reformation, einen sog. sauten Frieden mit dem Vatikan schließen wurde, so wäre die moralische Einbuße für die Volksfreiheit schwer zu beklagen. Wo bliebe das stolze Wort Bismarcks: Nach Canofla gehen wir nicht? Wo blieb- die Hoffnung, daß das Papstthum und der Jesuitismus ein: für allemal zurückgewiesen worden wären, wo cs sich um die geistige Entwickelung Deutschlands handelt? Es wäre eine kirchliche Reaction schlimmster Art, wenn di- Politik einen Minister wie Falk opferte, wenn dle Versöhnung mit Papst Leo XIII. ermöglicht würde durch einen Verzicht auf die bisherige selbständig- Haltung des Reiches dem Papstthum und seinen ungemessenen Ansprüchen gegenüber^ nid)tg baflegctl; wenn nach langem Kampfe den Katholiken i-ner Sonneublick kaiserlicher Gnade zu Tireil wird, den wir auch den Maje- stätsbeleidigern und den zum Theil gebesserten Socialtsten wünschen. DaS aesammte Volk würde sich freuen, wenn endlich der modus vivendi mit Rom gesunde» werden würde. Aber dieser Ausgleich darf Nicht erfolgen, indem wir V ruckt leisten auf die erprobten Maiges-tze, er darf nicht erfolgen, indem wir den Schöpfer derselben, den Minister Falk, preiSgeben. Zu der staats- männischen Weisheit Bismarcks hat das Volk -in eminentes Vertrauen zu aller Rett gehabt; es darf nicht erschüttert werden durch einen Friedensschluß, der die Ultramontanen allein befriedigt. Ein solcher Frieden wäre schlimmer als aar keiner denn er bedeutete nur den Beginn eines neuen Kampfes gegen Rom der von den Freunden der Religionssreiheit auch ohne Regierung auf- g-nommeu werden müßte. Hoffen wir daher, daß -ine Basis für diesen «rch- ttckeu Knedcn geschaffen werden möge, dem auch der religiös freistnmge Theil der Nation freudig zuzustimmen vermag. Es ist das freilich schwierig, aber
Deutschland.
_ Nirmstadt, 27. Mai. (Erste Kammer der Stände). Unter dem Norütze°ihr8^zwetffn Präsidenten, des Fürsten zu Isenburg und Büdingen bielt beute die erste Kammer ihre 9. Sitzung in Anwesenheit von 21 Mitgliedern ab, um die noch zur Berathung reifen, theils dringlichen Gegenstände vor einer, längeren Dauff zu erledigen. Zunächst wird der Etat der Oberrechnungskammer für die Fmanz- Ähe 1879—1882 nach den Beschlüssen des anderen Hauses genehmigt, d. h. für den Mäsidenten entgegen der Regierungsanforderung von 9000 «X, 7500 und,für dw
Näthe je 5200 JL bewilligt. Ministerpräsident Freiherr von Starck erklärte sich rwar bei der dermaligen Geschäftslage der Kammern im Jnteresie des Zusiande- kommens der Organisation für diese Finanzperlode mit den genannten Gehaltssätzen pinnerstanden stellte jedoch für das nächste Budget eine Erneuerung der ursprünglichen Reaffrungsforderung in Aussicht- - Der Gesetzesentwurf, die Ausführung des deuten (Aericktskostengesetzes und der deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher, xeuaen und Sachverständige betreffend, wird ohne Debatte m de^ Fassung des anderen Hauffs angenommen, ebenso der Gesetzentwurf in Betreff des Gerichtsstandes und des aericbtlidien Verfahrens in Ansehung des Landesherrn und der Mitglieder des Groß- ?erroa icken Hauses- Mehrere Anforderungen der Regierung, welche sich auf bauliche Herstellungen beziehen, die in Folge der neuen Gerichtsorganisation im Amtshause und mr Provinzialarresthause zu Darmstadt nothwendig werden, finden in Uebereinstunmung mit der zweiten Kammer einftimimge Genehmigung, ebenjo werden die Kosten zur besseren Instandsetzung der Localitäten und der Ausstattung der Universitätsklinik, -owie zur Erhöhung der Dotation der medicinischen Klinik ohne Debatte bewilligt. Die bezüglich des Gesetzentwurfes, die Ausführung de^ deutschen Civilproceßordnung uild Konkursordnung betreffend, noch vorhandenen Dissense werden durch Beitritt zu - n Beschlüssen der zweiten Kammer erledigt, nur lehnt die Kammer wiederholt das von dem anderen Hause beschlossene Ersuchen an die Regierung um Vorlage eines Gesetzes ab, durch welches die Ehescheidung auf Grund gegenseitiger Übereinkunft de (S hin ntten sowie das betreffende Verfahren allgemein geregelt wird- Auch bet dem Gefftzesentwurf, die Rechtsverhältniffe der Richter betreffend tritt die erste Kammer nunmebr der zweiten Kammer in wiederholter Berathung bei und nimmt weiter den auf das Notariat in Rheinhessen bezüglichen Gesetzesentwur f bloo an
eiiier Vorstellung mehrerer Civilpensionäre um Aufbesserung ihres Ruhegehaltes Äj die^ Kammer den Beschluß, gleich der zweiten Kammer dem Ministerium a*xxxv uaeben ob^ einen Modus zu finden weiß, wonach, unter
Landtag hervorgetretenen Bedenken, die Petition in gewissen Grenzen Berücksichtigung finden 27. Mai. Auf der Tagesordnung der Dienstag den 10. Juni
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