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Samstag, den 29 Marz

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Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius.

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Elsaß - Lothringen.

Mit dem AusdruckPariser im Elsaß" hat Fürst Bismarck ein neues geflügeltes Wort geschaffen und mit feiner Ironie die Gefährlichkeit der Pro­testler charakiertfin. Die Regierung des Landes durch daS Land ist den Elsässern nicht zu bewilligen, so lange noch eine starke Partei den Schwerpunkt der Verwaltung nach Frankreich hin verschieben möchie; über de Regie­rung der Reichslande im Lar.de läßt stch eher ein Wörtchen sprechen. Vor­läufig verweigert der Reichskanzler den Elsaß-Lothringern ausdrücklich die Tonstituirung als autonomer Staat, wie er im großen Reiche von dem mit Reservatrechlen ausgestatteten Bayern bis zu den republikanischen Hansestädten bereits besteht. Der Kanzler dürfte damit schwerlich in Deutschland Wider­spruch finden. Denn soviel politisches Verpändniß hat jede Partei, daß sie einer Grenzbevölkerung, deren Sympathien vielfach noch außerhalb der Rrichs- grenze weilen, keinen vollständig b,stimmenden Eilfluß auf ihr eigenes Land und damit aus das Reich bewilligen wollte.

Die Verheißungen des RelHska, zlers tragen bereits einen sehr liberalen Charakter. Sind sie ei füllt, so haben die Reichslande nahezu die Stellung einer innerhalb des deutschen Reichsoerbandes autonomen Republik. Diese Entwicklung hat im allgemeinen vaterländischen Interesse, welches eine rasche Regermanisirung" der alten Reichslande erheischt, ihre schweren Bedenken. Die Einverleibung in Preußen erschien als ein besieres Mittel, jenes allen Deut­schen wünscheuswerthe Ziel zu erreichen. Andernfalls ist iticht zu verkennen, daß der föderalistische Grundgedanke, auf welchem gegenwärtig das deutsche Reich beruht, gestärkt wird, wenn Elsaß - Loihringen als eine Art republi­kanisches, selbständiges Glied dauernd dem Reiche etngesügt wird. Bisher aber sah man gerade den Reichskanzler an der Spitze der Unttarier; es bleibt vorläufig ein politisches Räthsel, welcher Grund Fürst Bismarck nach der söderaltstischen Partei hinüberdrängt.

Wenn der Kanzler wirtlich die Elsaß-Lothringer so kräftig in ihrem Avancement zuDeutschen erster Klaffe" unterstützt, so wird er ihnen bald noch in anderer Weife entgegenkommen müssen. Die französische Tra­dition, wie sie sich in der Aufrechterhaltung reacttonärer, französisch imperia­listischer Gesetze, z. B. in der Handhabung der Pießverordnungen, noch kund- giebt, wird gebrochen werden muffen. Man gebe den Elsaß-Lothringern zuerst deutsche Gesttze, dann wird auch die deutsche Gesinnung nicht auSbletben. So lange der deutsche Geist auf allen Gebieten in die Reichslande rtnzieht, so lange wird ein bedenkliches Experiment bleiben, die volle Selb­ständigkeit in Deutschland ihnen einzuräumen.

steuervorlage zum Ausgangspunkt von Agiotage-Manövern gemacht hat, sondern daß davon auch die soliden Grwerbtretbenden getroffen werden, welche nicht mehr, als ein gut assortirtes Waarenlager gehalten haben und nun vor die Rothwendigkeit gestellt werden, dieses Lager zu einem Betrage an den Staat zu verzolle«, der den doppelten bisherigen Werth desselben übersteigt. Auf diese Weise wird sich gerade der solide Geschäftsmann, welcher für eine speku­lative Vermehrung seines Waarenlagers kein Geld übrig hatte, Verbindlichkeiten gegenüber sehen, welche bei den bescheidenen Grenzen seiner Geschäststhätigkeit überaus drückend sind und sich gewiß vielfach geeignet erweisen werden, geradezu den Bankerott der kleinen Gewerbtretbenden herbeizusühren. Die plötzlichen Ansprüche des Staates müssen überall da verhängntßvoll werden, wo nicht betondere pekuniäre Hülfsquellen sich in Reserve befinden und gerade die kleine Tabaksindustrie enthält so situirte Geschäftsleute nur in ganz geringem Um­fange. Die Härte der Rachvei steuerung wird auch dadurch nur unvollkommen gewildert werden können, daß der Staat lange Zahlungsfristen bewilligt, da diese Fristen wohl unter allen Umständen das Vorhandensein der Waare als Sicherheit für die fiskalische Forderung zur Voraussetzung haben würden. Um freie Verfügung über die Waare zu erhalten, würde eine starke Anspannung des Kridits nothwendig werden, wodurch denjenigen Gewerbtreibenden, welche der Nachverstruerungs-Klausel sofort zum Opfer fallen würden, eine Anzahl allniähltch rutnirter Existenzen folgen müßte. Trotz dieser traurigen Aussichten wird sich die Nachversteuerung selbst als Mittel zur ausgleichenden Gerechtig­keit nicht umgehen lassen, dieselbe zeigt aber, welche Mißlichsten so riesen­mäßige Zollerhöhungen im Gefolge haben. (B. T.)

Berlin, 26. März. Der Reichskanzler hat, wie officiös gemeldet wird, mit Bezug auf den Präsidialantrag, betr. die Reform des Gütertarifwesens auf den deutschen Eisenbahnen, dem Bundesrath die Protokolle einer Confe- renz vom 7., 8., 10. und 11. März mitgetheilt, die von den Vertretern der­jenigen Negierungen abgehalten worden, welche im Besonderen durch den Besitz von Staatsbahnen direct interessirt sind, von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Oldenburg, auch nahm ein Vertreter des Reichs- etsenbahnumts an denselben Theil. Die Auffassungen und Vorschläge, über die man sich schließlich aeetnigt hat, kommen den Bestrebungen des Prästdialan- trages entgegen; dieselben zielen darauf ab, das Gütertarifwesen möglichst gleichzeitig gemeinsam zu ordnen, volle Klarheit und Ueberstchtlichkeit in die Tarifirung zu bringen und Schutz dagegen zu gewähren, daß die deutschen Eisenb ihnen fremdländischen Verkehrs-Interessen in erster Linie dienen, statt der deutschen Production vor Allem förderlich zu fein. Die letzte Aufgabe erscheint in dem Schreiben des Reichskanzlers die wichtigste. Es wird darin h rvorgehoben, daß es die Aufgabe der Regierungen sein müßte, dahin zu streben, daß deutsche Güter auf deutschen Eisenbahnen mindestens ebenso gün­stig und nicht theurer behandelt werden als fremde. Der Reichkanzler nimmt auf die Begründung des Prästdialantrages Bezug und beantragt Beschlußfassung.

Die Reichsregierung hat bet den einzelnen Regierungen die Frage wegen Verminderung des Reichv-Papiergeldes in Anregung gebracht und diese dahin specialisirt, ob nicht die Fünfmarkscheine nach und nach von 64 Mill auf 50 Mill. Mk. und die Zwanzigmarkscheine, non welchen über 50 Mfll. Mk. umlaufen, um 5 bis 10 Mill, zu vermindern wären. Sobald erst alle Aeuße- rungen der Regierungen, welche wiederum Erkundigungen bei ihr n Behörden und Gutachten einziehen, vorltegen werden, wird dem Gegenstände näher ge­treten werden. Die Zwanzigmarkscheine sollen sich ohnehin nicht recht bewährt haben, während dir Fünfmarscheine schon beliebter find, weil das gleiche Münzstück in Silber zu groß und in Gold zu klein ist.

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_ Gießen, am 26. März 1879.

B etreffend : Das Behüten der Wiesen.

Das Großhkrzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wiesen-Polizei-Ordnung für den Kreis Gießen vom 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot zur Anzeige zu bringen.

_____________________ Dr. Boekmann.

Bekanntmachung

Vom 1. April I. I. an sind in hiesiger Stadt zu Droschkenhalteplätzen bis auf Weiteres bestimmt:

1) Eck der Wallthorstraße und des Asterwegs,

2) Eck der Schulstraße und des Marktplatzes,

3) Eck der Plockstraße und des Selterswegs, und wird auf diesen Halteplätzen je eine Droschke aufgestellt werden.

Gießen, am 27. März 1879.

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Deutschland.

Berlin, 25. März. Das Tabakssteuergesetz, wenn es mit den darin vorgesehenen Zollsätzen zur Ausführung gelangt, wird durch die Höhe dieser Sätze die Prtvatindustrie sehr einschränken. Abgesehen davon aber wtrd auch das Prinzip der Nachversteuerung, welches man glaubte in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringen zu sollen, die Tabaksindustriellen einigermaßen dezimiren. Es ist eben das Schlimme solcher großen und plötzlichen Umwälzung auf dem Zollgebiete, daß, wenn die distributive Gerechtigkeit nicht ganz vernachlässigt werden soll, ein solcher direkter Eingriff in die Prtvatverhältntsse, wie derselbe durch Nachbesteuerung bedingt wird, unvermeidlich ist. Immerhin kann man sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß dieses Korrelat einer ungeheuer­lichen Zoll-Heraufsetzung in den Reihen der Betheckigten einige Verheerung anrichten wird, und zwar ist mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Verheerung sich nicht auf daS Spekulantenthum beschränken wtrd, welches die Tabaks-

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