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Dienstag den 28. Oktober
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Erscheint täfllich mit Ausnahme des Montags.
Gießen, den 17. October 1879.
Franck, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Lrmgerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50
Bekanntmachung.
Das Büreau des Bezirksfeldwebels der 1. Bezirks-Compagnie (Gießen) befindet flch seit dem 16. d. Mts. in der Behausung des Gastwirchs G. Harms im Schützenhof, Grünbergerstraße.
«»x-edtttonsdnrean r ) Schulstraße B. 18.
Aotitisch
Deutschland.
Darmstadt, 24. October. Wie bereits mitgetheilt, ist der Finanzausschuß der zweiten Kammer in Bezug aus die Vorlage des Großh. Gesammtministeriums, die I Abtretung des Hessischen Antheils an der Main-Weser-Bahn an Preußen betreffend, getheilter Meinung. Namens desjenigen Theiles des Ausschusses, welcher beantragt, die Kammer wolle dem von der Negierung vorgelegten Kaufverträge ihre Zustimmung । ertheilen, hat der Abg. Kugler folgenden Bericht erstattet:
„Wenn wir zunächst den Grund betrachten, welcher nach Ansicht der Majorität des ersten Ausschusses hauptsächlich gegen den Vertrag sprechen soll, so können wir i denselben als stichhaltig nicht anerkennen.
Darnach wünscht dieselbe abzuwarten, bis die Zukunft des Eisenbahnwesens in Deutschland klarer zu überschauen ist und namentlich, ob sich das Reichs-Eisenbahnproject verwirklichen wird oder nicht, um im ersteren Falle die schlecht rentirenden Bahnen mit den gut rentirenden unter günstigen Bedingungen verkaufen zu können. Dies könne , allerdings auch für die Minorität ein bestimmender Grund sein, gegen den jetzigen Verkauf zu stimmen, wenn nur einige Wahrscheinlichkeit wäre, diese unseres Erachtens ganz hoffnungslosen Wünsche verwirklicht zu sehen. Wenn wir auch vorerst annehmen I wollten, daß die Main-Weser-Bahn für die Folge zu den gut rentirenden Bahnen zu I rechnen wäre (was sie, wie wir später nachweisen werden, voraussichtlich nicht sein wird), so wird doch kein Staat, um eine gut rentirende Bahn zu erwerben, nicht nur diese über Gebühr bezahlen, sondern auch noch schlecht rentirende Nebenlinien zu verhältniß- ! mäßig hohen Preisen mit in den Kauf nehmen, sondern es wird jede Bahn immer nur nach ihrem eigenen besonderen Werth und nach ihrer muthmaßlichen Rentabilität, oder die gleichzeitig zu verkaufenden Bahnen ihrem Durchschnitts^ierthe entsprechend bezahlt.
i Wir holten es deßhalb für eine hoffnungslose Erwartung, die Oberhessischen Bahnen auf diese Weise früher oder später zu einem nur einigermaßen dem Kostenpreise derselben entsprechenden Preise verkaufen zu können oder überhaupt nur ein irgend anuehm-
i bares Gebot darauf zu erzielen. Die Oberhessischen Bahnen sind und bleiben, wie : unseres Erachtens in den Verhandlungen bei deren Ankauf gründlich nachgewiesen ! worden ist, ihrer Bedeutung nach nur Secundärbahnen, die dem Localverkehr dienen, I aber vermöge ihrer ganzen Anlage, ihrer Richtung, ihrer Steiaungs- und Krümmungs- Verhältnisse wegen niemals einen durchgehenden Verkehr von Bedeutung auf sich ziehen können. Selbst Preußen würde dies nicht fertig bringen können, wie die Majorität es
| in Aussicht stellt, trotzdem, daß die Oberhessischen Bahnen von seinem Eisenbahnnetz ganz umschlossen sind, da das Letztere nach jeder Richtung hin den durchgehenden Ver- l kehr vortheilhaster vermitteln kann, als dies durch Bergbahnen von starken Krümmungs- Verhältnissen, wie die Oberhessischen Bahnen es sind, möglich ist.
Zur Genüge wurde unseres Erachtens in der Verhandlung über den Ankauf ■ der Oberhessischen Bahnen ferner nachgewiesen, daß eine Fortsetzung der Gießen-Geln- hausener Bahn nach Partenstein weder einen durchgehenden Verkehr bringen, noch die ganze Linie überhaupt rentabler machen kann, und dies ist jetzt noch weniger der Fall ' wie damals, nachdem außer der Concurrenzlinie Elm-Gemünden nun noch die Linie P Friedberg-Hanau gebaut wird. Ebenso erscheint die Fortsetzung der Alsfelder Linie nach Hersfeld keine Rentabilität zu versprechen, da das bezügliche Project seinerzeit | und unseres Wissens gerade von Preußen wieder fallen gelassen wurde. Es kann aber cruch selbst für das Reich, wenn überhaupt das Reichs-Eisenbahnproject zur Durchführung kommt, nicht von Interesse sein, solche Localbahnen, wie die Oberhessischen Bahnen es sind und stets bleiben werden, zu erwerben, da dieselben nur ein Interesse sür das Land selbst haben, in welchem sie zur Hebung und Belebung des inneren Verkehrs und Wohlstandes dienen sollen.
Aber auch abgesehen von alledem, welchen Kaufpreis könnte man überhaupt für jene Bahnen vereinbaren, die beiläufig 40 Mill. Mk. kosten und durchschnittlich nur ihre Betriebskosten decken, also ihrem Ertrag nach einen Werth gleich Null habend — Damit es möglich wäre, diese Bahnen zu ihrem ursprünglichen Kostenpreis dadurch ; zu verkaufen, daß eine gut rentirende Bahn mit einem Baukapital von ca. 16 Mill. Mk. (wie die Main-Weser-Bahn) ebenfalls zum Kostenpreise abgelassen würde, müßte die Letztere ca. 14 pCt. rentiren, um für beide eine beiläufig 4 pCt. Rente zu erzielen.
Daß die Main-Weser-Bahn eine solche Rente niemals erreichen kann, ist selbst- vcrständlich, aber gesetzt den Fall, sie würde diese Rente wirklich erreichen, wäre es nicht ! auch dann sowohl für das Reich als auch für Hessen in beiderseitigem Interesse vor- ! theilhafter und rathsamer, wenn selbst dann dem Reich nur die Main-Weser-Bahn zu einem im Verhältniß der hohen Rente capitalisirten Preise allein überlassen bliebe? Für das Reich hätte die Main-Weser-Bahn als durchgehende Verkehrslinie einen besonderen Werth, wie sie denselben gegenwärtig auch für Preußen hat, weil Letzteres durch deren Ankauf ein geschlossenes Bahnsystem mit einheitlicher Verwaltung schaffen | kann, sobald die Main-Wefer-Bahn ganz in sein Eigenthum übergeht, und nur dieser Grund kann unseres Erachtens Preußen auch jetzt noch bestimmen, den gebotenen Kaufpreis zu bezahlen, gegenüber der abnehmenden Rente, die dafür zu erwarten steht. Auf der anderen Seite würden die Oberhessischen Bahnen besser in den Händen Hessens bleiben, wenn dieselben, wie in obigem Falle, beim Verkauf umsonst drein gegeben werden müßten, denn die eigene Regierung kann denn doch mindestens noch durch Hebung des Verkehrs einen indirecten Nutzen aus den Bahnen ziehen, was für eine fremde Regierung nicht möglich ist.
Noch weniger aber kann das Eigenthumsrecht, welches Hessen an der Main- Weser-Bahn hat, für den Fall von Bedeutung sein, welchen ein Mitglied der Majorität besonders in's Auge faßt, daß es nämlich früher oder später zu einem An- oder Verkauf der Ludwigsbahn kommen sollte. Für diese Bahn, insoweit sie in Hessen liegt, h«t Hessen das Vorkaufsrecht, und kann davon Gebrauch machen, einerlei ob die Main- Weser-Bahn, die mit jener Bahn in gar keiner Beziehung steht, noch theilweise Hessisch older ganz Preußisch sein wird.
Diese Speculationen auf die zukünftige Eisenbahnpolitik scheinen uns daher nach diesen Ausführungen nicht den geringsten Grund zu bieten, mit dem Verkaufe der
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Main-Weser-Bahn zurückzuhalten, wenn andere triftige Gründe denselben rathsam er;' scheinen lassen.
Und diese triftigen Gründe, die Main-Weser-Bahn zu den nach dem vorliegenden Vertrag gebotenen Bedingungen zu verkaufen, liegen unseres Erachtens allerdings vor. Die Hauptgründe dafür sind bereits in den Motiven der Regierungsvorlage angedeutet und bestehen namentlich darin, daß:
1) der Einfluß der Hessischen Regierung bei der jetzigen Verwaltung der Bahn ein so überaus geringer ist, daß die Interessen des Hessischen Staats und der Bewohner Oberhesfens durch feste Abmachungen in dem Kaufvertrag sogar besser zu wahren sind, als durch das gegenwärtige Mitwikungsrecht Hessens in der Verwaltung, und daß
2) der gebotene Kaufpreis dem Kostenpreise und der jetzigen Rente der Bahn vollständig entspricht, während zu erwarte« steht, daß diese Rente durch die Concurrenz- linien sowohl, als auch durch die unvermeidlichen Ergänzungen und Neubauten, welche demnächst in Aussicht stehen, und durch welche auch das Baukapital ganz wesentlich erhöht werden wird, ohne daß die Einnahmen der Bahn dadurch im Mindesten gesteigert werden, noch bedeutend sinken wird, so daß in späteren Zeiten keinenfalls mehr ein so günstiger Verkauf zu erhoffen sein dürfte.
Was den elfteren Grund betrifft, so ist in dem Majoritätsbericht bereits eingehend mitgetheilt, wie die Verwaltung der Bahn gegenwärtig durch drei preußische und einen hessischen Beamten geleitet wird- Wenn nun auch durch den Vertrag vom 3. Mai 1868 gewahrt ist, daß die Bedenken und Wünsche Hessens „thunlichste" Berücksichtigung finden sollen, so ist doch klar, daß der Einfluß des einen hessischen Beamten, den drei preußischen gegenüber, nur ein sehr geringer fein kann, wie dies von dem betreffenden Herrn Regierungscommissair auch persönlich zugestanden worden ist. Welch' großer Einfluß dem hessischen Beamten auf die Verwaltung vorbehalten sein soll, wie die Majorität dies animmt, ist uns daher ganz unerfindlich. So lange die.Interessen der beiden Staaten bezüglich des Betriebs, Erzielung eines guten Ertrags und Verwendung desselben parallel laufen, ist ein gutes Einvernehmen allerdings zu erwarten. Wie es aber dem einen hessischen Beamten gelingen soll, die stets steigenden Ausgaben herab- rudrücken, wie dies von der Majorität erhofft wird, wenn diese Ausgaben von den drei preußischen Beamten als nothwendig erkannt werden, dies scheint uns eine unlösbare Aufgabe, da er in diesem Falle stets überstimmt wird. Außerdem laufen aber die hessischen und preußischen Interessen auch in Bezug auf die Main-Weser-Bahn in sehr vielen Fällen keineswegs parallel, obgleich die beiden Staaten pro rata ihrer Baukapitalien gleichmäßig an dem Ertrage der Bahn beteiligt sind. (Schluß folgt.)
Darmstadt, 25. October. Das Großh. Regierungsblatt (Beilage Nr. 23) enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnisien betreffend.
2. Summarische Uebersicht der Rechnung der Regierungsrath Manschen Schulunterstützungs-Sttftung für 1878.
3. Uebersicht der für das Jahr 1879 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com- munal - Bedürfnissen in den israelitischen Reltgtons - Gemeinden des Kreises Worms.
4. Ordensverleihung. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 12. Septbr. dem Sergeanten und Dtvisionsschretber Müller das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen mit Schwertern zu verleihen.
5. Namensveränderung.
6. Dienstnachrtchten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 16. Septbr. dem evang. Pfarrer Ludwig Friedrich Hofmann zu Köngernheim die evang. Pfarrstelle zu Planig, am 19. Septbr. dem evang. Pfarrer Friedrich Sommerlad in Hertnghausen die evang. Pfarrstelle zu Nieder-Ohmen zu übertragen; am 6. Octbr. den Oberamtsrichter bet dem Amtsgerichte Mainz, Johannes Baptist Volk, mit Wirkung vom 1. Octbr. l. Js. an als Rheinschifffahrtsrichter zu ernennen; am 7. Octbr. den von der reformirten Gemeinde Neu-Asenburg auf die reformirte Pfarrstelle zu Neu- Isenburg präsentirtcn evang. Pfa^ramts-Candidaten Herm. Knodt aus Eppelsheim für diese Stelle zu bestätigen; an dems. Tage dem evang. Pfarrer Karl Rasch zu Rod a. B. die evayg. Pfarrstelle zu Hopfgarten, dem Gymnasiallehrer Karl Walz z« Darmstadt die evang. Pfarrstelle zu Bad Nauheim, dem evang. Pfarrer Heinrich Wagner zu Grebenau die evang. Pfarrstelle z» Romrod zu übertragen.
Am 20. Septbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Wilhelm Wückert auS Rehborn eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bischofsheim, am 26. Sept, wurden dem Schullehrer Peter Braun zu Bisses und dem Schulamtsaspiranten Philipp Philipps aus Fauerbach v. d. H. Lehrerstellen an der gemeinsamen Musterschule zu Friedberg, am 30. Septbr. wurden dem Candidaten der Theologie, Christian Buß zu Butzbach, die Stelle eines ersten Lehrers, sowie dem Schullehrer Ernst Rumpf zu Butzbach eine Lehrerstelle an der erweiterten Volksschule daselbst, dem Schulamtsaspiranten Otto Weide aus Ziegenberg und dem Schulamtsaspiranten Heinrich Winter aus Hoch-Weisel Lehrerstellen


