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Deutschland.
Darmstadt, 23. Septbr. Zur Ausführung der veränderten Gerichts- Orzanisation sind durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen, bezw. zu Stellvertretern der Vorsitzenden unterm 18. l. Mts. für die Geschäftspertode vom 1. October 1879 bis 31. December 1880 einschließlich bestellt worden:
L Bet der Kammer für Handelssachen an dem Landgerichte der Provinz Starkenburg mit dem Sitze in Darmstadt:
Zum Vorsitzenden: der ernannte Landgerichtsrach deö ästigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath Hetnzerling;
zum Stellvertreter des Vorsitzenden: der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath Pistor.
II. Bet der Kammer für Handelssachen an dem Landgerichte der Provinz Oberheffen:
Zum Vorsitzenden: der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Oberhesien, Hofgerichtsrath Pfannmüller;
zum Stellvertreter des Vorsitzenden: der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Oberhesien, Hofgerichtsrath Wiener.
III. Bei der Kammer für Handelssachen an dem Landgerichte der Provinz Rheinhesien mit dem Sitze in Mainz:
Zum Vorsitzenden: der ernannte Landgertchtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Rheinhesien, Advocat-Anwalt Lipp old;
zum Stellvertreter des Vorsitzenden: der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Rheinhesien, Bezirksgerichtsrath St ein em.
Durch Verfügung vom gleichen Tage wurden mit Wirkung vom 1. October L Js. zu Untersuchungsrichtern bestellt:
IV. Bet dem Landgerichte der Provinz Starkenburg:
1) der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Bezirksstrafrichter Justizratb Dr. Meisel, unter Ueber- weisung der Bezirke der Amtsgerichte Darmstadt I, Langen, Offenbach und Seligenstadt als Geschästskrets;
2) der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Bezirksstrasrtchter Rohde, unter Ueberweisung der Bezirke der Amtsgerichte Darmstadt II, Fürth, Gernsheim, Groß-Gerau, Lorsch, Reinheim und Zwingenberg als Gejchäftskreis;
3) der ernannte LandgerichtSrath des künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath Bonhard, unter Ueberwelsung der Bezirke der Amtsgerichte Beerfelden, Groß-Umstadt, Hirschhorn, Höchst, Michelstadt, Wald- Michelbach und Wimpfen als Gerichtskrets.
V. Bet dem Landgerichte der Provinz Oberheffen:
1) der ernannte Landgertchtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Oberhesien, Bezirksstraflichter Justtzrath Ouvrter, unter Ueberweisung der Bezirke der Amtsgerichte Gießen, Alsfeld, Grünberg, Herbstein, Homberg, Laubach, Lauterbach und Schlitz als Geschästskrets;
2) der ernannte Landgertchtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Oberheffen, Bezirksstrafrichtcr Kullmann, unter Ueberweisung der Bezirke der Amtsgerichte Altenstadt, Büdingen, Butzbach, Friedberg, Hungen, Ltch, Bad Nauheim, Nidda, Ortenberg, Schotten, Ulrichstein und Vilbel als Geschästskrets.
VI. Bet dem Landgerichte der Provinz Rheinhesien:
1) der ernannte Landrichter des künftigen Landgerichts der Provinz Rhetn- hesien, Staatsprocurator-Substtlut Keller zu Mainz, unter Ueberweisung der Bezirke der Amtsgerichte Mainz, Bingen, Nteder-Olm und Ober-Ingelheim als Geschästskrets;
2) der ernannte Landgertchtsrath des künstigen Landgerichts der Provinz Rheinhesien, Bezirksgerichtsrath La ist, unter Ueberweisung der Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Oppenheim, Osthofen, Pfeddersheim, Wöllstein, Wörrstadt und Worms als Geschästskrets.
Darmstadt, 23. Septbr. Die hiesigen öffentlichen Anwälte haben eine Rechisverwahrung gegen die „Robe" an das Ministerium der Justiz gerichtet, in welcher ausgesührt wird: Durch die Verordnung vom 15. August d. Js., insoweit dieselbe eine obligatorische AmtStracht für die Rechtsanwälte vorschreibt, werde die Ausübung des Berufs der Rechtsanwälte von einer Beschränkung abhängig gemacht, welche die Reichs- und Landesgesetze nicht kennen; die bezügliche Verordnung enthalte eine Beschränkung der persönlichen Freiheit einer Klaffe von Staatsbürgern, welche durch kein Gesetz gerechtfer- itgt werden könne; sie verletze das durch die Retchsgesetze gewährleistete Recht ver Rechtsanwälte auf unbeschränkte Ausübung ihres Berufes. Der Verein der öffentlichen Anwälte in Darmstadt legte deshalb gegen die gedachte Verordnung und das von der Regierung zu deren Erlaß beanspruchte Recht ausdrücklich und feierlich Rechtsverwahrung ein und behalte sich und den einzelnen Anwälten vor, demnächst bet den Bell, konstitutionellen Organen diese Rechtsoerwahrung weiter zu begründen und weitere Anträge zu stellen.
— Der von dem Abg. Dittmar gestellte Antrag wegen Reorganisation des niederen Forstdtenstes erörtert sreimüthig und eingehend die Mängel der
dermaligen Organisation und die mit ihnen verknüpften wesentlichen Nachthetle, führt aus, baß der Wald bedroht sei, wenn er nicht den Händen eines tüchtig geschulten, technisch genügend ausgebildeten forstlichen Schutz- und Hülssper- sonals anvertraut wird, und macht weiter darauf aufmerksam, daß die Schäden, welche das seitherige System im Gefolge habe, um so nachtheiliger erscheinen, als sie bei der Eigenthümlichkeit des forstlichen Betriebs nicht sofort und für Jeden erkennbar find, vielmehr erst nach längeren Zeiträumen zu Tage treten. Der Antragsteller verlangt, daß der Forstwart wiffe und verstehe, was der Wirthschaftsbeamte will und die von ihm angeordneten Maßregeln bezwecken, daß er die ihm übertragene Arbeit auch ausführen kann und nicht ein blindes, sondern sehendes und einsichtiges Werkzeug sei, welches genügendes Verständniß besitze, um die durch das Eintreten unvorhergesehener Zwischenfälle nothwendig werdenden Modisicationen in den Anordnungen des Oberförsters alsbald etntreten laffen zu können. Diesen Anforderungen gegenüber wird in dem Antrag andererseits die Nothwendigkett betont, den Forstwarten aber auch ein genügendes Einkommen und eine beffere Aussicht auf eine gesicherte Zukunft als dermalen zu gewähren. (N. Hess. Volksbl.)
Darmstadt, 24. Septbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnadtgst geruht:
Am 24. Septbr. dem Kreisrath des Kreises Offenbach, v. Marquard, und dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Offenbach, Stölting, aus Anlaß der ersten Anwesen heit Seiner Königlichen Hoheit in Offenbach nach Aller- höchstihrem Regierungsantritt das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen.
Darmstadt, 25. Septbr. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsbla Nr. 47 enthält :
1. Allerhöchste Verordnung, die Etngangsformel der Ur theile und Notariatsurkunden betreffend.
2. Allerhöchste Verordnung, die Sühneverhandlung im Strafverfahren und die Strafvollstreckung betreffend.
3. Allerhöchste Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 2. Juli 1853 über die Vertretung der Parteien bet den Handels-, Friedens- und Polizeigerichten der Provinz Rheinhesien betreffend.
4. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bildung der Standesamtsbezirke betreffend.
m. Darmstadt, 25. Septbr. Der Abgeordnete Kugler hat bei dem Bureau der zweiten Kammer der Stände den Antrag Übergeben, die Kammer wolle an Großh. Regierung das Ersuchen stellen, bei der Main-Neckar-Eisenbahnstation Sprendlingen eine Güterstation au errichten. Die dem Anträge beigegebenen Motive führen aus, Sprendlingen sei der Seelenzahl nach nächst Langen der größte Ort unter den Stationen der Main-Necker-Bahn zwischen Darmstadt und Frankfurt und habe außer seinem Ackerbau auch verschiedene industrielle (Äablissements, die sich zum Nutzen des Ortes noch wesentlich vermehren würden, wenn die Güterbeförderung durch die Bahn dort ebenso leicht wäre, wie in den Nachbarorten. Ueberdies habe der Ort seinerseits auch bereits bedeutende Opfer durch Erbauung einer verhältnißmaßig theuren chaussirten Zufuhrstraße zur Eisenbahnstation — zur Verkehrsvermittelung zwischen letzterer und dem Orte — gebracht. Es würden daher gewiß auch der Bahn wesentlich mehr Güter von diesem Orte aus zugebracht werden, wenn eine Güterstation vorhanden wäre, da sonst der Güterverkehr in vielen Fällen billiger oder weniger zeitraubend und bequemer direct nach den größeren Nachbarstädten per Achse stattfinde, als durch eine entfernt liegende andere Bahnstation. Da alle anderen Orte an den Main-Neckar-Bahnstationen zwischen Darmstadt und Frankfurt bereits Güterstationen haben, hält es der Antragsteller für einen Act der Gerechtigkeit, daß auch dem zweitgrößten Orte Sprendlingen eine solche errichtet wird.
Berlin, 23. Septbr. Bekanntlich besteht seit geraumer Zeit der Plan, mit der Zeit eine Vereinigung von Reichsämtern mit den preußischen Ministerien und umgekehrt von preußischen Refforts mit Retchsorganen durchzuführen. So ist, und zwar mit allseitigem Etnverständniß, die Handelsabtheilung des früheren preußischen Handelsministeriums unter den Präsidenten des Reichskanzleramts gestellt; so übernimmt das preußische Ministerium für öffentliche Arbeiten die Leitung des Reichseisenbahnamts. Ein weiterer Schritt in dieser Richtung war zu einer Vereinigung des Reichsjustizamts mit dem preußischen Justizministerium, und zwar unter dem jetzigen Staatssekretär Dr. Friedberg als Justizminister in Anregung gekommen. Wir betonen, daß der Gedanke nur angeregt war und die wettere Ausführung noch fern lag. Allein schon die bloße Anregung genügte, um lebhafte Bedenken bei den Mittelstaaten wach- zurufen, so daß man schwerlich den Plan weiter verfolgen, ja, vielleicht sogar die tatsächlich erfolgte Anregung in Abrede stellen wird.
Baden-Baden, 24. Septbr. In der heutigen Sitzung (der letzten) der Versammlung der deutschen Naturforscher sprach Jäger über Gemüths- affecte. Ferner sprachen Skalweit, Schiff und Nachtigall. Dem Vortrage des Letztgenannten wohnten die Kaiserin, die Großherzogin und Prinzessin Victoria von Baden bei.
Metz, 24. Septbr. Nachdem der Kaiser heute früh, begleitet von dem Kronprinzen und Prinzen Wilhelm, die Kathedrale besucht hatte, fand um 11 Uhr die Parade der 16. Division unter dem Commando des Generals Wichmann statt. Das Wetter war ausgezeichnet und der Menschenzufluß enorm. Anwesend waren: Feldmarschall Graf Moltke, die Großherzöge von Baden und Mecklenburg-Schwerin, der Erbgroßherzog und Herzog Paul von Mecklerburg-Schwerin, der Krtegsminister und General Podbielsky. 2)eT


