Str. 14L4L Mittwoch den 25 Juni 1879.
Kichmer Wi;eiger
AMige- uni Amtsblatt für den Kreis Gießen.
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politischer Hheil.
Deutschland.
Berlin. Wohl Vielen aus der Seele spricht das „Franks. Journal", wenn es schreibt: „Sollten die Vorgesetzten des Recruten-Jnstruclors nicht die Verpflichtung haben, darüber zu wachen, daß solche Mißhandlungen nicht vorkommen, wie sie ein Schenk v. Geyern nicht einmal, sondern vielfach erlaubt hatte? Diese Frage fühlte man nickt beantwortet, die Ungewißheit darüber ließ das Mutttrherz erzittern, wenn sie dem gedeihlich Heranwachsenden Sohne in die Augen schaute. Dieser beängstigenden Ungewißheit ist ein Ziel gesetzt worden durch die Thatsache, daß nicht allein der dem vormaligen Lieutenant Schenk v. Geyern vorgesetzte Hauptmann, sondern auch der Major und selbst der Oberst ans der Reihe des activen Milstärs durch Pensionirung verwiesen worden sei. Es rst danut die beruhigende Gewißheit gegeben, daß der oberste Kriegt Herr solche Männer nicht länger als Compagnie-, als Bataillons-, als Regiments-Chef duldet, welche solche Ueberschrettung der Machlbefugniffe ihrer Untergebenen dulden oder Mangels Ueberwachung nicht wahrnehmen. Darum rst die Kunde von diesen Pensionirungen so allgemein mit Befriedigung ausgenommen worden, weil daraus die Gewißheit zu schöpfen ist, daß der Kriegsherr zwar strengen Gehorsam und Subordination des Soldaten verlangt, aber ebenso auch Schutz desselben gegen Mißhandlungen durch die Jnstructoren fordert, und daß er selbst den Obersten des Regiments dieser Fürsorge für die Mannschaft nicht entbebt."
Berlin, 21. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." bespricht den Uebergang der Privatbahnen an den Staat und fühtt aus, daß Billigkeitsrückstchten Seitens der Regierung Rechnung getragen worden sei, indem sie die Berlin- Stettiner, Magdeburg'Halberstädter, Köln-Mindener und Berlin-Potsdamer letztjährigen Ertragsverhältnisie dem Gebote der Regierung gegenüber beleuchtet. Der Artikel weist bei der Magdeburg-Halberstädter.Bahn aus eine Denkschrift ver Direction hin, welche die Betriebs-Ersparniß-Periode als abgeschlosien bezeichnet, sowie, daß das Bahnanlage-Capital nach Vollendung der Neubauten werde vermehrt werden muffen. Bei der Köln-Mindener Bahn sei die gemachte Offerte um so liberaler, als die Bahnconcurrenz in dem rheintsch-westfälischen Industriegebiete fortwährend zunehme und die Staatslinie Dortmund-Sterk- rade, sowie die Linie Duisburg-Quackenbrück den Verkehr der Köln-Mindener Bahn vermindern müsse. Der Staat sei entschloffen, von seiner Berechtigung Gebrauch zu machen, die garantirten Linien Deutz-Gießen und Oberhausen- Ärnheim gegen Erstattung des Anlage-Capitals zu übernehmen. Hierdurch würde das Stammunternehmen unausbleiblich geschädigt werden. Wenn die berechtigten Jntereffen der Acttonäre durch die Offerten berücksichtigt seien, gleichwohl das Regierungsgebot auf die Berlin-Potsdamer Bahn zurückgewiesen und eine baare Zahlung gefordert worden sei, auch bei der Magd.burg-Hal- berstädter und der Köln-Mindener Bahn Gelüste nach Mehrsorderungen erwachen sollten, so sei erheblich, daß die Staatsetsevbahn^olttik nicht an Zeit- fristen gebunden sei und abwarten könne. Lehrreich sei der Vorgang bei der Stettiner Bahn, wo man jetzt das gegen früher nicht unerheblich reducirte Staatsangebot acceptirt habe, während man vor JahresfM die höhere Offerte zurückwies.
— Der Bundesrath hat in heutiger Sitzung den Antrag des Handels- ausschuffes, betr. die Ausstellung von Legitimationsscheinm für den Gewerbebetrieb im Umherziehen, sowie den Antrag des Rechnungsausschuffes, betr. die Erwerbung von Grundstücken zur Errichtung eines Reichttagsgebäudes. angenommen und den Gesetzentwurf, betr. die Erhebung rnd Verwaltung der Reichsausgaben von Elsaß-Lothringen, den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
— Ueber die Stellung Deutschlands zur egypttscheil Frage hört man in Bestätigung früherer Meldungen, Deutschland verlange, abgesehen von der Befriedigung diesseitiger Rechtsansprüche, daß sich der Khelstve verpflichte, auch für die Zukunft die Competenz der gemischten Gerichte airzuerkenneu.
Irankreich.
Paris, 21. Juni. Einem Beschluß des KrtegÄninisteriums zufolge
werden die Soldaten ermächtigt, im Sommer Hosen aus Drillich zu tragen. Den Officieren soll, wenn sie die kleine Uniform anhaben, das Tragen weißer Hosen gestattet werden. Bisher mußte Alles die tuchene Hose tragen, was während der Sommermärsche keineswegs sehr angenehm war.
— Von welchem Geiste ein großer Tbeil der französischen Officiere beseelt ist, beweist übrigens ein Vorfall, der sich in einem Waggon des Zuges ereignete, der nach der Sitzung, in welcher Paul de Caffagnac seine Bubenstreiche ausgeführt hatte, von Versailles nach Paris fuhr. Der Senator Scheurer-Kestner, welcher der Sitzung angewohnt, drückte einem feiner Collegen gegenüber feine Entrüstung über das Auftreten der Bouapartisten aus. Plötzlich erhob sich ein im Waggon anwesender Kavallerie-Officier, ein Herr v. M., und rief dem Senator auf herausfordernde Weise zu: „Ich bedaure, nicht Deputirter zu sein, denn sonst würde ich den Worten des Herrn Paul de Caffagnac meinen vollen Beifall gezollt haben." Scheurer-Kestner erfüllte das Auftreten dieses Osficiers, der noch dazu in Uniform war, mit dem höchsten Unwillen, und aufspringend rief er ihm zu: „Mein Herr, ick verbiete Ihnen, öffentlich in dieser Weise zu sprechen und Ihre Worte zu wiederholen." Zugleich forderte er ihm seine Karte ab und stellte es ihm anheim, der Sache den Verlauf zu geben, der ihm gutdünke. Der Kriegsminister, der sofort Kmntniß von der Sache erhielt, gab dem Osficier strengen Arrest.
Aegypten.
Alexandrien, 22. Juni. Die General Consuln Deutschlands und Oesterreichs haben sich nach Kairo begeben, um daselbst dem Auftrage ihrer Regierungen gemäß die Schritte der Vertreter Englands und Frankreichs bet dem Kbedive zu unterstützen.
Telegraphische Depeschen.
Wagner'S telegr. Torrespondenr-Bure««.
Ems, 23. Juni. Se. Maj. der Kaiser ist heute früh mittelst Extrazuges hier eingetroffen. Zum Empfang waren aus dem Bahnhofe anwesend die Oberpräsidenten v. Ende und v. Bardeleben, Regierungspräsident v. Wurmb, der Gouverneur von Coblenz General v. Beyer, Bürgermeister Brodzina, die Geistlichkeit, der Kriegerverein und ein zahlreiches Publikum. Se. Majestät begab sich alsbald zu Wagen in langsamer Fahrt nach dem Kurhaus, von der dichtgedrängten Menge und der Spalier bildenden Schuljugend mit begeisterten Hochrufen begrüßt. Der Weg bis zum Kurhaus war mit Guirlanden, Blumen und venetianischen Masten prachtvoll geschmückt.
Berlin, 23. Juni. Reichstag. Der Gesetzentwurf, betr. die Sicherung der Zollgrenze in den von dem Zollgebiete ausgeschlossenen Bremischen Gebietstheilen, wird in erster und zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Hierauf findet die dritte Be- rathung des Gesetzentwurfes, betr. die Verfassung von Elsaß-Lothringen, statt, wozu die Abgeordneten Grad, Windthorst, Bezanson, Kable und Schneegans verschiedene Wünsche und Ausstellungen beibringen. Auf Antrag Reichensperger's wird über den Entwurf en bloc abgestimmt und der Entwurf hierbei angenoinnfen.
Es folgt nunmehr die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. Abänderung des Reichshaushaltsetats und des Landesetats von Elsaß-Lothringen für 1879/80. Unter; staatssecretär Herzog erläutert den Entwurf. Guerber spricht gegen die Vorlage, bemängelt verschiedene Gehaltssätze und verlangt vorherige Berathung und Genehmigung durch den elsaß-lothringischen Landesausschuß. Windthorst findet die Gehaltssätze der obersten Beamten zu hoch bemessen, wünscht, daß man die Angelegenheit dem Landes- Ausschusse überlasse und einstweilen ein Pauschquantum auswerfe, und befürwortet die Verweisung der Vorlage an die Budget-Commission. Rorth findet die Gehalte nicht zu hoch und weist ihnen gegenüber auf die Besoldungen der früheren französischen Oberbeamten hin. Simonis spricht sich im Sinne Guerber's aus. v. Puttkammer (Fraustadt) tritt für die Vorlage ein. Unterstaatssecretär Herzoy widerspricht der Behauptung, daß die Steuerlast der Reichslande mit den Gehaltssätzen nicht im Einklänge stehe. — Der Antrag auf Verweisung an die Budget-Eommission wird abgelehnt und in die zweite Berathung eingetreten. Der Antrag Windthorst, das Gehalt für den Staatssecretär nur auf 24,000 statt auf 36,000 X zu normiren, wird abgelehnt, ebenso der Antrag Windthorst, die Gehaltssätze der Unterstaatssecretäre auf nur 15,000 statt 21000 zu normiren, und darauf der Gesetzentwurf mit einer unerheblichen Aenderung genehmigt. Der Gesetzentwurf, betr. Feststellung eines zweiten Nachtrages zum Reichshaushaltsetat (wegen Uebernahme der preußischen Staatsdruckerei) wird nach un erheb-


