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Nr. 71. Dienstag, den 25 März 1878.

Hichmer Wyeiger

Auligk- und Amtsblatt fär iieit Kreis Gießen.

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Gietzener Anzeiger

DerGießener Anzeiger erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen, incl. der BeilageGießener Familienblätter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.

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Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger auch im II. Quartal 1879 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten.

Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, um vollzählige

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Uotilisch

Darmstadt, 22. März. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht:

Am 10. März den Landrichter des Landgerichts Wald-Mickelbach Emil König er zum Landrichter des Landgerichts Langen zu ernennen; am 13. März den Gymnasiallehrer Earl Pichler zu Winterthur zum Lehrer an dem Gym­nasium zu Gießen unter Verleidung des Charakters als außerordentlicher Profestor mit Wirkung vom 13. Aprck d. I. zu ernennen; an demselben Tage den Lehrer an der Realschule zu Dmgen Joseph Hillebrand auf sein Nach­suchen unter Anerkennung seiner langjährigen Dienste in den Ruhestand zu versetzen.

Darmstadt, 22. März. Nach Berliner Meldungen wäre für die ReichsgertchiSanwaltSstelle Herr Oberstaatsanwalt v. Burt dahier in Aussicht genommen. Für bie eine SenatS-Präsioentenstelle des Reichsgerichts soll der Viceprästdeut des badischen Appellationsger chks, Schneider, für die zweite der württembergische Tribunalpräfident Beyer le berufen werden.

Berlin, 21. März. Folgender Antrag ist von den Abgg. v. Kleist- Retzow, v. Flottwell und F^hr. v. Marschall etrgebrocdt worden:

Der Reichstag wolle beschließen, nachfolgendem Gesetzentwurf seine Zu­stimmung zu ertherlen: Wir Wilhelm, ton Golks Gnaden Deutscher Kalser, König von Preußen rc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu- stimv ung des Dundetralds und des Reichstags, was folgt: Art. 1. Hinter § 302 des Strafgesetzbuchs werden folgende neue Paragraphen eingeschoben: § 302 a. Wer in gewinnsüchtiger Absicht und unter Benutzung der Nothlage, ves Leichtsinns oder der Unerfahrenheit Anderer sich für die Hingabe eines Darlehens oder für die Stundung einer Geldforderung übermäßige Vortheile voibedmgt oder gewähren läßt, welche mit dem Gele'steten selbst nach den vorliegenden besonderen Umständen in auffälligem Mißverhältntffe stehen oder wer dergleichen Forderungen, obschon ihm diese Verhältmffe bekannt waren, an sich bringt uud entweder weiter veräußert oder in einer den obigen Vor­aussetzungen entsprechenden Höhe geltend mccht, wird wegen Wuchers mit Geltstrafe bis 1500 Mk. bestraft. Ist das wuckerlche Geschäft unter einem andern Rcchtsg.sääfte verschleiert, so triit Gesängnißstrafe bis zu 3 Monaten und zugleich Geldstrafe bis 1500 Mk. ein. § 302 b. Wer den Wucher ge- werbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängniß und zugleich mit Geldstrafe bis 3000 Mk. bestraft Daneben kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. § 302 c. Die Bestimmungen der §§ 302 a und 302 b finden aus Pfandleiher und Rückkaufshändler Anwendung, wenn sie den chnen durch die bestehenden Anordnungen grstatteten Zinssatz überschreiten. In Ansehung des Zinssatzes gelten für Rückkaufshändler in Ermangelung beson­derer die für Pfandleiber bestehenden Anordnungen. Art. 2. Dieses Gesetz tritt am 1. October 1879 in Kraft.

Berlin, 22. März. DieNordd. Allg. Zig." erklärt die sensatio­nelle Nachricht desBerl. Tagebl." von einem bevorstehenden Urlaub des Grafen St. Vallier und die Ursachen deffelben Satz für Satz für unwahr und fügt hinzu: Graf St. Vallier, der von vornherein bei dem kaiserlichen Hof und bei dem Fürsten Bismarck persona grata gewesen, sei dies im voll­sten Maße noch heute. Der Botschafter habe sich von Anfang an in jeder Beziehung als der berufenste Vertreter einer besonnenen und wohlwollenden Politik bewährt, welche Waddington und Grevy eingeschlagen und die bei mehr als einem Meinungsaustausche zwischen beiden Regierungen Ausdruck und Anetkennung gefunden habe. Das Staatsministerium brachte dem Kaiser seine Glückwünsche in einer Adreffe dar.

Der Kaiser empfing um ll1/* Uhr die Glückwünsche des kleineren königlichen Hofes, wozu die Generaladjutanten und Flügeladjutanten und der Hofstaat der Kaiserin gehören. Nach dem Empsang der Gratulationen der Mitglieder der königlichen Familie und der fremden Fürstlichkeiten um 12 Uhr empfing der Kaiser um 1 Uhr den Feldmarschall Grafen Moltke und eine halbe Stunde später den Fürsten Bismarck.

Die ,Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Der von der Zolltartf-Com- mtsfiou au-gearbeitete Gesetzentwurf mit einem die einzelnen Positionen ein­

er Hheil.

gehenden mottmrenden Bericht liege bereits gedruckt vor und sei Minister Hofmann übergeben worden. Die Commission, werde zum Zwecke der letzten Revision des Tarifs und der definitiven Erledigung der Position für Chemi­kalien am Sonntag und Montag Sitzung halten. Der völlige Abschluß der Arbeiten stütze bis Dsinstag in Aussicht. Der 3., 4. uud 7. Bundesraths- Ausschuß würden am Mitiwrch in die Berathung des von dem preußischen Bevollmächtigten vorgelegten Tabakssteuer-Gesetzentwurfs etntreten.

München, 22. März. Die Beerdigung des Profeffors Huber sand heute Nachmittag unter sehr zahlreicher Betheiligung aller Stände statt. Die Uutversttäts Professoren aller Fakultäten (die theologische ausgenommen) er- jch enen in Amtstracht. Von der theologischen Fakultät war nur Professor v. Döllinger anwesend. Die Grabrede hielt der functionirende Geistliche Professor Friedrich. Dr. Zirngibl legte Namens der Altkatholiken einen Lor- beerkranz auf dem Grabe nieder. Der König ließ der Wittwe sein Bedauern aussprechen.

Würzburg. (Zum Proceß des Unterosficters Pude). Das freispre- cheude Unherl in diesem Proceffe, welches jo großes Aufsehen erregte, ist schon unter der telegraphischen Korrespondenz mttgetheilt worden. Jetzt liegen aussührlichere Mtttheilungen über die Verhandlungen vor, welche indeffen nur wenig BemerkenSwerthes enthalten. Dem Unterosficter Pude wurden sowohl für sein früheres Cipil-, wie sein Mtlitärleben, die besten Zeugntffe gegeben. Zweifelhaft war nur, ob er das Recht gehabt habe, sich auf der Wache behufs des Transportes von einem andern Soldaten eine scharfe Patrone geben zu laffen, und ob er nach der Vorschrift des Reglements vor dem Schuffe dem Studenten Sicken nochHalt!" zugerufen. Aus den Zeugenaussagen ergtebt sich ziemlich deutlich, daß der Pude die scharfe Patrone genommen und in sein Gewehr geladen, um dem Arrestanten zu zeigen, daß die Situation eine ganz ernste sei. Desgleichen wird durch die Zeugenaussagen bekundet, daß Eommi- litonen des Studiosus Sicken denselben mehrfach zur Flucht aufforderten. Der Angeklagte mochte namentlich auch für sich geltend, daß er, wenn fein Arrestat, der schon beinahe eine Straßenecke erreicht hatte, ihm entfiohen wäre, er die Verantwortung zu tragen gehabt hätte, da er den Auftrag hatte, den Verhaf­teten nach der Hauptwache zu bringen. Der öffentliche Ankläger verlangte die Bestrafung mit großer Schärfe und auch ein als Sachverständiger zugezo­gener General sprach sich nicht günstig über das Verfahren des Pute aus. Die Geschworenen aber haben die Frage, ob Pude schuldig sei der Ueberschrei- tung der Tienstgewalt durch den Gebrauch der Schußwaffe verneint, worauf selbstverständlich die Freisprechung erfolgen mußte.

Arankreich.

Bersaiüeb, 22. März, Abends. Die Kammer bericih heute über den Antrag, den Sitz der Kammern nach Poris zurückzuverlegen. Der Bericht der Commission erklärt, daß für die Znrückverlegiing eine Revision der Ver- faffung nothwendig sei, und beantragt daher die Bildung des Congreffes. Der Minister des Innern erklärt, die Anträge der Commission anzunehme?, welche sodann mit 330 gegen 131 Stimmen adoptirt werden.

Die Kammer berieth hierauf über den Antrag Lenglö (Bonapartist) auf Ernennung einer Enquete Commission zur Untersuchung der Thatsachen, welche dem neulichen Zwischenfalle bezüglich der Renten-Converfion zu Grunde liegen. Lengle wirft dem Ftnanzmtuister vor, daß er das Publikum nicht benachrichtigt, und damit den Ruin der kleinen Rentner sich habe vollziehen laffen; er tadelt die Mittheilung des Ministers an den Syndikus der Wechselagenten. Ftnanz- mtnister Leon Soy erwidert, er habe seine Meinung nicht in das amtliche Blatt einrücken laffen können; dadurch würde er einen Zwiespalt mit der Kammer geschaffen baben, welche sich in den Bureaus für die Converfion aus­gesprochen habe. Der Minister erinnert daran, daß er stets ein Verfechter des Rechts des Staats gewesen sei, die Conversion vor^unehmen, daß er sich aber die Frage ter Opportunität und die Form der Conversion Vorbehalte-. Habe. Er fügt hinzu, die Mittheilung an den Syndikus Moreau sei ganz tu Ordnung; die Verantmartung für feine anderweitige Schritte müsse er diesem