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Freitag, den 24 Januar

1879

Nr. 20

Meßmer Anzeiger

Meige- uni Amtsblatt für hcn Kreis Gieße«

Redacttonsbrrreenrr \ -

GxpE-«Sd«re-mr i ^^ulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags

und

Ge-

neue vom

niß gehabt, sei vollkommen unwahr.

Das seit einiger Zett curfircnde Gerücht, daß eine Nochsesflon des preußischen Landtags stattfinden werde, findet auch bet sonst unterrichteten Per-

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Stadtvorstand zu Friedberg gestattet, aus Anlaß des am 25. Februar d. I» daselbst stattfindenben Pfcrdemarkts, am darauf folgenden Tage eine Verloosung von Pferden und anderen Gegenständen mittelst 6000 Loosen ä 1 */2 Mark zu veranstalten und die Loose im Großherzogthum zu vertreiben.

Gießen, den 21. Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. ____

Deutschland.

Nutz dem Großherzogthum Heffen, 19. Januar. Zu den wichtigsten Vorlagen des Landtages gehört der Gesetzesentwurf über die Etn- kichtung und Befugntfie der Oberrechnungskammer. Die Behörde, welcher die Revtfion deS Staats-, Gemeinde-, Kirchen« und Sttstungs-RichnungSwesens obliegt, soll nach dem Vorbtlde Badens in eine Controlbehörde für den ge­lammten Staatshaushalt umgewandelt werden und die ständige Ueberwachung erleichtern. Alt. 1 des Gesetzesentwurfs spricht die Unabhängigkeit der Ober- rechnungskammer der Staatsverwaltung gegenüber aus; das Personal best.ht aus einem Präsidenten und einer Anzahl Räthen, wpvon ein Mitglied die Befähigung zum Richteramte erlangt haben muß. Die Ernennung des Plä- stdenten erfolgt durch den Großherzog auf Antrag deS StaatSmiNistertums,

Die Gewerbefrage.

Nachdem man mit der Neubildung von Innungen vorgeht, ist der Be­weis geliefert, daß fich auch innerhalb des Rahmens der Gewerbeordnung zeit­gemäß Organisationen bilden können, welche die Hebung des Handwerker- und Gewerbestandes bezwecken, und hoffentlich auch erreichen. Es handelt fich zu­nächst um die Förderung der gemeinsamen Jntereffen des Gewerbes, um die Reform des Lehrlingswesens und um die bestmöglichsten Verhältniffe zwischen Meister und Gehülfen, endlich auch um das Interesse des Publikums, welches am besten gewahrt sein wird, wenn wieder die Standeöehre und tüchtige Lei­stung das Handwerk leiten. Tie bisherigen Mängel lagen nicht im Gesetz, sondern in den wtrthschaftlichen Verhältniffen. Die Gewerbeordnung entklei­dete die alten Innungen des Ausschließungsrechtes, ließ sie sonst aber bestehen, gab Bestimmungen über die Bildung neuer Innungen und verwandte über­haupt auf die Organisation der Innungen nicht weniger als 25 Paragraphen. Auch enthält sie die wohlgemeintesten Vorschriften über die Pflichten von Mei­stern, Gesellen und Lehrlingen in ihrem Verhältniß zu einander. Wenn gleich­wohl diese Verhältniffe nichts weniger als befriedigend find, so lag das nicht an dem Gesetz, sondern an weit älteren und tiefer liegenden Ursachen.

Das alte Prüsungswesen war längst zum Schein geworden, der Gesell und selbst der Lehrling war dem Hause des Meisters entfremdet. Nicht das Gesetz hat unser Handwerk aufgelöst, sondern das Eingreifen der Maschinen, das Entstehen der Fabrikation im Großen, die Bildung neuer Gewerbe, der Betrieb aus Grund neuer Erfindungen und Entdeckungen und gesammelter Capitalkräste. Solche Wandlungen in der Production kann keine staatliche Vorschrift hemmen. Nicht das Gesetz hat den Gesellen von dem Meister, den Lehrling vom Lehrherrn losgelöst, sondern durch die leichtere Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zu verwerthen, ist dies von selbst geschehen. Nicht durch das Gesetz ist die technische Leistungsfähigkeit unserer Handwerker m d vieler Gewerbe, insbesondere auch der mehr qualificirten Gewerbe gesunken, sondern dieses Sinken läßt fich schon seit Generationen beobachten; der Unterschied zwischen uns und andern Ländern ist nur, daß wir erst jetzt zum Bewußtsein dieses Sinkens gekommen sind, während man in Frankreich und England den Rückschritt schon vor langen Jahrzehnten bemerkte und sich mit Energie dage­gen ausraffte. Kein schlimmeres Geschick könnte das deut'che Volk triffen, als wenn heute, wo es aus dem Schlummer erwacht und seine zum Therl sehr bedenklichen gewerblichen Zustände erkennen lernt, jene konservativen Quacksalber sein Ohr gewönnen, welche ihm Heilung versprechen durch die Wiederherstellung der mittelalterlichen Zunft des Prüfungswesens und derumfriedeten", d. h. durch hohe Schutzzölle und Schranken jeder Art geschützten Arbeit, welche statt die eigene Thatkraft, den Bildungstrteb, das Ehr- und Pflichtgefühl der ge­werblichen und arbeitenden Kreisen zu wecken, vielmehr durch äußerliche, vom Staat zu schaffende Organisationen ihnen Rettung versprechen. Wenn die conservative Partei dem Kleingewerbe durch die Schaffungfester Ordnung" Heilung seiner Schäden verheißt, so ist dies genau dasselbe, als wenn sie dem Landmann durch Aushebung der Hälfte der directen Steuern Hülse zusagt. Es ist die scrupellose Ausbeutung leidender Bevölkerungsklaffen zu Zwecken der politischen Reaction.

Wir werden an der Hand der Erfahrung die Mißstände wegschaffen müssen, welche die, nicht durch das Gesetz hervorgerufene, sondern be­reits vorhandene Auflösung der alten Ordnung und der Uebergang zu einer neuen Zett im Gefolge gehabt hat.

auf den sachlichen Werth, nicht aus die Form legt."

Hannover. Ueber die Wirkung von Verbrauchssteuern macht derHann. Courier" einige Mittheilungen aus einem jüngst erschienenen Bericht einer städtischen Finanz-Commission in Stuttgart. Am 1. December 1877 sührte die Stuttgarter Gemeindebehörde eine städtische Biersteuer von 0,65 «M. pro Hcctoliter ein; sofort erhob fich der Preis des Bieres um 2 pro Liter,

b* t. um 2 pro Hcctoliter. Gleichzeitig belegte man das Fletsch mit einer

Abgabe von 6 pro Kg.; in Folge dessen hatten schon einige Tage vor diesem Termine die Fletschpreise aufgeschlagen, und zwar für bestes Ochsenfietsch von 6070 aus 7678 für Rindfleisch von 5264 aus 6570 für

Kaltfletsch von 6670 auf 75 per Pfund rc. Diese Pretsausschläge für Fleisch von durchschnittlich 12 JL pro 100 Kg. bei einer Steuer von nur 6 JL. pro 100 Kg.l waren anhaltende und find bleibende geworden. Der Stuttgarter Gemeindebehörde sind diese Thatsachen sehr unangenehm, sie kann sie indessen nicht verheimlichen, und so begnügt sie sich in ihrem Berichte mit der Bemerkung:Es scheint, daß schon vor Etnsührung der Steuer die Wirkung derselben in den Preisen sich ausdrückte." In Folge der Steuer hat übrigens auch eine nicht ganz unbeträchtliche Abnahme des Fleischverbrauchs in Stuttgart stattgesunden. Die städtische Bevölkerung Stuttgarts muß, das liegt auf der Hand, die neue Bterverbrauchssteuer (Erträgntß 151,000 und Fleischverbrauchssteuer (Erträgntß 220,000 JQ theuer bezahlen, und zwar erstere um das Dreifache, letztere um das Doppelte, wie aus den oben mit- getheilten Zahlen ersichtlich. Das ist ein sehr beachtenswerther Beitrag zur Beurtheilung der jetzt allgemein dtscuttrten Zoll- und Steuerfragen.

Frankfurt, 19. Januar. Wie dieFranks. Ztg." erklärt, soll in der Budget Commission der RegierungsCommiflär erklärt haben, daß die preußische Regierung kraft des ihr zustehenden Obcrauffichtsrechtes Hessen und Baden zun. Bau des Centralbahnhoses in Frankfurt zwingen könne; dieRegierun- werde mit den mäßigsten Kosten den Bahnhof bauen. Die Commission setzte die B-rathung aus und verlangte die Vorlegung der Verträge mit Heften und Baden.

München, 19. I anuar. Der mehrerwähnte von Mitgliedern der Luken gestellte Antrag in Betreff des Reichstags-Disciplinargesetzes lautet. Die Kammer wolle beschließen, an tse. Majestät den König mit Bezug «ns

die Berathung ist collegialisch. Der Behörde ist, neben den bisherigen Func­tionen, die Controle des Staatshaushalts übertragen, Insofern fie durch Prü­fung und Feststellung aller Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, Zu- und Abgang von Domanial- und Staatseigenthum über die Verwaltung der Staatsschulden ausgeübt werden kann. Die Organisation soll für das Staatsrechnungswesen der Ftnanzperiode

1. April 187982 in Wirksamkeit treten.

Berlin, 21. Januar. DieRordd. Allg. Ztg." bezeichnet das rücht, der Gesetzentwurf über die Strafgewalt des Reichstages sei bereits zur Zett der letzten Reichstags-Session in Angriff genommen, aber von dem Kron­prinzen nicht genehmigt worden, als bloße Erfindung, gerade so wie das Ge­rücht, der Reichskanzler habe die nochmalige Auflösung des Reichstages ver­langt, der Kronprinz aber dieses Verlangen zurückgewtesen. Auch das Gerücht, das Staatsministertum habe von dem Gesetzentwürfe nicht die mindeste Kennt-

tages, entgegentritt, heißt es zum Schluß:

laus gekommen ist, der Reichskanzler habe in vertraulichen Aeußerungen auf die Annahme der Vorlage vom 31. Decbr. keinen unbedingten Werth gelegt, vielmehr erklärt, die Vorlage nicht sowohl im Interesse der Regierung, als des Reichstags eingebracht zu haben, scheint die Geneigtheit in der national- liberalen Fraction zu wachsen, den beabsichtigten Kern der Vorlage zur Gel­tung zu bringen. Die Wirkung der übrigens bis jetzt noch unverbürgten Acußerung des Reichskanzlers scheint auch erklärlich, wenn man bedenkt, wie schwer es dem Reichstage werden muß, die Verantwortlichkeit sür einen zuneh­menden Verfall der parlamentarischen Sitten zu tragen. Andererseits weiß man, daß der Reichskanzler einen entscheidenden Werth nur auf den Kern,

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fönen bestätigenden Glauben.

Berlin, 21. Januar. In einer officiösen Mittheilung, welche ver­schiedenen Gerüchten über den Gesetzentwurf, betr. die Strasgewalt des Reichs- Seitdem die Meinung in Um-

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N ' 3- Januar 1879.

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n. Horeyseck.

:9Me Zimmer fgtchraße H. 150.

nüttnloQi§ ju oer- nitl, Gartfeld.

§ Herrn Proseffar ugsüalber per 1. getrennt )u ver-

A. Sciffe.

bnung m meinem iunmtni und Zu- Irnnt auch früher :1 rtückrath.

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