tun habe und stellenweise der Typhus aufgetreten sei- Fmanzminister Bitter erklärt: Ich erkenne an, daß in den letzten vier Wochen der Nothstand sich vermehrt hat- Die Staatsregierung steht der Angelegenheit mit regster Theilnahme gegenüber. Die Kreise Ratibor, Rybnir, Koselund Pleß sind zumeist heimgesucht; eS kommen hinzu die Kreise Gleiwih und Lublimtz. Im Ganzen ist heimgesucht ein Terrain von 97 Quadratmeilen mit 400,000 Seelen. 180,000 Menschen möchten dem Nothstandc anheimfallen, der in Folge der vollständigen Mißernte eingetreten ist. An Heizungsmaterial fehlt es nicht. Leider meldet die Provinzialregierung, daß Wucher (hört! hört!) und Typhus den Nothstand erschweren. Der Boden des heimgesuchten Terrains ist steril, die Be völkerung arm. Die Kreis- und Communal-Vermaltung hat Alles aufgeboten, ist aber nicht im Stande, der Noth vorzudcugen. Die Kreise können nichts ohne Hinzutritt der Provinz und des Staates ausnchlen. Zu der Mißernte treten der furchtbar harte Winter und die vorangegangenen Ueberschwemmungen, welche die Kartoffel- und Heu- Ernte vernichtet haben. Die Regierung muß dem Umsichgreifen der Noth durch Ueber- weisung von Staatsmitteln steuern. Der Obcrpräsideut von Schlesien hat eine kurze Frist erbeten, um seine Anträge bezüglich der erforderlichen Mittel zu stellen. Die Regierung wird nach Wiederaufnahme der Arbeiten dem Hause detaillirte Vorschläge über die zu gewährenden Mittel machen. Bislang hat die Regierung in weiterem Umfang der Piovinzialverwaltung, den Kreisen und Communen Gelder zur Linderung des Nothstandes, ferner zu Bauten von Bicinalwegen, Chausseen rc. überwiesen, ferner jede nur denkbare Erleichterung für Transport von Lebensmitteln rc. zugestanden. Es sollte und werde Alles geschehen, der Noth entgegenzuarbeiten. Die Finauzverwaltung werde sich keiner herantretenden Forderung entziehen. Soweit nicht Arbeit gegeben werden kann, soll und muß durch Darreichung von Lebensmitteln rc. geholfen werden. Wir haben geglaubt, am besten durch das Zusammenwirken des Staates mit der Provinzial-Verwaltung und der nicht genug anzuerkennenden Privatwohlthätigkeit dem drohenden Nothstandc vorzubeugen. — Die Provinzial- Berwaltang har ihr Möglichstes gethau, hat zu Chausseebauten 880,000, zu weiteren öffentlichen Arbeiten Mill zu mäßigsten Bedingungen hergegeben und den Wegebaufonds um 500,000 at. vermehrt. Dem Landarmenverbande sind die aus Anlaß der goldenen Hochzeit der kaiserlichen Majestäten aufgebrachten 400,000 überwiesen. Alle Vorkehrungen sind getroffen, um dem Umsichgreifen von Krankheiten durch sofortige Anwendung aller gebotenen Mittel vorzubeugen. Wir werden freilich genöthigt sein, mit einer Creditforderung an Sie heranzutreten, und ho" \ daß Sie uns dieselbe nicht abschlagen werden. Wir werden ebenfalls zu bedenken haben, daß unsere Aufgabe darin liegt, der Wiederholung solcher Notstände vorzubeugen. Wir inüssen streben, der in entfernten Gegenden wohnende Bevölkerung Wege zu erschließen, welche sie dem allgemeinen Verkehre näher bringen, die landwirthschastlichen Zustänoe zu bessern, die Bodenerträge günstiger zu gestalten, die allgemeine Bildung und Erwerbs- thätigkeit der Landbevölkerung zu heben. Wir müssen die Zustände dort so gestalten, daß sie gesichert sind vor den verderblichen Wirkungen elementarer Einflüsse und ungünstiger Conjuncturen. Die Regierung wird sich glücklich schätzen, wenn es ihr gelingt, der zahlreichen sehr armen Bevölkerung Wege zu erschließen, die geeignet sind, die Morgen:ötye einer besseren Zukunft heraufzuführen. (Beifall.) Pi.choiv erklärt, er wolle in Erwartung der angekundigten Vorlage keine Besprechung der Interpellation beantragen. Er hoffe, die Vorlage werde sich nicht nur mit der Gegenwart, sondern auch mit der Zukunft der heimgesuchten Bevölkerung beschäftigen. Damit iit dieser Gegenstand erledigt. Der Gesetzentwurf, betreffend das Verfahren in Auseinandersetzungssachen, wird in dritter Lesung ohne Debatte genehmigt, desgleichen der Nachtrags-Etat pro 1879/80. Die dritte Berathu.ig des Gesetzentwurfes, betreffend Die Anlegung des zweiten Geleises auf der Mosel- und Saar-Bahn, führt nur zu einer unerheblichen Debatte. Nach Erledigung einiger kleinen Nechnungsvorlagcn folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung des Fischerei-Gesetzes. Der Entwurf geht an die Agrar-Commission. — Nächste Sitzung morgen.
Lokales.
Gießen, 20. Deebr. fVerein zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Strafanstalten Entlassenen im Großherzogthum Hessen.) Am 1. Juli d. I. wurde die 20. Generalversammlung in Gießen abgehalten. Dieselbe wurde durch den Vereins-Vicepräsidenten, Herrn Hofgerichtsdirector Dr. Zimmermann, an Stelle des durch Krankheit verhinderten Präsidenten, Gcheimenraths Fischer, eröffnet und zunächst der von der Vereinscentralbehörde für das Jahr 1876 und 1877 erstattete 20. Hauptrechenschaftsbericht verlesen.
Aus diesem ergab sich, daß für die beiden Jahre betragen hat:
Jl. H Die Einnahme, einschließlich 1730 34 H Kassenvorrath aus 1875 und einer
Capitalrückzahlung von 171 43 H — 10,019 94
die Ausgabe, einschließlich einer Eapitalanlage von 1875 JL = . . 7,769 03
und Ende 1877 ein baarer Kassenvorrath verblieb von . . " 2,250 91
Vereinnahmt wurden unter anderem:
An Beiträgen von Vereinsmitgliedern in 1876: 798 53 H und in 1877:
733 jUa 47 an Geschenken und besonderen Gaben in 1876: 104 JL 83 4 und in 1877: 100 Jl. 54 an verwilligt gewesenen, aber wieder eingezogenen Unterstützungen in 1876: 76 JC. und in 1877: 52 Jl. 32 H, und an Kapitalzinsen in 1876: 1379 JL 21 H und in 1877: 1443 24 H.
Unter den Ausgaben erscheinen:
1876: 437 98 H und in 1877: 36 J4
51
Für Unterstützungen an Vereinspfleglinge in 1876: 1592 X 65 H und in 1877 : 1776 26 H; für Verwaltungskosten in 1876: 1115 87 $ und in 1877: 970
92 H; für Verwaltung der Vereinskasse einschließlich der Hebgebühren in 1876: 176 53 H und in 1877: 174 Jl. 71 /H; als Ausfall an durch Sterbfällc, Verweigerung und Austritt verloren gegangenen Beiträgen in " 1 " ----
Die in den Jahren 1876 und 1877
aufgcnommencn Pfleglinge hatten ein Alter
1876 1877
unter
20
Jahren
von
20—30
lf
30—40
lf
y
40—50
ff
ft
50—60
ff
über
60
ff
15 23
27 35
29 46
16 32
7 10
3 9
zusammen
worunter
Bettel (1), Brandstiftung (4),
waren weibliche
unb sind bestraft worden: wegen falscher Anzeige (1), Aufruhr und Tumult (1), Beleidigung (4), Betrug, Fälschung und Unterschlagung (31), Beitel (i), Brandstiftung (4), Diebstahl (135), Dienstvergehen (2), Drohung, Gewaltthätigtcit, Mißhandlung und Körper Verletzung (41), Ehebruch (1), Eigenthumsbeschädigung (1), Falschmünzerei (1), Forstfrevel (4), Herabwürdigung der Religion (1), Straßenraub (1), Tödtüng (4), Unterschleife (1), Unzucht und Kuppelei (10), Wiedersetzung (8).
97 155
17 19
Die an Pfleglinge aus 1876 und 1877 verwilligten Unterstützungen sind verwendet worden:
1) zur Ermöglichung des Betriebs eines Handwerks oder sonstiger Handarbeiten durch Anschaffung von Arbeitskleidern, Werkzeugen, Rohmaterial,' Einrichtung von Lehrgeld, ferner durch Entrichtung des Hauszinses, durch Vermittellung eines Lohndienstes an 58 Pfleglinge
2) zum Betrieb eines Kleinhandels „ 3 „
3) zur Anschaffung von Hausgeräthc und Bettwerk ... „8 „
4) zur Einlösung verpfändeter Gegenstände .... „6 „
5) zur Bestreitung von Erzichungskosten „ 1
zusammen an 76 Pfleglinge.
Ende 1876 standen in Pflege des Vereins inländische Pfleglinge:
aus dem Jahre 1874 92
1» n « 1875 86
.. » „ 1876 97
Hinzugekommcn im Jahre 1877 155
Ausgetreten, abwesend, ausgewandert oder gestorben sind 96
so daß bezüglich ihrer Aufführung zu berücksichtigen bleibeii 334
Hiervon sind:
1) als gebessert entlassen worden , . 55
2) als gut bezeichnet 13g
3) als unverbesserlich ausgestoßen 31
4) als schlecht classificirt 112
Danach konnte beinahe Vs der Pfleglinge als gebeffert entlassen und mehr als 3/ als gut bezeichnet werden.
Die Generalversammlung genehmigte die vorgelegten Rechnungen und Budgets und wählte den Herrn Provinzialdirektor Dr. Boekmann in Gießen zum weiteren Mitglied des Vereinsausschusses für die Jahre 1879 und 1880.
Sodann wurde der Generalversammlung vorgetragen, daß durch das Ergebniß der eingezogenen Nachrichten über die Zahl und Verhältnisse der in den Strafanstalten des Großherzogthums im Jahre 1878 befindlich gewesenen Sträflinge, die für das deutsche Reich, in welchem durchschnittlich per Jahr etwa 100,000 Sträflinge in den Strafanstalten detinirt werden, gemachte Erfahrung über die Zunahme der Verbrechen und Vergehen auch im Großherzogthum sich leider bestätigt habe, wie aus nachfolgender Uebersicht zu entnehmen :
l. Im Jahre 1878 waren:
A. in dem Zuchthause zu Marienschloß überhaupt im Laufe des Jahres detinirt gewesen 527 Personen, während 1876 nur 499 sich darin befunden hatten;
8. im Gefängnisse zu Darmstadt waren 576 Personen ausgenommen worden, während im Jahre 1876 sich nur 313 darin befunden hatten, welches Aerhältniß besonders auffallend erscheint;
C. im Gefängnisse zu Mainz betrug die Präsenziffer 582 Köpfe, während sie im Jahre 1876 nur die Ziffer 453 erreichte;
D. in dem Arbeitshause zu Dieburg befanden sich im Laufe des Jahres 326 Cor- rigeirden.
Im Ganzen waren also 2011 Personen in diesen vier Strafanstalten ausgenommen worden, während 1876 sich nur 1354 Personen darin befunden hatten.
In Bezug auf die Untersuchungshaft bei den Stadt- und Landgerichten in der Provinz Startenburg während des Jahres 1878 ist eine Steigerung im Vergleiche zu dem Jahre 1877 nicht eingetreten; es waren 1325 Personen in solcher Haft, während im Jahre 1877 die Zahl 1324 betrug.
In der Provinz Oberhessen hatten sich nach den monatlichen Arrest-Tabellen im Jahre 1878 nur 609 Personen in Untersuchungshaft befunden, welche Zahlen jedoch in so fern nicht ganz genau sind, als zum Theil die nämlichen Personen in mehreren Monaten vorkommen.
II. Nach dem Geschlecht wurden ausgenommen:
A. in dem Zuchthause 1878: 460 Männer und 67 Frauenspersonen,
B. in dem Gefängnisse zu Darmstadt 576 Mannspersonen,
C. in dem Gefängnisse zu Mainz 428 männliche und 154 weibliche Personen, D. in dem Arbeitshause 222 männliche und 104 weibliche.
III. In Bezug auf die Art der Verbrechen und Vergehen verbüßten Strafe:
A. in Marienschloß:
1)
2) 3)
4)
5)
6)
1)
2)
3)
4)
5)
6)
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
wegen Verbrechen gegen den Staat und öffentliche Ordnung wegen Verbrechen gegen Religion und Sittlichkeit . . . .
„ „ wider Leben und Gesundheit:
». Mord und Todtschlag .... 47
b. Körperverletzuug 12
„ „ gegen Eigenthum .... " 7
„ „ gemeingefährliche
„ „ im Amt und Militärdienste . . . .
B. in Darmstadt:
wegen Verbrechen gegen Staat und öffentliche Ordnung .
„ „ „ Religion und Sittlichkeit . . . .
„ „ Körperverletzuug und Beleidigung . . ' .
„ „ gegen Eigenthum
„ „ gemeingefährliche
„ „ im Amr und Militärdienste . . . .
„ verschiedener Vergehen
C. in Mainz:
wegen Verbrechen gegen Staat und öffentliche Ordnung .
„ „ „ Religion und Sittlichkeit. . . . .
„ „ Tödtung und Körperverletzung . . . .
„ „ gegen Eigenthum
„ „ gemeingefährliche
„ „ im Amt unb Militärdienste ....
(Bei einzelnen Vergehen treffen mehrere Personen zusammen.)
D. von Dieburg fehlen die näheren Angaben.
4
82
59
332
25
25
58
15
282
113
3
2
103
55
29
125
426
8
IV. Rückfällige waren;
A. in Marienschloß 125,
B. in Darmstadt 284,
C. in Mainz 259,
D. in Dieburg fehlen genauere Angaben.
Die Kosten der Strafrechtspflege betragen nach einer fummarifchen Uebersicht bcr Hauptstaatskasse für das Jahr 1878 int Reffort des Ministeriums des Innern und in demjenigen der Justiz die Summe von 617,300 JL Darunter ist der Aufwand für die Landes- und Provinztal-Strafanstalten int Betrag von 237,229 mit einbegriffen, näm lich:
1) für das Zuchthaus in Marienschloß 113,140 JL
2) „ „ Arbeitshaus in Dieburg 40,043 JL
3) „ „ Gefängniß in Darmstadt 42,655
4) „ „ Gefängniß und Arresthaus in Mainz . . . 41,391
Summa . 237,229 JL
Hierauf setzte der Vorsitzende Die Generalversammlung davon in Kenntniß, daß bunt voriger Generalversammlung beschlossene Unterstützung der vorläufig Entlassenen, sowie der Familien der Strafgefangenen während der Strafverbüßung sich als zweckmäßig erwiesen habe, daß die Redactionen der in Hessen erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften die Veröffentlichung eines Auszugs aus dem Rechenschaftsberichte des Vereins gratis bewerkstelligt haben, — daß die Bezeichnung der Aufseher der Pfleglinge als „Beistände* durchgeführt sei, — daß seit Abhaltung der letzten Generalversammlung kein Pflegling sich zur Auswanderung nach einem überseeischen Erdtheil gemeldet hat und daß bisher nichtzahlende, daher bloS mitwirkende Mitglieder (Vertrauensmänner) dem Vereine nicht beigetreten sind.
Die Anwesenden sprachen ferner, auf die vom Vorsitzenden gestellte Anfrage, ihre Ansicht dahin aus, daß es zweckmäßig erscheine, eine nähere Verbindung der bestehenden deutschen Gefängniß-Gesellschaften etwa in der Weise anzustreben, daß alle 3 Jahre, in Verbindung mit der Versammlung der deutschen Strafanstalts-Beamten, eine gemeinsame Eonferenz der Deputirten der Vereine abgehalten werde.
In der Versammlung wurde folgender neue Antrag gestellt: die Vereinsstatuten in nachstehender Weile abzuändern:
„An Stelle der Bezirks-Vereins-Eommissionen treten selbstständig organifirte Zweigvereine, die ihre eigenen Vorstände wählen und aus ihrer Mitte Beistände ernennen, welche die persönliche Thätigkeit an den Vereinspfleglingen üben." und derselbe an eine gleichzeitig gewählte Commission zur Ausarbeitung von Vorschlägen wegen Abänderung der Statuten überwiesen.
Schließlich gab der Vorsitzende durch Vorlage einer Vermögens-Uebersicht der Generalversammlung Kenntniß von dem verzinslich angelegten Capitalvermögen des Vereins, wonach die Werthpapiere nominell 38,314 M. 27 Pf. betragen, dieselben für 35,743 M. 34 Pf. angekauft wurden und ein jährliches Zinsenerträgniß von 1562 M. 71 Pf. liefern.
Mit Rücksicht hierauf hat die Centralbehörde des Vereins berichtlich dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz anheim gegeben, die staatliche Unterstützung von zuletzt 1715 Jü jährlich vorläufig und auf so lange einzuziehen, bis sich ein weiteres Bedürsniß etwa geltend machen werde, welchem Anträge gemäß der Einzug biefex* Unterstützung durch Höchste Entschließung vom 29. Juli d. I. verfügt worden ist.


