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Donnerstag den 21. August

1879

Aijeigk- mV Amtsblatt für iri Kreis Gießen

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Redactionsbureanr 1 _ , rn , n 1O (?xpeditionsbureau: / Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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in dessen ausschließlicher Verwaltung befinden, an Stelle des Ministers Hof­mann beauftragt wird; ferner die Ernennung des Unterstaatssecretärs Sydow zum Director der Hauptverwaltung der Staatsschulden mit dem Amtscharakter eines Präsidenten und des wirklichen Geheimen Ober-Finanzrathes Meinecke zum Unterstaatssecretär im Finanzministerium.

Wie es heißt, wolle die Regierung eines deutschen Bundesstaates (Bayern) bei dem» Vundesrath die Einführung einer Jnseratensteuer beantra­gen. DerBert. Börs.-Cour." bemerkt hierüber:Das Jnseratenwesen steht bet uns noch auf einer weit niedrigeren Stufe, als in anderen Culturstaaten, als namentlich in Frankreich, England und Nordamerika. Aber das darf doch auch gesagt werden, daß auch in Deutschland heute die Zeitungs-Annonce ein unentbehrliches Hülfsmittei für unsere gesammte nationale Wirthschaftsthätig- keit und für das ganze politische und öffentliche Leben im weitesten Sinne des Wortes bedeutet. Und dieses Hülfsmittel ist kein verächtliches, sondern äußerst wirksames und der heutigen Generation wäre die Rückkehr zu den alten Zu­ständen zum Ausklingeln und Ausrufen auf offenen Plätzen oder zur Beschrän­kung auf briefliche Mittheilung kaum faßbar. Die Macht und der Segen der Pceffe beruht richt ausschließlich auf dem redactionellen, sondern in ganz 'wesentlichem Maße auch auf dem Jnseratentheile. Die Publicität fördert mit dem vielen Guten naturgemäß auch manches Schlechte; aber die letztere nach­theilige Wirkung verschwindet fast vor der ersteren segensreichen. Das Jnse­ratenwesen st und bleibt, wir stehen nicht an, diese Bezeichnung auszusprechen, ern Culiurhülfsmittel, das als solches wohlbegründeten Anspruch auf Beach­tung, Unterstützung und sorgsame Ausbildung hat, dessen Beschränkung dagegen eine Schädigung des öffentlichen Jntereffes involviren würde. Eine solche Beschränkung wber enthält offenbar die Einführung der restringirenden Jnse­ratensteuer. W'.nn bei uns das Annoncenwesen bereits die denkbar höchste Entwickelungsstufe erreicht hätte und es Niemanden gäbe, welcher den Nutzen deffelben unterschätzte, dann vielleicht möchte die besprochene Auflage der Kraft entbehren, die Jnserirungen zu verringern, und also insoweit unschädlich sein. Die gedachte Voraussetzung trifft aber, wie vorhin gesagt, bei uns in Deutsch- land nicht zu; im Gegentheile, unser Jnseratenwesen krankt noch daran, daß ein großer Theil der Bevölkerung den Effect der Annoncen zu niedrig veran­schlagt , die Zeitungen haben in Folge dessen durchgängig die Preise der In­serate so mäßig ansctzen muffen, wie sie in den Ländern, wo das Verständniß von dem Werrh des Jnserirens allgemeiner und gefestigter ist, nicht annähernd gefunden werden. Um so verderblicher muß ein Preisaufschlag wirten, wie ihn Hne Jnseratensteuer herbeiführen würde." Auf ein Berliner Telegramm des LondonerGlobe", welches ebenfalls von der beabsichtigten Steuer spricht, bemerkt dieKöln. Ztg.":Wir brauchen nicht zu sagen, daß diese Nachricht in der vorliegenden Form nur eine Ausgeburt der seit einigen Tagen herr­schenden Hitze sein kann. Die preußische Regierung kann unmöglich glauben, die preußische Presse zu Gunsten der sächsischen, bayerischen, mecklenburgi­schen u. s. w. zu belasten, und der deutsche Reichskanzler wird wohl keine ver­geblichen Anstrengungen machen wollen, eine Verfassungsänderung zu erstreben, um dem inländischen Geschäftsmanne die Inserate vertheuern zu können. Das wäre doch das gerade Gegentheil des vielgepriesenen Schutzes der nationalen Arbeit, wenn man es der Industrie und dem allgemeinen Verkehr erschwerte, sich Absatzwege oder Arbeitskräfte zu beschaffen, oder dm Arbeitskräften, sich lohnende Beschäftigung zu suchen. In einer Richtung könnte man eine solche Steuer geradezu als eine Steuer auf die Arbeitslosen, eine Bedrückung der dürftigsten Klaffen der Bevölkerung zeichnen. Das hätte sich der Gewährs­mann desGlobe" wohl selbst sagen können, ehe er das obige Telegramm nach London sandte. Ihm müssen wir es vorläufig überlassen, eine Conferenz der Finanzminister der Einzelstaaten zusammenzubringen, in welcher beschlossen wird, daß jede Landesregierung bei sich zu Hause die Steuer auf Zeitungs­annoncen einführe. Auf das jetzige Telegramm desGlobe" hin werden wohl die Inserate für den Arbeitsmarkt nicht theurer werden."

Belgien.

Brüssel, 17. August. In voriger Woche haben die Bischöfe Belgiens zu Mecheln eine schwere Berathung gehalten und Beschlüsse gefaßt, die so un­glaublich klingen, daß dieGazette", welche darüber angeblich verbürgte Mit- theilungen macht, dafür aufkommen mag.Allen Lehrern und Zöglingen der Normalschulen soll die Absolution verweigert werden. Der in den weltlichen Schulen ertheilte Religionsunterricht ist als schismatisch anznsehen; alle Lehrer, die ihn ertheilen, verfallen der Excommunication. Allen Elementarschullehrern, auch denen, die sich des Religionsunterrichts enthalten, ist die Absolution zu verweigern. Alle Kinder, welche die weltlichen Elementarschulen besuchen, können, da sie ohne Unterscheidung gehandelt haben, provisorisch zur ersten Communion zugelassen werden. Diese Beschlüsse sind den Decanen und Pfarrern und von diesen in der nächsten Predigt den Gläubigen mitzutheilen." ImEcho du Parlement" werden diese Beschlüsse bereits ausführlich erörtert. DieFlandre Liberale" und dieJndependance Belge" trauen der ganzen Meldung nicht und wollen deren Bestätigung oder Ableugnung abwarten. Die klerikalen Blätter sagen kein Wort darüber.

Deutschland.

Darmstadt, 19. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Generalmajor v. Lyncker, den Rector der Landes- Universität Streng, den Director des Großh. Hoftheaters Wünzer, den Bildhauer August Herzig, den Steuerrath Köster von Zwingenberg und hörten darauf den Vortrag des Staatsministers Frhrn. v. Starck.

Darmstadt, 19. August. Bei dem gestrigen Festdiner im Saalbau brachten Se. König!. Hoheit der Großherzog, Allerhöchst welcher um 5 Uhr das Diner mit Seiner Gegenwart beehrte, in Erwiderung eines von dem Prinzen Heinrich Großherzoglicher Hoheit auf Allerhöchstdenselbeu ausgebrach­ten und mit begeisterter Zustimmung aufgenommenen Trinkspruch folgenden Toast aus:

Meine Herren! Als Vertreter des ganzen Landes, das selbst in allen Schichten der Bevölkerung in so erfreulicher Weise bei dem heutigen Feste vertreten ist, danke Ich Ihnen recht herzlich für den -Mir von Meinem lieben Herrn Bruder ausgebrachten und von Ihnen freudig erwiderten Toast. Es freut Mich, Sie Alle treulich vereint zu sehen als Zeichen dafür, wie es bei uns zu Hause steht, als Zeichen dafür, daß am heutigen Tage alle Klassen und Schichten der Bevölkerung in Freuden vereinigt find. Ich trinke auf das Wohl des Landes. Unser Hessenland lebe hoch l"

In das Hoch stimmten die Versammelten mit der größten Begeiste­rung em.

AuS dem Großherzogthum Hessen, 14. August, wird der Wes.-Ztg." geschrieben: Es scheint wirklich, daß sich die römische Curie unser Land als Versuchsterrain ausersehen hat, um zu prüfen, wie weit sich der passive Widerstand gegen die Staatsgesetze ausspinnen läßt, um darnach dann chrc Stellung für die nächste Zeit ausnützen zu können. Der Personenwechsel in der Münchener Nuntiatur, nebst der Wiener stets das motorische und lei- rende Element für die in den süddeutschen Bisthümern seit Jahrzehnten unter­haltenen Streitigkeiten und aufregenden Hchriftkämpfe gegen die Regierungen, scheint nicht ohne Rücksicht auf diese Lage erfolgt zu sein; der abgehende Nuntius Masella wird wenigstens als ein zu höflicher und nachgiebiger Cha­rakter bezeichnet. Nachdem nun der Bischof von Eichstädt am letzten Sonntag (10 d.) ferne Firmungsmission in dem nördlichen Theile des Bisthums been­det, vorher in Mainz außerdem auch einige Priesterweihen vollzogen hat, wird Anfangs nächsten Monats der Bischof von Speyer in dem südlichen Theile des Landes (Bergstraße, den Kreisen Worms und Alzey) im Auftrage des Papstes die Firmung vornehmen. Den Decanats-Vorstehern ist die Wei­sung geworden, nicht allein Erstcommunicanten, wie seither ausschließlich zu­lässig, sondern auch jene katholisch Getauften zur Firmung vorzuberetten, von denen eine richtige Vorstellung von der Handlung vorauszusetzen ist, d. h. in der Jugend so weit wie thunlich vorzugreifen. Diese Rückkehr zu dem Ge- brauche der Kirche in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens,, in welcher der Papst Melchiades die Taufe als eine Aufnahme zum Kriegsdienst, die Firmung als die Bewaffnung zur Schlacht bezeichnete, ist, obschon es sich um innere kirchliche Dinge in diesem Falle handelt, doch ein nicht mißzuverstehen­des Zeichen, daß man in Rom an keinerlei Nachgiebigkeit, oder vielmehr nicht daran denkt, die Staatsgesetze .irgendwie zu berücksichtigen in nächster oder fernerer Zukunft, daß trotz aller Nachgiebigkeit unserer Regierung von der Hierarchie das Resultat ihrer eigenen Renitenz den Gläubigen als ein von ihr nicht verschuldeter Nothstand dargestellt und für das Martyrium der Kirche die Stimmung möglichst gehoben und befestigt werden soll.

Mainz, 16. Augu". Der Abg. Moufang hatte merkwürdiger Weise den Redacteur desMainzer Anzeigers", Herrn Franz Schreiber, verklagt, veil dieser sich geweigert hatte, die ihm übersandte bekannte Rechtfertigungs- schrist abzudrucken. Heute wurde in der Sitzung des Polizeistrafgerichts das llriheil verkündigt; dasselbe lautet dahin, daß Herr Schreiber nicht gesetzlich verpflichtet sei, die ihm von Herrn Moufang übersendete, mit der Aufschrift Zur Berichtigung und Abwehr" versehene Berichtigung aufzunehmen. Das llrtheil ging von den Erwägungsgründen aus, daß der Redacteur eines Blattes nur verpflichtet sei, Thatsachen zu berichtigen; in diesem Sinne spreche sich der § *1 des Preßgesetzes aus. Das Acteustück des Herrn Moufang enthalte ater keine thatsächliche Berichtigung, sondern Deductionen und deshalb könne dne Aufnahme nicht verlangt werden.

Berkin, 17. August. In den deutschen Münzstätten find in der Woche vcm 3. bis 9. August 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 1,721,060 <x fronen, und zwar auf Privatrechnung. Vorher wurden geprägt: 1,267,644,340.x Doppelkronen, 412,053,180 Kronen, 27,969,925 Halbkronen, hiervon ouf Privatrechnung 387,919,040 «x, Summa 1,709,092,945 «X (nach Abzug b;r wieder eingezogenen 165,680 je. Doppelkronen, 129,100 .X Kronen und <80 .X Halbkronen.

Berlin, 18. August. DerReichs-Anz." publicirt die Verfügung, durch welche der Unterstaatssecretär im Reichsschatzamt, Scholz, mit der Stell- vrrtretung des Reichskanzlers in Reichsstnanz-Angelegenheiten, soweit diese sich

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* Herr Hof- iw Nra*, lm Druck ver-i gl, weldie Unsen orechuss- 'iderung keinerlei" lchen in ihrem ssen gegen die ttsachen abzu- Vlichen Jrrthum; mm'sslonk- resp. greift, erllärm Leidenschaftlich.

nblger Prüfung hätte überzeugen ^Hastigkeit det