und tritt für die konfessionelle Schule ein.
morgen vertagt.
'gegangen. Wenn die
Letzterer fährt fort, alle Mitg'ieder der Commune seien verantwortlich, wie alle Mitglieder eines und desselben Cabinets. Einige ßeute hätten versucht, mit Hülfe von Amnesttrten politische Carrtere zu machen. Das sei aber nicht Sache verständiger, sondern ehrgeiziger Männer. (Beifall im Gentrum).
Glemenceau wirft dem gegenwärtigen Cabinet vor, daß es auf die Presse noch die Gesetze des Kaiserreichs anwende; er sagt: Für die Einigung der republikanischen Partei bedarf es des Handelns, aber die Unthätigkeit des Mlntstertums spaltet die Majorität. Indem Redner sodann auf G rmbetta ansp'elt, sagt er: Zu einer neuen Regierung bedarf es neuer Männer. — Da Waddington die einfache Tagesordnung nicht accepttren zu wollen erklärte, u>eil sie einen Tadel der Regierung in sich schließe, erklärt sich Clemenceau für die einfache Tagesordnung, welche von der Ä immer mit 276 gegen 109 Stimmen abgelehnt wurde. Die Kammer nahm darauf mit 255 gegen 57 Stimmen eine von Lavergne beantragte und von der Regierung acc-pttrte Tagesordnung an, welche lautet: Indem sich die Kammer den von der Regierung ausgesprochenen Anschauungen anschließt und indem sie die Erklärungen billigt, welche die Regierung über die Anwendung des Amnestiegrsetzes gegeben hat, geht sie zur Tagesordnung über.
Lokales.
Gießen, 18. December. In der auf Samstag, den 20. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, im Regierungsgebäude dahier anberaumten öffentlichen Sitzung des KreiSauSschuffes kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung:
1. Beschwerde mehrerer Bewohner der Schulstraße zu Gießen, wegen ihrer Verpflichtung zur Reinigung derselben-
2. Die Revision des Voranschlags der Gemeinde Reiskirchen für 1880, hier die Berechtigung der Ortsbürger daselbst an dem Gemeinvenutzen.
3. Grenzstrettigkeiten bezüglich der Gemarkungen Inheiden und Feldheim.
Gießen, 18. December. (Sterblichkeit in Gießens Die Zahl der Todesfälle, die sich während der Woche vom 7. bis 13. December in Gießen ereigneten, betrug im Ganzen 7. Darunter befanden sich (wie bereits früher mitgetheilt) ein Hanvwerksburjche, der an Recurrens- fieber, 2 Personen, die an langwierigen Gehirnleiden, 2, die an Altersschwäche gelitten hatten. Line Frau starb im Wochenbett und ein 10 Stunden altes Kind an angeborener Schwäche. G,
— Für „O b e r s ch l e s i e n" gingen weiter bei uns ein: Frau v. St. George 3 JL, Kreiker 1 JL, Frau Pfarrer Kißver 3 v. M. 10 JL, Landrichter Gilmer 12 JC, sowie ein Pack Kleider, Aug. Will 3 JL, L. Bücking 20 J4, Prälat Simon 5 Jt, G. W 5 JL Summa mit dem in letzter Nr. quittirten Betrage 119 — Um weitere Gaben bitte» wir
freundlichst.
— Die „Volksküche" vertheilte heute 651 Portionen Reissuppe. Verkauft wurden hiervon 247, während die übrigen 404 an 138 Schulkinder, 32 Handwerksburschen und diverse Arme vertheiit wurden.
— Die „Volksküche" anlangend, wollen wir hier unsere Leser auf einen Schwindel aufmerksam machen, der mehrfach in den letzten Tagen probirt wurde. Handwerksburschen zeigten nämlich in verschiedenen Häusern beim Fechten Blech marken vor mit dem Bemerken, daß sie in der Volksküche keine Suppe mehr erhalten konnten, da keine mehr da war, um dadurch mehr das Mitleid der Almosenspender zu erregen. Nun bekommen aber thatiächlich Handwerksburschen gar keine Blechmarken, sondern einfache Karten auf dem Poltzeibureau (natürlich nur für einen Tag, da ja im anderen Falle sich die Leute wochenlang hier herumtrieben und füttern ließen), auf welche Karten ihnen sofort und zwar mit in erster Linle Esten gegeben wird. Für Arme, Handwerksburschen und arme Schulkinder wird in allererster Linie gesorgt. Man laste sich also durch Schwindeleien oben beregter Art nicht irre machen, sondern jage beim Wiedervorkommen die Burschen zur Thüre hinaus.
Telegraphische Depeschen.
Wagner'« telegr. Correfpondenz ■ Bureau.
Karlsruhe, 17. Decbr. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer beantwortete der Staats- und Handelsrntntster Turban die von liberaler Seite gest llte Interpellation: „Welches ist die Stellung der Großh. Regierung zu der irn Reichstage angeregten Wuchergesetzgebung?" dahin: Cto,l- rechtlich ist dem Wucher mit Beschränkung von Zins und Wechselfähtgkett nicht beizukornrnen. Dagegen besteht die strafrechtliche Ahndung wegen Benutzung von Noth, Leichtsinn und Unerfahrenbeit. Die Frage, ob cwilrechtlich der Wucherer gezwungen werden kann, die Wechselfrüchte herauszugeben, löst das badische Landrecht durch das Erforderniß, daß jeder Vertrag eine erlaubte Ursache haben muß. W e es im Reiche damit zu halten, bedürfe einer wetteren gründlichen Erörterung. Das ist die Haltung der badischen Regierung, wenn die Angelegenheit im Reichstage wieder vorkommt.
Berlin, 17. December. Die C?"trumspartei des Abgeordnetenhauses beschloß die Einbringung einer Interpellation an die Regierung über das Resultat der amtlichen Ermittelungen bezüglich des Umfanges des Nothstandes in Oberschlefien und über die zur Bekämpfung des Nothstandes getroffenen Maßregeln; ob ferner die Regierung behufs Beschaffung außerordentlicher Mittel eine Forderung an den Landtag zu richten beachsichtige.
— Die Fortschrittspartei beschloß, noch heute einen Antrag etnzubringen, durch welchen die Regierung ersucht wird, im Abqeordnetenhause Mittheilung über ihre Schritte zur Abstellung des Nothstandes in Oberschlesien zu macken.
Berlin, 17. Decbr. Abgeordnetenhaus. Es erfolgt der crftt Bericht der Unter; rtchts-Commission über die Petition des Elbinger Magistrats betr. das Verbot der Eröffnung der Simultanschule. Gemeldet haben sich zum Worte 13 Mitglieder für die Petition und 14 dagegen bezw. für Uebergang zur Tagesordnung. — Referent Graf Clairon d'Hausfonville leitet die Debatte mit einem kurzen Rückblick ruf die faetische Sachlage ein. — Gneist tritt für die Petenten ein, denen das bestehende Recht zur Seite stehe. Die Regierung sei einseitig vorgegangen. — Der Culmsminister rechtfertigt die Unterrichtsverwaltung gegen den Vorwurf, als bedeute sie Reaction in kirchlicher Richtung. Solle der Vorwurf nur bedeuten, daß er (der Minister) die christlichen Grundlagen der Volkserziehung unter seinen Schutz und seine Sorge nehme, fo acceptire er den Vorwurf (Beifall). Bedeute derselbe aber, daß die Regierung die bürgerliche Schule irgend einem confessionellen System ober einer Religionsgesellschaft ausliefern wolle, so weise er den Vorwurf entschieden zurück Er wolle die Mitwirkung der Kirche in der Schule im Rahmen der Staatsgesetze und Staatsordnung. Gerade von diesem Standpunkte aus habe er in Elbing der unterdrückten confessionellen Minderheit Schutz angedeihen lassen (lebhafte Zustimmung im Centrum und auf der Rechten). ,,Jch habe mir lange genug von der gegnerischen Presse den Vorwurf gefallen laffen, ich liefere die Schule an eine bestimmte kirchliche Partei aus, das bestreite ich. Ich stche auf dem Standpunkt, die Simultanschulen, wo sie bestanden haben, fortbestehen zu lassen. Dafür, was vor meiner Amtsführung geschehen, trage ich die politische Verantwortung nicht. Für das, was jetzt geschieht, liegt mir die Pflicht sorgsamster Prüfung ob. Diese will ich üben. Die Erhaltung des christlichen Characters der Volksschule ist das Palladium unserer nationalen Entwickelung. Wer diese Anschauung theilt und das ist ter überwiegende Theil der Ration, wird mir jedenfalls Recht geben in meiner Stellung zu dieser ganzen Frage. Es handelte sich dabei um einen Schritt heraus aus einem bestehenden Zustande in einen neuen Zustand. Der principielle Boden, worauf ich stehe, ist das Bewußtsein der Pflicht, die confessionelle Schule in ihrem Besitzstände zu schützen. Ich halte diese Schule für die tn unserer geschichtlichen und nationalen Entwickelung begründete vollkommenste Anstalt. (Beifall im Centrum). Wenn sich die socialen Verhältniffe nicht noch mehr, als es geschieht, lockern, so verdanken wir das gerade dieser christlichen Volkserziehung. Einzelne locale Verhältnisse besonderer Natur können allerdings Zustände schaffen, welche Simultanschulen als einzig möglich an diesen Orten erscheinen lassen. Wo dies der Fall ist, das wird je nach den Umständen tn der Praxis zu entscheiden sein." Jedenfalls dürfe aber diese Entscheidung nicht der unbedingten Autonomie der Gemeindebehörden überlassen werden , auch wenn die Gemeinden für ihre Schulen große Opfer brachten, wie dies in Elbing der Fall fei. Die Communalwahlen wechseln hinsichtlich ihrer Resultate sehr oft Daher muß die Entscheidung der Schulfrage lieber der Ministerial-Jnstanz anvertraut werden, welche bestimmten Traditionen folgt. Für mich ist in der vorliegenden Frage das bekannte Rescript meines Amtsvorgängers von 1876 die Tradition. Diesem bin ich gefolgt. Die Ansichten Gneist's über Verwaltungs-Pragmatik sind mir unbegreiflich. Wie kann er nur verlangen, daß der Minister sich zu fügen hat jeder Entscheidung fuborbinirter Brovinzialbehorden? Die Frage der confessionellen Schulorganisation könne nicht im crwaltungsstreitverfahren bergestellt werden. Gneist's Buch „der Rechtsstaat" besage gerade das Gegentheil von dem, was Gneist heute ausgeführt. Das Punctam saliens sei die Frage, ob der Minister Recht hatte, einzuschreiten in der Elbinger Sache, ohne rücksichtslos zu verfahren. Er <Redner) behaupte, daß er auf das Vollständigste dazu in der Lage war, ahne irgend ein Recht zu verletzen. Minister Falk sei in Köln ganz ebenso verfahren wie in Elbing letzt verfahren worden sei. Die Stadt Köln habe sich damals aber nicht
Virchow will keine Eingriffe in das Recht der Kirche; nur die Schule dürfe ihr nicht untergeordnet werden. Das wolle auch die Majorität des Volkes nicht. Stöcker erklärt sich für den Uebergang zur Tagesordnung. In den Fragen von der Kirche und Schule pulsire das Leben des Volkes. Derselbe polemisirt gegen die Simultanschulen und tritt für die konfessionelle Schule ein. Hierauf wird die weitere Berathung auf
beschwert. Der Elbinger Magistrat selbst habe das Entscheidungsrecht der Ministerialinftanz anerkannt. Am meisten müsse er sich verwahren gegen den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit und Schroffheit- Er habe während seiner dreißigjährigen Praxis stets den Grundsatz befolgt: Suaviter in modo. Hiervon sei er auch jetzt nicht ab(
wie die vorligende, müffe man äußerst vorsichtig sein. Er ersuche deshalb um Annahme des CommissionSbeschlusses. Prüfen und urtheilcn Sie, möge Ihr Votum so ausfallen, daß es vor dem Lande klar werde, ob in Ihrer Versammlung die Ü berzeugung von der Nothwendigkeit der Erhaltung der gesunden Grundlagen unserer Bslkserziehung unter dem Schutz der konfessionellen Minderheit zum vollen geläuterten Verikändnitz kommt tLebhaster Beifall rechts uno im Centrum.) Brüel erklärt sich für den Commissionsbeschluß.
Virchow protestirt dagegen, daß die Simultanfchule eine konfessionslose fei. Der Minister konfundire den christlichen und den konfessionellen Character des Staates.
Stadt Elbing vergebliche Opfer aebracht habe, so bedauere er das schmerzlich. Er habe sich dem Gewichte der von der protestirenden Partei in Elbing vorgebrachten Gründe fügen müssen. Der Minister beruft sich ferner auf analoge Entscheidungen seines Vorgängers, beispielsweise bezüglich der Simultanisirung der Schulen in Hirschberg. Er habe seine Entscheidung mit der größten Sorgfalt nach eingehender Würdigung der Verhältnisse getroffen und habe sich nicht um ein Jota von den bisherigen Traditionen der Ministerialinstanz entfernt. Hätte er geglaubt, daß durch die Entscheidung wesentliche Interessen der Stadt Elbing verletzt würden, so hätte er trotz prin- cipieller Bedenken anders, als es geschehen, entschieden. Das von der Stadt Elbing neugebaute Schulhaus könne ja nun für eine confessionelle Schule benutzt werden. Es habe ihn bei seiner Entscheidung hauptsächlich auch die Ueberzeugung geleitet, daß
Vermischte«.
Mainz, 16. December. Seit einigen Tagen läßt die Hessische Ludwtgsbahn denjenigen ! ihrer Bediensteten, welche bei den Personen- und Güterzügen am Meisten unter der Ungunst der j gegenwärtigen Witterung zu leiden haben, wie den Bremsern, Wagenwärtern, Locomottvführern ' und Heizern auf verschiedenen ihrer Hauptstationen erwärmende Getränke, insbesondere Kaffee, ! auf Verwaltungßkosten verabreichen.
Halberstadt 11. Derember. Der „Frankfurter Zeitung" wird telegraphisch gemeldet: j Gestcrn Abend 6 Uhr hat sich hier ein Soldat mit dem Pulvermagazin in die Luft gesprengt.
Stuttgart. Als eine traurige Episode aus dem Drama des Brandes des Cirkus ! Herzog erzählt man sich, daß, als die Ställe von rückwärts aufgebrochen und die Pferde los- I geschnitten waren, einige von den Thiercn ihren Weg tn den Rennkreis nahmen und dort, als ginge es zur gewohnten Production, umherrannten, bis sie von der zunehmenden Hitze des Flammenmeers und der Todesangst zu immer wilderen Sätzen getrieben wurden und schließlich verbrannten. Auf dem Marktplatz brachte ein Mitglied des CirkuS einen Trupp Pferde, der herrenlos tn den angrenzenden Gaffen umhergerannt war und keinem Fremden gehorchte, durch sein Erscheinen plötzlich zum Stehen und einer der bekannten 8 Rappen erhob sich graziös auf die Hinterbeine, als solle die Vorstellung auf öffentlichem Marktplatz angehen. — Die umge kommenen Thiere repräscntiren für das Geschäft Herzogs einen Werth von 40 — 5»,000 JL ! Der ganze Schaden beläuft sich auf 200,<'00 JC., ungerechnet das versicherte Cirkns-Gebäude.
Braunschweig. Das hiesige Tribunal hat laut der „Köln. Volks-Zeitung" das zu Gunsten der Stadt Genf errichtete Testament des verstorbenen Herzogs Carl cassirt. ^as Ur- theil erklärt, daß der Herzog der Befugniß, über sein Vermögen zu verfügen, entkörn war, und zwar tn Folge einer souveränen Verfügung seiner Agnaten vom 6. und 14. März 1833, welche in-Braunschweig als Staatsgesetz verkündigt war.
— (Lebendig begraben.j Der „Bavaria" wird geschrieben: „In Laudenbach a. M. hat der Todtengräber, als er unmittelbar nach der Beerdigung einer 70jährigen Frau das Grab zuwerfen wollte, ein Klopfen vom Sarge her gehört; ebenso haben auf die Veranlaffung des Todtengräbers herbcigeeilte fünf Personen, darunter der Bürgermeister, ein mehrmaliges Klopfen im Sarge vernommen Der Bürgermeister ließ den Sarg herausnehmen und öffnen, was jedoch längere Zeit in Anspruch nahm. Die Frau wurde todt, mit geröthetem Gesicht aufgefunden. Die Untersuchung ist eingeleitet."
— Uebcr einen recht originellen Fall verhandelte am 13. v. M. der Friedensrichter deS Petersburger -weiten Bezirks. Die Collegien-Secretärs-Frau Anna Lwowskaja verklagte den Studenten der Kiewer Universität Dmitrit Korablew wegen Ehrenbeleidigung. Es handelte sich dabei um Folgendes: Vor einiger Zeit wurde in einer Villa bei Petersburg eine Di lettanten - Theatervorstellung veranstaltet, in welcher die genannten zwei Personen die Hauptrollen spielten. Die Beiden waren in einem gespannten Verhältniffe, denn Korablew hatte einige Zeit vor dieser Vorstellung mit Frau Lwowskaja in intimen Beziehungen gestanden, war dann aber von der Dame plötzlich nicht mehr empfangen worden. Bet der Dilettanten - Vorstellung, welche bekannte Repertoirestücke enthielt, waren nun drei Acte in aller Ordnung zu Ende gespielt worden. Als aber der vierte Act begann und Korablew eine Rede an Frau Lwowskaja zu richten hatte, improvisirte er unerwartet folgende, vie Zuhörer sehr überraschende Worte: „Ja, Aniuta, du hast mein Leben zu Grunde gerichtet! Ich leive deinetwegen und du bist kalt gegen mich und verachtest meinen Schmerz I Erinnere dich, Aniuta! Bist du es nicht gewesen, die mich in dem Bergnügungsgarten „Livadia" kennen gelernt und mir ewige Liebe geschworen hat? Hast du mir nicht gesagt, daß dein Mann alt, abscheulich und dir widerwärtig sei? Warst nicht du es, die mit mir nach Moskau entfliehen wollte? Und was nun? Du hast für mich irgend einen Junker aus der Cavallerieschule eingetauscht! Du gehst mit ihm alle Abende tn den Garten „Wien", ohne daß ,8 dein Mann weiß l . . . Schämen sollst du dich!" u. s. w. Das Publikum hörte anfangs dieser Zornesrede ruhig zu, dann brach es in eine stürmische Lachsalve aus. Frau Lwowskaja flüchtete sich von der Bühn« hinter die Coul'ffen und fiel hier m Ohnmacht. Vor dem Friedensrichter sahen sich die beiden Hauptdarsteller wieder. Der Richter e,klärte Herrn Korablew trotz deffen glänzender Selbstvertheidi- gung für schuldig und verurtheilte ihn zu — 25 Rubel Geldstrafe oder 5 Tage Haft.
Mainz, 11. December. In einem hiesigen Schnllocal erschien gestern ganz unerwartet eine fremde, elegant gekleidete Dame und fragte den anwesenden Lehrer, ob er vielleicht Kinder in der Schule habe, die mit schlechtem Schuhwerk versehen seien; sie sei gesonnen, denselben neues zu kaufen. Nach einer Umfrage in der Schule stellte es sich heraus, daß zwei Schüler, die Kinder armer Eltern, mit sehr schlechten Schuhen bestellt waren. Die Dame nahm alsbald die beiden Jungen an der Hand, begab sich mit denselben zu einem hiesigen Sckubfabrikanten und kaufte ihnen neue Schuhe. Wie wir ferner vernehmen, soll dieselbe Dame diesen hochherzigen Act der Mtlbthätigkeit in verschiedenen Schulen ausgeübt haben.
Ulrichstein, 15. December. So verschrieen Ulrichstein in WitterungSverhältniffen ist, so können wir für diesmal doch das E'sreuliche constatiren, daß wir seit mehreren Tagen auf dem Gebirge schönes helleS Wetter haben und der Kältegrad höchstens auf — 12 nach Reau- mur gestiegen ist, wogegen von anderen tiefer gelegenen Orten 15 — 20 Grad Kälte ge- meldet werden.


