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20.12.1879 Erstes Blatt
 
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Gießen, am 16. December 1879.

Betreffend: Die allgemeine Einführung der Stempelmarken.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Rach § 2 der Verordnung vom 20. September d. I., die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend, find die auf stempelpflichtige Schrift* stücke aufgeklebten Stempelmarken zu entwerthen, und zwar Seitens der ausfertigenden Behörden dadurch, daß in jeder einzelnen Marke die Anfangsbuchstaben der Bezeichnung der Dienststelle und das Datum der Verwendung eingeschrieben werden und die Marke kreuzweise durchstrtchen wird. Dieses Entwerthen liegt derjenigen Behörde ob, welche das Schriftstück auszusertigen hat, und es wird ein Unterschied hierin nicht begründet, wenn etwa eine andere Behörde oder ein öffentlicher Diener dasselbe bereits vorbereitet hat, also beispielsweise wenn die Steuerkommtffartate oder die Brandverficherungs - Experten die von Ihren auszuferttgenden Gewerbspatente oder Brandversicherungs-Declarationen zu Ihrer Bequemlichkeit bereits ausgefüllt haben.

Gleichwohl find uns in letzter Zett Brandverficherungs Declarationen vorgelegt worden, auf welchen die Stempelmarken nicht entwerthet waren.

Wir machen Sie daher auf die bestehenden Vorschriften zur genauen Nachachtung hiermit aufmerksam.

Dr. Boekmann.

Gießen, am 15. December 1879.

Betreffend: Gesetz vom 10. September 1878, den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche der Verfügung vom 18. November I. I., Amtsblatt ohne Nummer, noch nicht nachgekommeu find, an die Erledigung derselben binnen 8 Tagen.

Dr. Boekmann. ___

Zu 3. bemerkt der Ausschutzbericht: Die Einschätzung zur Einkommensteuer für die Verleihung der Aufbesserung, und zwar mit Ausschluß aller sonstigen Kriterien, als maßgebend anzunehmen, wird wohl am sichersten zu einer gewissen Gleichförmigkeit bei Verleihung der Aufbesserung führen, und stimmen wir daher dem Vorschläge der Regierung zu. Dabei glauben wir jedoch empfehlen zu müssen, in durch die Weite der Abstufungen der einzelnen Einkommen- und Steuerklassen veranlaßten Zweffelsällen auf die Quellen, aus denen sich das Einkommen nach der Einschätzung zusammensetzt, zurückgehen und die nach diesen Quellen fixirte Summe für die Höhe des Einkommens entscheidend sein zu lassen. Seitens der Regierung ist die Berücksichtigung dieser Em­pfehlung bestimmt zugesagt worden.

Schließlich wird zu 4. bemerkt: Mit der Bestimmung, daß nicht dem betreften- den Ressort-Ministerium, sondern dem Staats-Ministerium die Entscheidung über btt Verleihung der Unterstützungen übertragen wird, scheint, namentlid) in Verbindung mit den vorstehend aufgeführten sonstigen Bürgschaften für die gleichmäßige Behandlung der Sache, ein wesentlicher Theil der früheren Bedenken beseitigt zu sein.

Der Bericht bemerkt noch, daß nach einer Seitens der Regierung in der Aus- schußberathung abgegebenen Erklärung die Großh. Regierung die Aufbesserungen nicht decretmäßig, sondern durch Rescript und bis auf Weiteres verleihen wird, ein Verfahren, welchem der Ausschuß zustimmt.

Der Ausschuß beantragt hiernach, der Regierungsvorlage die verfaffungsmLhige Zustimmung zu erteilen.

Berlin, 16. December. Eine erfreuliche Verfügung hat, wie drr Hag. Voiksztg." mitgetheilt wird, der Minister Maybach an die Eisenbahn- Directionen erlaffen. Dieselben werden nämlich aufgefordert, bei der anhal­tenden strengen Kälte schleunigst für kürzere Ablösungen des Fahrpersonals und für Unterhaltung warmer Getränke für daffrlbe Sorge zu tragen.

Arankreich.

Paris, 15. Decbr. DieAgence Havas" meldet aus Madrid: Die meisten jüngst über die innere Lage von hier aus verbreiteten Nachrichten find übertrieben oder unrichtig. Nur 6 Generale haben ihre Entlastung erbeten, woraus eine Besorgniß für die Erhaliung der Armeedisciplin um so weniger herzuleiten ist, als keiner dieser Generale ein wirkliches Truppencommando hatte, alle vielmehr in Verwaltungsposten beschäftigt waren. Canovas bei Castillo und Martinez Cimpos hatten gestern eine lange Unterredung und einigtet: sich über alle wichtigen Fragen. Bezüglich der Enthaltung der Minorität des Congrestes von der Theiluahme an den Sitzungen sprach sich Martinez Campos durchaus mißbilligend aus.

Paris, 16. Decbr. Deputirtenkammer. Lockroy interpellirte die Re­gierung üb<r die Anwendung des Gesetzes über die partielle Amnestie. Die­selbe entspreche nicht den Absichten der Kammer. Lockroy wirft dem Justt*- minister vor, er habe bei Bildung der Kategorien für die von der Amnestie Ausgeschlostenen die Personen, nicht die Vergehen berücksichtigt, um die Wahl gewisser Personen, namentlich Rocheforts, zu verhindern.

Lrroyer, Justizminister, erklärt, das Gesetz über die partielle Amnestie sei seinem wahren Geiste nach angewendet. Die Interpellation Lockroy's sei irconstitutionell. Die Amnestie stehe dem Präsidenten der Republik zu, ohne Coritrole. (Proteste auf der äußersten Linken). Leroyer beansprucht die Der. antwortlichkett für die Anwendung des Gesetzes. Er verliest mehrere für den Präsident, n der Republik beleidigende Briefe von Deputirten, sowie ein Ma- nifcst von 28 von der Amnestie ausgeschloffenen Personen, worin die Verant­wortlichkeit für die von der Commune begangenen Meuchelmorde in Anspruch genommen wird. Das Eabinet würde seine Pflicht nicht erfüllt haben, wenn es diese Personen begnadigt hätte. DaS Land wolle vor Allem Ruhe.

AerrLschland.

AuS dem Großherzogthum Hessen schreibt man demFrkstr. Journal" : Die Mängel der dermaligen Organisation deS niederen Forstdien­stes, welche hauptsächlich in der mangelhaften Ausbildung der Forstwarte, der geringen Dotirung der Forstwartstellen rc. hervortreten und den forstl. Betrieb gefährden, haben den Abg. Dittmar veranlaßt, einen mit großer Sachkenntniß ausgearbeiteten Antrag auf eine neue Organisation des niederen Forstdienstes einzureichen. Nach dessen wesentlichsten Principien sollen sämmtliche Oberför­stereien ohne Rücksicht auf die Eigenthumsverhältnisse in angemessen große Forstwarteien eingetheilt, die Forstwarte auf Grund einer Prüfung ihrer tech- nischen>Befähigung vom Staate angestellt und deren Gehalte zwischen Regie« rung unv"Landständen vereinbart, sowie im Staatsbudget eingestellt werden. Die Waldbesitzer haben pro rata der Waldfläche Beiträge zu den Forstwart­gehalten in die Staatskasse zu leisten und ist das Pensions- und Wtttwen- kassenwesen ähnlich wie bei den seitherigen Domanialforstwarten geregelt. Die Schäden, welche das bisherige unvollkommene System bei der hohen Bedeu­tung des Waldes für den allgemeinen Wohlstand hervorgerufen, sind st) offen­kundig, daß eine möglichst sorgsame Prüfung jener Anträge durch Fachleute erwünscht wäre.

w. Darmstadt, 16. December. Bekanntlich wurde im Mai d. I. anläßlichi ber Berathung über die Vorstellungen mehrerer älterer Civilpenstonare wegen Auf­besserung ihrer Ruhegehalte von beiden Kammern der Stande der überem- stimmende Beschluß gefaßt: Dem Ministerium anheim zu geben, ob es "nen Modus zu finden wisse, wonach unter Beseitigung der im vorigen Landtage hkworgetretenen Be­denken die in Rede stehenden Positionen in gewissen Grenzen Berücksichtigung ftnben können. Das Großh. Staatsministerium hat darauf eine Vorlage ^^^racht, welche diesem Beschlüsse entsprechen soll. Die hauptsächlichsten Bedenken, welche gegen bie frühere Vorlage geltend gemacht wurden, waren, daß eine Rechtspflicht Untaf^fcwnß der filteren Civilpensionare nicht vorliege und daß der Descretion des betreffenden Ministeriums bei Vergebung der Pensionserhöhungen ein 3« J P-in

fei. Um diese Bedenken zu beseitigen, schlägt das Großh. Staatsmmlfterium^in seiner jetzigen Vorlage vor: 1) Daß die Ruhegehalte der vor dem 1- 3j,ua^ Eiv.lstaatsdiener bis zu 1200JL um 20%, b s ju !2400 JL um115% und bt3 ju 3600' JL um 10 /o aufgebessert werden sollen, wozu ca. l$000 -£ erforderllchsemwerden.Dabei ist ausdrücklich bestimmt, daß der erhöhte 9tabegel&alt betragen bars, so daß also eine Pension von 3600 keinerlei Ausbesseruna mehr er­fährt und Pensionen unter 3600 JC «ur höchstens auf diesen Betrag gebracht werden können. 2\ Dak die (frhßbuna der Pensionen keine generelle sein, sondern sich nach der Bedürfnißsrage richten foll° 3) Daß bezüglich der Höhe der.Ausbesserung^dw Ab­schätzung für die Einkommensteuer maßgebend fein folL 4) Daß, um die Anwendung gleichmäßiger Grundsätze zu sichern, die endgültige Entscheidung nicht dem Ressort­ministerium, sondern dem Staatsministerium zu übertragen set.

Ueber diese Vorlage der Regierung hat sich der Finanzausschuß; bei zweiten Kammer tmlüffia aemacht und ist der desfallsige Bericht von dem Abgeordneten Scrib! erstatte? Z^ 1 bemerkt derselbe, daß die vorgeschlagenen Aufbesserungssätze als anaemesfen zu erachten seien, ebenso die Bestimmung, daß der höchste Pensions- fatz 3600 Jt nicht übersteigen darf. Nach einer Mittheilung des Großh. Staats­ministeriums sind überhaupt nur ganz wenige Pensionen vorhanden, die oiefen höchsten Satz erreichen werden. Zu 2. bemerkt der Bericht: Da keine Nechtspfllcht des Staates zur Aufbesserung der älteren Pensionäre vorliegt, jedoch sehr gewichtige Billigkeits- Nücksichten dafür sprechen, so können wir uns mit der Ansicht der Regierung, wonach ledialich das Bedürfniß bei Erhöhung der Ruhegehalte entscheidend sein soll, einver­standen erklären, wenn auch einzelnen Mitgliedern des Ausschusses eine Vorlage, welche n Aussicht nähme, den alten Pensionären bis zu einer bestimmten Hohe der Pension ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf Nebeneinkommen eine Ausbesserung zu gewähren, sympathischer gewesen wäre.

Hießener ^(weiger

A«!kigr- M Amtsblatt fit bei Kreis Gieße«.