166. Zweites Blatt. Sonntag den 20. Juli 1879.
Kichener Wyeiger
AM-e- ü«L AmtsM fir ka Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil. Bekaiinkmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1879.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst lfd. Jahres stattffndenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufaefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusies von dieser Prüfung
spätestens bis zum !♦ August 1879
bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:
t. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großher- zogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburts-Zeugniß;
b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf.
Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ersatz-Ord. — I. Theil der Wehr-Ord. vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung.
Eine specielle Ladung erfolgt nicht.
Darmstadt, den 7. Juli 1879.
Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
S p a m e r.
I-lilisch
Wochenübersicht.
Unser Kaiser hat die Kur in Ems, die ihm vortrefflich bekommen ist, beendigt und sich am 14. d. von dort auf einige Tage zum Besuch der Kaiserin nach Coblenz und von da nach der Insel Mainau begeben.
Die Retchstagsjession, eine der längsten und mühevollsten aller bisherigen, ist am 12. d. zu Ende gegangen. Nachdem die vertrauliche Verständigung zwischen den Führern der die Mehrheit des Reichstages bildenden Parteien m bckannter Weise vor sich gegangen, konnte die definitive Entscheidung über die wirthschaftlichen Vorlagen in den letzten Tagen rasch erfolgen. Zuerst am 8. d. die Annahme des Tabakssteuergesetzes in zweiter Lesung nach den Beschlüssen der Commission, welchen die Regierung unter Verzicht auf Nach- und Licenzsteuer entgegenkam. Derselbe Tag brachte schon die vorläufige Einführung der beschlossenen Etngangszölle auf Tabak und Tabaksfabrikate. Bet der zweiten Lesung des Zolltarifgesetzes wurde der sog. Kampfzoll-Paragraph 5, nachdem sich die Regierung mit einem Kampfzoll von nur 50 pCt. einverstanden erklärt, in der CommisstonSfaffung angenommen; § 6, der von den Transttlägern für Holz und Getreide handelt, nach dem Vermttte- lungsantrag Varnbüler, wonach dieselben nicht obligatorisch, sondern nur sacul- tattv sein sollen.
Am 9. d. begannen darauf die Verhandlungen über den wichtigsten Paragraphen, welcher die Garantiefrage betrifft, § 7. Fürst Bismarck gab dabet in einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung über sein Verhältniß zur national-liberalen Partei den Mitgliedern desselben Schuld, daß sie ihn im Stich gelassen; Wtndthorst durfte sich als „Freund in der Noth" aussptelen, und so fiel die Entscheidung zu Gunsten des ominösen Paragraphen mit 211 gegen 122 Stimmen. Großes Aufsehen erregte es, daß auch die Minister Friedenthal und Falk, nachdem ersterer bestimmt erklärt, daß der Antrag Franckenstein keinen Einfluß auf sein und seines Freundes Entlassungsgesuch gehabt, für § 7 stimmten. Der folgende Tag stellte die Wirkungen der klertkal-conservattven Freundschaft in ein unerwartetes, aber eben deshalb um so charakteristischeres Licht, Indem die neue Mehrheit die Regierungsvorlage über den Bauplatz für das Retchstagsgebäude ablehnte und statt derselben den Antrag Reichensperger, welcher den sog. kleinen Königsplatz zu diesem Platz empfahl, genehmigte.
Die dritte Lesung des Zolltarifs brachte weiter den zwischen den Eisen- industriellen und Agrariern abgeschlossenen Compromiß an den Tag, indem die Erhöhung der Eisenzölle auf den Antrag Stumm's nach dessen ausdrücklicher
er Hheit.
Erklärung, er und seine Freunde würden nur im Fall der Annahme seines Antrages für eine Erhöhung der Kornzölle stimmen, unter Zustimmung der Regierung mit 178 gegen 160, die Verdoppelung des Roggenzolls nach dem Antrag Mirbach (1 Mk. pro 100 Kg.), unter Bemerkung des Regierungsvertreters, daß er nicht widerspreche, mit 186 gegen 160 Stimmen genehmigt wurde. Am letzten Tage folgte endlich dir Schlußabstimmung über das ganze Zolltarifgesetz mit dem Resultat, daß nicht weniger als 217 Stimmen für und nur 117 Stimmen gegen dasselbe abgegeben wurden.
Versöhnlich klang wenigstens nach a(T dem Streit und Zank das Schlußwort, welches der Reichskanzler nach Verlesung der den Reichstag schließenden kaiserlichen Ordre an die Versammlung richtete, indem er an den Dank für deren lange, mühevolle Arbeit die Hoffnung knüpfte, daß die Meinungsverschiedenheiten, welche dabei aufgetreten seien, keine dauernden sein, sondern daß die Aibeiten, welche in Zukunft bevorstänben, Alle vereint finden möchten, in gemeinsamem Sinne an die Arbeit zu gehen. Einen wohlthuenden Eindruck machte es auch, daß der Reichstags-Präsident v. Seydewttz, nachdem er selbst Anerkennung für seine kurze Thätigkeit gefunden, das Haus aufforderte, dem Mann, welcher vor ihm die Mühe und Arbeit der Session getragen, Dank abzustalten.
Die nächste Folge der Entscheidung über die wirthschaftlichen Fragen zeigte sich in der freilich längst vorhergesehenen Spaltung der national- liberalen Partei. Nachdem der Abg. v. Treitschke schon am 11. d. seinen Austritt erklärt hatte, traten nach der Schlußabstimmung auch fast alle anderen Mitglieder, sofern sie für das Tarifgesetz mit dem Antrag Franckenstein gestimmt, im Ganzen 17, darunter die Abgg. Bähr, Völk und Wehren- psennig, aus.
Am Tage nach dem Reichstagsschluß vertagte sich der Bundesrath, nicht ohne daß dessen Vorsitzender, Staatsmintster Hofmann, ein Gesetz, bett, die Ausdehnung des Reichsbudgets auf 2 Jahre, an Stelle der bisherigen einjährigen Budgets angekündtgt.
Am folgenden Tage veröffentlichte nun auch der Retchsanzeiger die Er- thnlung der nachgesuchten Dienstentlassung an die Minister Falk und Friedenthal, sowie deren Ersetzung durch den bisherigen Oberpräsidenten der Provinz Schlesien, v. Puttkamer, und den Rittergutsbesitzer Dr. Lucius. Während der frühere Minister Hobrecht bei seiner Entlassung nur zmn Wirklichen Geh. Rath mit dem Prädtcat Exceüeuz ernannt worden, wurde de beiden anderen Ministern der Charakter eines Staatsmtnisters belassen. Gleich


