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Darmstadt, 15. Februar. In der heutigen Nachmittags-Sitzung der zweiten Kammer wurde die Berathung des Budgets, Tbeil 1. Einnahme, ortgesetzt. Bei Pos 7, Einnahme aus Reichssteuern, richtete Abg. Schröder an Großh. Regierung die Anfrage, ob dieselbe sich itn Bundesrath für das Tabaksmonopol oder eine Gewichtssteuer aussprechen werde. Ministerial- prästvent Schleiermacher, Exc., bedauerte, diese Frage zur Zett nicht beantworten zu können, versichert aber, daß die Großh. Regierung ihren Bevollmächtigten solche Instructionen geben werde, die sie sowohl verantworten als vertreten zu können glaube.

Die Anträge des Ausschusses: 465,303 JL statt 435,303 als zufällige Einnahmen der Hauptstaatskaffe einzustellen, sowie eine Einnahme aus den Ueberschüsien der Hauptstaats- kasse in dem ordentlichen Budget nicht vorzusehen, wurden von der Kammer angenommen.

Das Gesuch des Rabbinen an der Realschule zu Alzei, Dr. Rothschild, um Auszahlung einer Remuneration von 240 JL für die Jahre 1874 und 1875, sowie der zur Errichtung des Landes-Kriegerdenkmals geforderte Zuschuß von 9000 wurden einstimmig genehmigt.

Die vorgenommene Neuwahl des Präsidenten und Vicepräsidenten fiel auf die seitherigen Inhaber, Herrn Obergerichtsrath Görz und Stadtrichter Königer.

Die Kammer vertagte sich hierauf.

Berlin. Die Tabaks-Enquete-Commission hat von dem Standpunkt ihres Hauptbeschlusies aus, der bekanntlich auf die Verwandlung der F äcken- steuer vom inländischen Tabak und auf Erhöhung der Zoll wie der Steuer- Sätze geht, natürlich auch die erforderlichen Ueberzangsmchregein in Betracht gezogen, vor Allem die Frage der Nachversteuerung. Wie dieNat.-Liberale Corresp." berichtet, wurden für wie gegen eine solche Nachoerstcuerung s hr beachtenswerlhe Gründe geltend gemacht: dafür namentlich das Itteresse der Retchskasse und die Gleichmäßigkeit der Behandlung, Alles zur Verarbeitung und zum Verbrauch kommenden Tabaks dagegen insbesondere die Sch Gie­rigkeit oder Unmöglichkeit voller Durchführung, die daraus hervorgehende Be- nachtheiltgung der ehrlichen Nachsteuerer im Gegensätze zu den unehrlichen, sowie die Wünschenswürdigkeit allmählicher Erhöhung der Preise nach dem Eintritt der höheren Steuer- und Zoll-Sätze, damit der Verbrauch nicht ur­plötzlich stark zusammenschrumpse und dadurch die Production und Fabrication ohne Noth über alles Matz hinaus bedrängt werde. Diese E'nwände und Bedenken schienen der Enquete-Commission triftig genug, um sie von einer ausdrücklichen Empfehlung der Nachversteuerung abzuhalten. Sie. hat nur für den doch denkbaren Fall, daß Bundesrath und Reichstag sie beschlösien, ein Verfahren Vorschlägen zu sollen gemeint. Die Nachversteuerung muß dann ihrer Ansicht nach nicht auf Robtabak beschränkt, sondern auf die Fabrikate ausgedehnt werden, und auch nicht vor dem Privatbesitz stehen bleiben, son­dern alle Vorräthe bis zu 5 Pfund herab treffen. Vielleicht ergibt sich aus dieser Forderung der Gerechtigkeit ein weiterer Grund gegen den Beschluß auf Nachsteuer. Die Commission räth ferner: die eventuelle Nrchsteuer unbe­schränkt durch gesetzliche Frist zu credttiren und die Ernte vom inländischen Tabak für 1879 nur mit drei Vierteln des Satzes zur Steuer heranzuziehen. Es scheint übrigens, daß auch die Jntereffenten in ihren verschiedenen Haupt­gruppen sich zu diesen Uebergangsbestlmmungen noch vernehmen lasten werden. Der Reichstag, dessen Mehrheit bisher durchaus im Einklang mit ihren be­gründeten Ansprüchen die kritische Tabakssteuer Angelegenheit behandelt hat, wird sicherlich wünschen, auch jetzt über die wichtigsten Einzelfragen ihre Stimme vorab zu hören, die zu diesem Zwecke sehr bald erhoben werden müßte. Die Reichsregterung ist offenbar aus verschiedenen Gründen zu thun- lichst rascher Durchführung der Maßregel auf der endlich ge vonnenen haliba^ ren Basis verpflichtet.

Berlin, 15. Februar. Der Reichskanzler hat bei dem Bundesrath, beauftragt von Seiner Majestät dem Kaiser, im Namen des Präsidiums den Antrag gestellt:Die Aus­arbeitung eines Gesetzes zur Regelung des Güter-Tarifwesens auf den deutschen Eisenbahnen beschließen und zu diesem Behufc zunächst einen Ausschuß berufen zu wollen, welcher aus einem Vertreter des Präsidiums und aus einer vom Bunbesrath näher zu bestimmenden Zahl von Vertretern derjenigen Bundesstaaten, welche eine eigene Staatsbahnverwaltung besitzen, zu be­stehen hätte." Der Antrag ist mit einer sehr umfasienden Einleitung versehen. Dieselbe geht von einer'Beleuchtung der Grundzüge des bestehenden Systems der Frachtberechnung aus und sucht desien Unhaltbarkeit nachzuweisen. Es wird betont, daß der Tarif, ohne gewaltsame Ver­schiebungen der bestehenden Voraussetzungen der Production und Konsumtion herbeizuführen, den Anforderungen entsprechen muß: a) daß er in seiner Struktur klar ist und Jedermann in den Stand setzt, die Fracht für eine Sendung leicht zu berechnen; b) daß er die Gleich­berechtigung der Reichsangehörigen in allen Wirtschaftsgebieten sichert; c) daß er die Be^ach- theiligungen beseitigt, welche bei dem gegenwärtigen System auf dem Verkehr des kleinen Gewerbebetriebes lasten; d) daß er bei seiner Anwendung die Entstehung schädlicher, die Kosten des Eisenbahntransports durch unwirthschaftlichen Betriebsaufwand erhöhender Bildungen nicht begünstigt, sowie die Integrität der Beamten nicht gefährdet. Diesen Anforderungen soll das bestehende Tarifsystem nicht entsprechen. Es wird im Weiteren in der Einleitung auf die Viel­gestaltigkeit der Tarife hingewiesen.Die Zahl der Verbands- und directen Tarife im deutschen Reiche belief sich am 15. Juni 1878 auf 520, ohne Einrechnung der zahlreichen Ausnahme- Tarife. Es ergeben sich in Bezug auf die Verschiedenartigkeit der Behandlung der Güter­sendungen ebenso viele getrennte VerkehrSgebiete als der Zahl nach Verbände vorhanden sind." Das Ganze stellt ein Durcheinander von Combinationen verschiedener Verkehrsbeziehungen dar, welche sich in engeren Verkehrskreisen und über diese hinaus wieder über einzelnen Verkehrs­gruppen bilden. Die Einleitung kommt dann auf eine historische Entwickelung des Posttarif­wesens, welche der heutigen Entwickelung des Eisenbahntarifwesens ähnlich und auf dem Punkte angelangt sei,daß sie nicht länger in der Verwirrung belassen werden kann, in welche sie die bunte Gestaltung der einzelnen Bahngebiete und Verkehrsinteressen gebracht hat". Die Ein­leitung tritt sodann energisch für die Herstellung von Einheitssätzen ein, welche dem Handel und Verkehr ungemein zu Statten kommen und ferneren Aufwand an Zeit, Arbeitskraft und Geld, wie er mit den jetzigen Zuständen verknüpft ist, in der Folge ersparen würde. Es wird gegen den Schluß der Einleitung noch das Verhältniß der Eisenbabn-Concessionen gegenüber der beabsichtigten einheitlichen Tnrifgesetzgebung beleuchtet und ausgeführt, daß die ersteren als ein Hinderniß für die letztere vom juridischen Standpunkt nicht angesehen werden können, das Concessionsrecht stehe als ein Privilegium der Eisenbahn-Gesellschaften dem Reckte der Gcsammt- heit gegenüber, welchem sich das Sondertnteresie immer unterordnen müsse. Die Frage nach der Entschädigung bei gesetzlicher Aufhebung bestehender Eisenbahn-Concessionen wird offen ge- lasten und die Absicht, ihr durch die Vorlage zu präjudicircn, in Abrede gestellt. Mit der Anregung der Reform des Eisenbahn^Tarifwesens bet dem Bundesrath glaubt der Reichskanzler nur an der Erfüllung einer Pflicht mitzuarbeiten, welche der Gesetzgebung des Reicks der Nation gegenüber obliegt". Die Nothwendigkcit der baldigen Herstellung eines georvneten Zustandes im deutschen Eisenbahn-Tarifwesen tritt in so dringender Weise bcrvor, daß zur Ausführung der gesetzlichen Regelung der Erlaß eines allgemeinen Reichs-Eisenbahngesetzes, welcher mit anderen noch nicht spruchreifen Fragen zusammenbängt, nickt abgewartct werden kann. Die gesonderte Ordnung des Tarifwesens unterliegt keinem Bedenken, da dastelbe ohne­hin eine getrennte Materie auf dem Gebiete der Eisenbahn-Gesetzgebung bildet und einer unab­hängigen Behandlung fähig ist. (#öln. Ztg.)

Berlin, 15. Februar. In den deutschen Münzstätten find bis zum 8. Februar 1879 geprägt worden an Goldmünzen: 1,249,311,100 JC. Doppel- fronen, 404,873,220 fronen, 27 969,845 v4L halbe fronen b ervon auf Privatrechnung 362,701 110 JL Vorher waren a-präqt: 1.248,128,280 JC. Doppelkronen, 404,942,710 Kronen, 27,969 925 hrlbe fronen* hier­von auf Privatrechnung: 361,427,150 JL Summa 1,682,154 165 JL

Frankreich.

Pari-, 15. Februar. Eine neue Note imJournal officiel" besagt, daß alle Provenienzen von den Küsten des osmanischen Reichs in den franzö­sischen Häfen des Mittelmeers, des Oceans und des Canals als verdächtig behandelt und dem französischen Reglement bezüglich der aus inficirten Häsen

kommenden Schiffe unterworfen werden, selbst wenn dieselben ein Certifieat haben, daß sie aus einem nicht inficirten q^afen kommen.

Italien.

Rom, 15. Februar, Abends. D e katholischen Blätter veröffentlichen ein apostoqches Schreiben des Papstes vom 15. d., berr. die Anordnung einer allgemeinen Jubelfeier. Der Papst bestimmt die Jubelfeier gemäß dem alten G brauche seiner Vorgänger am Jahrestage der Papstwahl namentlich im Hinblick auf die beklageuswerthen Verhältnisse dieser Zeitepoche und der Kirche. Die Jubelfeier bauert vom 2. März bis 1. Juni.

Rußland.

Petersburg, 15. Februar. Eine Depesche deSGolos" aus Zarizin von heule meldet: Das dem General-Gouverneur beigezebene berathende Saniläls-Comit6 hat unter dem Vorsitz des Gouverneurs oon Saratow seine Thätigkeit eröffnet. H iuptgegenstand oer bisherigen Berathung des Comitäs war die F'aze betreffs Durchlassung von 10,000 Menschen aus dem Qua- ranläne-Rayon zur Fischerei nach dem Astrachan'schen und Kcasnojarski'schen Bezirk. Es wurde beschlossen, speciell zu diesem Zwecke bis Mitte März etwa zchn besondere' Quarantänen zu errichten. Das Thauwetter nimmt zu.

Petersburg, 16. Februar. Graf Lorts-Melikoff telezraphirt unterm 14. d.: Die beiden Personen, die in Kamenyjar am Tage nach der Erkran­kung starben, waren nicht von d?r Epidemie ergriffen. Ein neuer Erkran­kungsfall an der Epidemie ist nicht vorzekommen. Ferner wird amtlich con- (tatirt, daß in den von der Epidemie heimgesuchten Ortschaften neue Erkrankungen an der Epidemie und neue Sterb fälle nicht vocgekommen sind- Ueber die Erkrankungen in Kamenyjar werden Mitthellungen von den Aerzten, die der Gouverneur oon Astrachan dahin sandte, erwartet. Alle erforderlichen Maß egeln sind daselbst getroffen. Das Thauwetter dauert fort. Der Eis­gang auf der Wolga hat begonnen. Weitere offlcielle Meldungen bestäti­gen, daß neue GrkrankungS- und neue Sterbefälle nicht vorgekommen sind. Die ungeordneten Vorsichtsmaßregeln werden fortgesetzt. Die Beendigung der regelmäßigen Umzingelung des Quarantäne-Rayons der inficirten Localttäken wird nicht eher, als zum 15. d. erwartet.

Türkei.

Konstantinopel, 15. Februar. In einer Circular-Depesche der Pforte wird auf Grund des Berichtes der internationalen Sanitäis-Commisfion die Existenz der Pest in der Türkei entschieden in Abrede gestellt und werden demnach die diplomatischen Vertreter der Pforte beauftragt, die Aufhebung der Quarantäne zu erwirken.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr. Eorrespondenz- Bureau.

München, 17. Febr. Im Collegium der Gemetndebevollmächtigten wurde von Weivert, Vorsteher der oberbayerischen Handels- und Gewerbe- Kammer, eine dem Reichstage zu übermittelnde Resolution beantragt, wonach die bestimmte Erwartung ausgesprochen wird, daß jeder Versuch, unettbehr- liche VolksnahrungSmittel, insbesondere Getreide und Vieh, durch Zölle zu veriheuern. enlsch even zurückgewiesen werde.

Berlin, 17. Februar. DerReichs-Anz." meldet: Nachrichten aus Smyrna zufolge ist der Gesundheitszustand des Vilajrts Aidin und von ganz Kleinasien im Allgemeinen gut. Ungeachtet dec in der dortigen Provinz ange­siedelten 60 bis 70 000 Flüchtlinge ftno keine ansteckenden Krankheiten vorhan­den, nam^nilich ist kem pestartiger Fall bekannt.

Wien. 17. Februar. Meldungen derPoltt. Corr." Aus Kon­stantinopel vom 16. d.: ES wird ein besonderer Jrade erwartet, welcher die Pforte zu Verhandlungen mif Oesterreich Ungarn über alle sch oebenden Fragen ermächtigt. D»e bulgarische Notablenversammlung wird unwiderruflich am 22. d. vom Fürsten Doadukoff eröffnet. Aus Bukarest vom 17. d.: Ru­mänien ist geneigt, das Fo.t Arab-Tabia zu räumen gegen Garantie, daß auch di. Russen b's zur Entscheidung der Mächte diese Position nicht besetzen.

Berlin, 17. Februar. Reichstag. Ezngegangen ist ein Schreiben des Grafen Stolberg in Vertretung des Reichskanzlers, worin die Genehmigung zur strafrechtlichen Ve tolgung resp. Verhaftung des Abg. Fritzsche wegen Zu- Widerhandlung gegen § 28 des SocialistengesetzeS nachgesucht wird. Der Pcästdent behält sich Mne Aeußerung über die geschäftliche Behandlung dieses Schreibens für den S-bl >ß der Sitzung vor. Neu eingetreten ist der Abg. Hrffelmann. Bet der Wahl des zweiten Viceprästdenten wurden im Ganzen nur 187 Stimmen abgegeben, das Haus ist also nicht beschlußfähig und die Sitzung muß geschloffen werden. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr zur Be­rathung über Gras Stolberg's Schreiben und die Gegenstände der heutigen Tagesordnung.

Berlin, 17. Februar. Die nationalliberale Fraction des Reichstages beschloß in einer heute gehaltenen Sitzung, gegenüber dem heute im Reichs­tage verlesenen Schreiben des Grafen Stolberg betreffs Ermächtigung zur geiichttichen Verfolgung resp. Vcrh rftung des Abg. Fritzsche eine Einigung auf eine Resolution herbeizuführen, welche den Antrag der Regierung mit einer motimrttn Tagesordnung ablehnt; sollte eine Einigung hierauf nicht erfolgen, so werde die einfache Ablehnung stattfinden, wofür die Majorität zu er­warten se<.

Konstantinopel, 17. Februar. Die Finanz-Commisfion machte den Vorschlag, die Auefuorzölle um 4 pEt. und die Einfuhrzölle um 12 pCt. zu erhöhen. Die Pforte erhielt Anzeige der erfolgten Uebergabe von Khotur an Perst-n.

Athen, 17. Februar. Laut Nachrichten, die der Regierung zugegangen sind, hält- die Pforte jetzt offen erklärt, sie könne dem Ausspruche des Berli- n-r Congrefles bezüglich der Rectificirung der griechischen Grenze nicht nach- komv'en und nur unterhalb Volo einen schmalen Streifen Landes obtreten.

Berlin, 17. Februar. Die Zolltarif-Commission hat, derNat.-Ztg." zufolge, in ihrer gestrigen S'tzung einen Einganzszoll von 10 Mk für den Ccntner Hopfen beschlossen, dagegen Zollfreiheit für die Einfuhr von Wolle und Baumwolle.

Teplitz, 17. Februar, Abends. Die Quellen-Commission beschloß, sogleich mit Abteusen des Quellen-Schachtes zu beginnen, dessen Situation nach übereinstimmenden Gutachten der Sachverständigen schon morgen fixtrt werden soll.

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