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Mittwoch, den 19. Februar

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Str. 42

Ichießemr Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Pflegeltern der Waisen entsprechend bedeuten zu lassen.

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In Verhinderung des Directors: Spam er, Regierungsrath.

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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Der 7. d. Spuz Kaiser

* Zur allgemeinen politischen Lage.

Friede zwischen Rußland und der Türkei ist endlich unterzeichnet, übergaben die türkischen Commissare die Grenzfestungen Poogorttza an Montenegro und Tags darauf sand in Konstantinopel, ganz Alexander es versprochen hatte, die Unterzeichnung des Friedens

Kann man bei dieser Lage der Dinge nicht daran zweifeln, daß es süd ltch vom Balkan über kurz oder lang wieder zum Kampf kommen wird, so läßt sich doch ebenso sicher voraussehen, daß dieser Kampf mit definitiven Be­freiung der christlichen Bevölkerung vom türkischen Joche enden wird, und zwar ohne daß der europäische Friede dadurch gestörr würde. Seitdem der amtliche Bericht der österreichischen Kriegskanzlet über die Occupation Bos­niens und der Herzegowina veröffentlicht tst, worin die Besetzung des Districts von Nooibazar bis über Mitrowitza hinaus als unbedingt nothwendig bärge? stellt wird, um den Besitz jener Provinzen zu sichern, weiß man, daß Oester­reich nur auf die bessere Jahreszeit wartet, um seine Truppen, allen Protesten der Pforte zum Trotz, weiter nach Süden vorzuschieben. Der Freundschafts­bund zwischen Oesterreich und Deutschland, dessen Festigkeit soeben durch den Vertrag über die Erledigung der nordschleswig'schen Frage der erstaunten Welt so drastisch deutlich gemacht worden ist, bürgt zugleich für ein ungetrüb­tes Fortbestehen des Dret-Kaiser-Verhältniffes, so daß eine Uneinigkeit zwischen den bet der orientalischen Frage nächstbettzeiligten Mächten nicht zu befürchten steht. Von Rom und Paris werden nur Kundgebungen friedfertiger Gesin­nungen laut. England wird aber gerade jetzt um so weniger Lust verspüren, der Türket materiellen Beistand zu leisten, da es mit den Kriegen in Afgha­nistan und im Caplande genug zu thun hat und die Führer der Opposition den Gedanken, als könne England seine Truppen zu der schmachvollen Mission erniedrigen, der Bevölkerung von Ostrumelien eine verhaßte Regierungssorm aufzuzwingen, entrüstet von sich weisen. Kaiser Alexanders Friedensliebe ist soeben durch eine Ansprache an seine Officiere, worin er bei Mittheilung des Frtedensschluffes die Hoffnung aussprtchr, es werde ihnen in Zukunft erspart bleiben, ihr Blut zu vergießen, von Neuem an's Licht getreten. Was etwa noch von Differenzen zwischen den beiden großen asiatischen Mächten übrig blelbt, dürste daher wohl, wie im vorigen Jahre, bet Gelegenheit des bevor­stehenden Besuches der deutschen Kronprinzessin in England zu beiderseitiger Befriedigung und zum Heile der des Friedens bedürfenden Welt geschlichtet werden. ______

statt. Die wesentlichste Bestimmung desselben besteht darin, daß die Räumung des türkischen Gebietes Seitens der russischen Truppen sofort nach der Ratifi­cation der Vertragsurkunde beginnen und binnen 35 Tagen vollendet sein soll. Wie es heißt, ist die Räumung schon im Gange.

Damit wäre denn ein neuer wichtiger Schritt zur Neuordnung der Dinge auf der Balkan-Halbinsel, wie sie auf dem Berliner Congreß beschlossen worden, gethan und zugleich eine Bürgschaft für die friedliche Lösung der noch zu erfüllenden Aufgaben gegeben. Es bleibt ja noch Manches zu thun übrig. Zunächst ist die griechische Frage zu erledigen. Auffallender Weise hat der türkische Commiffar bei seiner ersten Zusammenkunft mit den griechischen Unterhändlern erklärt, er habe keine Anweisung, auf Grundlage des Berliner Friedens zu verhandeln, letztere haben übernatürlich darauf bestanden, die Bestim­mungen dieses Friedens zur Grundlage der Verhandlungen zu nehmen. Bet der zwischen Türken und Griechen herrschenden Abneigung war es allerdings vorauszusehen, daß sich beide nicht leicht mit einander verständigen würden. Glücklicher Weise gibt es aber eine Autorität, der sich beide wohl oder übel zu fügen haben werden. Wenn daher Griechenland, wie zu erwarten, die Vermittlung der Congreßmächte anruft, so wird nicht blos Frankreich, dessen Ehre in der griechischen Frage besonders engagtrt tst, sondern ganz Europa dem Großtürken zu verstehen geben, daß es nicht geneigt ist, mit sich spielen zu lassen. Der türkische Großvezter hat sich denn auch schon durch die Erklä­rung, daß er den Berliner Vertrag gewissenhaft aussühren werde, ein Hrnter- thürchen offen gehalten.

Mehr Sorge erweckt die Frage, was in dem bisher von den Russen besetzten türkischen Gebiet nach Abzug der ersteren geschehen wird? Schon jetzt kommen aus Macedonten Nachrichten, daß dort aller Abmahnungen des russischen Gouverneurs ungeachtet, Vorbereitungen zur Erneuerung des Aus­standes getroffen werden. Bet der Erbitterung, mit der sich Türken und Bul­garen, Mohamedaner und Christen einander gegenüberstehen, muß man in der That das Schlimmste befürchten. Ebenso hört man aus Ostrumelien, welches bekanntlich frühestens im Mai von den Russen geräumt zu werden braucht, daß die dortige Bevölkerung einen türkischen Gouverneur unter keinen Umstän­den in ihrer Mitte zu dulden entschlossen sei und sich schon jetzt in sog. Turn- vereinen zum bewaffneten Widerstand organtsire.

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Deutschland.

Darmstadt, 17. Februar. Die zweite Kammer hat sich am Schluffe ihrer vorgestrigen Sitzung auf drei Wochen vertagt und ist e8 die Absicht, die Arbeiten in den Autschüffen inzwischen soweit zu fördern, daß bet dem Wieder- zusammentritt der zweiten Kammer der Nachtrag zu dem Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben, sowie das Finanzgesetz nebfl ben bis dahin zu erwartenden Recommunicationen der ersten Kammer zur Erledigung gelangen.

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iqenbitter,

Göttingen.

G teßen, am 15. Februar 1879.

Betreffendi Die Auszahlung der Pfleggelder für die in die Großherzogliche Landeswaisenanstalt aufgenommenen Waisen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehendes Ausschreiben bringen wir zu Ihrer Kenntniß und wollen Sie hiernach die Pflegeltern der Waisen bedeuten.

Dr. Boekmann.

Darmstabt, den 10. Februar 1879.

Betreffend: wie oben. r r t -

Die Großherzogliche Provinzial-Dircetlon Starkenburg

an die Grofiherzoglichen Kreisämter.

In Folge der Verlegung des Etatsjahrs auf den 1. April erscheint es nothwendig, daß auch die Fälligkeitstermine für die contractmäßigen Pfleg­gelder der Waisen, welche seither in der Provinz Starkenburg aus den 1. Januar und 1. Juli, in den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen dagegen auf den 1. Februar und 1. August bestimmt waren, mit dem Etatsjahr in Uebereinstimmung gebracht werden. Wir haben demgemäß, mit Zustimmung Groß- herzoglichen Ministeriums des Innern verfügt, daß die über den Empfang der Pfleggelder für Waisen auszustellenden Quittungen künftighin bte $enooen vom 1. October bis Ende März und bezw. vom 1. April bis Ende September zu umfassen haben, sowie daß diese Quittungen nach Vorschrift in 14 der Instruction vom 26. April 1843 halbjährig in den ersten Tagen der Monate April und Lctober jeden Jahrs an den Rechner der Großherzogltchea Landeswaisenanstalt einzusenden find. Für diejenigen Pflegeltern, welche nicht vorziehen, ihr Guthaben persönlich an der Kasse der Landeswaisenanstalt in Empfang zu nehmen, vielmehr solches durch die Großherzogl'.chen Districts- Emnehmereien ausgezahlt zu erhalten wünschen, wird demnach künftig die Auszahlung in den Monaten Mai und November erfolgen, wenn bte Einsendung der Quittungen rechtzeitig, wie angegeben, geschieht. Hiernach haben für das Ende> Marz d. I. ablaufende halbe Jahr Theilbeträge der Pfleggelder zur Auszahlung zu kommen, für welche, um irrige Berechnungen zu vermeiden, der Rechner der Großherzoglichen Landeswaisenanstalt ausnahmsweise bte Quittungen vorbereiten unb den Großh. Burgermeistereten zur Einholung der betreffenden Unterschriften mtt h ^willigten Unterstützungen zur Unterhaltung ber Waisenlehrlinge in Wäsche und Kleidung verbleibt es bei den festgesetzten Zahlungs­terminen, dagegen wird bei neuen Bewilligungen der Fälligkeitstermin auf Ende März oder September, je nachdem der Ablauf des Lehrjahrs dem Schluß eines dieser Monate am nächsten liegt, bestimmt werden, so daß auch in dieser Beziehung der §. 25 gedachter Instruction künftighin eine Aenderung crlfibct*

Wir ersuchen Sie ergebenst, die vorstehenden Aenderungen zur Kenntniß der Großherzoglichen Bürgermeistereien zu bringen und durch dieselben die

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