d?r. 188* Mittwoch dm 18. Juni 4S79.
Weßener Anzeiger
A»;kize- usi Amtsblatt sir heil Kreis Gießen.
RedaettonSvureaur 1 »,, r_ , n 1O «rp«dittonS»nr-aur f ^chulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
AoliLLscher Hheil.
Dee Dank der kaiserlichen Majestäten.
Berlin, 15. Juni. Der „Reichs-Anz." bringt an seiner Spitze folgenden Erlaß:
Dank dem Walten der göttlichen Vorsehung ist es Uns vergönnt gewesen, am 11. Juni das 50jährige Jubiläum Unserer Vermählung zu begehen und dabei zu beobachten, wie dieser Tag Unserer persönlichen Erinnerungen sich im ganzen deutschen Vaterlande und weit hinaus über dessen Grenzen, wo Deutsche beisammen weilen, zu eintm Festtage von allgemeiner Bedeutung gestaltet hat. Mehr als je ist Uns kund geworden, von welcher Liebe und Anhänglichkeit daS deutsche Volk für seinen Kaiser und dessen Haus erfüllt ist. Die beMckwün- schenden Huldigungen in der Form von inhaltlichen Zuschriften, telegraphischen Grüßen, freudigen Festspielen, poetischen und künstlerischen Widmungen, duftigen Blumenspenden u. s. w. wuchsen zu einer volksthümlichen Bewegung an, welche nicht ohne tiefen Eindruck auf Uns geblieben ist. Jndeß nicht hieraus allein hat sich die Besriedtgung Unseres Gemüths beschränken dürfen. Es ist vielmehr auch in anderen höchst würdigen Erscheinungen ein erfreuliches Ver- ständniß zu Tage getreten. Eingedenk des in bedrängten Zeiten mehr und mehr steigenden Bedürfnisses nach energischem, hülfretchem Wirken hat man dein Gedanken Raum gegeben, Unser Jubiläum zum Anlaß zu nehmen, um ein über das gesammte Reich sich erstreckendes Netz von Stiftungen zu mannigfaltigen, dauernden Zwecken der Humanität zu begründen. Wir fühlen UnS gedrungen, auch an dieser Stelle zu versichern, daß hiedurch mit besonderer Wärme von Uns gehegte Wünsche ihre Erfüllung erhalten haben. In welchem Maße und in welcher Weise sich aber auch die Thetlnohme an Unferm Jubeltage geltend gemacht hat — Wir wollen Allen, den Nahen wie den Fernen, für ihre Aufmerksamkeiten danken, und beauftragen Sie daher, diesen Erlaß alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. Juni 1879.
Wilhelm. Augusta.
An den Reichskanzler.
Keutschtand.
Darmstadt, 14. Juni. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt Nr. 23 enthält:
1. Gesetz, die Ausführung der deutschen Strafproceßordnung betreffend.
2. Gesetz, das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen betreffend.
m. Darmstadt, 16.Juni. (Evangelische Landessynode. 25. Sitzung.) In heutiger Sitzung wird zunächst die Berathung des Entwurfs einer Dienstpragmatik für die evangelischen Geistlichen zu Ende geführt und Annahme der §§ 35—42 nach den Anträgen des Ausschusses beschlossen. — Es folgt die Berathung über den Antrag der Abgg. Rieger und Marx, die Landessynode wolle das Ober-Consistorium ersuchen, die Großh. Staatsregierung daraus aufmerksam zu machen, daß der Art. 228*) des Polizeistrafgesetzes durch die darin enthaltene umfassende Privilegirung der Gasthäuser und Garküchen illusorisch wird und die Abstellung dieses Uebelstaudes, sei es im Wege der Landesgcsetzgebung, sei es durch Einwirkung auf die Reichsgesetzgebung, zu empfehlen. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. Schröder, Curtmann, Vogt, Dieffenbach, Rieger, Müller (Alsfeld) und Clemm betheiligen, wird der Antrag des Ausschusses angenommen, wonach das Ober-Consistorium ersucht wird, der Regierung die Abstellung des Uebelstandes durch angemessene Handhabung und Erläuterung des Artikels (eventuell Aenderung der Gesetzgebung« zu empfehlen. — Der Abg. Dieffenbach hatte beantragt, die Synode wolle Großh. Ober-Consistorium ersuchen, daß dasselbe die Verwendung der seither der Landeswaisenanstalt zufließenden Collecten bei evangelischen Taufen und Copulationen, sowie am Neujahrstage zu kirchlichen Zwecken anordnen, beziehungsweise die Erlaubniß zu einer solchen Verwendung erwirken möge An der sich hierüber eutspinnenden Debatte beteiligen sich Ober-Con- sistorialpräsident Goldmann, dieOber-Consistorialräthe Linß und Habicht, sowie die Abg. Köhler (Darmstadt«, Dieffenbach, Müller (Alsfeld), Köhler (Friedberg), Groh und Strack und gelangt schließlich der Antrag des Ausschusses zur Annahme, die Synode wolle — dem Anttag des Abg. Dieffenbach, soweit derselbe noch nicht seine Erledigung gefunden, in seiner wesentlichen und allgemeinen Richtung beitretend — an Großh. Ober-Consißorium das Ersuchen richten, daß dasselbe nach erzielter Freigebung der Neujahrscollecte und der sogenannten Lüchsengelder für rein kirchliche Zwecke die Zuweisung der gedachten Sammlungen an die Kirchenvorstände rur Verwendung für die Pflege der Armen, Kranken und Verwahrlosten auf Grund des § 47 Nr. 3 der Kirchenverfassung anordnen wolle. — Ein Antrag des Abg. Rieger geht dahin, die Synode wolle das Ober-Consistorium ersuchen, darauf hinzuwirken, daß der auf dem Rescript vom 24. März 1830 beruhende Zustand abgestellt und der Ertrag des Kirchenopfers, die Nutzungen des in den Kirchenfonds verwalteten Armenvermögens, die sonstigen in diesen Fonds verrechneten Jntraden für Armenzwecke und die bisherigen ständigen jährlichen Beiträge zur Armenversorgung aus Kirchen- fonds den Kirchenvorständen zur Ausübung der verfassungsmäßigen kirchlichen Armen-
*) Derselbe lautet: Den Inhabern von Wein-, Bier- und Branntweinschenken und Wirthsgärten in und nahe bei Ortschaften ist es verboten, an Sonn- und Festtagen von Morgens frühe bis zum Schlüsse des öffentlichen Nachmittagsgottesdienstes Gäste, mit Ausnahme Auswärtiger, welche während dieser Zeit einkehren, tn ihr Wirthschafts- local aufzunehmen.
Hierunter sind jedoch Gasthäuser und Garküchen nicht begriffen.
pflege überlassen werden. Nach einiger Debatte wird der Antrag des Ausschusses an- genommeii, wonach die betreffenden Bestimmiingen außer Wirksamkeit gesetzt und die erforderlichen Einleitungen getroffen werden sollen, um den Ertrag des Kirchenopsers und der anderen Fonds, soweit dies irgend möglich, dem ursprünglichen ßroecf zurück- jugeben unb somit den Kirchenvorständen zur Ausübung der verfassungsmäßigen kirch- l-ch-n Arm-npfl-gc zu überlassen. - Ein Antrag der Abgg. Rieger, Buchner und Kohler (Darmstadt), betreffend anderweite Regelung der Verwaltung des evangelischen ÄirS^n^ryn^hltun9§Dermö0cn§' gelangt in etwas modisicirter Fassung zur Annahme. — Nächste Sitzung morgen.
Berlin, 14. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben geruht, unmittelbar nach Entgegennahme derjenigen Adresse, mit welcher die unter dem rothen Kreuze verbündeten Deutschen Frauenvereine und unter ihnen der Vaterländische Frauenverein das Resultat der stattgehabten Sammlungen — 200,000 Mk. für vorgefchlagene Zwecke und 70,000 Mk. zur Allerhöchsten Verfügung — überreichten, folgende Ordre an den Deutschen Verband zu Händen der anwesenden Deputation zu erlassen:
Der ernste Erinnerungstag, der UnS mit dem Familienleben Deutschlands so innig verbindet, gibt Mir tn dem Ausdruck der allgemeinen Thetl- nahme eine besondere Veranlassung zur Dankbarkeit gegen Gott. Aus weiten Kreisen deutscher Frauenherzen empfange Ich Zeichen einer Gestnnung, welche die Gebenden, wie die Empfangende gleichmäßig ehrt, denn das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit ohne Unterschied des Bekenntnisses, des Standes, der Arbeit ist die Quelle jener großen Freude, welche Mir heute durch die deutschen Frauen bereitet wird. Ich würde tn den Mir zugewandten Gaben eine ernste Veramwortlichkeit erblicken, wenn Ich nicht darauf bedacht wäre, ihrer Verwendung sofort die gemeinnützige Bestimmung zu geben. Untcr Vor- bebatt der zu erlassenden Statuten habe Ich vorläufig beschlossen, die Gaben unter der Benennung „Frauen-Trost" als bleibenden Nattonalbefitz anlegen und durch den ständigen Ausschuß des Deutschen Frauen-Verbandes verwalten zu lassen, mit der Maßgabe, daß jährlich am 11. Juni die Zinsen des Capitals ganz oder theilweife den betr. Frauenvereinen zur entsprechenden Verwendung für besondere Fälle zu überweisen sind.
Neben dieser Mir überlieferten Gabe habe Ich herzlichst dankbar der von vielen Frauenveretnen gegründeten Stiftungen zu gedenken, Die, als schöner Beweis ächter Vaterlandsliebe, eine bleibende Erinnerung an diese seltene Feier durch wohlthättge Spenden erhalten und die Ausübung wcrkthätiger Nächstenliebe erweitern und fördern werden.
Gott segne den Erfolg für ganz Deutschland l
Berlin, den 11. Juni 1879.
Augusta.
Berlin, 15. Juni. Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge haben die jüngsten Unfälle der deutschen Kriegsmarine Anregung zur Revision und Veränderung der bisherigen Vorschriften für Führung von Geschwadern gegeben. Inhaltlich der neuen Instructionen soll der Geschwader-Chef vor Allem nach Ucbernahme des Befehles der Flottenabtheilung höheren Orts über die Qua- ltfication und Vorbereitung drr Schtffscommandanteu und Schiffsofficiere für die von ihnen eingenommenen Posten berichten, ferner sogleich nach Besichtigung ein eingehendes Urtheil abgeben über die Vollzähligkeit der einzelnen Chargen der Schiffsbesatzungen, sowie über deren Vorbildung und Leistungsfähigkeit, auch sich durch Augenschein überzeugen, ob das Schließen und Oeffnen der wafferdichten Thüren und Schotten durch Exercitium derartig vorgesehen und eingeübt ist, daß im Falle von Zusammenstoß und Beschädigung schnellsten Verschluß gesichert ist. Vor Verlaflen des Hafens soll der Geschwader-Chef die Geschwindigkeit für eintretenden Nebel bestimmen, sowie in frequentem Fahrwasser und Nachts eine Formation wählen, in welcher die Schiffe unbehindert ausweichen können. Jede Abweichung von der Curslinie und von Geschwaderposten muß^das einzelne Schiff, welches größeres Straßenrecht als andere alleinsegelnde Schiffe nicht hat, dem Geschwader-Chef unverzüglich melden. Der Geschwader-Chef soll alle Dispositionen und (Surfe für die Bewegungen des Geschwaders geben. Speciell sungirt der Navtgations-Officier des Flaggschiffes auch als solcher für Navigation des Geschwaders.
— Die „Post" citirt aus einer Berliner Correspondenz der Zeitschrift: „Im Neuen Reich" folgende nach dem Banket des Städtetages schielende Stelle: „Wir erkennen zwar auch die hohe Bedeutung des deutschen Bür- gerthums freudig und gern an und wünschen ihm Alles Gute, aber wir erblicken in dem Satze, der das Bürgerthum als solches heute noch zur Basis einer politischen Partei machen will, entweder einen einfachen Anachronismus ober den unbewußten, aber gefährlichen Versuch, den Claffengegenjatz vergangener Zeiten wieder zu beleben. Man denke sich, welch ein Sturm würde sich, und mit Recht, erheben, wenn Plötzlich Jemand den deutschen Adel als Grundlage einer politischen Partei proclamiren wollte. Soll denn der alte Classen- gegensatz von vor 1848 wieder erwachen? Die heutigen Theilnehmer des Städtetages denken gewiß nicht an dergleichen; aber sehen sie denn nicht, daß ihr Auftreten dazu führen muß?"
Die „Nat.-Ztg." bemerkt hierzu: Der Verfasser hätte sehr recht, wenn er nicht Eines völlig übersähe: der Klassengegensatz ist von anderer Seit herausgefordert worden. Die Landwirtschaft ist angerufen worden, für sich Gerechtigkeit zu fordern, während ihr noch niemals eine Ungerechtigkeit zuge-


