Nr. IM. Dienstag den 17. Juni 1879.
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politischer Hheil.
Deutschland.
Darmstadt, 14. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm wohnten heute Vor« mittag dem Letchenbegängniß des Obersten a. D. Schers bet.
— Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich, Geuerallieutenant und Comvandeur der Großherzogltcken Division, hat sich zur Meldung bei Seiner Majestät dem Kaiser nach Berlin begeben.
Darmstadt, 13. Juni. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt Nr. 22 enthält das Gesetz, die Uebertragung von Grundeigenthum und die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhesien betr.
m. Darmstadt 15. Juni. (Evangelische Landessynode. 24. Sitzung.) Unter dem Vorsitze des Vicepräsidenten Dr. Seel fuhr die Synode in ihrer gestrigen Sitzung in der Berathung des Entwurfs einer Dienstpragmatik für die evangelischen Geistlichen fort und genehmigt zunächst § 29, welcher von der Berechnung des Dienft- nlters handelt. Die folgenden Paragraphen enthalten Bestimmungen über die Erledigung der Stellen, den Austritt aus dem Amte und die Versetzung der Geistlichen. § 30 wird angenommen. Ueber § 31, wonach eine Versetzung eines definitiv angestellten Geistlichen entweder auf Nachsuchen des Betreffenden oder gegen dessen Willen, sei es im Disciplinarweg oder im Interesse des Dienstes, erfolgen kann, entspinnt sich eine längere Debatte, worin von mehreren Seiten das Princip der Strafversetzungen namentlich bei Geistlichen angefochten wird und derartige Bestimmungen überhaupt in das zu erwartende Disciplinargesetz verwiesen werden. Der Paragraph gelangt schließlich in der Fassung der Regierungsvorlage zur Annahme. Nach § 32 werden Dienstentlassungen nach Einleitung eines geordneten processualischen Verfahrens durch das erweiterte Ober-Consistorium erkannt. Abg. Schlich will für diesen Fall das erweiterte Ober-Consiftorium noch durch die Ersatzmänner des Synodalausschusses verstärkt haben, während Schröder die Entscheidung über Dienstentlassung dem staatlichen Verwaltungsgerichtshof, verstärkt durch den Präsidenten und zwei weitere Mitglieder des Ober- Consistoriums, in die Hand gelegt wissen will. Ober-Consistorialpräsident Goldmann, sowie die Abgg. Köhler (Friedberg), Wernher, Rieger unb Köllner sprechen für die Regierungsvorlage, welche auch, nachdem der Antrag Schlich zurückgezogen worden, gegen 2 Stimmen angenommen wird. §34 wird in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen und damit die Berathung des Gesetzentwurfes abgebrochen. — Präsident Eigenbrodt übernimmt den Vorsitz und eröffnet die Berathung über die Petition der Kirchengemeindevertretung zu Darmstadt vom 15. October 1875. Der erste Punkt dieser Petition betrifft Abänderung der Kirchenverfassung in der Richtung, daß das Laien-Element in den Dekanats- und in der Landesfynode unter größter Berücksichtigung der Seelenzahl stärker vertreten werde als bisher. Wegen Unzeitgemäßheit einer Verfassungsänderung glaubt das Ober-Consistorium und der Ausschuß auf diese Bitte nicht eingehen zu können und erklärt auch die Synode den Gegenstand für erledigt. Weiter wird verlangt Constituirung der evangelischen Stadtgemeinde Darmstadt zu einem Dekanate für sich allein, ohne die dermalen mit ihr verbundenen 10 Landgemeinden. Auch diese Bitte wird nach dem Anträge des Ausschusses nach längerer Debatte, an welcher sich Ober-Consistorialrath Linß, sowie die Abgg. Schröder, Rieger, Köhler (Friedberg), Hager, Baur, Buchner und Curtmann betheiligen, abgelehnt. Die dritte Bitte geht auf Ablehnung der Anträge auf Einführung eines neuen kirchlichen Eherechtes neben den Reichs- und Staatsgesetzen über die Ehe, die vierte auf Ablehnung der Anträge auf Einführung irgendeiner äußeren Kirchenzucht gegenüber Personen, welche nach Einführung der obligatorischen Civilehe ihre Ehe nicht kirchlich einsegnen lassen. Da solche Anträge überhaupt nicht vorliegen, beschließt die Synode nach dem Antrag des Ausschusses bezüglich beider Punkte der Petition Ucbergang zur Tagesordnung. Die letzte Bitte geht auf Verpflichtung der Geistlichen, einem jeden bürgerlich getrauten Paare die von demselben gewünschte kirchliche Einsegnung ohne Weiterungen zu gewähren. Auch diese Bitte wird fast ohne Debatte einstimmig abgelehnt. — Nächste Sitzung Montag. Fortsetzung der Berathung der Dienstpragmatik.
Berlin, 12. Ium. Die heutige „Tribüne" schreibt: „Es stellt sich immer deutlicher heraus, daß das Geheimniß der Entscheidung über den noch streitigen Thetl des Zoll- und Steuerplans nicht in dem Maße beim Centrum ruht, wie man anzunehmen sich jetzt gewöhnt hat. Der Widerstand, den die Partei gegen die „Finanzzölle" ankündigt, sei er nun ernst oder nicht ernst gemeint, wird die Richtung der kommenden Beschlüsie nicht ändern können. Zweifellos ist zunächst, dcß die Finanzzölle aus der Tarifcommisston, auch trotz der etwaigen Ablehnung des Centrumscommtsiarien, unversehrt hervorgehen werden. Die Minderheit gegen sie würde sich im ungünstigsten Falle aus den fortschrittlichen, den ultramontanen und zwei national-liberalen Mitgliedern zusammensetzen; die Conservativen mit den anderen national-liberalen Mitgliedern einschließlich des Abg. Delbrück hätten also die Mehrheit. Nicht wesentlich anders würde sich die Sache im Plenum gestalten. Als muthmaßliche Opposition gegen die Finanzzölle wären im äußersten Falle zu rechnen: 24 Fortschrittler, 8 Socialdemokraten, 14 Polen, die geschloffenen 102 Mitglieder des Centrums, zusammen etwa 150 Stimmen, bet denen noch dazu Die Parteien vollzählig in Ansatz gebracht sind. Nimmt man an, daß an dieser Vollzähligkeit durch nie zu vermeidende Absenzgründe bet der Abstimmung etwa 20 Stimmen fehlen, so bleiben etwa 130 Stimmen. Um diese bis zur Mehrheit zu verstärken, würde, abgesehen von den „Wilden", mehr als die Hälfte der National-Liberalen nöthtg sein, eine Bedingung, die wir nach der Lage der Umstände für ausgeschlossen halten müffen."
— Der Kaiser hat aus Babelsberg, 9. Juni, folgenden Erlaß an den Reichskanzler gerichtet:
Auf den Bericht vom 28. v. Mts. will Ich mit dem Ausdruck Meiner vollen Anerkennung und Meines besonderen Dankes für die Mir von Ange- hörigen der Reichspost- und Telegraphen-Verwaltung zu Meiner Goldenen Hochzeit kundgegebenen Theilnahme hiermit gern genehmigen, daß der auö diesem Anlaß gesammelte Betrag von 55,703 Jl. 75 H mit dem Vermögen
der Kaiser Wilhflrn-Stiftung für die Angehörigen der Retchspost- und Tele- graphiN- Verwaltung vereinigt werde.
Berlin, 13. Juni. Die vor etwa 14 Tagen von der „Germania" gebrachte und vielfach besprochene Mittbeilnng, daß Graf Wilhelm Bismarck die Berathung über die Petitionen betreffs Einführung der facultativen Civilehe zu einer Rede gegen die obligatorische Civilehe benutzen wolle, wird von der „Post" in zuverlässiger Weise als aus der Luft gegriffen bezeichnet; es fallen daher auch die allgemeinen Schlußfolgerungen, welche an jene Behauptung geknüpft worden sind. Obwohl spät erscheinend, wird diese Zurückweisung doch in solchen Kreisen, die weder ultramontaner noch protestantisch-orthodoxer Engherzigk-it znueigeu, willkommen geheißen werden.
Berlin, 14. Juni. Reichstag. Fortsetzung der ersten Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verwaltung Elsaß-Lothringens. v- Puttkammer (Löwenberg) anerkannt die Mäßigung in der Rede des elsässischen Abgeordneten North, der gegenüber der Standpunkt Guerber's freilich zur Vorsicht mahne. Von dieser Vorsicht sei der Gesetzentwurf getragen. Redner sucht die einzelnen Einwendungen Guerber's zu entkräften; er bedauert indessen, daß dem Ministerpräsidenten kein besonderes Ressort zugewicsen und daß Cultus und Unterrichtsverwaltung getrennt seien. Windthorst erklärt sich mit der Tendenz der Vorlage, der Annäherung an eine constitutionelle Regierung, einverstanden, hat aber im Einzelnen Manches auszusetzen; die Stellung des Statthalters sei unklar, diejenige der Minister zu unselbstständig. Er anerkennt jedoch, daß den Reichslanden durch die Vorlage ein weites Vertrauen entgegengebracht werde. Die Elsaß-Lothringer möchten dies beherzigen und sich nicht ferner von den öffentlichen Geschäften fernhalten, v. Puttkammer (Fraustadt) rechtfertigt den Entwurf gegen verschiedene Ausstellungen Guerber's und Windthorst's. Nach einer kurzen Bemerkung des Unterstaatssecretärs Herzog wird die Discussion geschlossen; der Antrag auf Verweisung an eine Commission abgelehnt und die Vorlage zur zweiten Berathung gestellt.
Es folgt hierauf die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs. Klügmann erklärt sich gegen die Vorlage. Derselbe verkennt nicht den Nutzen der obligatorischen Anmeldung, spricht sich aber gegen die intendirte Controle und die besondere Gebühr aus und beantragt die Verweisung an eine Commission von 14 Mitgliedern, v. Mmnigerode befürwortet den Entwurf, wünscht aber gleichfalls die commiff arische Vorberathung. Stumm erklärt sich für die Vorlage. Minister Hofmann legt die Zweckmäßigkeit des Gesetzes dar und hebt hervor, daß die neuentstehenden erheblichen Kosten die Gebühr nothwendig machten, v. Schorlemer- Alst bemängelt die Vorlage in verschiedenen Punkten und verlangt gleichfalls die commissarische Vorberathung. Karsten verlangt dasselbe und plaidirt für die Herabsetzung der Gebührensätze. Bamberger besorgt verschiedene Unzuträglichkeiten und wünscht eine Ermäßigung der Sätze. Nach einigen Bemerkungen Mosle's wird der Entwurf an eine Commission von 14 Mitgliedern verwiesen. Nächste Sitzung Montag um 12 Uhr.
Berlin, 14. Juni. Die Tarifcommisston nahm die Position Glas und Glaswaaren im Ganzen nach der Vorlage an, schied aber aus verschiedenen Nummern der Position einzelne Artikel aus, für welche der Zoll erheblich herabgemindert wurde. v. Bennigsen beantragte bet der zweiten Lesung vor den Finanzzöllen sämmtliche Schutzzölle durchzuberathen. Die Beschlußfaffung über diesen Antrag wurde bis zum Montag ausgesetzt, wo voraussichtlich die erste Lesung geschloffen wird.
— Die Tabakssteuer-Commission lehnte einstimmig die Licenzsteuer ab. Die Wucher-Commission verwarf den Antrag Reichensperger's, betr. die civil- rechtlichen Bestimmungen gegen den Wucher. — Die Brausteuer-Commission beendete die erste Lesung des Gesetzes.
— Die „Nordd. Allg. Ztg.", anknüpfend an ein Telegramm aus Rom, betr. den Glückwunsch des Papstes an den Kaiser, erklärt den von anderen Blättern gebrachten Zusatz, daß die Amnestirung von Geistlichen noch nicht möglich gewesen sei, für unrichtig und sagt, es sei absolut unwahr, daß die Amnestie auch für bestrafte Geistliche bevorgestanden habe und noch in letzter Stunde scheiterte. Im Gegentheil sei irgendwelche politische Erörterung von vornherein an die Maßregeln der Begnadigung nicht geknüpft gewesen. Dieselbe sei nie Gegenstand einer Besprechung des Staatsministeriums, vielmehr auf Grund der vom Kaiser geäußerten Wtllensmeinung lediglich Gegenstand geschäftlicher Behandlung im Ministerium des Innern und der Justiz gewesen. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet ferner: Auf Befehl des Kaisers von Rußland stiftete das russische Central-Comit6 unter dem rothen Kreuz eine Medaille, welche in weißer Emaille das rothe Kreuz, umgeben von einem silbernen Kranze, zeigt. Diese Auszeichnung ward 18 Mitgliedern des deutschen Central-Comitvs, welche eine besondere Thätigkeit während des jüngsten russisch-türkischen Krieges entfalteten, verliehen.
Berlin, 14. Juni, Abends. Am Dienstag findet Sitzung des Bundes- rathes zur Beschlußfaffung über den Gütertarif-Gesetzentwurf statt.
Stuttgart, 14. Juni. Der Ministerpräsident v. Mtttnacht ist nach Berlin gereist, um den Berathungen des Bundesraths beizuwohnen.
Hesterreich.
Wien, 14. Juni. Die „Polit. Corresp." meldet im Gegensätze zu den vor einigen Tagen verbreiteten Mittheilungen opposttioneller Blätter, daß Seitens der Vertretung des heiligen Stuhles dem Ministerium des Aeußern soeben von einer Depesche des Staatssecretärs Nina an den Nuntius Jacobiut Kenntniß gegeben wurde, welche einige Vorschläge in Betreff der Ordnung der hierarchischen Verhältnisse Bosniens und der Herzegowina anregt und der Würdigung der Regierung anheimgibt. — Die „Polit. Corresp." meldet aus


