dem vorliegenden Falle höre er heute zum ersten Male. In einzelnen Fällen von Wahlbeein- flußung habe er Bericht etngefordert und geeigneten Falles Rectification eintreten lasten.
Richter (Hagen) kommt nochmals auf Wahlbceinflußung Seitens der Schulbehörden, resp. einzelner Mitglieder derselben zurück, und fragt den Cultusminister, ob der Diensteid der Beamten, resp. Lehrer, zur Unterstützung der Politik des jeweiligen Ministers verpflichte. Der Minister verneint diese Frage und fügt hinzu, er sei indessen überzeugt, daß es Fälle gebe, wo ein Beamter durch feinen Diensteid verpflichtet sei, sich von einer gewtsten Wahlbewegung fern gu halten. Perger verbreitet sich über den ungünstigen Ausfall der Abiturienten-Prüfungen an -einzelnen Gymnasien Westphalens und deren Ursachen. Regterungs-Commistar Ständer erläutert die betreffenden Verhältnisse. Windtborst (Meppen) fordert größere Zucht in den Gymnasien vnd erhöhte Sorge für den Religionsunterricht, woran es die Cultusverwaltung fehlen laste. Reg.-Comm. Stander weist diesen Vorwurf zurück. Der Cultusminister erklärt, der Religions- unterricht auf katholischen Gvmnasien werde im Gegentheil gegen früher eifrig gepflegt. Rach der weiteren von Heereman, Sybel, Windthorst, Franz, Bachem und Windthorst (Bielefeld) geführten Debatte wird Titel I, Capitel 224 (Gymnasien und Realschulen betr.) angenommen. Fortsetzung morgen.
Berlin, 14. Januar. Abends. Heute Miltag 12 Uhr fand im Finanzministerium unter dem Vorsitz des Generalsteuerdirectors Hasielbach die Eröffnung der Spiritus-Enquete-Commission statt. Nach Begrüßung der Versammlung durch den Vorsitzenden wurde zur Berathung des vom Reichskanzler vorgelegten Programms für die Enquete bezüglich der Steuerfreiheit des Spiritus zu gewerblichen Zwecken geschritten und einstimmig anerkannt, daß die in der letzten Zeit immer dringender heroorgetretenen Wünsche und Petitionen wohl gerechtfertigt seien. Zur Erörterung der weiteren Fragen wurde eine Subcommission für die technische Frage der Denaturirung gebildet.
London, 14. Januar, Abends. In letzter Nacht fand in einer Kohlengrube bei Dinas im District Cardiff eine Explosion statt, durch welche, wie man befürchtet, 60 Personen getödtet wurden.
Kalkutta, 14. Januar. Osficiell. Die Turis- Stämme boten den Engländern Unterstützung von 2000 bis 3000 Mann an.
Augsburg, 14. Januar. Die „Allg. Ztg." meldet: Der König von Bayern ernannte den General-Major Fries und den Fabrikbesitzer Hugo v. Maffei zu lebenslänglichen Reichsräthen.
Konstantinopel, 14. Januar. Der italienische Botschafter Corti ist heute Morgen hler eingetroffen.
Paris, 15. Januar. Das „Journal officiel" veröffentlicht die Ernennung des Senators Challemel - Lacour zum G"sandten Frankreichs in Bern.
Lokales.
Gießen, 15. Januar. Am letzten Samstage vereinigten sich im Saale des Gasthauses Hum Einhorn etwa 60 Damen und Herren, um nach gemeinschaftlichem Abendesten dem ersten öffentlichen Auftreten des seit etwa einem Jahre bestehenden, dreifach besetzten Männer-Quartetts beizuwohnen. Bürgten auch die Namen der diesen Verein bildenden Herren, die alle zu den ersten Sängern der Stadt Gießen zählen, für einen genußreichen Abend, so wurden doch die kühnsten Erwartungen der Gäste weitaus übertroffen. Es wurden nämlich l2 Lieder gesungen, von welchen es schwer wäre zu sagen, welches am meisten gefallen, welches am besten vorgetragen worden wäre, so gelungen war die getroffene Auswahl der Piecen und so groß die Präeision, die Reinheit der Aussprache, vor allem das Verständniß der Compositionen von Seiten der Vortragenden, obwohl z. B. die Sturmbeschwörung von DÜrner, Forschen nach Gott von C. Kreutzer und insbesondere die herrliche Motette nach Psalm *4 von H. B. Klein Singstücke sind, an welche sich nur sehr geübte und geschulte Sänger wagen dürfen.
Wie an jenem Abende ganz richtig von Herrn Dr. Baur und später von Herrn Musikbirector F e l ch n e r hervorgehobe» wurde, war der durchschlagende Erfolg dieser Gesanges- leistung nicht allein den schönen und sich ihrer Aufgabe völlig bewußten Stimmen der Mitwirkenden, sondern ganz besonders auch dem Dirigenten des Quartetts, Herrn Zahlmeister Kronbauer zu verdanken, der eben gezeigt hat, daß er mcht nur ein seltenes Verständniß für Männergesang besitzt, sondern auch das Dirigiren in einer Weise versteht, um welche ihn mancher Gesangvereinsletter aus Beruf beneiden dürfte.
Indem wir noch erwähnen müssen, daß auch die Etnzelvorträge verschiedener Vereinsglieder und Eingeladener, sowie besonoers die von Fräulein Haubach und Küchler gesungenen Arien sich des allgemeinen Beifalls erfreuten, wünschen wir dem an Jahren jungen, aber an Leistungen so hervorragenden Vereine das beste Gedeihen und wollen nur hoffen, daß derselbe nunmehr sein Licht nicht mehr unter den Scheffel pellt und sich bei solchen Gelegenheiten stets seiner jetzigen Freunde und Gönner erinnert, die ganz feinem Wahlspruche huldigen:
„In Fried' und in Streit
Ein Lied ist gut Geleit." —z-
--In der verflossenen Woche vom 5. bis 11. Januar, starben in Gießen im Ganzen 3 Personen, nämlich ein Kind im ersten Lebensjahr an Diarrhöe, eine Frau am Schlagfluß des Gehirns und ein auswärtiger Mann in der Klinik an Eitervergiftung. G.
--Mit Einführung der neuen Gewerbeordnung ist auch die bisherige Be- ffimmung, daß Lehrherrcn, welcbcn ihre Lehrlinge entlaufen sind, ihre desfallsigen Klagen bei Großh. Bürgermeisterei vorzubringen habe«, in Wegfall gekommen; die Lehrherren haben sich von nun an in derartigen Fällen an die Polizeibehörde zu wenden. Der § 130 der Gewerbeordnung besagt hierüber: Verläßt der Lehrling in einem dürch dieses Gesetz nicht vorgesehenen Falle ohne Zustimmung des Lehrherrn die Lehre, so kann letzterer den Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich ge schlossen ist. Die Polizeibehörde kann in diesem Falle auf Antrag des Lehrherrn den Lehrling anhalten, so lange in der Lehre zu verbleiben, als durch gerichtliches Urtheil das Lehrverhältniß nicht für aufgelöst erklärt ist. Der Antrag ist nur zulässig, wenn er
binnen einer Woche nach dem Austritte des Lehrlings gestelll ist. Im Falle der Weigerung kann die Polizeibehörde den Lehrling zwangsweise zurückführen lassen, oder durch Anwendung von Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder Haft bis zu fünf Tagen zur Rückkehr ihn anhalten.
Gießen, 15. Januar. Der Schwurgerichtshof verurtheilte gestern den Georg Schutt III. von Dorheim, wegen Verleitung zum Meineid, zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahre.
Vermischtes.
** Rodheim, 13. Januar. Der Forstwart Reh aus dem benachbarten Vetzberg vernimmt am letzten Freitag, auf einem Gang nach dem Walde begriffen, vor dem Dorfe plötz-. lich einen ganz erbärmlichen Hülferuf Ein Unglück ahnend, sieht er sich nach allen Setten um, kann aber weder den Menschen, von dem der Hülferuf ertönte, noch sonst etwas Auffallendes bemerken. Zuletzt kommt er auf den glücklichen Gedanken, sollte vielleicht bet dem nicht sehr weiten Brunnen ein Unglück geschehen sein? Schnell eilt er auf denselben los und findet das fünfzehnjährige einzige Töchterchen einer armen Wittwe des Dorfes bis an den Hals im Wasser, an einen vorstehenden Stein der Brunnenmauer in größter Todesangst sich festklammernd. Augenblicklich entschlossen, wirft der schon bejahrte Forstwart Gewehr und dergleichen weg, reicht dem beinahe erstarrten Mädchen seinen mit einem großen Griff versehenen Stock, arbeitet mit aller Kraft und mit eigener Lebensgefahr das zu Gott schreiende Kind heraus und bringt es seiner Mutter.
Der hier in Rede stehende Brunnen ist offen und mit einem hölzernen Geländer umgeben. Die Wafferholenden nehmen einen Strang mit, befestigen den Eimer daran, schöpfen und ziehen an ihrem Stricke das Waffer heraus. Bei dem Heraufziehen war das Kind au: dem Eise, welches den Brunnen umgibt, ausgeglitten und heruntergestürzt. Nur durch die augenblickliche und entschloffene Hülfe ist das Unglück verhütet worden, denn vielleicht noch wenige Augenblicke und die erstarrten Gliever hätten den Dienst versagt. Der Brunnen ist, nebenbei bemerkt, 15—18 Meter tief. Dieser Vorfall dürfte vielleicht Anregung geben, daß Einrichtungen getroffen werden, durch welche die Beförderung des Waffers auf weniger gefährliche Weise geschieht.
Darmstadt. Schon im November v. I. war eine kleine Vorversammlung zusammen getreten um sich mit der Frage zu beschäftigen, wie den Gesellen, Gehülfen, Lehrlingen, gewerblichen Arbeitern an Sonntagen und am Feierabend Räumlichkeiten zu beschaffen seien, um sich mit Lesen, Spiel (mit Ausnahme von Karten und um Geld) u. s. w. unterhalten zu können. Es ward ein Comits erwählt um Statuten, Hausordnung und Aufruf zu entwerfen und einer größeren Versammlung vorzulegen. Dies geschah am Mittwoch im Saalbau. Da jene Idee mittlerweile vom Volksbildungsverein aufgegriffen und insofern zur Ausführung gebracht war, als ihm die Stadt für Auflegen von Schriften und Aufstellen einer Bibliothek ein Lokal bewilligt hatte, ward zunächst die Frage erörtert, ob nicht hierdurch jener andere Plan gegenstandslos geworden sei. Man kam aber einstimmig zu dem Ergebniß, daß dies nicht der Fall. Insbesondere hob man hervor, daß eine Stadt wie Darmstadt bei der großen Zahl von Gesellen u. s. w. wie auch bei ihrer großen Ausdehnung sehr wohl zwei solcher Einrichtungen vertragen könne. Ueberdics aber gehe jenes Project weiter, als das des Dolksbildungsvereins. Es wolle nicht blos ein Lesezimmer schaffen, sondern ein gemüthliches Heim, wo der Arbeiter, der in keiner Familie steht und veranlaßt ist seine Feierabendstunde ausschließlich im Wirths- haus zuzubringen, im Winter eine warme Stube und Licht, überhaupt aber Gelegenheit zu anständiger Unterhaltung und Fortbildung findet. Es sollen neben Zeitschriften (auch illustrirten) unterhaltende und belehrende Werke, insbesondere auch Fachschriften und Mustervorlagen aufgelegt werden; die Leute sollen plaudern und (in den oben angegebenen Schranken) spielen können. Es wären Schreib- und Zeichenmaterialien zum Gebrauch aufzulegen und insbesondere Gelegenheit zum Briefschreiben zu geben. Auch sollen Stellen- und Arbeitsgesuche entgegen genommen und Auskunft darüber ertheilt werden. Das Unternehmen soll den Namen „Zum Feierabend" führen, — ein Name, der am besten den ganzen Plan bezeichnet. Um all das ins Leben zu führen, bildet sich ein Verein, deffen Statuten bereits festgesetzt sind. Die Aufforderung zum Beitritt wird in aller Kürze erfolgen. (D. T. A.)
— Auch die Main-Weser-Bahn, deren Verwaltung freilich der hessischen Mitwirkung gänzlich entrückt ist, hatte pro November v. I. einen bedeutenden Rückgang ihrer Einnahmen, nämlich einen Minderertrag von 82,147 X zu verzeichnen. Aussicht auf nachhaltige Befferung ist leider nicht vorhanden. (N. H. V.)
Mainz, 10. Januar. In einer Wirtschaft auf dem Kästrich batte vor einigen Tagen ein Gast beim Niedersetzen den auf einem Stuhl liegenden Hut eines anderen Gastes vollständig zerknittert. Da es zu einem gütlichen Vergleich zwischen den beiden Parteien bezüglich einer zu zahlenden Entschädigungssumme für den Hut nicht kam, suchte der Geschädigte sein Recht bei dem Friedensgericht geltend zu machen Die Angelegenheit kam in der letzten Sitzung des Friedensgerichts zur Verhandlung, doch wurde der Kläger vollständig abgewiesen und in die entstandenen Kosten verurtheilt. Das Gericht führte in seinem Erkenntniß aus, daß ein Stuhl nicht als der Aufbewahrungsort eines Hutes zu betrachten sei, und wenn sich Jemand unabsichtlich auf einen auf einem Stubl liegenden Hut setze, so habe auch der den Schaden zu tragen, der den Hut an diesen nichtgehörigen Ort hingelegt habe.
Handel und Verkehr.
Frankfurt, 13. Januar. (Fruchtbericht.) Die Umsätze am heutigen Getreidemarkte waren leider wiederum wenig belangreich. Vielleicht trägt das Schneewetter zu dieser Geschäftslosigkeit einen guten Theil bei, denn das Landfuhrwerk ist dadurch im Verkehr jedenfalls gestört. Im Allgemeinen ist ein festerer Grundton in der Tendenz nicht zu verkennen und auch nach Maßgabe der von auswärts gemeldeten Notirungen steht zu erwarten, daß die Stimmung endlich etwas freundlicher wird.
Mehl Nr. 1 X 39, Nr. 2 X 35, Nr. 3 X 31, Nr. 4 X 27, Nr. 5 X 21. Roggenmehl % «Berliner Marke) X 22, do. II (Berliner Marke) x 19. Weizen, effektiv hiesiger ab Bahnhof hier x 19.—, ab unserer Umgegend X 18.25—18.50, do. fremder Je nach Qualität X 18—19, Roggen, je nach Qualität X 13—15 —, Gerste X 15—17.50, Hafer X 12.50-14, Kohlsamen 27—28, Erbsen X. 19—23, Wicken X 15—16, Linsen X 17—23. Rüböl, detail X 68. Stimmung fest. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo.)
Aeilgtöotener.
Schweine- und Kalbsblasen
zu haben bei (313
Eonrad Hofmann, Metzger, Neuenweg.
Schellfische
Treffen heute ein. (328
Emil Mchbach.
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II
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