Beleidigungen der höchsten Autoritäten fallen auch ohne Bestrafung der allge- ruetnen Verachtung anheim. Sollten aber wiederholte Erfahrungen cs rälhttch erscheinen lassen, die Drscipltn zu schärfen, so mußte man die nöthigen Anordnungen unbedingt dem Hause selbst überlassen. Kem anderer Factor der Regierung hat daS Recht, einen andern gleichstehenden Factor auf die Pflichten aufmerksam zu machen, die feine eigene Würde und die Rücksicht auf jein Ansehen im Volke ihn» auferlegt.
Fast noch mehr scheint das Gesetz gegen die Freiheit der Preffe gerichtet. Das Volk — scheint uns — hat das Recht, auch von den Excessen einzelner Reichsboten Kunde zu erhalten, schon aus dem Grunde, daß auch die Wähler in den Stand gesetzt werden, das Vorgehen zu beurtheilen und ihre staatsbürgerlichen Rechte auszuüben, sei es nun, daß die Strafe auf ein Mißtrauens- Votum oder auf Nicht Wiederwahl lautet.
Deutschland.
Darmstadt, 14. Januar. Die Abreise Sr. König!. Hoheit des Großherzogs und der Großh. Kinder nach England erfolgt Montag den 20. d. Mts.; in Vliesstngen wird die König!. Dacht „Victoria und Alben" zur Ueberfabrt nach Osborne bereit liegen.
Darmstadt, 12. Januar. Der zweiten Kammer der Stände ging unterm 8. d. Mts. folgende Vorlage Seitens des Großh. Ministeriums des Innern zu:
„Nachdem nach Beendigung des deutsch-französischen Krieges der Gedanke angeregt worden war, dem allgemein empfundenen Dankgffühle des hessischen Volkes gegen die Großh. Truppen durch ein bleibendes Zeichen Ausdruck zu geben, faßte im Jahre 1872 eine zu Frankfurt a. M. abgehaltene, von Vertretern aller Thetle des Großherzogthums beschickte Landesversammlung den einmüthigen Beschluß, daß zur Erinnerung an die ruhmvolle Theilnayme der Großh. Hessischen (25.) Division an dem Kriege gegen Frankreich, sowie zum Gedächtntß der in Erfüllung ihrer Pflicht während dieses Krieges Gesallenen und Gestorbenen, ein Landesdenkmal zu Darmstadt, aus freiwilligen Beiträgen der Bewohner des Großherzogthums errichtet werden solle.
Das zur Ausführung dieses Beschlusses medergesetzte Central-Comtt6 hat nunmehr der Großh. Regierung die Mittheilung gemacht, daß das unter Mitwirkung namhafter deutscher Künstler zur Ausführung bestimmte Modell des Landesdenkmales, welches nach dem Ausspruche künstlerischer Autoritäten unter ähnlichen deutschen Kunstwerken eine hervorragende Stellung einnehmen werde, vollendet sei, auch der Erzguß deffelben, sowie die übrigen Herstellungen der Vollendung entgegengingen, daß indessen zur gänzlichen Fertigstellung des Denkmals, die vertragsmäßig im Juni 1879 zu erfolgen habe, in welchem Zeitpunkt auch das Honorar der ausführenden Künstler und Unternehmer fällig sei, noch ein Theil der nothwendigen Geldmittel fehle.
Mit Rücksicht hieraus hat das Central-Comttö an die Großh. Regierung die Bitte gerichtet, zu veranlassen, daß, da es sich um eine Landesangelegenheit handle, der fehlende Betrag von 9000 JC. vom Staate übernommen toerbe. Zugleich führte das Central-Comit^ an, es glaube davon absehen zu müssen, die Aufbringung jener Summe durch Einsammlung freiwilliger Beiträge zu ersuchen, weil bereits in den Jahren 1872 bis 1875 umfangreiche und ergiebige Sammlungen in allen Thetlen des Landes und bet allen Klassen der Bevölkerung stattgcfunden hätten, neue Sammlungen aber bei der jetzigen gedrückten Geschäftslage keinen erheblichen Ertrag liefern würden und es daher aus diesem Wege dem Cmtral-Comit6 voraussichtlich nicht möglich sein werde, rechtzeitig und vollständig die von ihm übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Nach den von dem Central-Comttö vorgelegten Rechnungs-Ausweisen werden sich die mit Errichtung des Landesdenkmals verbundenen Gesammt- ausgaben auf den ungefähren Betrag von 78,924 71 oder rund
78,925 «M. belaufen. Von dieser Summe sind für die Herstellung des Denkmals selbst 68,575 eft erforderlich. Die übrigen Kosten mit 10,350 JL sind thetls durch Verwaltungsausgaben (worunter die Kosten der Sammlungen, Drt ckkosten und mehrmalige Reisekosten der Preisrichter und Transportkosten der Concurrenzmodelle) veranlaßt, theils für die Fertigung von Inschriften an dem Denkmal, sowie für die Aufstellung und Einfriedigung deffelben vorge- sehen. Den Gesammtausgaben von 78 925 JL stehen Gesammteinnahmen im Betrage von 66,869 88 H oder rund 66,870 JL, darunter aus freiwilli
gen Beiträgen die Summe von 58,555 JL 54 gegenüber und es verbleibt somit ein ungedeckter Restbetrag von 12 055 JL
.Zur Deckung dieses Kostenrestes hat die Stadt Darmstadt einen Beitrag von 3000 zugesichert; es würde deshalb zur vollständigen Sicherung des fraglichen Unternehmens noch die Summe von rund 9000 JL, um deren Uebernahme auf die Staatskaffe das Central-Comtt^ gebeten hat, noth- wendig sein.
Aus den von dem Central-Comitö angegebenen Gründen möchte keine Aussicht vorhanden sein, diese ^>umme aus dem Ergebniß einer etwa weiter zu veranstaltenden Sammlung freiwilliger Beiträge decken zu können. Im Hinblick hierauf, sowie in Anbetracht, daß ein künstlerisches, seines Zweckes würdiges Denkmal mit einer geringer.« als der hierfür nach Vorstehendem zur Verwendung bestimmten Summe füglich nicht hergestellt werden konnte, möchte die Gewährung der vom Central,Comitä erbetenen Beihülfe um so gerechiser- tigter sein, als hierdurch die Ausführung eines Kunstwerkes von bleibender Bedeutung für das ganze Großherzogthum gefördert wird."
„ Mit Allerhöchster Ermächtigung Sr. König,. Hoheit des Troßherzogs stellt das Ministerium des Innern an die Stände des Großherzogthums und zunächst an die zweite Kammer deiselben das Er>uchen, die verfaffungsmäßige Zustimmung dazu ertheilen zu wollen, daß zu den Kosten der Eirichtuna des Landes-Krieger-Denkmals zu Darmstadt ein Beitrag aus Staatsmitteln biS zur Hohe von 9000 JL geleistet werde.
— Der zur Vorlage an die Stände gelangte Gesetzentwurf, die allge. meine Bauordnung betr-, zerfällt in vier Titel. Der erste derselben handelt von der Bauberechtigung und den Bauvorschriften im Allgemeinen und umfaßt die Art. 1 bis 3. Titel 2 enthält Bestimmungen über die Anlage der Orte und Ortsstraßen. Der erste Abschnitt deffelben beschäftigt sich mit den Straßen- und Bauflucht!,nlen, der zweite mit der Herstellung der Ortsstraßen. In Titel 3 sind die für die einzelnen Bauten maßgebenden polizeilichen Bestimmungen enthalten, und zwar enthält deffen erster Abschnitt allgemeine Bestimmungen Absaznitt 2 behandelt die Stellung, und Lage der Bauten und ihr Berhältniß
zu den Diraßen und benachbarten Gebäuden und Grundstücken, während Ab« schnitt 3 von der Construcuoa der Bauten handelt. Der vierte Titel enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren in Bausacben.
Berlin, 13. Januar. Der „Reichs-Änz." meldet: Beide kaiserliche Majestäten wurden heute durch die Nachricht von dem Ableben Sr. König!. Hoheit des Prinzen Heinrich der Niederlande tief erschüttert. Der Hof legt eine vierzehntäge Trauer an. — Nach der „Morbb. Ailg. Ztg. sind bis zum Schluffe des Jahres 1878 insgesammt 189 sociaidemokratische Vereine. 58 periodische und 210 mchtperwdffche Druckschriften auf Grund des Socialtsten- gesctzes verboten worden. Die Zahl der gesammten, in Folge des Sociattsien- gesetzes bisher erfolgten Ausweisungen beträgt 82.
— Die letzten Debatten über den Cultusetat werden wohl überall, wo es noch erforderlich war, die Ueberzeugung gegeben haben, daß das Ende deS ktrchenpolitischen Kampfes noch nicht bevorsteht. Es scheint richtig, daß man bet den früheren Verhandlungen über die Vorfrage, nämlich die von dm Bischöfen den Pfarrern zu ertheilende Eclaubntß, deren Ernennung anzuzeigen, wie solche in Orsterretch und andern Ländern unbeanstandet stattstndel, noch nicht hinausgelangt war. Auch diese Vorfrage war offenbar noch nicht erledigt und alle Nachrichten über den weiteren günstigen Verlauf der Unterhandlungen erweisen sich als optimistisch und irrthümlich.
Rußland.
Petersburg, 13. Januar. Der „Reichs-Anz." publtctrt einen in Folge Vorlage des Finanzministers vom 29. Decbr. alten Slyls erlassenen kaiserlichen Bffehl, wonach Mittel ausfindig gemacht werden sollen, um die Relchsausgaben zu verringern; zu diesem Zwecke wird eine besondere hohe Commission unter dem Vorsitze des Geh. Raths Abaza ntedergescht, welcher der Finanzminister, der Reichscontroleur und mehrere Mitglieder des Retchs- rathes angehören.
Türkei.
Konstantinopel, 13. Januar. Die über den Fluß Arda bet Adrta- nopel füyrenoe Eoenbahnbrücke ist unter einem Zuge znsammengebrochen, wobei mehrere Personen ums Leben gekommen sind. Die Herstellung der Verbindung mit Phtltppopel wird länger als einen Monat beanspruchen.
Asten.
Kabul. Kandahar, nächst Kabul die volkreichste und bedeutendste Stadt des afghanischen Reiches, ist widerstandslos von den Endländern besetzt worden. Damit sind dem ursprünglichen Programme zufolge die großen Operationen für diesen Winter abgeschlossen. Entschließen sich die Engländer nicht noch zu guter Letzt, schon jetzt ihre Waffen über das ursprünglich gesteckte Ziel hinauszutragen, so wird das Corps des Generals Browne in Jellalabav, dasjenige des Generals Roberts bei Kurumfort und dasjenige des Generals Stewart in Kandahar den mehr- monatlichen Winter verbringen. Kleinere Operationen, wie diejenige oes Generals Roberts in's Khostthal, oder auch solche zur vollständigen Niederwerfung der feindseligen Gebirgsstämme im Rücken der englischen Armee, sind natürlich durch diese Winterrast nicht ausgeschlossen. Die Engländer werden ohnehin früher oder später einmal mit Der Entwaffnung dieser Gebirgsvölker Ernst machen müssen, denn Hülfsgelder oder wie dergleichen Beftechungsarten lauten mögen, können doch nicht ewig gezahlt werden. Uebrigens ist jetzt von Den drei englischen Kolonnen diejenige des Generals Stewart, die am spätesten ausrückte, am weitesten auf afghanischem Gebiete vorgedrungen. Die gerade Entfernung von Quettah nach Kandahar betragt 205 Km. diejenige von Kohat bis zum Gipfel des Shulargardan 195 und diejenige von Peschawcr nach Jeüalabad nur 120 Km. Die, falls inzwischen nicht Friede gemacht wiro, im Frühjahr noch zurückzulegende Entfernung von Jellalabad nach Kabul beträgt ebenfalls 120 Km. Wie cs heißt, würde alsdann im Frühjahr noch eine vierte Colonne und zwar geradeswegs durch das Khostthal gegen Ghasni vorrücken Man will also den Fehler des lo'^n unglücklichen Afghanen- krttges vermeiden, als die Engländer das Land nur von zwei Seiten, von Quettah und von Peschawer aus, angegriffen und dadurch den Afghanen zur zweckmäßigen Vereinigung ihrer Streitkräfte Gelegenheit gaben. Damals marschirten die Engländer von Kandahar über Ghasni gegen Kabul auf jenem Wege, der seit Alexander's Zeiten die große Heerstraße aller Eroberer geblieben ist. Die Entfernung von Kandahar nach Ghasni beträgt 340, diejenige von Ghasni nach Kabul 130 Km. und man kann sich die Länge des Marsches vergegenwärtigen, wenn man etwa 20 Km. als einen tüchtigen Durchschnittsmarsch der englischen Armee in jenen Landstrichen ansieht. Ueber die Operationen des Generals Roberts wäre noch zu erwähnen, daß die Mangals ooer Mangols im Khostthal keineswegs mongolischen Stammes, sondern reine Afghanen, d h. Jranier mit einer fremdartigen Beimischung sind. Auf den weiten Hochplateaus des afghanischen Reiches nomavisiren zwar auch elngewanderte Turk- und Mongolenstämme, doch nur weiter westlich in den Salzsreppen der Hvzora, aus denen Die Quellflüsse des Hilmend und Heri-Rud entspringen.
Telegraphische Depeschen.
Wagner'S telegr. Eorrespondenr- Bureau.
Wien, 14. Januar. Die „Poltt. Corrrsp." melbet aus Konstantinopel : Gestern hatte eine längere Conferenz zur Finaltstrung bes türkischrussischen Friedens statt, dessen Unterzeichnung mit Ende dieser Woche erwartet wird. — Der armenische Patriarch hat feine Demission gegeben. — Aus Bukarest wird der „Polit. Corresp." gemeldet: Umfassende polizeiliche Recherchen über das Verschwinden des italienischen Grenzregulirungs-Commtffars, Oberstlteutenants Gola, ergeben die Wahrscheinlichkeit, daß derselbe in der Donau ertrunken sei.
Petersburg, 14. Januar. Laut Nachrichten, die dem Ministerium des Innern und dem Kriegsmuusterium zugegangen sind, betrug die Zahl der an der Seuche Erkrankten im Dorf Westlianka (Gouvernement Astrachan) bis zum 6. Januar 292; davon starben 246.
Bern, 14. Januar. Gestern Abend 11 Uhr starb zu Lausanne Bun- desrichter Dr. Jakdb Dubs, ehemals Bundesrath und Präsident dieser Körperschaft.
Berlin, 14. Januar. Das Abgeordnetenhaus nahm in dritter Lesung den Gesetzentwurf betr. die richterlichen Mitglieder der Grundsteuer Entschädigungs-Commission an, genehmigte die Staatsverträge mit verschiedenen Staaten über die Gerichtsgemetnschaft und verwies in erster Berathung den Gesetzentwurf über den Ankauf der Homburger Eiienbahn an die Budget-Eommission, desgleichen die Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen für 1877/78. Der Gesetzentwurf betr. die Reorganisation der sächsischen Domstifter wurde in dritter Lesung nach kurzer Debatte gemäß den Beschlüssen in zweiter Berathung angenommen. Hierauf wurde die zweite Berathung des Cultusetats fortgesetzt. ®erb'r plaidirt für Zulassung der Realschul-Abiturienten zum medicinischen Studium. Der Regierungscommissar Bonitz erklärt: Bei der Verzögerung der Vorlegung eines Unterrichtsgesetzes sei es allerdings mcht ausgeschlossen, daß eine teilweise gesetzliche Regelung des höheren Schulwesens unternommen werde. Die Frage wegen Zulassung der Realschul-Abiturienten zum medteinischen Studium werde sorgfältigst geprüft. Witte bringt zur Sprache, daß am Gymnasium zu Frankfurt a. M. eine Geschichte der katholischen Kirche in Gebrauch sei, deren Inhalt die protestantischen Schüler und Lehrer aufs Tiefste verletzen müsse. Miaisterialdireetor Stander verspricht Untersuchung event. Remedur. Benoer weist auf die Maßregelung eines Gymnasiallehrers in Königsberg in Pr., der sich an der fortschrittlichen Agitation betheiligt hatte, durch das Provinzial Schuleollegium hin. Cultusminister Dr. Falck erklärt, er habe keinerlei Wahlerlaß ergehen lassen und keinerlei Beschwerde über Wahlbeeinflußung sei ihm zugegangen. Von
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