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Anzkige- uni Amtsblatt sm ieu greis Gießen.

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Aeutschland.

Darmstadt, 10. Mai. Seine Königliche Hobeit der Großherzog haben aüergnä igst geruht:

Am 7. Mai den Commandeur der Gensd'armer e-D'vision Oberheffen, Major Anton Supp, auf fein Nachsuchen, unter Anerkennung s.tner langjäh­rigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen, demselben auch die Erlaub« niß zum Tragen der Uniform mit den für die Pe- fiondre vorgeschrtebenen Abzeichen zu ertheilen, und den Hauptmann a. D-, Theodor Ludwig Friedrich Beck, zum Commandeur der Gensd'armerie-Divifton Obnh ssen, unter Ernen­nung desselben zum Rittmeister, zu ernennen.

Berlin, 9. Mai. Der Reichskanzler legte dem Bundesrath einen Ge­setzentwurf vor über provisorische Änderungen des Zolltarifs, wonach auf Anordnung des Ritchskanzlerö E nqangSzölle von b Slang zollfreien Gegenstän­den, sowie beabsichtigte Zollsteigerungen mit Zustimmung des Bundesralhs und Reichstages vorläufig zu erheben sind. Der Reichstag soll eventuell für seine Zustimmung nur einer einmaligen Beratung und Abstimmung bedürfen. Die Anordnung des Reichskanzlers Hüt sofort in Kraft und erlischt je nach Beschluß des Reichstages über den Tarif, spätestens mit dem fünfzehnten Tage nach Schluß der Session.

Berlin, 10- Mai. Sitzung des Reichstags. Vor dem Eintritt in die Tages-

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vflanzer nicht zur Zahlung der Steuer verpflichtet sei, sondern der Käufer. Gegen oie Nachversteuerung müsse er sich erklären, ebenso gegen die Licenzsteuer. Kiefer wendet sich gegen die Vorlage wegen der Verhältnisse des pfälzischen Tabakbaues. Die Nach­richt, daß dort das Monopol der Gewichtssteuer vorgezogen würde, sei unwahr. An­statt der Nachversteuerung will Kiefer für einige Zeit, nachdem das Gesetz in Kraft getreten sei, Steuerfreiheit für den inländischen Tabak. Derselbe erklärt sich ferner gegen eine Licenzsteuer. Die Fortsetzung der Berathung findet am Montag statt.

Berlin, 10. Mat. Der vom Reichskanzler dem Bundesralhe vorge­legte Gesetzentwurf, betr. die provisorische Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, hat nachstehenden Wortlaut:

§ 1. Eingangszölle von bis dahin zollfreien Gegenständen und Erhöhung bestehender Zölle, wegen deren Einführung dem Reichstag ein Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorgelegt ist, können mit Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags durch Anordnung des Reichskanzlers vorläufig in Hebung gesetzt werden. § 2 Der Antrag auf Ertbeilung der nach § 1 erforderlichen Zustimmung des Reichstags bedarf nur einmaliger Berathung und Abstimmnng des Reichstags. Es kann nach absoluter Stimmenmehrheit beschlossen werden, daß die Berathung und Abstimmung an demselben Tage stattfinden soll, an welchem der Antrag schriftlich eingebracht ist. _§ 3. Die Anordnung des Reichskanzlers (§ 1) ist in das Reichs-Gesetzblatt aufzunehmen und tritt, falls fie nicht einen anderweitigen Zeitpunkt bestimmt, sofort in Kraft. Die An­ordnung erlischt mit dem Ablauf des Tages, an welchem das betreffende, zur Beschlußfassung des Reichstags im Entwurf vorliegende (§ 1) Gesetz in Kraft tritt, oder durch Reichstagsbeschluß abgelehnt oder zurückgezogen wird, späte­stens aber mit dem fünfzehnten Tage nach Schließung der Reichstags-Sesston, während deren die Anordnung des Reichskanzlers erlaffen ist. § 4. Nach dem Erlöschen der Anordnung des Reichskanzlers (§ 3) find unverzüglich diejenigen Zollbeträge, welche auf Grund derselben von bis dahin gesetzlich zollfreien Gegenständen oder über den bis dahin gesetzlichen Zollsatz hinaus entrichtet oder zu Lasten des Zollschuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehentlich wieder abzuschreiben, insoweit diese Beträge Gegenstände betreffen, welche nach der zur Zett des Erlöschens der Anordnung geltenden Zollgesetzgebung zollfrei oder niedriger berechnet sind, als die zur Zett des Erlöschens der Anordnung bestehende Zollgesetzgebung sestsetzt. § 5. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

Berlin, 10. Mat. Der Bundesrath beschloß heute, den Gesetzent­wurf, betr. die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zoll­gebietes, den Gesetzentwurf, betr. die provisorische Einführung von Aenderun­gen des Zolltarifs, Ausschüffen zu überweisen.

DerReichs-Anz." bespricht die durch den gegenwärtigen Krieg zwischen Chile, Bolivien und Peru geschaffene Situation und schreibt: Außer der bereits telegraphisch von der brasilianischen Küste nach Valparaiso beor­dertenHansa" ist die schleunige Entsendung und dauernde Stationirung eines deutschen Kanonenbootes in den dortigen Gewäffern angeordnet. Da auch die übrigen Seemächte, vor allem England, wichtige Handels- und Schtff- sahrts-Jntereffen in den genannten Republiken zu wahren haben, wird sich vielleicht Gelegenheit finden, gewissen Eventualitäten gegenüber gemeinsam zu handeln. Nach Lage der Verhältnisse könne eine Garantie nicht gegeben wer­den, daß Valparaiso in diesem Kriege vor dem Angriff einer feindlichen Flotte bewahrt bleibe, obwohl zu hoffen sei, daß die Kriegführenden nicht im Wider­spruch mit den Satzungen des heutigen Völkerrechts ohne Noth zur Beschießung offener Hafenstädte schreiten werden.

Hesterreich.

Wien, 10. Mai. DiePolit. Corresp." meldet aus Tirnowa vo» heute: Fürst Dondukoff ist von Livadia zurückgekehrt und geht am 13. Mai nach Sofia. Prinz von Battenberg wird morgen in Livadia eintreffen, wo er die bulgarische Deputation empfängt, die deshalb am 13. Mai dorthin reist. Anfangs Juni wird Prinz von Battenberg in Konstantinopel eintreffen und sich nach Empfang des Jnvestiturberats nach Tirnowa zur Eidesleistung begeben, worauf er von dem Fürsten Dondukoff die Regierung übernimmt. Letzterer kehrt hierauf nach Rußland zurück.

Das Abgeordnetenhaus erledigte in der Generaldebatte die Thier- seuchenges tze und ging hierauf mit allen gegen 2 Stimmen (Steudel's und Kronawetter's) in die Specialdebatte ein.

DiePolit. Corresp." meldet aus Belgrad vom 10. Mai: Die europäische Grenzcommission ist nach Risch abgereist. Dieselbe hatte vorher wiederholte Besprechungen mit dem Minister des Aeußeren und dem Kriegs­minister wegen Erweiterung der serbischen Grenze im Topltcer Kreise. In Folge des Ersuchens Serbiens um eine Gebirgsgrenze behufs der Verhinderung der Einfälle der Arnauten haben mehrere Großmächte ihre Delegirten im Sinne der Willfahrung der Bitte Serbiens instruirt. Hiernach würde Pre- polac noch Serbien zufallen.

Arankreich.

Paris, 10. Mat. DerAgence Havas" wird aus Konstantinopel gemeldet, daß, wie dort versichert werde, die egypttsche Frage durch etn Com- promtß zwischen dem Khedive einerseits und Frankreich und England anderer- seits geregelt sei.

Redactionsbureaur 1 Ä , rn . D 1O «xpeditionsbureau: s Schulstraße 8. 18.

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ordnung macht der Präsident v. Forckenbeck Mittheilung von dem in der Nacht plötz­lich erfolgten Ableben des Abgeordneten Nieper. Auf Aufforderung des Präsidenten erhebt sich das Haus zur Ehrung des Andenkens des Verlebten. Der Gesetzentwurf, betr. die Verkeilung der Matrikularbeiträge für die Jahre 1879 und 1880 wird in dritter Lesung ohne Debatte genehmigt Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Erwerbung der preußischen Staatsdruckerei für das Reich, beantragt Abg. Kayser (Socialist) die Auszählung des Hauses behufs Constatirung der Beschlußfähig­keit. Der Namensaufruf ergibt 205 Anwesende, das Haus ist somit beschlußfähig. Indem der Pläsident dies constatirt, theilt er mit, daß ihm amtlich von den Schrift­führern angezeigt worden sei, daß der Abg. Kayser bei der Recapitulation anwesend gewesen sei, aber auf den Namensaufruf nicht geantwortet habe. Er müsse dies als eine Verletzung der schuldigen Rücksicht gegen das Haus rügen und werde Diesen Fall in der Geschäftsordnungs-Commission zur Sprache bringen. (Allseitige Zustimmung.) Kayser bemerkte, er sei zur Nennung seines Namens nicht verpflichtet Er habe übrigens die Auszählung nur deßhalb veranlaßt, weil seine Partei von den wirthschaft- lichen Debatten ausgeschlossen sei. Der Präsident erwidert, das Haus, nicht er habe benSchluß der Discussion ausgesprochen und er müsse das vorher Gesagte aufrechterhalten. . (Erneute Zustimmung.) Der Gesetzentwurf wird schließlich in butter Lesung in den 4 noch ausstehenden Paragraphen und im Ganzen genehmigt. Der Gesetzentwurf, be-

4l treffend den Nachtrags-Etat für die Ausstellung in Sidney, wird hierauf in dritter Vwllllie 4 ^Unß @^CfoT0t6tnunme^r die erste Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Er- 4 Höhung der Brausteuer. Abg. v. Uhden spricht für die Gesetze, w'derlegt den Einwand, irk. 4! daß der Entwurf nur in Verbindung mit der Branntwelnsteuerfrage zu behandeln sei 4 und empfiehlt die Verweisung an eine Commission. Richter iHagen) spricht gegen die l-ri-ndank. 4 Entwürse. Reichskanzleramts-Präsident Hofmann sogt: Die Regierungen haben die lton»v« N^gen nicht nur aus finanziellen Gründen vorgeschlagen, sondern auch um eine ein-

)F 4 beitlicbe Rezelung der Brausteuer herbeizuführen. Es gelte, die Brau- und Brannt-

4 weinsteuergesetze den süddeutschen bezüglichen Bestimmungen anzupassen. Daß durch , «e'lia,^ 4! die Erhöhung der Brausteuer eine Zunahme des BranntwemgenusseS werde bewirkt 4 werden sei nicht zu befürchten. Die Erhöhung der Steuer sei nicht so groß, daß das - Brauereigewerbe darunter leiden werde. Man möge die Steuer auch nicht vertagen, sondern gleich bewilligen, um die Interessenten nicht in Ungewißheit zu lassen. Ober- steuerinspector Boccius rechtfertigt die einzelnen Sätze der Vorlage. Abg. Richter (Meißen) spricht für die Vorlage und erklärt sich zugleich für eine allgemeine Getränke- teuer Nachdem der Reichskanzleramts Präsident nochmals für die Vorlagen ein; getreten wird der Antrag Löwe auf Verweisung an eine Commission von 14 Mit-

alied-rn angenommen.

ES folgt darauf die erste Berathung der Tabaksteuervorlage. Finanzminister hobrecht leitet die Debatte ein: Die Voilage sei eine Fortsetzung der vorjährigen Vor­lage Man habe unter allen Systemen jenem der G^wichtssteuer als dem rationellsten und unseren Verhältnissen am entsprechendsten den Vorzug gegeben. Der Minister ' beleuchtet die verschiedenen Tabaksteuer-Systeme, namentlich das Monopol, um nach- mweisen, daß man unter den obwaltenden Umständen von dem Monopol absehen müsse, freilich bringe das Monopol einen größeren Ertrag als irgend ein anderes System; allein das System der Vorlage bringe größere Gewähr der Stetigkeit und ermögliche größere Schonung der in Frage kommenden Interessen. Der Entwurf sei mit großer Sorgfalt vorbereitet und ausgearbeitet. Er erftube möglichste Schonung des inländischen Tabakbaues. Auch in anderen Beziehungen biete der Entwurf dem Tabakbauer Vor­theile bezüglich der Zahlungsfrist und der Steuer und Haftpflicht. Der Minister ver­teidigt sodann die L'cenz-Steuer wegen ihres finanziellen Werthes und wegen der Portheile, die sie bezüglich der Controle des inländischen Tabaks biete. Die Nachsteuer sei Angesichts der immensen Speculationen in Tabak und zum Schutze des inländischen Tabaks unerläßlich gewesen. Augenblicklich seien 941,866 Centner Tabak über den Jahresbedarf in Deutschland eingesührt. Ohne Nachsteuer könne auf lange Zeit hin keine Einnahme aus dem Tabakzoll erzielt werden Vielleicht könne man über die Satze der Nachsteuer verhandeln; im Principe sprächen gewichtige Gründe für die Nachsteuer. Gründe, welche man durch das bevorstehende Sperrgesetz noch ausgiebiger ausbeuten werde. Die Tabaksteuer werde nach diesem Gesetz tragen 76 Millionen Mark, demnach/s mehr als bisher. Der Minister hofft, daß die Vorlage die Zustimmung des Hauses finden werde. (Beifall.) v. Marschall spricht gegen die Vorlage, nament­lich gegen die Licenzsteuer.

d. Marschall warnt davor, heute in einen Streit über Monopol, Tabakssteuer und Gewichtssteuer einzutreten. Cs sei nothwendig, etwas zu Stande zu bringen. Er , verkenne nicht die Mängel der Gewichtssteuer, deßhalb aber sei, da die Werthsteuer nicht durchzuführen, doch eine bestimmte Grenze in der Besteuerung der Arten geboten. In dieser Besteuerung leide die Vorlage an verschiedenen Fehlern. Die Sätze für den inländischen Tabak erachte er für zu hoch gegriffen. In Betreff der Person desjenigen, welcher den Tabak zu versteuern habe, halte er es für gerechtfertigt, daß der Tabaks-