Rr. 108. Samstag, den 10. Mai 1879.
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Aykize- ui Amlswit für teil Kreis Gießen.
) T77*~m Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh-.
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Amtlicher HHeik. Bekanntmachung.
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Gießen.
Der ©tabrvorftanD von Gießen hat den Antrag gestellt, mit der Parcellenvermessung zugleich eine Zusammenlegung der Grundstücke eines Theüs der Gemarkung Gießen nach dem Gesetz vom 18. August 1871 zu verbinden. , x
Dieser Antrag, sowie eine summarische Darlegung der vorzunehmenden Arbeiten nebst der Liste der Stimmberechtigten, in we cher auch der Mächengehalt und das Steuerkapital des bei der Zusammenlegung in Betracht kommenden Grundbesitzes jedes Stimmberechtigten angegeben ist, liegt,vom a. «Jgmt l. I. an vier Wochen lang zur Einsicht der Betheiligten auf der Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen offen. Etwaige Einwendungen gegen diese Liste sind innerhalb der bemerkten Frist bei Meldung späterer Nichtberücksicbtigung bei ter Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen vorzubringen.
Nur Diejenigen sind stimmberechtigt, welche in dieser Liste eingetragen sind. Aenderungen in der Liste bei eingetretenem Eigenthumswechsel können nur auf Grund von Einträgen im Grundbuch, welche während der angegebenen Offenlegungsfrist noch zu erwirken wären, vorgenommen werden, da sich die Liste aus das Grundbuch stützt und da nur Diejenigen, oder deren Erben, stimmberechtigt sind, welche im Grundbuch eingetragen stehen.
Die Abstimmung über den Antrag findet statt auf der Bürgermeisterei Gießen:
Montag den 21 Juli,
Dienstag den 22. Juli und
Mittwoch den 23. Juli l. I.,
jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags. - ß..., rs
Die weder in Selbstperson noch durch gehörig Bevollmächtigte Abstrmmenden werden nach dem Gesetz als für dre Ausführung der Zusammenlegung stimmend angesehen. , o
Grundbesitzer welche nicht in Gießen wohnen, werden zur Bestellung von Bevollmächtigten unter dem Rechtsnachthell aufgefordert, daß ber werter nöthig werdenden Handlungen eine besondere Aufforderung an sie nicht mehr ergehen wird.
Gießen, den 5. Mai 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. B o e k m a n n. (?208
politisch
Die Einnahmen aus der doppelten Brausteuer.
Der preuß. Fi anzmiwper gab in seiner am letzt n Somstag im Reichstag gehaltenen Rede bei Berechnung der durch die Zoll- und Steuer projecte zu erwartenden Mehreinnahmen in Uebereinstimmung mit den Motiven das Mehr- ergebniß aus der verdoppelten Brausteuer auf 18 Millionen an. Einen solchen Eitrag könnte die neue Steuer aber nur dann liefern, wenn die Verdoppelung des Steuersatzes ohne merklichen Einfluß auf Production und Confum bliebe. Das Mehrergebn ß ist nämlich säst ebenso hoch bemessm, a!s der bisherige Ertrag. Im Jahre 1877/78 ergab \m Gebiete der Steuergemeinschost die Einnahme aus dem Bier 18,719,421 Mk., also wenig mehr, als von der Steuererhöhung erwartet wird. Verschiedene gewichtige Gründe sprechen jedoch dafür, daß der Voranschlag der Reichsregierung viel zu hoch gegriffen ist. Wie kann man annehmen, daß die doppelte Steuer auch den doppelien Ertrag liefern werde, während eö doch eine bekannte Thatsache ist, daß in Folge der allgemeinen Geschäflskrisis die Bierindustrie trotz der einfachen Steuer in den letzten Jabren einen nicht unbeträchtlichen Rückgang genommen hat? Vom ^alne 1875 bis 1878 hat die Zahl der Brauereien im Gebiete der Steuer- acmelnschaft um 515 abgenommen und die Production ist um 1,024,737 Hec- toliter gesvi ken. Der Steucrertrag ist in derselben Zeit von 19,144,912 Mk. auf 18 719,421 Mk., also um 425,521 Mk. zurückgegangen. Wenn der Bierindustrie zu den vorhandenen Schwierigkeiten noch eine neue bereitet wird, Io kann doch dadurch nicht ihr Rückgang aufgehalten werden. Eher wird eine Beschleunigung deffelben eintreten. Beeinträchtigt nun schon die Ungunst der Erwerbsverhältniffe den Bterconsum, so darf auch der Eilfluß der erhöhten Steuer nicht zu gering angeschlagen werden. Eine große Anzahl kleiner, jüngerer Brauereien, namentlich an exponirten Orten, wo das Bür erst Eingang gefunden und noch die Concurrenz des Schnapses zu groß ist, werden die Steuern nicht aufzubringen vermögen und daher zu Grunde gehen. Etablissements in Branntwein-Gegendin find ohnehin ungünstiger gestellt, da sie dem Geschmack ihrer Consumenten entsprechend das Bler stärker einbrauen müssen. An solchen Orten ist auch die Bevölkerung nicht so fituirt, daß sie beim Eingehen vorhandener Brauereien im Preise höheres, importirtes Bier bezahlen könnten. Was nun die Brauereien betrifft, welche den doppelten Steuerbetrag durch geringere Qualität des Bieres oder durch Preiserhöhung einbringen wollten, so würden dieselben eine solche Abnahme des Consums erfahren, daß ihre Existenz gleichfalls gefährdet würde. Alle Umstände lasten al o eine wesentliche Verringerung der Production und des Consums, somit eine beträchtliche Minderung des erhofften Steuerergebnistes vorauSsthen. Wenn der Finanzminister gleichwohl von der doppelten Steuer auch einen doppelten Ertrag erwartet, so beweist er nur, daß er ein schlechter Rechner ist.
Deutschland.
Gießen, 9. Mai. Nicht nur in den Kreisen der Tabakinterchnten, sondern im Allgemeinen giebt man sich der Hoffnung hin, daß die erormen Steuersätze, welche der Gesetzentwurf der Regierung feststellt, nicht zir Annahme gelange. In der That wird man nicht fehlgreifen, wenn man amimmt, daß die Regierung nach einem alten Grundsätze sehr viel gefordert hrt, um möglichst viel bewilligt zu erhalten. Der Ruin der kleinen Industrie, welcher
er Hheil.
sicher im Gefolge einer allzu hohen Steuer wäre, würde sich in manchen großen Städten zu einem socialen Drama gestalten. Stele tausende selbstständige Gewerbtreibende würden auf das Niveau der Fabrikarbeit zurückgeschleudert werden. Man hofft daher auf eine vermittelnde Stellung des Reichstages, wenn man sich auch im Allgemeinen darein gefunden hat, daß eine beträchtliche Mebrbesteuernng des Tabaks stattfinden wird und muß.
Von besonderem Drucke wird auf alle Fälle das Uebergangsstadium in die neuen Steuerverhältniste für die Industrie sein. Die Mehrzahl aller Tabakinterestenren hätte wahrscheinlich einen früheren Eintritt der Steuererhöhung dem Hangen und Bangen in schwebender Pein, in welchem sie sich jetzt befinden, vorgezogen. Hätte die Rttchsregierung, nach erfolgter Verständigung mit dem Bundesrathe und Genehmigung durch den Kaiser, publicirt, daß dem Reichstage eine Gesetzvorlage unterbreitet werden solle, in welcher Erhöhung der Gewichtssteuer auf die seit dem Datum dieser Bekanntmachung eingeführten Rohtabake und Tabakfabrikate vorzeschlagen wird, so würde eine solche Maßregel den mit der jetzt vorgeschlagenen Nachsteuer verfolgten fis- calischen Zweck wahrscheinlich viel be^r erreicht haben.
Das Vorhandensein gewiffer Quantitäten niedrig versteuerten Tabaks gewährt allein die Möglichkeit, daß das Tabakgefchäst aus der Periode niedriger Besteuerung in diejenige hoher Besteuerung ohne allzugroße Erschütterung all- mälig hinübergeführt werden kann. Erfolgt die höhere Besteuerung des vorhandenen Voiraths, io ist ein plötzlicher Stillstand des gesammten Tabakgeschäfts unvermeidlich; viele Tausende von Existenzen werden auf lange Zeit erwerbslos gemacht. Viele Arbeiterfamilien würden direct den Communen zur Last fallen. Viele Händler und Fabrikanten würden zahlungsunfähig werden, viele würden einen willkommenen Vorwand zum Bankerott erhalten.
In den jetzigen schweren Zeiten ist die Eintreibung fälliger Schuldforderungen überhaupt schwierig. Eine so bedeutende Erschütterung der Credit- verhältniffe, wie sie die Nachversteuerung mit sich bringt, weil beim Einkauf der Maaren Niemand auf diesen Faktor gerechnet hat, würde in weiten Kreisen von übler Rückwirkung sein. Es giebt alte Tabakvorräthe, welche gar nicht den Werth der Nachfleuer haben. Soll man diese ehrlich bezahlten, verzinsten und versteuerten Vorräthe etwa vernichten? Für die Klein-Industrie wären das jedenfalls vernichtende Schläge, die jeder Volksfreund in Rechnung ziehen muß.
m. Darmstadt, 8. Mai. (Zweite Kammer der Stände. 27. Sitzung.) Die zweite Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung das sämmtliche noch vorliegende Berathungsmaterial. Zunächst werden die Anforderungen Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz für bessere Instandsetzung der Localt- täten und Ausstattung ber Universitätsklinik zu Gießen, sowie für Erhöhung ber Dotation ber medicinischen Klinik, ferner für bauliche Veränderungen und Mobtliarergänzung im Provinzialarresthause zu Darmstadt und für Errichtung eines Haftlocales nebst Gerichtsdienerwohnung im Garten des AmtShauses zu Darmstadt ohne jegliche Debatte nach den Anträgen des Finanzausschuffes einstimmig verwilligt. — Die Vorlage Großh. Ministeriums der Justiz, den Gesetzesentwurf, das Notariat in Rheinhessen betreffend, wird nach einigen Debatten, an welchen sich Geh. Staatsrath Finger, sowie die Abgg- Conradi, Bockenheimer, Betz und Heinzerling beiheiligen, nach den von der Regierung durchweg gebilligten Anträgen des Ausschuffes und mit einem


