ANM- wi Aslslilslt sir ik« Kreis Gießen.
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Amtlicher H ß e i f.
Betreffend: Die Ortsgerichts-Jnstruction.
Das Großherzogliche Stadtgericht Gießen
an fämmtliche Großherzogliche Ortsgerichte seines Bezirks.
Nach den von uns gemachten Wahrnehmungen finden wir uns veranlaßt, Ihnen folgende vielfach außer Acht gelassenen Bestimmungen einzuschärfen:
I. Bezüglich der Instruction vom 26. Octebcr 1852 ° '
1) Nach § 3 find alle Durchstreichungen und Berichtigungen zu beglaubigen.
2) Nach § 8 ist das vorgesckriebene Stempelpapier zu verwenden, indem die Berichte, Taxationen u. s. w- auf dasselbe geschrieben werden. Beilegen oder Ankleben ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach § 10 der Verordnung vom 21. Juni 1808 mit dem lOfachen Betrag des nicht verwendeten Stempelp'Piers bestraft.
3) Nach H 3 des Edicts vom 16. October 1852 darf nicht jeder beliebige Gerichtsmann den Ortsgerichtsvorsteher vertreten, sondern immer der dienstälteste Gerichtsmann; und nach § 14 der Instruction darf diese Vertretung von Seiten der Gerichtsmänner nicht willkürlich eintreten, sondern nur aus einem gerechtfertigten Grunde, auch ist dieser Grund tn der betreffenden Urkunde jedesmal anzugeben, a. B. „In Abwesenheit des Vorstehers", „Krankheit des Vorstehers" u. s. w.
4) 3" S 33, Absatz V, ist vorgeschrieben: „Wenn der Eigenthümer über ein Grundstück keine gerichtlich bestätigte Eigenthumsurkunde besitzt, so ist darüber Erkundigung anzustellen, durch welche Erwerbsart und zu welcher Zeit der Veräußernde in den Besitz dieses Grundstücks gekommen und wie lange er im Besitz geblieben ist". Zur vollständigen Angabe der Erwe>bsart gehört auch die Namhaftmachung des früheren Besitzers.
5) Nach § 50 sind auf jedem Aktenstücke die durch daffelbe erwachsenen Gebühren genau zu verzeichnen und mit dem Namenszeichen des Vorstehers zu versehen.
II. Bezüglich der Instruction vom 19. Juni 1858, § 34, und der Bekanntmachung vom 18. Februar 1859:
Bei Etgenthumsübergängen sind die Steuerzettels-Nummer der abgebenden Besitzer und der Erwerber auS dem laufenden Jahre und zwar, wenn die Immobilien tn verschiedenen Gemarkungen gelegen sind, für jede Gemarkung besonders, anzugeben. Hat der Erwerber keine Unterscheidungs-Nummer, es kommt aber im Grundbuche schon ein anderer Besitzer gleichen NamenS vor, so haben Sie nach Benehmen mit dem Großh. Steuercommiffariat dem Erwerber noch vor Einsendung Ihrer Acten eine Unterscheidungs-Nummer beizulegen. Gießen, den 5. Mai 1879.Langsdorfs.
Bekanntmachung.
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß auch für 1879 die Aachener-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft die nachver- zeichneten Subventionen in dankenswerther Weise verwilligt hat und zwar:
dem landwirthschastlichen Provinzialverein . . 1000 Jl.
„ Bezirksverein Alsfeld.......100 „
„ * Büdingen......100 „
„ „ Friedberg...... 200 „
Frt edelhausen, am 3. Mai 1879.
dem Bezirksverein Gießen.......
„ „ Lauterbach......
„ „ Schotten......
125 JL
100 „
20
Der Präsident des landw- Vereins von Oberheffen.
Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Aoki tisch
Eine neue Phase.
Die parlamentarischen Soireen beim Reichskanzler geben seit vielen Jahren schon der Persönlichkeit der Besucher nach, aber noch mehr durch die Privatunterhaltungen derselben eine Art Stimmungsbild der herrschenden politischen Strömung. Es find elf Jahre verflossen, ohne daß Mitglieder des Centruws die Salons des Fürsten betreten haben, und in das Jahr 1868 fiel der Beginn des Culturkampfes. Zwischen Rom und Berlin, zwischen Windthorst und Bismarck war das Tischtuch zerschnitten. Die Fretconserva- ripen, die Liberalen und einige Fortschrittler waren die Stammgäste der Bismarck'schen Salons. Aber wie auf Erden in allen Dingen, ist auch in der Politik nichts ständig, als der Wechsel. Aber überraschend bleibt es immerhin, wenn plötzlich das Gestirn des Parlamentarismus in eine neue Phase tritt.
Erregte es schon Sensation, als in der Bismarck'schen Soiree am Sonnabend der Elsässer Protestler Grad sich zum ersten Male sehen ließ, so brachte oas Erscheinen einiger Centrums-Mitglieder, denen Excellenz Wtndthorst im Frack mit großem Ordensstern auf dem Fuße folgte, eine allgemeine Aufregung hervor. Wtndthorst, vom Kanzler freudig begrüßt und von den Damen im Salon Bismarck gehätschelt, das ist in der That ein Genrebild von verblüffender Wirkung. Tie hohe Politik liebt die Sprünge, und der unbethet- ltgte Zuschauer kann nur leise seufzen, daß jener Diplomat Recht hatte, der unlängst bemerkte: „Die Aera der Ueberraschungen ist noch lange nicht vorüber V*
Wo Mindthorst und Schroeder-Lippstadt glänzten, fehlten die Lasker, Braun und Bamberger. Die neue Phase hat die kleine Concession der Sechzigtausend-Thalerrente an die Königin von Hannover eingeleitet, das kleine Pflaster aus die große Wunde der Welfen. Ihr Kern aber liegt tiefer. Die Freundschaft des Centrums, so wichtig sie Bismarck erscheinen mag, so noth- wendig sie zur Sanctionirung der Zollreform ist, wäre nicht so rückhaltlos und innig, wenn nicht noch hinter den Couliffen fertig gestellte lebende Bilder verborgen wären. Rühmt man die Diplomatie Bismarck's, so muß man nie vergeffen, daß z« allen Zetten die römische Curie von Diplomaten guter Schule bedient worden ist. Das schreibende Rom verhüllt mehr Überraschungen, als ein einzelnes „Roma locuta estu zu verkünden vermag. Zu seinen besten Diplomaten aber kann der Papst sicherlich die kleine hannöver'sche Exceüenz rechnen, von der Papst Leo XIII. erklärte, sie habe mehr Macht in Deutschland als er
er Hßeik.
selbst. Windthorst's Friedensschluß dürfte somit auf dem kirchlichen Gebiet noch nicht die letzte und größte Ueberraschung sein.
Deutschland,
Darmstadt, 6. Mai. Der „Köln. Ztg," wird von hier berichtet: Der Kaiser von, Rußland hat den Wunsch ausgesprochen, den Fürsten Alexander von Bulgarien in Livadta zu sehen Dieser reist daher morgen nach Livadia ab. Er hat die bulgarische Deputation angewiesen, ihre Abreise von Tirnowa vorläufig zu verschieben, und wird dieselbe nicht vor der Rückkehr aus Livadia empfangen; wo, ist noch unsicher und wird der Deputation seiner Zeit mitgetheilt werden. Fürst Alexander bat die Krone noch nicht endgültig angenommen, doch steht die Annahme in sicherer Aussicht, wird aber nur in der Voraussetzung erfolgen, daß der Berliner Vertrag als die alleinige und loyale Grundlage der ferneren Verhältniffe angenommen werde. Der Fürst hat noch nicht seinen Abschied aus der preußischen Armee nachgesucht, sondern wird dies erst thun mit dem Augenblicke der' endgültigen Annahme der Krone.
m Darmstadt, 7. Mai. (Zweite Kammer der Stände. 26. Sitzung.) Unter dem Vorsitz des zweiten Präsidenten König er hielt heute die zweite Kammer eine Sitzung ab, in welcher fämmtliche Gegenstände der Tagesordnung ohne erhebliche Debatte erledigt wurden. Rach Verlesung einer großen Reihe neuer Eingaben, welche meist Recommunicationen der ersten Kammer betreffen und deren wichtigere bereits mitgetheilt sind, erklärt die Kammer nach mündlicher Berichterstattung des Abg. Wadsack Namens des dritten Ausschusses die in der Kreisstadt Bingen ftattgehabte Wahl des Abg. Pennrich für definitiv gültig und nimmt derselbe, nachdem er den verfassungsmäßig vorgeschriebenen Eid geleistet, feinen Sitz in der Kammer ein. — Bezüglich der Recommunication der ersten Kammer in Betreff des Gesetzentwurfes, die Ausführung der deutschen Civilproceßordnung und der Eoncursordnung betr., beharrt die Kammer auf ihrem früheren Beschlüsse, die Regierung um Vorlage eines Gesetzes zu ersuchen, durch welches die Ehescheidung auf Grund gegenseitiger Uebereinkunst der Ehegatten, sowie das betreffende Verfahren allgemein geregelt wird. — Bei dem Etat der Justizverwaltung besteht ein Dissens beider Kammern nur bezüglich der Gehalte der drei ersten Staatsanwälte. Die zweite Kammer beharrt nach kurzer Debatte, an welcher sich Geh. Staatsrath Finger, sowie die Abgg. Osann und Heinzerling betheiligen, aus ihrem früher gefaßten Beschlich, wonach an der Gesammtanforderung der Betrag von jährlich 1500 JL gestrichen wird. — Einer Anzahl von Petitionen wird nach den Anträgen des Ausschusses keine Folge gegeben, eine solche älterer Civll Pensionäre um Aufbesserung ihres Pensionsbezuges jedoch nach den Anträgen des Ausschusses der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen. — Entsprechend der desfallsigen Vorlage der Regierung beschließt die Kammer ferner, die Zustimmung dazu zu erthetlrn, daß dem Director der Blindenanstalt in Friedberg, I. P. Schäfer, im Falle seiner


