Ne. 7. Donnerstag den 9 Januar 1879.
AvMk- iii Amtsblatt für hra Kreis Gießen.
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Amtlicher H h e i l. Bekanntmachung.
Betreffend: Das Ersatz-Gesckäft für 1879.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alte im Jahr 1859 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufbalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vorn IS. Januar bis zum 1. Februar I. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs-Schein vorzulegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß (te. mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.
Gießen, am 2. Januar 1879.
Großherzogltches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Nr. 37 ves Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 31. v. M., enthält:
(Nr. 1275.) Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Vom 16. December 1878.
Gießen, den 8. Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______________________________________Dr. Boekmann.__
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden, werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat December v. I. veröffentlicht:
Hafer 13,36 Mk., Heu 4,60 Mk. und Stroh 3,60 Mk. per 100 Kilogramm.
Gießen, am 7. Januar 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
politisch
Gambetta.
Einen „rasenden Narren" nannte einst der Retter Frankreichs, der Präsident Thiers, seinen Vorgänger in der Gewalt, den Exdictator Gambetta. Inzwischen sind sieben Jahre vergangen, Herr Thiers hat sein von patriotischen Sorgen beladenes Haupt zur ewigen Ruhe gebettet, ober wenn in dem gefahrvollsten Moment der Krise, da er aus den Reihen der Verthetdtger der Republik von der schonungslosen Hand dcs Todes herausgerissen wurde, ein G« danke ihm den Abschied von dieser Welt erleichtern konnte, so war es die Ueberzeugung, daß ihm ein würdiger Nachfolger in jenem „rasenden Narren" erwachsen sei. Thiers selbst hatte diese erfreuliche Wahrnehmung schon lange vor seinem Ende ausgesprochen und Gambetta Genugthuung für jenes frühere harte Urtheil gewährt, indem er ihn als den „Daupbin der Republik" begrüßte. — Wenn von Seiten des älteren leitenden Staatsmannes dem jüngeren Parteigenosten in diesem Worte eine Anwartschaft auf die höchste Würde, aus die Präsidentschaft der Republik, zugesprochen wurde, so scheint es, als ob dieser Wechsel auf die Zukunft wohl einen Aussteller, aber keinen Accep- tanten haben soll. Gambetta selbst läßt keine Gelegenheit unbenutzt, um seinen Landsleuten zu erklären, daß er aus jede amtliche Stellung verzichte, daß sein Ehrgeiz nicht über das bereits erreichte Ziel htnausgehe und daß er nur darnach trachte, an der Stelle, welche ihm als die seinen Anlagen entsprechendste erscheine, für die Interessen der Demokratie thätig zu sein. Gambetta erweist stch in seiner Selbstbeschränkung als ein Meister aus dem Gebiet der Politik. Daß ein Mann, der solche Carriere gemacht hat, wie der Chef der französischen Republikaner, einen gewaltigen Ehrgeiz besitzen muß, ist fraglos. Aber Gambetta's Ehrgeiz richtet sich auf den Besitz des moralischen Ansehens, nicht der amtlichen Auszeichnung; er will die Gewalt, aber er will sie ohne ihre äußeren Attribute und somit auch ohne die Verantwortlichkeit, welche sie ibrem osficiellen Träger ausbürdet. Er möchte Consul sein, aber er verzichtet aus die Begleitung der Ltktoren. Seine hinreißende Beredtsamkeit und seine erfolgreiche Vergangenheit als Parteiführer sichern ihm den Gehorsam der Mehrheit im Parlament und damit natürlich den entscheidenden Einfluß in allen wichtigen Fragen. Gäbe Gambetta diese Stellung auf, um sie mit der eines leitenden Ministers zu vertauschen, so würde er zugleich eine Verantwortlichkeit übernehmen müßen, die ihm heute von keiner Seite zuge- muthet wird, und die auch der gefeiertste Staatsmann nur auf Kosten seiner Popularität tragen kann. Noch weniger würde Gambetta gewinnen, wenn er,
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der Thiers'schen Prophezethung folgend, die Präsidentenwürde anstrebte. Er begäbe stch damit seiner besten Waffe im politischen Streit, der directen und persönlichen Einwirkung auf das Parlament. Als Präsident der französischen Republik würde er aufhören., Führer der Republikaner zu sein, irgend ein ehrgeiziger Rtvale würde, sein Beispiel nachahmend, sich die Herrschaft in der Kammer zu sichern suchen, und aus diesem Hinterhalt, in der das Oberhaupt der Nation nicht htnobsteigen dürste, die Pfeile der Kritik gegen ihn und seine Regierung schleudern. Gambetta weiß sehr wohl, daß er mächtiger, als er ist, kaum noch zu werden mag. Ihn leitet offenbar das Vorbild des größten Atheniensers, des gewaltigen Perikles, der ohne jede amtliche Würde lange Jahre hindurch die Geschicke der attischen Republik in Krieg und Frieden mit gleichem Glücke lenkte.
Wir gönnen es Gambetta und auch den Franzosen gerne, wenn in dieser Weise die jüngste unter den Republiken sich zu einer Blüthe entwickeln würde, wie sie einst dem Volke von Attika beschieden war. Möge das Beispiel des antiken Freistaates im Guten zur Nachahmung reizen, im Bösen als Warnung dienen. Athen wurde das Opfer seines ungemessenen Ehrgeizes, seiner Herrschsucht, die größer war als seine Machtmittel und die aus den Bundesgenossen der Republik bald deren Feinde machte. Und was Ehrgeiz und Herrschsucht betrifft, so sind die Franzosen darin mindestens ebenso klasstsch, wie die Athenienser des Alterthums.
Deutschland.
Darmstadt, 6. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht:
Am 28. December 1878 dem Bergmeister der Bergmetsterei Darmstadt und zweiten technischen Beamten der oberen Bergbehörde, Theodor Tecklenburg, den Charakter als „Bergrath" zu verleihen.
Am 1. Januar 1879 dem Leibarzte Dr. med. Karl Eigenbrodt zu Darmstadt den Charakter als „Geheimer Medicinalrath" und dem Hospital- arzte Dr. med. Wilhelm Jäger zu Darmstadt den Charakter als „Medictnal- rath" zu verleihen.
Berlin, 5. Januar. Der neue Mobilmachungsplan für die deutscke Armee darf noch der^Anficht höherer Militärs als allen Anforderungen genügend angesehen werden. Derselbe ist nicht etwa durch die augenblickliche politische Situation bedingt; es 'st vielmehr, sobald in die Militär-Organisation irgendwelche erhebliche Veränderungen eintreten, oder wichtige Erfahrungen auf


