politisch
Deutschland.
Darmstadt, 3. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aüergnädigst geruht:
Am 31. Mat den Präsidenten am Ober-Appellations- und Cassations- gertcht, Dr. Zentgraf, der Eigenschaft eines Mitglieds und Dtrectors der Prüsungs-Cnmmission für das Justiz- und Verwaltungsfach, sowie den Vtce- präfidenten am Obergericht der Provinz Rheinhessen, Freiherrn v. Jungenfeld, der Eigenschaft eines Mitglieds der Prüfungs-Commisfion für das Justiz- und Verwaltungsfach — beide auf Nachsuchen — zu entheben.
Darmstadt, 4. Juni. Zur Ausführung des Gertchtsverfaffungs- Gesetzes enthält die Nr. 17 des Regierungsblattes nachstehende Verordnung, bie Ernennung der Handelsrichter betreffend:
Die zur Besetzung der Kammern für Handelssachen erforderlichen Handelsrichter werden vom Großherzog auf gutachtlichen Vorschlag der Handelskammern aus die Dauer von 3 Jahren ernannt. Ueber die Theil- nahme der Handelsrichter an den einzelnen Sitzungen wird durch das Ministerium des Innern und der Justiz entweder allgemein oder für die einzelnen Kammern besonders Bestimmung getroffen.
Der Vorschlag der Handelsrichter erfolgt für jede zu errrichtende Kammer für Handelssachen von derjenigen beziehungsweise von denjenigen Handelskammern, welche in dem Bezirke der Kammer für Handelssachen ihren Sitz haben.
Die zu Handelsrichtern vorzuschlagenden Personen muffen die im § 113 des Gerichtsverfassungs-Gesetzes vorgeschriebenen Eigenschaften haben und in dem Bezirke der Kammer für Handelssachen wohnen, für welche sie als Handelsrichter ernannt werden sollen.
Von der Handelskammer in Darmstadt sind 10 Handelsrichter und 4 Er- gänzungsrichter, von der Handelskammer in Mainz 11 Handelsrichter und 6 Ergänzungseichter, von den Handelskammern in Offenbach, Worms und Gießen sind je 6 Handelsrichter und je 4 Ergänzungsrtchter, von der Handelskammer in Bingen ist ein Handelsrichter und ein Ergänzungsrichter vorzuschlagen.
Die Beschlußfassung der Handelskammern über die vorzuschlazenden Handels- und Ergänzungsrichter sindet in nicht öffentlicher Sitzung statt. Das dabei einzuhaltende Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes, die Handelskammern betr., vom 17. November 1871.
Die nach der Beschlußfassung der Handelskammern vorzuschlagenden Handels- und Ergänzungsrichter sind von den Vorsitzenden der Handelskammern dem Präsidenten des Landgerichts ihrer Provinz anzuzeigen, und ist dieser Anzeige das Protokoll über die vorgenommene Wahl in beglaubigter Abschrift betzuschließen. Die Landgerichts-Präsidenten haben diese Protokolle dem Ministerium des Innern und der Justiz mit ihren gutachtlichen Aeuße- rungen vorzulegen.
Die von den Handelskammern vorzunehmende Wahl hat regelmäßig alle drei Jahre in der ersten Hälfte des Monats October stattzuftnden, und ist das Ergebniß derselben in der zweiten Hälfte desselben Monats dem Ministerium des Innern und der Justiz vorzulegen. Sollte innerhalb der dreijährigen Periode, für welche die Handelsrichter ernannt werden, eine neue Wahl nöthtg «erden, so wird dieselbe durch das Ministerium des Innern und der Justiz besonders angeordnet.
Die erste Wahl der Handels- und Ergänzungsrichter durch die Handelskammern hat im August 1879 stattzufinden. Das Ergebniß derselben ist unter Betschluß der Protokolle (§ 6) in den Provinzen Starkenburg und Ober- hessen an die Präsidenten der Hofgerichte, in der Provinz Rheinhessen an den General-Staatsprocurator mitzuthetlen, welche die Protokolle mit ihren gutachtlichen Aeußerungen dem Ministerium des Innern und der Justiz vorzulegen haben. Die darauf erfolgende erstmalige Ernennung der Handelsrichter hat Wirkung bis zum 31. December 1882.
— An Stelle des nach Lauterbach als Kretsassessor versetzten Herrn Bichmann ist Gerichtsaccessist Dr. Dietz als Polizeicommtfsär beim hiesigen Polizeiamt ernannt worden.
Darmstadt, 5. Juni. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 18 enthält die Gerichtsvollzieher-Ordnung.
Berlin, 4. Juni. Der Andrang deutscher Industrieller zur Betheiligung an der Ausstellung in Sidney hat jede Erwartung übertroffen. Trotz der eingehendsten Prüfung und Sichtung war man genöthigt, mehr als die doppelte Zahl der ursprünglich veranschlagten Aussteller zuzulassen. Geh.-Rath Reuleaux reist am 14. d. Mts. von hier ab, um sich am folgenden Abend von Bremerhaven aus nach New-Dork einzuschiffen und von dort über San Francisco nach Sidney zu gehen. Er hofft in den letzten Julitagen am Orte seiner Bestimmung anzulangen.
— Der Beschluß der Tabakssteuer-Commission, nur einen Zoll von 60 und eine Steuer von 25 Mk. pro Doppelcentner zu bewilligen, hat in den Kreisen der Tabaksspeculanten großen Schrecken hervorgerufen. Hofft man in diesen Kreisen auch noch, daß schließlich eine höhere Steuer bohrt werden wird, so hat man doch ein sehr großes Interesse daran, daß dies bald geschehe. Die Speculation nämlich hat sich, wie das ja zu geschehen pflegt, überladen, und ist gegen jede Störung ungemein empfindlich. Es find nicht überall ausreichend finanzkräftige Hände, welche speculattonswetse Massenkäufe besorgt haben; der Credit derselben ist bereits bis zur äußersten Grenz? ange- svannt, und jede Erschütterung kann Zwangsoerkäufe zur Folge haben, deren Wirkungen sich dann naturgemäß^ auch auf die besser situirten Speculanten, leider selbst auf die loyalen Geschäfte erstrecken würden. Daß man im Reichstage für die illoyale Tabaksspeculation durchaus keine Sympathien hat, braucht kaum erst gesagt zu werden.
Türkei.
Konstantinopel, 4. Juni. Die hiesige „Agence Havas" meldet: Der Sultan weigert sich, die Ernennung der von Aleko Pascha erwählten Generaldirectoren zu genehmigen, weil dieselben, entgegen dem organischen Statut, sämmtltch Bulgaren sind. Die Pforte betrachtet als Acte der Rebellion die Anlegung des bulgarischen Kalpaks an Stelle des türkischen Fez, das Fehlen jeder türkischen Flagge in Philippopel rc. Die Pforte hat Aleko Pascha ausdrücklich anbefohlen, in Zukunft das organische Statut mehr in Anwendung
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zu bringen. Die ostrumeltsche internationale Commission hat über chre Befugnisse in Bezug auf den General-Gouverneur berathen; die Majorität ist zu der Ansicht gelangt, daß die Commission das Recht habe, dem Gouverneur die Befolgung ihrer Rathschläge zur Pflicht zu machen; die Minorität, bestehend aus den Commissären Englands, Oesterreichs und der Türkei, weigert sich, dieser Anschauung betzutreten. Man betrachtet diese Divergenz als eine definitive Spaltung in der Commisfion.
Telegraphische Depeschen.
Wagner's telegr. T»rrespon»enr-Bure«n.
Berlin, 5. Juni. Se. Maj. der Kaiser nahm heute die Vorträge des Grafen Pückler, des Geh. Hofraths Borck, des Generalmajors v. Albedyll und des Staatsministers v. Bülow entgegen.
Paris, 5. Juni. Präsident Grevy hat heute wiederum ein neues und zwar das letzte Decret unterzeichnet, durch welches in Gemäßheit des Amnestiegesetzes Begnadigungen'gewährt werden. Auf Blanqut hat dieses Decret keinen Bezug. Derselbe wird erst nach dem 5. Juni begnadigt werden; bet den dann erfolgenden Begnadtgungen sind die Wirkungen der Amnestie nicht mehr zulässig.
Berlin, 5. Juni. Ueber die Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Maj. bringt die „Provinz.-Corresp." folgendes Programm: Die Majestäten begeben sich am Mittwoch Vormittag 11 Uhr vom Palais in das Schloß und nehmen im Rittersaale die Glückwünsche der königlichen Familie und der Anverwandten des königlichen Hauses entgegen und begeben sich dann in die neue Schloßkapelle, woselbst in Gegenwart der zum Feste Geladenen und der Deputationen aus den Provinzen und den anderen deutschen Bundesstaaten die feierliche Einsegnung des Jubelpaares durch Hofprediger Kögel erfolgt und vom Lustgarten aus durch 101 Kanonenschüsse verkündigt wird. Nach der kirchlichen Feier nehmen die Majestäten im Rittersaal die Cour des diplomatischen Corps, in der Bildergallerie die Cour aller Geladenen, nämlich des Reichskanzlers, der General-Feldmarschälle, der Ritter des schwarzen Adler-Ordens, der land- sässigen Fürsten, der Generalität, der Minister, der Bundesraths-Beooll- mächttgten, der wirklichen Geh. Räthe und Oberprästdenten, und im weißen Saale die Glückwünsche sämmtlicher preußischer und deutscher Deputationen entgegen. Sodann kehren die Majestäten in das Palais zurück, wo um 5 Uhr Familientafel stattfindet. Abends folgt Festoper und am Donnerstag Festmahl im Schlosse, woran die Mitglieder und die Gäste des königlichen Hauses, sowie alle Geladenen und Deputationen theilnehmen, schließlich Abends Concert im kaiserlichen Palais.
— Die „Prov.-Corresp." weist auf die rasche Verständigung über das Sperrgesetz hin als eine Bürgschaft, daß die Reichstagsmehrheit die Durchführung der Wtrthschafts- und Zollreform ganz entschieden sichern wolle. Die vielverbreitete Annahme, das Einvernehmen, das bisher unter den Freunden der Wirthschaftsresorm erfolgreich obgewaltet, werde den Finanzzöllen gegenüber seine Kraft verlieren, dürfte sich sehr bald als irrig erweisen, um so mehr, als die Freunde der Wirthschaftsresorm nicht blos von dem entscheidenden Werth, den die Regierung auf die Finanzreform lege, sondern auch von dem nothwendigen inneren Zusammenhänge der Wirthschaftsresorm und der Finanzreform durchdrungen seien. Ueberdtes habe der Reichstag auch außerhalb der Parteien, welche jetzt vor allem die Wirthschaftsresorm unterstützen, schon seit Jahren in grundsätzlicher Uebereinstimmung mit dem Reichskanzler gerade die Nothwendigkett elyer umfassenden Ftnanzreform im Jntereffe des Reiches und der Einzelstaaten anerkannt. Die Bedenken, welche von politischen Gesichtspunkten aus der Durchführung der Finanzreform entgegenzustehen scheinen, dürften in vertrauensvollem Entgegenkommen ihre Erledigung finden.
— Das Befinden des Kaisers ist gut. Die Anschwellung der Kniescheibe ist in weiterem Abnehmen begriffen.
Paris, 5. Juni. Das „Journal offictell" veröffentlicht ein Dekret, durch welches weitere 288 Individuen, welche wegen Betheiltgung an der Jn- surrection von 1871 verurthetlr waren, begnadigt «erden.
London, 5. Juni. Hervorragende Banquters und Kaufleute der City haben Lord Beaconsfield eine Denkschrift übersandt, in welcher eine Enquete über die Einwirkung der wesentlichen Verminderung der Metallwährung auf den Welthandel nachgesucht wird.
— Einer Meldung der „Agence Havas" aus Athen zufolge hätten die Gesandten Frankreichs, Deutschlands und Italiens Befehl erhalten, Griechenland auftuforbern, eine Commission zur Wiederaufnahme der Verhandlungen in Konstantinopel mit der Pforte über die griechische Frage zu ernennen. Voraussichtlich würden Seitens der griechischen Regierung die bisherigen Com- missäre wiederum ernannt.
Wien, 5. Juni. Die „Poltt. Corresp." meldet aus Philippopel von heute: Das Directorium beschäftigte sich vorzugsweise mit Angelegenheiten der Miliz. Die vom russischen Gouvernement für die Miliz bisher verwendeten Kosten sind so hoch befunden worden, daß das Directorium die Miliz bedeutend zu rebnctren beabsichtigt. — Der bulgarische Exarch mit Notabeln besuchte gestern den französischen Delegirten Ring und drückte demselben für Frankreich den Dank des Landes wegen seiner werkthätigen Sympathien aus. — Der „Polit. Corresp." wird aus Athen von heute gemeldet: Die griechische Regierung wird wahrscheinlich bei den bevorstehenden Verhandlungen in Konstantinopel dieselben Personen ernennen, die in Prevesa verhandelt haben. — Der Conflict mit der Pforte wegen der letzten Grenzvorfälle ist beigelegt.
Paris, 5. Juni. Deputirtenkammer. Der Handelsmintster bringt einen Gesetzentwurf ein, nach welchem die bestehenden Handelsverträge um 6 Monate verlängert werden. — Die Unruhen in der Provinz Constantine find unbedeutend. Dieselben beschränken sich auf Streitigkeiten zwischen den beiden Stämmen Uled-Daud und Uled-Bushinan.
Berlin, 5. Juni. Die Kaiserin besuchte heute Vormittag die Gewerbeausstellung und verweilte daselbst, vom Comite geführt, mehrere Stunden. Sie sprach den Ausstellern die höchste Anerkennung aus und verhieß denselben, daß sie die Ausstellung bald nochmals besuchen werde.
Florenz, 5. Juni. In dem Processe wegen des Werfens der Orsini- Bomben verurtheilte das Schwurgericht ein Individuum zu lebenslänglicher Strafarbeit, zwei zu 20jährigem, vier zu 19jährigem Gefängniß. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
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