Nr. 108.
Mittwoch, den 7. Mai
1879.
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AMP- mb AmisM fit tat Kreis Gieße«.
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GchulstrsHs D. 28.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher I ß e i l.
Gießen, am 5. Mai 1879.
Betreffend: Die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer, hier die Wahl der Einschätzungs-Commissionen für 1880.
Das GroßbnMlichc Kmsamt Gicßcn
an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 18. April 1879 binnen drei Tagen.
Dr. Boekmann.
Gefundene Gegenstände:
1 goldner Ring, 1 Last Reiserbesen, 1 Cigarrenspitze mit Etui, 1 Mantel.
Gießen, den 5. Mai 1879 Großherzogltche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Apolitischer Hheil.
Deutschland.
Darmstadt, 4. Mai. Die Ernennung des Oberstaats-Anwalts Dr. v. Buri tn Darmstadt zum Reichsgkrich'srath in Leipzig ist keine unverdiente Ehre; der Ernannte genicht als Schriftsteller über communalistische Materien einen weithin geachteten fernen. Die „Frkftr. Ztg", welcher wir tiefe Mlttbeilung entnehmen, sogt: Geradezu auffallend ist der Unterschied in den Besolkungsverhältniffrn des hessischen und des Rcichsdienstes. Der Ernannte erhält dermalen einen Gehalt von 5400 Mk., bezieht aber demnächst als Mitglied des höchsten deutschen Gerichts außer seinem WohnungSgeldzu- schuffe noch einen Gchalt von 12,000 Mk., also weit üb.r dos Doppelte.
Darmstadt, 4. Mai. Prinz Alexander von Battenberg, der erwählte Fü.st von Bulgarien, gedenkt die Deputation bulgarischer Notabeln, deren Eintreffen in Darmstadt vom 12. d. ab entgegengesehen werden kann, dort im Palais seines Vaters zu empfangen, sobald seine Wahl auch von den übrigen Großmächten anerkrnnt worden ist, ketnenfalls aber vor dieser An erkenuung. Alle wetteren Entschlußi ngen in Bezug auf die Abreise des Prinzen nach Sofia oder Tirnowa, seinen Bestach in Konstantinopel, das etwa mitzunehmende Gefolge, das zu bilbei.be Cabinet, Entlastungen oder Anstellungen von Beamten u. dergl. m. sind naturgemäß noch nicht gefaßt; was darüber schon in der Preffe verlautete, ist einfach in das Reich der Combinationen zu verweisen. , _
Prinz Alexander gedenkt, den Beiliner Friedensvertrag als Grundlage seiner Politik sestzuhalten; er will Nichts als dem Lande den inneren und äußeren Frieden e. halten, demselben gesunde und rechtliche Institutionen geben und nach einer Jahrhunderte langen Vergangenheit der Knechtschaft dem Lande eine gesegnete Zukunfl schaffen. Der Prinz ist sich desten voll bewußt, daß er ein an. scheinend sorgenloses Leben aufgiebt, um ein solches ernstester, sorgenvollster Thätig- keit dafür eimutauscken; aber er thut es mit freudiger Zuversicht, so daß Alle, die in diesen Tagen ihm naheten, das Land beglückwünschen, das solche Wahl getroffen.
Berlin. Von der Reichs-Commission für die australischen Weltausstellungen wird Folgendes mitgetheilt: Die Betheiligung Deutschlands an den australischen Weltausstellungen und die Förderung derselben durch das Reich verfolgt wesentlich andere Zwecke, als die Beschickung früherer, namentlich der europäischen Weltausstellungen. Galt es dort, insbesondere in Wien, ein vollständiges Bild der Gesammtproduction Deutschlands vorzuführen, so kann es bei diesen Ausstellungen, deren Besucher im Wesentlichen aus die Be- wohner Australiens sich beschränken werden, nur darauf aukommen, zu zeigen, welche für bie Bedürfnisse jener Gegenden geeignete Erzeugniffe der Industrie zweckmäßig aus Deutschland zu beziehen sind. Erhaltung des bisherigen Markts gegenüber der gesteigerten Cvncurrenz Englands und Amerikas, Eröffnung neuer Absatzquellen und Anknüpfung dauernder unmittelbarer Geschästs- beziehungen mit den australischen Colonien und den anderen Ländern der Südsee ist demnach der Zweck, welcher bei Beschickung der australischen Ausstellungen verfolgt wird. Um ihn zu erreichen, muß vor Allem dafür gesorgt werden, daß jene Fehler vermieden werden, welchen nach den übereinstimmenden Mittheilungen der mit den geschäftlichen Verhältuiffen der in Rede stehenden Gegenden vertrauten Personen den so überaus raschen Niedergang unserer Ausfuhr nach dem Aufschwung in Folge des deutsch-französische» Krieges zuzuschreibe« ist' geringwerihige Waare, sowie unpünkiliche und unprobemäßige Lieferung. Es gilt zu zeigen, daß die deutsche Industrie nicht blos preiswürdig, sondern auch gut fabrictrt und daß sie an Reell'tät hinter dem Auslande nicht zurückstehl. Eö werden daher auf den australischen Ausstellungen nur völlig tadelfreie Erzeugniffe zuzulaffen sein. Nicht minder wird von der Bethetltgung jeder Industrielle sernzuhalten fdn, dem nicht ein so guter geschäftlicher Ruf zur Seile steht, daß für die streng probemäßige Ausführung etwa sich an die Ausstellung anknüpfender Aufträge garautirt werden kann. Wenn sonach nur wirklich gute Erzeugniffe in Sidney und Melbourne zur Schau zu stellen find,
Die constitutionellen Garantien.
Eine Zeit lang ist die polnische Bedeutung der Zoll'eform fast gänzlich unbeachtet gelassen worden, weil im Streite über die wirthschaftlichen Prtnci- pien, besonders aber auch in dem Jntereffenkampfe um die einzelnen Tarif- posttionen die volle Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung von diesen materiellen Fragen absorbirt wurde. Em Volkswtrth nach dem andern, ein Industriezweig nach dem andern erhoben ihre Stimmen und die idealen Politiker fühlten wohl heraus, daß diese realen Debatten als eine Klärung des gestimmten Materials schon darum v»'angehen mußten, weil zu allen Zeiten das Volk zuerst die Magensrage. die Rücksichten aus seinen Gelbbeutel entscheiden läßt, ehe es an cm ideal«s Thema seiner constitutionellen Entwickelung heran- iritt. Bei den jetzigen Debatten im Reichstage erinnert mau sich erst, daß vor Jahr und Tag Herr v. Bennigsen tn Varztn gewesen ist, und daß seit jener Zeit die Frage der constitutionellen Garantien auf der Tagesordnung steht.
Diese constituttonelle Frage hat für Preußen, wie für alle deutschen Bundesstaaten mit entwickeltem Budgetrecht sehr ernste Seiten. In Preußen handelt es sich z. B. um eine Stärkung der mangelhaften Constitution. Das Abgeordnetenhaus besitzt ein gut ausgebildetes Ausgabe-Dewilligungsrecht, dem aber das entsprechende Correlat des Einnahme Bewilligungsrechtes fast gänzlich fehlt. Der Wegfall der Matricular-Umlagen schafft für Preußen einen Uber- chuß in Höhe eben dieser directen Leistung an dos Reich, und das Äbgeord- netenhaus hat nach dieser Richtung hin keine andere Gewalt, als die theoretische Befugl iß, die Regierung zu, kapitalistischen Ansammlung dieses Uebersä ußes zu zwingen ; es hat aber kein Mittel tn der Hand, dieser Ueberschnßwtrthschast durch Beseitigung einer Steuer von angemeffener Größe em Ende zu machen. Aus diesen Gründen mußte der Steuerreform im Reiche eine constitutioneüe Garantie für Preußen vvrangehen, welche dem preußischen Abgeordnetenhause das Recht zug.sta d, eine der bestehenden Steuern von Jabr zu Jahr nur in Quoten, je nach Bedarf, zu bewilligen. Bekamtlich >st ti se cm stituttonelle Garantie durch die von dem Finanzmintster Hobrecht tm Abgeordnetenhause erlesene Sabine,sordre gegeben worden. Aehnlichc Verhältnisse bestehen i« einzelnen anderen deutschen Staaten.
Aber auch das Reich selbst ist mit seiner constitutionellen Entwickelung on die S'kuerresorm geschmiedet. Das Budgetrecht des deutschen Reichstages hat die Quelle ferner unverkennbar großen Bedeutung in den Matricular- Umlaaen, deren Höhe von I hr zu Jahr durch den Reichstag bestimmt wird, ballen die Matricular Umlagen fort, wie dies unzweifelhaft durch die Steuerreform geschieht, so fällt damit auch die positive Macht des Reichstags in Nichts zusammen. Das Parlament, wenigstens der Ltberal'smus, hält es daber sür ganz selbstverständlich, daß für diese Ernbuße an parlamen- riscker Machtvollkommenheit ein Ersatz geschaffen werden muß. Maa geht dabet von der Ansicht ans, daß die in der Reichsversaffung vorgesckriebene ^orm der Matricular Umlagen eine nothwendige sei, und daß deren Beseili- aung nicht ander« als auf dem Wege der Verfassungsänderung erfolgen dürfe. Der Reichstag sieht in den Matricular-Umlagen den Kern feines Budgetrechts und will und kann von diesem nichts pretsgeben, es sei den», daß ihm bafÜT ein Ersatz gewährt uird. Wenn die Osficiösen tm Reiche die Matricular- Umlagen alS einen Nothbehels hinstellen, der zetzt einfach — ohne Ersatz der in ihnen liegenden cvi sti<ut'0neVen Machtbesugniß — weglalle, so kann diese gou- vernementale AuSlegm gskunst uns nicht befriedigen. Es wäre nicht weise, die ^olliksorm dadurch zum Scheitern zu bringen, daß man den Reichstag dazu drängt zwischen ihr und seiner parlamentarischen Bedeutung zu wählen. Für Compromiffe ist die Frage schlecht geeignet, und wir sprechen daher die Hoff- nuna aus daß es der Reichsregierung gelingen möge, für die bisherige Form des Budaetrechts ein vollgültiges Aequivalent zu schaffen, damit ein politischer Conflict nicht einen wirthschastlichen Lorschritt des Reiches verhindert.


