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Freitag den 5. December

1879

Nr. 284

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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Gießen, am 2. December 1879.

Dr. Boekmann.

Berichts.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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B etreffen d : Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Hessen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Sckulvorstände des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Einsendung des in obigem Betreff zu erstattenden

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Die Eisenbahnen und die deutsche Armee.

Das Mllttärwochknblatt hat zu Gunsten des Reichsbahnsystems hervor- gehoben, daß im Kriegsfälle allerdings die Heeresleitung über das ganze Per« sonal und Material der Eisenbahnen von Deutschland verfügen könne, daß sie aber, um das Nothwendige zu erhalten, erst mit einer langen Reihe von Bahnverwaltungen unterhandeln müße, wodurch kostbare Zett verloren ginge. Es ist daher mehrfach als wünschenswerth bezeichnet worden, daß auf dem Wege der Retchsgesetzgebung Vorkehrungen getroffen würden, um die oberste Militärbehörde in den Stand zu setzen, um bet einer Mobilmachung N'cht verhandeln zu muffen, sondern befehlen zu können.

Das Reich könnte überhaupt auf den wetteren Ausbau des deutschen Eisenbahnnetzes einen großen Einfluß ausüben, wenn es sich auf den Art. 41 der Reichsverfaffung stützte, welcher brstimmt, daß Eisenbahnen, welche im In­teresse Deutschlands für nothwendtg erachtet werden, kraft eines Reichsgesetzes auch gegen den Widerspruch der Bundesglteder, deren Gebiet die Eisenbahnen durch schneid en, für Rechnung des Reiches angelegt oder an Unternehmer con- cessionirt und mit dem Expropriationsrecht ausqestattet werden können. Es rst ein Uebelstand für den deutschen Etsenbahnbau, daß nur in Preußen die Concessionirung neuer Bahnen auch von dem militärischen Gutachten abhängig ist. Die Lanoesverthetdigung müßte darin dem Beispiele Frankreichs folgen, welches in jüngster Zett mehrere strategisch wichtige Bahnen gebaut hat. Allerdings hat auch Deutschland in Berlin-Wetzlar-Metz eine solche Linie ge­schaffen, es ist ferner tn Elsaß Lothringen, wie bei dem Ausbau einzelner rhei­nischer Strecken die militärische Bedeutung in erste Linie gestellt worden. Ebenso wichtig wäre aber auch eine neue Linie an die Weichsel, etwa von der Mitte Deutschlands nach der Oftseeküste hin.

Früher hab.n strategische Rücksichten leider den Bau einzelner Linien ehrr verhindert als gefördert, besonders bei einzelnen Festungen, ja es gab eine Zeit, in welcher militärische Autoritäten überhaupt gegen den Bau von Eisen­bahnen eingenommen waren. Das Eisenbahnwesen würde sicherlich nicht den großen Aufschwung genommen haben, wenn seine Förderung nur vom Staate oder gar nur von den Militärintereffen abgehangen hätte. Jetzt weht aller- . pfvgs ein anderer Wind, und man hat etngesehen, daß der Armee ein großer Dienst geleistet wird, je mehr Linien gebaut, je mehr das Material vermehrt und vervollkommnet, je kräftiger das Betrtebswesen entwickelt, je mehr überhaupt die Eisenbahnen gefördert werden. Daß aber das reine Staatsbahnsystem in militärischer Beziehung durchaus nothwendig sei, läßt sich nicht beweisen.

Man erreicht vollständig den Zweck, wenn im Kriegsfälle sämmt. liche Eisenbahnen und Telegraphen dtrect unter das Retchs-Kriegsministertum oder unter den Chef des Generalstabes der deutschen Armee gestellt werden. Allerdings müßten dann alle partikularisttschen Interessen zu Grabe getragen, also auch die Krtegsministerien tn Bayern, Sachsen und Württemberg unter- geordnet werden.

Telegraphische Depeschen.

Wagner's telegr. Korrespondenz Bureau.

Berlin, 3. December. Der Kaiser empfing heute den Botschafter Prinz Reuß. Anläßlich des Geburtstags der Großherzogin von Baden findet heute im kaiserlichen Palais ein Diner statt, an welchem der Kronprinz, Prinz Wilhelm, Prinz und Prinzessin von Hohenzollcrn, die badische Gesandtschaft, Botschafter Prinz Reuß, die Grafen Moltke und Schleinitz, sowie die obersten Hofchargen theilnehmen.

Nach einem Prtvattelegramm derNordd. Allg. Ztg." aus Posen wäre constatirt, daß in Warschau und Russisch-Polen die Rinderpest^sich immer mehr verbreite. Man glaube in Folge dessen von preußischer Seite eine militäriiche Grenzsperre erwarten zu müssen.

Moskau, 3. December. Gestern um 11 Uhr sand anläßlich der An­kunft deS Kaisers eine Auffahrt im Kreml statt. Vor dem Erscheinen des Kaisers verlas der Adelsmarschall die Nachricht von der schrecklichen Kota-

Z>eutschland.

AuS dem Großherzogthum Hessen, 30. Novbr. Die Regie­rung hat die Verwaltungsbehörden benachrichtigt, daß sie von der in der Novelle zur Gewerbeordnung eingeräumten Befugniß, die Erlaubniß zum Be­trübe einer Gast- oder Schankwtrthfchaft vom Nachweise eines localen Bedürf­nisses abhängig zu machen, keinen Gebrauch machen werde. Wenn trotzdem in den letzten Tagen ein Antrag Seitens eines Abgeordneten gestellt worden, gegen die häufige Abhaltung von Tanzmusiken durch Erhöhung der Stempelabgaben zu wirken, so scheint derselbe gegenüber der klar ausgesprochenen Absicht der Re­gierung, die Gewerbefreiheit der Wirthe nicht zu beschränken oder deren Geschäftsbetrieb mit höheren Abgaben zu belasten, kaum Aussicht auf Annahme zu haben.

Bei der Bedeutung, welche der Gesetzentwurf über die Rechtsver- bältntsse der nicht richterlichen Beamten für einen großen Theil der hessischen Staatsbeamten hat, dürfte dessen wesentlicher Inhalt von allgemeinem In­teresse fein. Als Strafen für Verletzung von Amtspflichten sind vorgesehen: Ordnungsstrafen (Warnung, Verweis und Geldbuße) und Entfernung aus dem Amte (Strafversetzung, Dienstentlassung tn graven Fällen), bei Pensto- nären Verlust des Titels und Ruhegehalts. Die vorgesetzten Behörden erken­

nen auf Ordnungsstrafen, nachdem dem Beamten Gelegenheit zur Verantwor­tung gegeben; der Entfernung aus dem Amte und Verluste des Titels und Ruhegehalts geht bei nicht auf Widerruf angestellten Beamten auf Anordnung des Ministeriums ein mit allen Garantien der Strafproceßordnung umgebenes Disciplinar-Untersuchungsverfahren voraus, die Entscheidung ist dem obersten Verwaltungsgerichte (7 Mitglieder, wovon mindestens 4 Richter) als alleiniger Instanz übertragen. Liegt ein Dienstvergehen vor, so kann das Ministerium, tn dringenden Fällen die zunächst vorgesetzte Behörde, die vorläufige Enthebung vom Amte aussprechen, welche das Recht auf den Genuß des Gehaltes nicht berührt. In einem besonderen Abschnitt ist das Verfahren gegen Kassebeamte bei Recessen geregelt, dessen genaue Ordnung sich durch bekannte Vorgänge der letzten Jahre "als Nothwendigkeit ergab. Zweckmäßig erscheint die Vorschrift, wonach die dem Richter vorgesetzte Behörde den Belrag des Recesses, den Umfang der Ersatzpfltcht, die etwa nöthtgen Vollftreckuugs- und Sicherheits- maßregeln festsetzt und den Beamten gegen den desfallsigen Beschluß her: Rechtsweg zusteht, der die Vollstreckung tn der Regel nicht hemmt. Besondere Bestimmungen gelten für die Mitglieder der Ober-Rechnungs-Kammer, d^s Gesetz soll auch auf die Bürgermeister und Beigeordnete (abgesehen von der Strafversetzung) Anwendung finden, sowie auf Lehrer und Lehrerinnen an Gymnasien, Realschulen, höheren Mädchenschulen, Seminarien, Taubstummen- Anstalten u. s. w. Die Vorschriften über die Behandlung der Receffe gelten auch für Rechner von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen. Bezüglich der rhetnhessischen Notare bleibt es bei dem Gesetze vom 11. Juni 1879.

(Frkftr. Journ.)

m. Darmstadt, 3. December. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer be­antragt nach einem von dem Abgeordneten Wolfs kehl erstattete» Bericht bezüglich der Vorlage der Regierung wegen Errichtung einer Haltestelle an der Main-Neckar-Bahn bei Bessuugen, die Kammer wolle ihre Zustimmung dazu ertheilen, daß zu genanntem Zwecke der Betrag von 28,000 <X aus der Staatskasse verwandt und dem diesseitigen Baukapital zugerechnet werde.

England.

London, 1 December. Das amerikanische Festland, welches uns in neuester Zeit vortreffl ches Fleisch in frischem Zustande übersendet, schickt sich an, uns sogar mit Fischen zu versorgen. 3000 Stück großer Salme aus Canada machten vor wenigen Tagen dem Londoner Fischmarkt ihre Aufwar­tung. Sie erschienen künstlich gefroren, sollen aber an Fetugeschmack jedwede Gattung europäischer Salme überbieten und kommen trotz der kostspieligen Beförderung nicht halb so theuer zu stehen, als die aus Holland eingeführten.

Rußland.

Petersburg, 2. Decbr. Die Nachrichten in der auswärtigen Presse von der Ernennung des jetzigen Domänen-Ministers (Walujeff) zum Minister des Auswärtigen sind unbegründet. Derselbe gehörte nie zum diplomatischen Ressort und zeigte nie Neigung, in dieses Ressort überzutreten. In hiesigen Regterungskretsen ist auch gegenwärtig nicht das Geringste über die präsumirte Ernennung zu hören. Gortschakoff hat bis jetzt seine Entlaffung nicht nachge­sucht; sollte er es thun, so scheint in der Person des Ministergehülfcn v. GterS, der das auswärtige Amt einen großen Theil des Jahres thatfäch- lick leitete, sein Nachfolger zur Hand zu sein.