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z Samstag, den 4. Januar 1S79*

Kichencr Anzeiger

AMP- mD AMgAkN fit Den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

Redactionöbureair: l Schulstraße B. 18.

Crvedttionsbureau: f p

Amtlicher H h e i l.

Gießen, den 31. December 1878.

Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schulstellen an den Provinzial-Schulfonds.

Das Großbcrzoqlichc Krcisamt Eießm

an die Großherzoglieben Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 1 vom 24. Januar 1878, fordern wir Sie auf, die von Ihnen gemewschaftlich aufzustellenden Berechnungen des Einkommens vacanter Schulstellen für 1878, soweit dies noch nicht geschehen, längstens b,s zum 31. Ianuar k. I. in duplo an uns einzusenden. Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Die Amtstage des Landgerichts Gießen werden Dienstag und Mittwoch abgehalten und zwar des Vormittags von 812 und des Nachmittags von 2 5 Uhr.

Gießen, den 3. Januar 1879. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Erdmann. ______________

Pfarr-Conferenz.

Künftigen Mittwoch den 8. Januar: Pfarr-Conferenz in Gießen. Zahlreicher Besuch wird erwartet.

Lang-Göns, den 1. Januar 1879.

Uokitisch

Sonst und Jetzt.

Seit nahezu 70 Jahren marschirte Deutschland an der Spitze der Frei­handelsbewegung. Jetzt hat das Bismarck'sche Zoll-Breve zum ersten Male eine rückläufige Bewegung eingeleitet und mit Besorgniß wartet man auf die Entscheidung, wie wett der Reichskanzler mit den Schutzzöllnern liirt ist.. Lehr­reich und mterefsant dürfte darum ein historischer Rückblick sein. Für uns, die wir nicht mehr einsehen können, daß die Staaten, statt um den internatio­nalen Verkehr zu schützen, zu fördern, zu elleichtern, vulmehr extstiren sollen, um ihn zu hemmen oder gar zu verbieten, für uns bedarf es einer beson­deren Anstrengung, wenn wir uns ein deutliches Bild von der Buntscheck'g- keit, der Verkehrsgrenzen und von den sonstigen Hemmnissen des inneren Ver­kehrs machen wollen, welche bis in das zweite Jahrzehnt unseres Jahrhunderts unsere wirthschafillche Entwickelung verkümmerten. Noch auf die Zeit, in welche die Errichtung des Bundesactes fällt, bezog sich das leider nur zu be­zeichnende Witzwort eines Franzosen:In Deutschland ist es soweit gekom­men, daß seine Bewohner nur noch durch Gitter mit einander verkehren können."

In das Chaos der deutschen Zoll- und Verkehrsbeschränkungen brachte, zuerst wenigstens in seinem Territorium, Preußen feste und klare Ordnung, und zwar ohne erst abzuwarten, welche Reformversuche etwa die Bundesocte für das ganze Bundesgebiet in der gleichen Richtung anbahnen würde. Preußen, welches Deutschland aus den Fesieln der Fremdherrschaft errettet hatte, sollte es auch vor dem jäh drohenden Geschick wirthschaftltcher Ver­sumpfung bewahren. Und mehr noch dieser Staat, welcher die politische Selbstständigkeit Deutschlands mit seinem Herzblute erkaufte, sollte der Ver­kündiger der neuen Lehre werden, derzufolge die Freiheit des internationalen Verkehrs die politische Selbstständigkeit der Staaten eher gewährleistet als gefährdet. Aus der tiefsten Roth erwuchsen diesem Staate schöpferische und nach allen Setten hin segenspendende Kräfte.

Das in einem Ausschuß dev Staatsrathes unter dem Vorsitze W. v. Hum­boldts, unter der Mitwirkung von Männern wie Maaßen, Gras Bülow, Beulh, Hoffmann, Kunth berathene Gesetzüber den Zoll und die Verbrauchs­steuer von ausländischen Maaren und über den Verkehr zwischen den Provinzen des Staates" vom 26. Mat 1818 proclamirte zunächst die völlige Freiheit des Verkehrs im Innern des Staates, es vernichtete mit einem Male die zabllosen Schranken, durch welche das Staatsgebiet zerriffen und zerstückelt war, es schuf aus dem, nach dem Frieden von Tilsit verstümmelten, dann aber nach den Freiheitskriegen, in neuer und größerer Gestalt hergestellten preußt schen Staatswesen ein wirkliches einheitliches Ganzes; bisher waren die ver­schiedenen Landesthetleeine Herrschaft"; sie wurden nun eineLebensgemein­schaft." Aber noch mehr. In jener Blüthezeit des Merkantil- oder Prohtbitiv'Systems ward in diesem Gesetz verkündet, daß alle fremden Er- zeugniffe der Natur und Kunst im ganzen Umfange des preußischen Staates lingtbracht, verbraucht und durchgesührt, daß alle inländischen Erzeugniffe der Natur und Kunst aus dem preußischen Staate ausgeführt werden könnten; daß diese gesetzlich ausgesprochene Handelssretheit den Verhandlungen mit an­dren Staaten zur Grundlage dienen solle; daß Erleichterungen, welche preußi­schen Unterthanen in anderen Ländern zugestanden würden, erwidert werden sollten. Wer sich die damals in Europa herrschenden handelspoltschen Anschau­ungen vergegenwärtigt, wird begreifen, daß der Geist dieses Gesetzes wie ein leuchtendes Meteor in der Sphäre dieser Anschauungen erschien. Preußen wurde

er H h ei t.

angestaunt und bewundert. Wie aber wird man heute über das neue Bis- marcksscde System urtheilen? __

Nr.

Deutschland.

Darmstadt, 31. December. Das Großherzogltche Regierungsblatt

28 enthält:

1. Gesetz, die Prorogation des Ftnanzgesetzes betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglicheu Ministeriums der Finanzen, den Ausschlag der dirceten Steuern für das erste Vierteljahr 1879 betreffend.

Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 29 enthält die Bekannt­machung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Abänderungen und Erläuterungen der Instruction vom 30. April 1875 für die Großherzoglich-n Kreisgesundheitsämter, die Jmpfärzte und die praktischen Aerzte, sowie sür die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Standesämter und Vorsteher von Sckul- anflalten zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes, insbesondere die neuen For­mulare für Jmpflisten u. s. w. betreffend.

Darmstadt, 1. Januar. Seither wurden im Großherzogthum Heffen, abweichend von anderwärtiger Uebung, bet Verfetzungen keine Entfchädigungen für am früheren Wohnort fortlaufende Miethen gewährt. Nunmehr sollen zu- künftig Bestimmungen dahin getroffen werden, daß solche Entschädigungen sür höchstens 3 Monate, jedoch nur insoweit geleistet werden sollen, als der Mieih- zms den ortsüblichen Betrag nicht übersteigt.

Offenbach, 1. Januar. Wie dieOffenb. Zig." aus sicherer Quelle vernimmt, hat Se. Durch!, der Fürst von Usenburg-Birstein zu dem (Saran- ttefonb für die projectirte Landes-Gewerbe-Ausstellung die Summe von 6000 Mk. gezeichnet und unter gleichzeitiger Bekanntgebung dieser hochherzigen Entschließung an den Präsidenten des Comiiös, Herrn Commerzienrath Weicker, diesem den Wunsch aussprechen laffen, daß alle aus das Zustandekommen der Ausstellung gerichteten Bestrebungen vom besten Erfolg begleitet sein möchten.

Beifügen können wir noch, daß die Zeichnungen sür den Garantiefond in den Kreisen der hiesigen Bürgerschaft einen so erfreulichen Fortgang nehmen, daß die Ausbringung der nöthigen 100,000 Mk. wohl nicht mehr zu be-

Berlin. Eine in mehrfacher Beziehung intcreffante gerichtliche Ent­scheidung verdient hervorgehvben zu werden. Aus den norddeutschen und auch anderen Eisenbahnen wird bekannllich sür die Person ein Freigewicht von 25 Kilogr. an Gepäck gewährt. Es ist und war nie zweiselhaft, daß die Be­rechnung dieses Freigewtchts nach der Zahl der Fahrkarten erfolgt, so daß derjenige, welcher gar kein oder nut geringes Gepäck hat, seine Fahrkarte einem Andern abtreten kann, damit letzterer von der Freigewichts-Bewilligung Nutzen ziehe. Nichtsdestoweniger hat erst ein richterliches Urthetl ausspreche» muffen, daß eine solche Ausnutzung der Fahrkarte durch eine andere Person als den Erwerber vollkommen zulässig sei, da der letztere sein Recht auf Gepäckbeför­derung beliebig, auch getrennt von dem aus Besördcrung seiner Person ab- treten könne, die Fahrkarte überdies auch nicht für darin bestimmte Personen ausgefenigtl^rde.^ Armenrath veröffentlicht d/« Thatsachk, Paß

vielfach Personen ohne Subsistenzmittel und ohne die Möglichkeit, sich solche durch eigene Arbeit zu verschaffen, in die Stadt einziehen mit der bestimmten Absicht, hier den Unterstützungs - Wohnsitz zu erwerben und sich dann aus öffentlichen Armenmitteln erhalten zu laffen. Dieselben wissen sich in den