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Kiehener Anzeiger
AMk- Md AmtsM für dm Krm Gießen.
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Echulstraße B. 18.
Erscheint lüglich mit Ausnahme des MonlagS
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Amtlicher Theil.
* Gießen, am 27. September 1879.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
St- wollen in Ihren Gememden auf ortsübliche Weife veröffentlichen laffen, daß dl- Berichtigung der Ende September I. IS. fälligen Holz- und Heugrasgelder aus den Oberförstereien Gießen, Schiff-nberg und Treis a. Lda. ^^^^^^^^^ufendkn^Jahres ® ^5Ketbuna der Mahnung
Trompeter:
lnnqcn und als Folge davon auch gründliche und sachentsprechende Urtheile in Aussicht. Und wie das gewaltige Werk dieser umfassenden Justizgesetze glücklich abgeschlossen ist, so bürgt uns der über alles Erwarten günstige Erfolg auch weiter dafür, daß die kräftig in Angriff genommene Schaffung einer Rechtsetnheit auch auf dem Gebiete des gesummten bürgerlichen Rechts in nicht zu 'einer Frist gleichfalls in Erfüllung gehen und damit das Wort unseres Kaisers wahr machen wird: „daß die gemeinsame Rechtsentwickelung in der Nation das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit stärken und der politischen Einheit Deutschlands einen innern Halt geben wird, wie ihn keine frühere Periode unserer Geschichte aufweist."
Schwer freilich wird der Uebergang ins ungewohnte Neue werden; für jeden bei Bethetligten bringt er im Anfang der Mühen und Sorgen, der Mehrarbeit und Unbequemlichkeit genug; aber ein jeder der Betheiligten, davon sind wir überzeugt, wird voll berechtigten Stolzes, zu seinem Theil an der großen nationalen Aufgabe mitwirken zu können, sein Bestes thun, damit die kurze Ueberganqszeit recht rasch und wenigst fühlbar vorüberztehe. Dann erst werden die Wohlthaten der neuen Rechtsordnung hell an's Tageslicht treten, und ein kurzer Vergleich mit der gestern abgeschlossenen Vergangenheit wird beweisen, welchen wesentlichen Fortschritt wir dem neuerstandenen Vaterland auch in dieser Lebensfrage zu verdanken haben.
Und auf diesen Dank des gemeinsamen Vaterlandes darf die nationalliberale Partei in erster Linie Anspruch erheben ; sie hat vor Allem auf Rechtseinheit gedrungen, wo sich die Gelegenheit bot, sie hat durch festes Einstehen für die erforderliche Erweiterung der Zuständigkeit des Reichs die erste Grundlage geschaffen, sie endlich hat jenen Vergleich zwischen den Regierungen und dem Reichstag angebahnt und durchgesetzt, der die mühevollen Arbeiten zum glücklichen Abschlüsse brachte.
Aber weit mehr Dank, als den Freunden der nationalen Einheit im Reichstag gebührt für das Zustandekommen dieser Gesetze den Männern, die in unermüdlicher, stiller Vorarbeit, in rastlosem Eifer und mit eingehendster Sorgfalt den technischen Theil der Arbeiten übernommen haben. Hier steht der preußische Justizminister Leonhardt obenan; unter seiner Mitwirkung u.,b oberen Leitung sind die ersten grundlegenden Entwürfe ohne Ausnahme ausgearbeitet worden; er und seine Räthe und Hülfsarbeiter, Falk, Friedberg, Förster, Rüdorff und wie sie alle heißen mögen, haben zuerst das Eis gebro- chen und den Weg geebnet. Ihnen haben in hervorragender Weise treu zur Seite gestanden die Minister Bayerns und Württembergs, Fäustle und v. Mitt- nacht, mit einem reichen Kreise erfahrener, hochangesehener, arbeitsfreudiger Mitarbeiter; und ihrem einträchtigen Zusammenwirken ist es zu danken, daß insbesondere die Civilproceßordnung und die Concursordnung Meisterstücke ge- worden sind, die den Vergleich mit den besten Gesetzarbeiten aller unserer Nachbarstaaten getrost aushalten dürfen.
Vollendetes ist nicht erreicht worden; aber vollendet ist, was unter den gegebenen Verhältnissen zu erreichen war. Die sichern und unerschütterlichen Grundlagen einer deutschen Rechtseinheit sind gelegt. Auf diesen Grundlagen heißt es jetzt weiterzubauen zu immer größerer Festigung und Kräftigung um seres deutschen Vaterlandes!
Der 1. October 1879
lautet die Überschrift eines Leitartikels der gestrigen „Köln. Ztg.", welchen wir unfern Lesern nicht vorenthalten wollen. Sie schreibt:
Der Tag ist gekommen, der ein gewaltiger Markstein in der Geschichte unseres neuerstandenen Deutschen Reichs, in der Entwickelung unseres deutschen Volks- und seines Rechtslebens sein und bleiben wird. Ein neuer, unzerstörbarer Kitt verbindet von heute an die einzelnen deutschen Staaten und ihre Bevölkerung; was die allgemeine Wehrpflicht und die allgemeine Schulpflicht ermöglicht, was die einheitliche Verfaffung m b eine einheitliche Finanzpolitik fortgesetzt haben, das wird am heutigen Tage durch eine einheitliche Rechtspflege gekrönt. Die Schienenwege und die Drahtleitungen haben in unserem Deutschen Reiche in gewaltiger Entwickelung die Entfernungen verwischt; die Männer, die so oft in Liedern und auf Festen ihre Brüderschaft gefeiert und gepriesen hatten, mochten sie am Belt ober am Bodensee, an der Eider oter an der Isar ihre Heimath haben, sie stehen jetzt im regenGeschäftsverkehr, als wären sie Nachbarn einer einzigen Stadt; aber je mehr dieser Verkehr sich vermehrte und sich ausdehnte, um so mehr trat zu Tage, welch' gewaltiges Hemmniß sich ihm in der Rcchtsungleichheit ihrer Heimatsbezirke entgegen- stemmte. Das Deutsche Reich bot eine Musterkarte' der verschiedenartigsten Rechtesystecke; jeder Staat hatte seine eigene Gesetzgebung, und selbst innerhalb der größeren Einzelstaaten sah es zum Erschrecken bunt und wirr aus. Den Rechtsgelehrten war es recht schwer, für Geltendmachung von Rechts an- sprücken in anderen Staaten über das einfachste Verfahren, über die ersten zu ergreifenden Maßregeln zuverlässige Auskunft zu geben. Ein einheitliches Recht, ein einheitliches Verfahren hat in Deutschland bis jetzt nicht gegolten; was unter diesem Namen anerkannt wurde, war fast ausschließlich Schöpfung and Zusammenstellung der Rechtslehrer, es war auf fremder, römischer und canomscher Grundlage erwachsen und in den zahllosen einzelnen Staaten an allen Ecken und Enden durchbrochen. Immer drückender wurde dieser Zustand fühlbar; mit zündenden Worten wurde er gebrandmarkt; laut klagte Scheffel's
Deutschland.
Darmstadt, 1. Octbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog • haben aus Anlaß der veränderten GeriLtsorganisatton allergnädigst geruht:
Am 18. Juni dem Präsidenten des Oberappellations- und Cassations- gerichts Dr. Otto Zentgraf, dem Präsidenten des Hofgerichts der Provinz Oberheffen Dr. Georg Buff das Comthnrkreuz 1. Klaffe, dem Vicepräsiden- ten des Obergerichts der Provinz Rheinheffen Arnold Fretherrlt Gedult o. Jungenfeld und dem General-Staatsprocurator bei dem Obergenckt der Provinz Rheinhessen Dr. Hermann Julius Schalck das Comthurkreuz 2 Klaffe
am 26. August dem Präsidenten des Handelsgerichts Mainz Sommer» ctenrath Ludwig Reuleaux das Ritterkreuz 1. Klasse und
am 5. Septbr. dem Oberappellations- und Caffationsgerlchtsrath Ge- heim-rath Dr. Otto Hallwachs das Comthurkreuz 2. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Darmstadt, 1. Octbr. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben allergnädigst geruht:
M Am 1. Octbr. dem Geh. Staatsrath bei dem Ministerium des Innern
Sind verdammt wir immerdar, den Großen Knochen zu benagen, Den als Abfall ihres Mahles Uns die Römer hingeworfen?
Soll nicht auch der deutschen Erde
Eignen Rechtes Blum' entsprossen, Waldesduftig, schlicht, kein üppig Wuchernd Schlinggewächs des Südens? Traurig Loos der Epigonen!
Müssen sitzen, müssen schwitzen, Hin und her die Fäden zerren Eines wüstverschlungenen Knäuels, Gibt's kein Schwert und andere Lösung?
Was zur Zeit des glücklich entschlafenen Bundestages unmöglich war, setzt ist es der Vollendung nahe; ein neuer Alexander ist ausgetreten; im neuen, kräftig emporblühenden Deutschen Reiche mußte bald das Streben nach endlicher Rechtseinheit Verwirklichung finden. Schon ist der wichtigste und chwierigste Schritt geschehen. Von heute an werden nach einheitlichem Rechts- perfahren alle bürgerlichen und Rechtsstreitigkeiten in ganz Deutschland ent» Weden; zum einheitlichen Strafrecht, das seit wenigen Jahren in ganz Deutschland Geltung erlangt hat, tritt heute die deutsche Strasproceßorbnung: em neues Verfaffungsgesetz hat alle bisherigen Gerichte beseitigt und nach -.tuen, einheitlichen Grundsätzen überall im weiten Vaterlande neue Gerichte oon heute an in's Leben gerufen. Von heute an steht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei Richter unter mächtigem Reichsschutz. Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausge- übt; die Richter sind thunlichst gegen äußere Beeinfluffungen sichergestellt. Ihre Ernennung erfolgt auf Lebenszeit; sie können wider ihren Willen nur kraft richterlichen Urtheils versetzt werden; sie beziehen ein festes Gehalt mit Ausschluß von Gebühren; die Bildung der Abiheilungen ist nicht mehr Sache der Verwaltungen, sondern bet Gerichte; Vorkommnisse, wie sie zur Zeit bes unseliger. Grafen Lippe den Ruf bes Obertribunals gefährdeten, sind fortan ausgeschloffen. Alle deutschen Gerichte leisten sich gegenseitig Rechtshülse und haben sich als Gerichte desselben Staates zu betrachten. Die Gefahren, die das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft mit sich bringen kann, sind nach Kräften beseitigt; der Mitwirkung des Volkes bei der Rechtsprechung ist in ausgedehnter Weise Bahn gebrochen; Dank der Freigebung der Anwaltschaft und dem Anwaltszwang stehen lebendige und anregende mündliche Verhand-


