Ai» AAi DonnerMg den 3. Juli 1879.
Gießener ^ln;eiger
Ayeige- und Amtsblatt sm beu Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil. Bekanntmachung.
Grvßberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Stadtvorstand zu Friedberg die Erlaubniß erthetlt, aus Anlaß des Ende October d. I. daselbst stattfindenden Pferdemarkts eine Verloosung von Pferden und anderen Gegenständen nach Maßgabe des vorgelegten Verloosungsplanes zu veranstalten wonach höchstens 12000 Loose st !>/, M. auszugeben und in diesem Falle mindestens 12000 JC. auf den Ankauf der Gewinngegenstände zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose für den Umfang des Großherzogthums gestattet worden.
Gießen, den 30. Juni 1879. Großherzogliches Kretsamt Gießen.
Dr. Boekmann.___________________
Das Großherzoglichk Rentamt Gießen
an die t^roßherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Die Berichtigung der Ende Juni 1879 fällig gewesenen Holzgelder aus der Oberförsterei Schiffenberg hat bis zum 25. laufenden Monats — bei Meldung der Mahnung — zu geschehen, wovon Sie Ihren Gemeinde-Angehörtgen in geeigneter Weise Kenntniß geben wollen.
Gt eßen, am 1. Juli 1879. Schltephake. ----------------------
Luise, verm. mit Herzog Karl August von Weimar.
Friederike Luise, verm. mit Friedrich Wilhelm II. von Preußen.
I Friedrich Wilhelm IIL
Karl Friedrich, Großherzog von Sachsen-Weimar, verm. mit Maria Paulowna.
I
Kaiserin Augusta.
Darmstadt, 1. Juli. Nachdem nunmehr auch die Gerichtsschreiber
bei den Amtsgerichten ernannt sind, steht nur noch die Ernennung der Amtsanwälte, der Hülfsgerichtsschreiber, der Gerichtsvollzieher und Kanzleidiener aus, welche, dem Vernehmen nach, nicht vor Anfang des Monats August erfolgen dürfte. Die Amtsanwälte und Hülfsgerichtsschreiber bei den Land- geeichten müssen Juristen sein, die Hülfsgerichtsschreiber bei den Amtsgerichten werden aus der Zahl der Actuariatsaspiranten genommen. Diejenigen Gerichts- accesfisten, welche die Staatsprüfung bestanden, werden vorausstchtlich vollständig als Amtsanwälte und Hülfsgerichtsschreiber ausgebraucht werden. (N. H. V.)
Berlin, 27. Juni. Die Petitionen gegen die Zwangs-Invaliden- und Alterversorgungs-Kassen (Antrag Stumm) sind heute Seitens des Gewerkvereins-Anwalts Dr. Max Hirsch durch Vermittlung des Abg. Wöllmer dem Reichstage überreicht worden. Dieselben kommen aus 181 Städten und Orten in den verschiedensten Theilen des Reichs und tragen zusammen 20,185 Unter- schristen, größtentheils von gewerblichen Arbeitern, aber auch von zahlreichen selbständigen Gewerbetreibenden. Für die Zwangs-Pensionskaffen ist, so viel wir wissen, nur eine Petition, und zwar aus Pforzheim, eingelaufen.
Berlin, 29. Juni. Der Adresse, welche der Verein der Post- und Telegraphen'Beamten von Hessen bei der Goldenen Hochzeit an Ihre Majestäten gesendet hat, ist eine interessante Beilage hinzugefügt, nämlich ein Stammbaum, welcher nachweist, daß Kaiser Wilhelm und Kaiserin Augusta mütterlicherseits Beide in vierter Linie von dem Landgrafen Ludwig VIII. von Hessen abstammen, der Kaiser sogar in doppelter Weise. Dieser Stammbaum lautet: ,
Ludwig VIII., Landgraf von Hessen, succedirten zwei Söhne:
A. Ludwig IX., Landgraf,
verm. mit Karoline von Zweibrücken-Birkenfeld.
Die neue Justizorgarrifation.
' I. Die neuen Organe.
Am 1. October d. I. erfolgt die Aufhebung sämmtlicher bestehender Gerichte. Es treten mit diesem Zeitpunkte lauter neue Gerichte mit neuen Namen und neuen Einrichtungen in's Leben; — genau betrachtet sind diese neuen Institute allerdings nur eine Fortsetzung der alten Gerichte mit verändertem Namen und anderer Form. In einzelnen neueren Provinzen Preußens bestehen sogar dieselben Gerichte schon seit 1867. Der Einzelrichter tritt hervor; selbst da, wo mehrere Amtsrichter an einem Orte sein werden, entscheidet Jeder für sich allein; es ist also z. B. in Preußen dann allgemein vertreten, was man bisher unter einer Gerichtscommission und einem Gerichtscommiffar verstand. Er ist zuständig vornehmlich in Concurssachen, Subhastationen, Grundbuchlachen, Bagatellprocessen und Strafsachen geringerer Art. In den Bagatellprocessen ist die Zuständigkeit um das Doppelte erhöht; d. h. das Object, früher höchstens 150 Mk., steigt jetzt bis 300 Mk. Diese Einzelrichter ent- scheiden in Zukunft ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes in allen Mietsachen, Streitigkeiten aus der Gewerbeordnung und zwischen Herrschaft und Gesinde, wegen Viehmängel, Wildschadens und Ansprüchen von Alimenten. Auch in Strafsachen ist die Competenz über die der bisherigen Polizeirichter erhöht. Der Amtsrichter entscheidet sie unter Hinzuziehung zweier Männer aus dem Volke, zweier „Schöffen."
Die einfachen Gerichte werden fortan Landgerichte, wie sie schon in der preußischen Rheinprovinz bestehen; ihre Anzahl wird geringer, weil die Bezirke vergrößert worden sind. In die Landgerichte fällt der Schwerpunkt der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; sie entscheiden die Proceffe über alle Objecte, welche nicht den Amtsgerichten Vorbehalten sind. Sie bilden ferner das Handelsgericht und sind Berusungs- und Beschwerdegericht in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Strafsachen entscheiden sie in besonderen „Strafkammern" und in den bei ihnen gebildeten „Schwurgerichten." Die Civilkammern entscheiden mit drei, die Strafkammern mit fünf Richtern. An der Spitze des Landgerichts steht ein Landgerichtsprästdent, an der Spitze jeder Civil- und Strafkammer ein Landgerichtsdirector. Die Richter führen den Titel Landgerichtsrath, in Preußen Landrichter.
Neber diesen Gerichten steht das Oberlandesgericht. Es ist zuständig für die Rechtsmittel der Berufung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in der Revision der Urtheile der Strafkammern und für Beschwerdesachen. Es erkennt in einer Besetzung von fünf Richtern. An der Spitze steht ein Oberlandes- gerichtsprästdent, außerdem ist jedem Senat ein Senatsprästdent vorgesetzt. Die Richter führen den Titel Oberlandesgerichtsrath.
Das höchste Gericht ist das Reichsgericht, also jetzt ein Gericht für den ganzen Umfang des deutschen Reichs. Sein Sitz ist in Leipzig. Reichsgerichtsprästdenten und Senatspräfldenten sitzen vor, Reichsgerichtsräthe heißen die Richter, von denen sieben zur Besetzung gehören. Ganz besondere Rechte und Privilegien zeichnen diese höchsten Richter des Reiches aus. Das Reichsgericht ist die letzte Instanz für Revision und Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Processen und der Strafkammern und Schwurgerichte in Strafsachen.
An jedem Gericht muß ferner gesetzlich eine Staatsanwaltschaft bestehen. Beim Reichsgericht ist ein Oberreichsanwalt nebst einer Anzahl Reichsanwälte, beim Oberlandesgericht ein Oberstaatsanwalt nebst einer Anzahl Staatsanwälte, beim Landgericht ein Erster Staatsanwalt und ebenfalls eine Anzahl Staatsanwälte, beim Schöffengericht ein Amtsanwalt.
Zur vollständigen Besetzung eines Gerichts gehören ferner noch der Gerichtsschreiber und für die Vollstreckung richterlicher Befehle ist ein neues Institut, der Gerichtsvollzieher, geschaffen.
Friederike, verm. mit Karl Ludwig Friedrich von Mecklenburg-Strelitz.
I
Luise,
verm. mit Friedrich Wilhelm III. von Preußen.
Kaiser Wilhelm.
Berlin, 29. Juni. Von der gestrigen Sitzung der Tarif-Commission hatte man große Dinge erwartet; sie ging indeß aus wie das Hornberger Schießen. Der größte Theil wurde ausgesüllt nut einer Fortsetzung des et-nso Ästigen u>'° vorläufig zwecklosen Hin- und Widerrede. - über die Bedurfmßsrage, Zwecklos, weil es noch gänzlich an übereinstimmenden Schätzungen für die zu erwartenden Mehreinnahmen fehlt. Hervorzuheben ist nur, daß der Abg. Windthorst bei dieser Gelegenheit die Erklärung abgab, man könne nicht alles bewilligen, was zur Deckung aller Destbts in. der Emzel. staaten vielleicht erforderlich sei. Er sei geneigt bis zur H°h.° d-r M-wkula,beitrage Mehreinnahmen zu bewilligen, ob darüber hinaus, musst er ,ich vorbehalten. In Betreff^ d"s voraussichtlichen Ertrags, welchen der neue Zolltarif über dw bisherigen Einnahmen hinaus abwerfen würde, gehen die Berechnungen der bestellten Re. ferenten so erheblich auseinander, daß allseitig aTicrtannt «"den mußte wie wenig sich auf diesem Wege eine feste und unbestreitbare Grundlage gewinnen ^unmehr sollte -ndÄ mtt L Berathung der einzelnen Fin°nzz°L° begonnen «"den Aber stehe da, Herr Windthorst fand plötzlich, daß man die Aufstellungen der Jteferenten
Kaiser Wilhelm.
B. Georg Wilhelm, Landgraf, verm. mit Luise von Leiningen - Daxburg.


