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Telegraphische Depeschen.

Wagner's telegr. Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 1. April. Am Sonnlag findet hier eine allgemeine Ver­sammlung von Tabaks - Interessenten aller Productions- und Fabrikations- Distncle Deutschlands stakt behufs Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Tabakssteuer.

Der Großherzog von Baden hat heute Mittag dem Fürsten Bismarck seinen Gratulations-Besuch abgestattet.

Berlin, 1. April. Se. Majestät der Kaiser machte heute Mittag im offenen Wagen eine Spazierfahrt. Dem Reichskanzler Fürsten Bismarck sind anläßlich seines heutigen Geburtstages seitens des Kaisers, der künigl. Familie und deutschen, sowie außerdeutschen Souveränen zahlreiche Glückwünsche zugegangen. Viele Diplomaten unb die Minister statteten ihm persönlich Gra­tulationsbesuche ab. Unter den gratulirenden Militärs bemerkte man die Generalfeldmarschälle Graf Moltke und v. Manteuffel.

DerReichs Anz." veröffentlicht eine Verordnung des Cultusmini- sters und des Handelsministers, wonach mit Rücksicht darauf, daß im Gou­vernement Astrachan die Pest-Epidemie in der Hauptsache als erloschen anzu­sehen und mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß die Pest in keinem anderen Gebietsteile Rußlands herrscht, die Verordnung vom 20. Februar, betreffend Maßregeln zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest aus dem Wege des Seeverkehrs in Ueberetnstimmung mit dem Reichskanzler dahin abgeändert wird, daß die sanitäre Jnspection des Schiffsverkehrs auf die Provenienzen aus den russischen Ostseehäfen aufgehoben wird. Für Schiffe aus letzt ren Häfen ist nur eine Postreviston und eine entsprechende Controle der Schiffs­mannschaften beizubehalten und außerdem Fürsorge zu treffen, daß nicht Wraren etngesührt werden, welche dem Verbote vom 29. Januar unfer'ieqen.

Berlin, l. April. Reichstag. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation Witte-Stephani betr. die Betheitlgung der deutschen Industrie an den in Sydney und Melbourne projectirten Ausstellungen. Witte (Rostock) begründet die Interpellation. Der Präsident de» ReichskanzleramtS Hofmann erklärt: die Rcichsregierung sei stets bestrebt, Alles zu fördern, was zur Erweiterung de» deutschen Exports dienen könnte. Man wird der Regierung indessen nicht verargen wollen, wenn sie unter allen Umständen mit großer Vorsicht verfährt. Die Ausstellungen in Rede waren anfänglich von Privatzesellsckaften entrirt, von denen man nicht wußte, ob ihre Mittel ausrcichten. Sobald bekannt geworden, daß die Unternehmungen auf die Unterstübung der britischen vezw. Kolonial - Regierung von Australien zu rechnen hätten, wandte die Reichsregierung der Angelegenheit größere Beachtung zu. Von dem Umfang der Betheiligung der deutschen Aussteller wird eS abhängen, ob die Reichsregierung die Sache in die Hand nehmen möchte. Die französische Regierung stehe auf dem gleichen Standpunkte. Eine Zusage über die Einbringung der gewünschten Vorlage sei zur Zeit noch nicht zu machen.

Bei der zweiten Lesung des Rahrungsmittelgesetzes findet bei § 1 eine allgemeinere Debatte statt. Moste und Rickert erklären sich gegen das Gesetz, Staudy, Löwe (Bochums und Lasker befürworten es. Windthorst verlangt wesentliche Abänderungen. Unterstaatssecretär Friedberg verlbeidigt die Vorlage $ 1 wird hierauf unverändert angenommen. Dte SS 2 4 werden mit den Amendements von Ruppert angenommen, wonach die Ausübung der Eontrole nicht einer besonderen Gejundheitspolizei, sondern der Polizei der Einzelstaaten überlassen ist. Bei S 5 (Erlaß von Vorschriften durch kaiserliche Derorditung) fragt Meyer (Schaumburg) an, ob bic. Regierung, int Falle derartige Vorschriften in Betreff des Verkaufes von Petroleum erlassen werden sollten, vorher das Gutachten von Sachverständigen re>p der betreffenden Handelskammern Hören wolle. Staatsjeeretär Friedberg erwidert, eventuell würde gewiß eine betreffende Vorstellung der Handelskammer zu Bremen in Erwägung gezogen werden, da die verbündeten Regierungen ein großes Interesse gerade bezüglich de» Petroleums anerkennen.

Die SS 5 und 6 werden nach der Vorlage der Regierung, welche die Co»mission un­verändert ließ, die 88 7, s und 9 in der Fassung der Commission genehmigt. Bei $ 10 vertagte sich das Haus auf morgen

Die Wahlprüfungs Commission des Reichstags beschloß die Ungültigkeitserklärung der Wahl v. Knoblochs (Labiau - Woblau) zu beantragen. Die Petitionscommission beschloß über dte Petitionen betreffend die Abänderung deS StvilstandSg-setzes (auf fakultative Civilche abzielend zur Tagesordnung überzugeben. In der Commission für den Antrag Stumm in Betreff der obligatorischen'Arbeiterkassen erklärte der RegierungScommiffar den Stumm schen Gesetzentwurf für unannehmbar. Die Materie sei für ein gesetzgeberisches Vorgehen überhaupt noch nicht spruchreif.

Rom, 1. April. Ein Schreiben Garibaldi's bekämpft das Project einer italienischen Ansiedlung in Neuguinea und fordert dte Jugend auf, in Italien zu bleiben, das ihre Arme für die noch schwebenden inneren und äuße­ren Fraaen brauche.

Wiesbaden, 1. April. Der Kronprinz des deutschen Reichs mit Familie ist heute Vormittag 10 Uhr 40 Min. hier eingetroffen.

Wien, 1. Aprtl. Im Abgeordnetenbause tnterpelltren Magg und Genoffen, ob es mit dem Wehrgesetz vereinbar sei, daß österreichisches Militär zur Occupation eines fremden, nicht feindlichen und nicht an das österreichische Staatsgebiet angrenzenden Landes (Ostrumelteus) verwendet werde. Auspltz und Genoffen inttrpelliren, ob die Meldungen von einer gemischten Occupation Ostrumellens richtig seien.

Das Herrenhaus nahm nach lebhafter Debatte in dritter Lesung das Gesetz, betreffend einen Vorschuß von 75,000 Mk. für dte mährische Grenz­bahn an.

Konstantinopel, 1. April. Der Sultan unterzeichnete einen Jrade, wodurch der Metropolit Haffun als geistliches und bürgerliches Oberhaupt

an demselben Tage den Ministerialrath in dem Ministerium der Justiz, Jacob Finger zum Geheimen Staatsrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz, und ~ _

den Ministerialrath in dem Ministerium des Innern, Heinrich Knorr, zum Geheimen Staatsrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz zu ernennen;

an demselben Tage dem Ministerialrath in dem Ministerium der Justiz, Ludwig Hallwachs, den Character als Geheimeralh zu verleihen;

an demselben Tage den Oberbergrath Gustav Pfannmuller unter Belastung in seiner Stelle als erstes technisches Mitglied der oberen Bergbehörde zum vortragen­den Rath in der Abtheilung des Ministeriums der Finanzen für und Cameral- verwaltung in Angelegenheiten der fiscalischen Bergwerke und Salmen zu ernennen;

an demselben Tage den zweiten Ministerial-Rcglstrator bei dem Ministerium des Innern, Adolf de Beauclair, zum Ministerial-Secretär bei dem Ministerium des Innern und der Justiz zu ernennen; .

an demselben Tage den Ministerial-Buchhalter bei den Ministerien des Innern und der Justiz, Rechnungsrath Ludwig Planz, auf sein Rachsuchen und unter An­erkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen, auch dem­selben das Ritterkreuz zweiter Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigcn zu verleche'^inisterial-Registrator und Protokollisten bei dem Ministerium der Justiz, Dr Wilhelm Franck, aus Anlas; der veränderten Organisation der obersten Staats­behörde und unter Bezeugung der Zufriedenheit mit seinen Dienstleistungen in den Ruhestands versetzen^, Oberrechnungs-Revisor bei der zweiten Justifikatur- Abtheilung der Ober-Rechnungskammer, Christian Steinius, zum Ministerlal-Buch- halter bei dem Ministerium des Innern und der Justiz,

den Registratur-Assistenten bei der Registratur des Ministeriums des Innern, Jakob Weitzel, zum dritten Registrator bei dem Ministerium des Innern und

den Finanz-Aspiranten Philipp Spam er aus Darmstadt zum Rcgiftraiur- Assistenten bei der Registratur des Ministeriums des Innern und der Justiz zu

an demselben Tage den Ministerial-Negistrator und Protokollist in Pension, Dr. Wilhelm Franck, unter die Zahl der Advokaten und Procuratoren bet dem Hof- gerichte der Provinz Starkenburg wieder aufzunehmen.

Berli«, 31. März. DerStaais-Anz.' pablicirc die Ernennung des Ministers Friedenthal zum Minister für Landwirthschast, Domänen und For­sten , und des Ministers Maybach zum Minister der öffentlichen Arbeiten; letzterer wird mit der einstweiligen Fortführung der Verwaltung des Ministe­riums für Handel und Gewerbe beauftragt. Ferner publicirt das amiliche SHatt die Versetzung der Geh. Regierungsrärhe Lüders und Wehrenpfennig zum C'iltusministerium.

Berlin, 31. März. Der Entwurf eines Gesetzes über die Voll­streckung der Freiheitsstrafen umfaßt in 7 Abschnitten 44 Paragraphen. Der erste Abschnitt über die Strafanstalten lautet wörtlich:

§ 1. Die gerichtlich erkannten Freiheitsstrafen sind zu vollstrecken: 1) Die Zuchthausstrafe in den zu ihrer Verbüßung bestimmten Anstalten, Zuchthäusern. 2) Die Festungshaft in Festungen oder anderen zur Veibüßung %n Festungshaft bestimmten Räumen. 3) Die Gefängnißsirase, deren Dauer 3 Monate erreicht, in den Landesgesängniffen. 4) Die Gefäugnißstrafe von kürzerer Dauer und die Haftstrase in den Amtsgcsängniffen. 5) Die gegen jugendliche Personen § 57 des Strafgesetzbuchs erkannten Strafen, deren Dauer einen Monat erreicht, in besonderen dazu bestimmten Anstalten.

§ 2 Den Landesregierungen bleibt Vorbehalten, Gefängmßstrafen, deren Dauer 3 Monate nicht erreicht, sowie Haststrafen in den Landesgefängmffen, unb gegen jugendliche Personen Freiheitsstrafen, deren Dauer einen Monat richt erreicht, in den Anstalten für jugendliche Sträflinge, § 1 Nr. 5, voll­strecken zu lasten.

§ 3. In dte Anstalten für jugendliche Sträflinge dürfen nur Perso­nen ausgenommen weiden, welche nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben; sie können biö zum vollendeten 20. Lebensjahre in solchen Anstalten behalten werden.

§ 4. Die Sträflinge sind von anderen Gefangenen, die Haftsträflinge ton den Gefängmßst-äflnigkn zu trennen; Ausnahmen sind nur in Fällen .mes dringenden Bedürfnisses gestattet. Die männlichen Lrträflinge stn) von den weiblichen räumlich der Art getrennt zu halten, daß jede Begegnung aus- geschlosten bleibt.

§ 5. Die Strafanstalten dürfen nicht zugleich als Erziehungs- oder Besserungs-Anstalten (§ 56 des Strafgesetzbuchs) ober als Arbeitshäuser (§362 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs) benutzt werden.

§ 6. Zur Vollstreckung der Freiheitsstrafen dürfen gesundheitsschädliche Räume nicht benutzt werden. Bei Herstellung von Einzelzellen, welche zum Aufenthalie bei Tage unb bei Nacht bestimmt sind, ist ein Luftraum von 22, und wenn dieselben zum Aufenthalte nur bei Nacht bestimmt sind, von 11 Cu- bifmcter, für die Fenster der Zellen eine Lichtfläche von 1 Quadratmeter als Mindestmaß anzuneymen. Die Fenster muffen mindestens zur Hälfte geöffnet werden können. Gemeinschaftliche Schlasränme muffen mindestens 10, ge­schloffene Arbeitsräume mindestens 8 Cubtkmeter Luftraum für jede unterzn- bringende Person enthalten. Arbeitsräume dürfen nicht zugleich als Schlaf- t Slime benutzt werden. Zu jeder Strafanstalt soll ein zur Bewegung der Gefangenen im Freien geeigneter Raum gehören.

Die folgenden Abschnitte behandeln die Ausführung dieser Bestimmungen i nd verbreiten sich bezüglich der Ordnung in den Strafanstalten über Be- ichäftigung, Beköstigung^ Kleidung. Krankheitsfälle, Seelsorge, Unterricht, Erholung, Besuche und brieflichen Verkehr.

Berlin, 1. Apr'.l. Die plötzliche Abreise der kronprinzlichen Familie nach Wiesbaden steht mit zwei bedenklichen Krankheitsfällen im Zusammen­hang, die inzwischen im kronprinzlichen Palais vorgekommen sind und die im Verein mit der tiefen Niedergeschlagenheit, von welcher die Kronprinzessin in beu, schmerzliche Erinnerungen unmittelbar wachrufenden Räumen beherrscht wird, einen sofortigen Ortswechsel als durchaus gcboten erscheinen ließen. Am Freitag ist nämlich eine Frau Greiszu, Garderobefrau der Prinzessin Victoria, an einem anscheinend diphteritischen Halsleiden erkrankt, so daß ihre U<6er« sührung in ein Krankenhaus bewirkt werden mußte. Von einem äh-llichen Hebel ist nachträglich auch noch Miß Pink, Bonne der jüngsten Prinzessinnen, ergriffen worden. In diesem z-veiten Falle ist es allergirrgs weit leichter auf­getreten und zwar so, daß die Patientin gestern Abend wenigstens noch nicht einmal das Bett zu hüten brauchte. Diese Krankheitsfälle gaben, wie ge­sagt, den Aerzten den ersten Anlaß, der kronprinzlichen Familie die ungesäumte Räumung des Palais dringend anznrathen, ein Ratb, dem der Kronprinz um so bereitwilliger Folge gab. als er auch seine trostlose Gattin directen Gemüths- bewegungen zu entziehen wünschte.

Aus Thüringen, 30.'z. Auch für die Universität Jena wird die Karcerstrase erhalten bleiben; der infolge des deutschen Gerichtsvcrfaffungs-

Gesetzes dem weimarischen Landtag unterbreitete Gesetzentwurf über die Rechts- ve bältniffe dcr Studncnden und die Umversttäts-Disciplin bebält diese Strafe bis zu zwei Wochen bei. In den meisten der thüringischen Staaten be- sebästtgen sich jetzt die Gewerbeoereine nut der Frage über Errichtung freier Jnnu gen; große Begeisterung ist jedoch dafür nicht wahrzunehmen; man wird aber auch hier die Mooe mitmachen. (gr. Journ.)

Hesterreich.

Wien, 31. z. Meldung derPolit. Corresp." aus Konstanti­nopel vorn 30. d. : Die Botschafter setzen ihre Bemühungen fort, der Pforte das Proj^ct der gemischten Occupation Ostnimeliens plausibel zu machen und betonen vorzugsweise das Argument, d>.ß dies die sicheiste Gewähr für das Verbleiben Oftrumeliens unter der Souveränetät des Sultans ohne Gefahr weiterer Verwicklungen bilde. Die Pforte ist noch unschlüssig. Die inter­nationale Commission zu Philippopel beendigte die Berathung des Statuts und begibt sich nach Konstantinopel, wo sie die Revision des Statuts vorneh­men wird. Der griechische Gesandte Kanduriotis ist nach Athen berufen.

Frankreich.

Paris, 31. März. Im Senat wird Fiuanzminister Say morgen Namens der Regierung um Vertagung der Tiscussion über die Vorlage wegen Rückkehr der Kammern nach Paris e'suchen. Das linke (Zentrum ist mit der Vertagung einverstanden, deren Annahme gesichert ist.