Einzelbild herunterladen

Nr. 2. Freitug, den 3. Januar 1878.

Aimz?- « AmiÄÄ fir Lei Kreis Gießen.

I

Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher T h e i l.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.

Die Berichtigung der Ende dieses Monats fälligen Holz- und Grummetgrasgelder aus den Oberförsterkien Gießen Schiffenberg und Treis a. d. Lva. hat bis zum 25. Januar 1879 bei Meldung der Mahnung anher zu geschehen.

Sic wollen dies auf ortsübliche Weise zur Kenntniß Ihrer Gemeinde-Angehörigen bringen.

Gießen, den 30. December 1878. Großherzoglicheö Rentamt Gießen.

___ Schliephake.

politischer Hheil.

i Das Tabaksmonopol.

@8 ist bekannt, daß die große Masse der Bevölkerung dem Monopol entschieden feindselig ist, vielleicht deshalb, weil ihr der Jnstir-ct sagt, daß mag der finanzielle Erfolg des Monopols sein, welcher er wolle dessen Einführung nicht möglich ist ohne Maßregeln, die eine neue heftige Krtsts in unseren wtrthschaftlichen Verhältnissen herbeiführen und gegen die Sitten und Gewohnheiten LeS deutschen Volkes verstoßen müssen. In Preußen lebt noch die Erinnerung an das Tabaksmonopol, welches Friedrich der Große, durch die äußerste Noth gezwungen, eingeführt hatte und dessen Abschaffung dem Könige Friedrich Wilhelm II. eine Popularität etntrvg, welche eine Zeit lang die seines großen Vorgängers zu verdunkeln drohte. In Westdeutschland lebt heute noch lebhaft die Erinnerung an die Zeiten der Freu dhetrschasr, die dort (1811) das Tabaksu onopol gebracht hatte; man erinnert sich dort noch sehr lebhaft, daß die Wirkungen des Rückschlages, welcher 1812 aus Rußland kam, fich zunächst darin zeigte, daß man die Tabaks-Niederlagen der französischen Regie nächtlicher Weise in Brand steckte. Das waren dort die Fackeln, welche dem Befreiungskriege voranleuchteten. Diise Reminiscenzen machen im Westen das Tabaksmonopol unter allen Umständen mißliebig. Rechnet man dazu die große Zahl Derjenigen, welche dtrect oder indirect bet dem Tabaksbau, der Tabaksfabrtkation und dem Tabaksbandel interessirt und deren Interessen durch das Monopal bedroht find oder ihnen wenigstens bedroht erscheinen, so wird man begreifen, daß in Deutschland das Monopol die öffentliche Meinung gegen sich hat. Der dem Reichstag vorgelegte Tabokssteuer-Gesctzenttrurf hatte, nackdem ihn sein Urheber, der preußische Ftnanzmtntster Camphausen, als eiste Etappe zum Monopol bezeichnet hatte, keine Aussicht auf Annahme mehr. Er folgte seinem Urheber nachklanglos zum Orkus hinab." Die Reichsregierung bemühte sich darauf, dem Reichstage, wenn nicht das Monopol, so doch eine platonische Liebeserklärung zu Gunsten desselben abzuschmeicheln. Entweder bet Gelegenheit der Debatte über den Gesetzentwurf gegen Anstellung einer Tabaksenquete, in welchem Entwurf das Monopol dominirte und die amerikanische Tabakssteuer nur in den Motiven ein kümmerliches Dasein fristete, oder durch eine besondere Resolution oder in sonst irgend einer Weise sollte fich der Reichstag par principe sür das Monopol aussprechen und damit der Reichsregterung eine Legitimation zum Vorgehen in dieser Richtung erthetlen. Es kam aber anders. Die Frage, ob das Volk wünscht, höher besteuert zu werden, sei es durch das Monopol oder durch die ameri­kanische Steuer, gewährt der Regierung keine günstigen Chancen. Das Volk gab die Antwort wie die Hühner, welche auf die Frage des Kochs, ob sie mit | saurer oder süßer Sauce verspeist werden wollten, antworteten, sie zögen es vor, am Leben zu bleiben.

Hätte aber auch der Reichskanzler eine Erklärung des Reichstags zu Gunsten des Monopols erlangt, so war dieselbe schwerlich praktisch zu ver­werten. Das Monopol läßt sich nicht ausführen, ohne tief einschneidende Maßregeln, die außerordentlich wehe thun, so daß die Betroffenen vor Schmerz laut schreien, und die Ntchtbetroffenen ebenfalls, sei es aus Mitgefühl oder aus Oppositionslust, oder auch nur, weil die Andern schreien. Dieses Ge­schrei würde so mächtig werden, daß ihm der Reichstag nicht widerstehen könnte. Die Mehrheit würde sich bet der ersten Etappe zerbröckelt haben, um bet der zweiten Eiappe ganz zu verschwinden. So würde es gehen in gewöhn­lichen ruhigen Zeiten, in welchen das Monopol nicht unbedingt nothwendig »st und wo es an Mitteln nicht fehlt, ein niedriges Niveau für die Matrtcu- larumlagen herbetzusühren, auf welche letztere der Reichstag überhaupt schwer­lich je ganz verzichtet, weil sie ihm die einzige Handhabe zur Ausübung des Steuerbewilltgungsrechts bieten. Dieses Recht wird der Reichstag um so hartnäckiger sesthalten, je mehr etwa die verbündeten Regierungen dazu neigen, einseitige fiscaltsche Bahnen etnzuschlagen. Diesen gegenüber fühlt der Reichs­tag doppelt die Verpflichtung, in seiner Eigenschaft als alleiniger Vertreter der deutschen Nation (Art. 29 der Reichsverfassung) als Vertreter der bürger­lichen und wtrthschaftlichen Gesellschaft, parttkulartsttschen und territorialen Tendenzen der Etnzelregterungen entgegenzutreten.

Aber auch bei acuter Finanznoth würde das Tabakswonopol am aller- wenigsten Aussichten haben, da dasselbe wett entfernt tst, einen sofort greif­baren Ertrag zu liefern. Es erfordert eine jahrelange Vorbereitung, um zur Wirklichkeit zu gelangen, und dann abermals eine längere Reihe von Jahren,

um die Etnrtchtungs- und Ablösungskosten zu tilgen und einen Ueberschuß ab zuwerfen. Die Geldnoth von heute kann nicht durch die Möglichkeit einer Einnahme nach 10 Jahren gehoben werden, es sei denn, daß man entschlossen wäre, das Monopol, das man heute sür den Staat geschaffen, morgen an Private zu verkaufen. Das kann wohl ein Land wie Rumänien, aber das deutsche Land würde bei einem solchen Verfahren seinen Credtt etnbüßen. Das Monopol tst unter allen Umständen heute nur die Taube auf dem Dache, der derSpatz in der Hand" vorzuztehen tst. Man sollte daher über das Mo­nopol nicht länger Zett, Geld und Kraft vergeuden, sondern lieber auf andere realtfirbare Pläne sinnen. Der Lorbeer, der das Haupt des Reichskanzlers umlaubt, kann des Taboksblättleins entrathen.

Deutschland.

Darmstadt, 31. December. Don Seiten Großherzvglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, ist aus Anlaß des epidemischen Auftretens des Schar^rchficbers und der Rachenbräune folgende belehrende Veröffentlichung über die Verbreitungs­weise dieser Krankheiten ergangen:

In neuester Zeit sind im Großherzogthum Scharlachfieber sowohl als auch Rachenbräune, Dtphterie, häufig auch beide Krankheiten gleichzeitig, in mehreren Kreisen und an einzelnen Orten in so ungewöhnlich bösartigen Formen aufgetreten, daß besondere Maßnahmen getroffen werden mußten, um deren weitere Verbreitung zu verhüten.

Der die Verbreitung der genannten Seuchen vermittelnde Ansteckungsstoff, Contagium, ift im Vergleich mit dlmjenigen anderer sich übertragender Krankheiten, insbesondere desjenigen der Masern und des Keuchhustens, sebr fest an seinen Trägern haftend und zugleich mehr dauer­hafter Art und in dieser Beziehung dem Blatterngift nicht unähnlich. Eine Uebertragung des Anstcckungsstoffs geschieht zwar vorzugsweise im unmittelbaren Verkehr mit Erkrankten selbst aber es wird derselbe auch durch Zwischenträger aller Art und zwar sowohl durch Personen, welche bei Erkrankten oder in deren Umgebung verkehrten, als auch durch Kleidungsstücke, Bett­werk und andere Gegenstände, welche zum Gebrauch von Kranken dienten oder in und bei Krankenzimmern sich befanden, selbst weithin verschleppt. Bezüglich der Heftigkeit der weiter entstehenden Erkrankung ist cs hierbei häufig gleichgültig, ob der Ansteckungsstoff einer schweren oder leichten Krankhettsform entstammte. Erfahrungsgemäß ist das jugendliche Alter vorzugs­weise diesen Krankheiten ausgesetzt; eine mehrmalige Erkrankung an Scharlachfieber gehört in­dessen zu den höchst seltenen Vorkommnissen und ist derjenige, welcher diese Krankheit einmal überstanden, vor weiterer Ansteckung gesichert; da nun diese Krankheit an allen Orten zeitweise wenn auch in größeren Zwischenräumen auftritt, so sind Erwachsene, weil bereits durchseucht oder Überhaupt nicht disponirt, im Allgemeinen derselben nicht ausgesetzt und bei der Kranken­pflege nicht gefährdet. Bei der Rachenbräune dagegen sichert ein einmaliges Befallensein nicht vor weiterer und selbst wiederholter Erkrankung gleicher Art, doch sind auch dieser Krankheit erwachsene Personen unverhältnißmäßig seltener unterworfen, wofür insbesondere die Tharsache spricht, daß beispielsweise unter 270 in den Jahren 1869 bis jetzt in Darmstadt und Bessunqen vorgekommenen Sterbefällen durch Diphterie nur 11 Erwachsene betrafen; und wenn auch für die die Wartung und Pflege solcher Kranken besorgenden Personen in höherem Maße die Ge­fahr einer Ansteckung besteht, so gehört doch immerhin eine solche zu den selteneren Vorkomm­nis! en; auch ist die Ansteckungsfähtgkeit der einzelnen Krankheitsformen eine sehr verschiedene

Bei der oben erwähnten Art der Uebertragung des Ansteckungsstoffes von Scharlach und Rachenbraune und der besonderen Gefährdung des kindlichen Alters gibt die Schule sehr häufig Gelegenheit zu einer Weiterverbreitung jener Krankheiten. Die Ansteckung geschieht hier nicht nur durch leicht erkrankte Kinder, welche durch die oft im Beginn und auch im weiteren verlaufe des Krankseins geringen Erscheinungen, wie leichtes Fieber, unbedeutende ^alsbe- schwerden vom Schulbesuche nicht abgehalten werden, sondern auch durch gesunde Angehörige erkrankter Familien, welche den Ansteckungsstoff von Hause insbesondere in ihren Kleiden mit- bringen, namenrlich dann, wenn die Enge der Wohnung eine Absonderung und Trennung der Gesunden nicht gestattet. J

Es erscheint daher im öffentlichen Interesse wünschenswcrth und nothwendig, daß das Auftreten einer der genannten Krankheiten in einer Familie, vorzugsweise in solchen, in welcher schulpflichtige Kinder sich befinden, alsbald bekannt werde und daß zur Verhütung einer weiteren Verbreitung die letzteren von dem Besuche der Schule ausgeschlossen bleiben und zwar so lange, bis die Gefahr einer Ansteckung nicht mehr besteht, also mindestens 23 Wochen nach der Genesung der betreffenden Kranken.

Sitten der Ministerial-Abtheilung für Sckulangclegenheiten ist deßhalb unterm 13. d. M. durch Ausschrciben an die Großh. Direktionen der'Gymnasien, der Realschulen, der Schullehrerseminare und Taubstummenanstalten, die Curatvrien der höheren Mädchenschulen und die Grvßh. Kreis-Schuleommissionen Verfügung dahin ergangen, daß, sobald ein Schüler oder eine Schülerin vvn Scharlach oder Rachenbräune befallen wird, dem Schulvorstande hiervon sofort Anzeige gemacht und weiter aus Familien, in welchen eine der genannten Krankheiten auftritt, die Kinder vom Schulbesuche ferngehalten werd n; ferner ist von jedem solchen Er- krankungsfall dem zuständigen Kreisgesundheitsamt Mittheilung zu machen, damit in Erwägung gezogen werden kann, ob und welche wettere Maßregeln, wie z. B. Schließung der Schule, zu ergreifen sein möchten, um der Weiterverbreitung vorzubeugen.

Die Anzeige der Erkrankungen von Schulkindern an Scharlach und Rachenbräune fällt hiernach den Eltern oder deren Stellvertretern zu und bedarf es hierbei der Vorlage ärztlicher Zeugnisse nicht, es wird erwartet, daß dieselbe alsbald geschehe, sowie auch, daß der Vorschrift über die Zurückhaltung der Kinder vom Schulbesuche seitens der Eltern sorgfältig nachge­kommen werde. Aufgabe der Aerzte wird es sein, diesen Maßnahmen die wünschenSwerthe Unterstützung angedeihen zu lassen.

Außer der Verschleppung des Scharlachfiebers und der Rachenbränne in den Schulen