Ueberfüllung des Wallganges mit Gegenständen, die nicht dahin gehörten, der Verkehr auf dem Schiffe gehemmt und dadurch die Rettung der Officiere und Mannschaften erschwert worden sei. Dies sind bekanntlich die beiden Anklage- punkte gegen den Capitän z. S., Grafen v. Monts. (So viel wir wiffen, ist es überhaupt nicht bewiesen, daß die wafferdichten Abtheilungen geöffnet gewesen seien, ja, es ist Grund zur Annahme vorhanden, daß dies nicht der Fall gewesen) (Köln. Ztg.)
Krankreich.
Paris, 29. Juli. Professor de Margerie, einer der drei Abgeordneten der katholischen Universität von Lille, gab dem Senatsausschuffe zu verstehen, daß, wenn das neue Universitätsgesetz auch die katholischen Universitäten zu Grunde richten solle, diese dock Mittel genug hätten, um noch zwei Jahre ihr Dasein zu fristen; denn länger werde das Gesetz ja nicht am Leben bleiben ; dann müsse ein Drittthetl des Senats erneuert werden und dann werde man schon dafür sorgen, daß die Mehrheit entschieden klerikal sei und das Gesetz wieder abschaffe.
— Der Handelsmintster hat die Handelskammer von Bordeaux in Kennt- niß gesetzt, daß der Consul in Valparaiso gemeldet habe: „Da der Rohzucker von Peru, welcher allein die chilenischen Zuckersiedereien versah, in Folge des zwischen den beiden Republiken ausgebrochenen Krieges Chile vorenthalten wird, ist letzteres genöthigt, seinen Bedarf an Rohzucker, der jährlich 16,000,000 Kg. beträgt, aus Europa zu beziehen."
England.
London, 30. Juli. Das „Meuterische Bureau" meldet aus Konstantinopel von gestern : Sawas Pascha theilte dem britischen Botschafter Layard und dem französischen Botschafter Fournier mit, die Pforte stelle die in dem Ferman von 1873 zugestandenen Privilegien wieder her und verlange nur, daß der Khedive alle Verträge der Pforte zur Genehmigung unterbreite. Layard und Fournier verlangen ihrerseits die Abfaffung des neuen Fermans für den Khedive dahin, daß der Khedive verpflichtet sein soll, alle Verträge der Pforte mitzutheilen. Der Tribut Egyptens an die Türkei solle erhöbt werden, im Falle alle früheren Privilegien wtedergewährt würden. Tewfik solle den Tribut herabsetzen können, sobald ein einziges Privilegium ver- sagt werde. ________________________________
Telegraphische Depeschen.
Wagner'» telegr. Uorrespoudeur'Vurea«.
Gastein, 31. Juli. Kaiser Wilhelm machte nach dem Bade seinen regelmäßigen Spaziergang, nahm Vorträge entgegen und dintrte in Döckstetn bei Gastew.
Berlin, 31. Juli. Durch die Geschütz-Katastrophe auf dem Artillerte- schiff „Renown" wurden getödtet: Die Einjährig-Freiwilligen Niemann (Wittower Posthaus) und Plett (Hemding), sowie der Obermatrose Lunk (Elbing). Schwer verwundet wurde der Matrose Müller (Ribuitz). Leicht verwundet wurden: die Obermatrosen Benelcit (Azolmen), Lage (Stein), Peters (Stengen); die Matrosen Bill (Barsmark), Jeffen (Flensburg), Keller (Hamburg), Markmann (Altona), Menzer (Christiansholm), Botte (Wismar), Obermatrose Schröder (Timmendorf) und der Handwerker Hübel (Meiningen).
München, 31. Juli. Zuverlässiger Mittheilung zufolge stellte der bekannte Alterthumsforscher Dr. Schliemann seine Theilnahme an der am 10. August in Straßburg stattfindenden Generalversammlung der deutschen anthropologischen Gesellschaft in Aussicht.
Wien, 31. Juli. Die „Polit. Corresp." meldet aus Belgrad: Der Ministerrath genehmigte den österreichisch-serbischen Eisenbahn-Conventions- Entwurf mit unwesentlichen Modificationen. Die Ernennung des serbischen Delegirten zum Zwecke des definitiven Abschluffes der Convention wird erwartet.
Versailles, 31. Juli. Die Deputirtenkammer nahm die Commissionsanträge betreffs Herabsetzung der Besoldung der Bischöfe und Erzbischöfe, sowie Erhöhung der Bezüge der Pfarrverweser endgültig an.
Senat. Der Kriegsminister erklärt, in Folge des Standes der Ernte würden 40,000 Mann im Laufe des August beurlaubt und die Einberufung der Reservisten um 10 Tage verzögert werden. Die Regierungsvorlage wegen Verlängerung der Handelsverträge wird genehmigt.
Die Senatscommission zur Berathung der Regierungsvorlage, betr. den höheren Unterricht, hat nach Verwerfung des Art. 7 die Gesammtvorlagc mit 6 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Jules Simon ist zum Berichterstatter erwählt, doch ist die Plenarberathung des Gesetzentwurfs bis zur Wintersesston vertagt. Beide Kammern werden morgen ihre Sitzungen schließen.
London, 31. Juli, Abends. Unterhaus. Schatzkanzler Northcote kündigt an, er werde am Montag einen Nachtrags Credit von 3 Millionen für den Zulukrieg beantragen, und hoffe, derselbe werde bis zur nächsten Parlamentssession ausreichen. Durch diesen Credit werde der Ueberschuß *des Budgets in ein Deficit von 1,163,000 Pf. St. verwandelt. Da die Colonien Süd-Afrikas einen Thetl der Kosten tragen sollten, so sei nur eine temporäre Deckung nöthig, weßhalb er die Ermächtigung nachsuche, Schatzbons im Betrage von 1,200,000 Pf. St. ausgeben zu dürfen.
Oberhaus. Salisbury erklärt auf Befragen Stanhope's, Ostrumelien sei jetzt gänzlich von den Russen geräumt, vor 2 Tagen habe der letzte russische Soldat die Provinz verlaffen.___
Bericht über den siebichnten perbandstag des Hessischen Unter- verbands der deutschen Erwerbs- und Wirthschafts-Eeiiolscnschasten zu Fulda am 19. und 20. Juni 1879.
(Fortsetzuna.)
Für den Vorschußverein zu Fulda berichtet Pult, indem er einzelnen Daten über den Geschäftsbericht die Mittheilung hinzufügt, daß der Verein, um im Vorjahre an ihn herangetretenen bedeutenden Mehranforderungen zu begegnen, sich genöthigt gesehen habe, den größten Theil seiner Effecten (mit ca. 6000 JL Coursgewinn) zu veräußern sowie außerdem eine facultativc Erhöhung des Stammantheils von JL 150 auf JL 3()0 eintreten zu lassen. Die letztere Maßregel hat den Erfolg gehabt, daß ca. JL 32,000 Beiträge auf Stammantheile über den obligatorischen Betrag von JL 150 eingezahlt wurden.
In Bezug auf Creditbewilligungen hat der Verein schon lange die Praxis, daß ein Aufsichtsrathsmitglied aus der Sitzung abtritt, wenn ein eigenes Creditgesuch oder ein solches von dessen näheren Verwandten vorliegt; cs existirt ferner eine Bestimmung wonach der Maximalbetrag des gegen Bürgschaft zu bewilligenden Credits die Summe von JL 15,000 nickt überschreiten darf; dagegen ist über die Grenze hinaus im Conto- Correntverkehr Erhöhung dieses Satzes gegen Depot von Wcrthpapieren zulässig.
Die Probe-Instruction ist bei dem Verein nicht eingeführt, sondern die Geschäfte
des Aufsichtsraths werden noch nach der alten vieljährigen Praxis geübt. Blanco- Credit wird nichl gewährt, Beleihung der Stammantheile findet statt je nach Ermessen des Aufsichtsraths. Redner hält es für hart, in dergleichen Fällen vom Schuldner noch Bürgschaft zu verlangen; will man aber einemal diesen Usus der Guthaben- beleihung abschaffen, dann soll man nicht lavireu, sondern alle Mitglieder gleich behandeln.
Anforderungen in Bezug auf Gewerbesteuer sind an den Verein noch nicht herangetreten.
Der Verbandsdirector weist auf die Beschlüsse des Allgemeinen Verbandstages hin und plaidirte für Uebergang zum allein richtigen Princip der Guthaden-Nicht- beleihung; denn, so wird vom Redner ausgeführt, jede Beleihung des Guthabens vermindert den Werth der Geschäftsantheile; hält sich die Beleihung in engen Grenzen, so hat sie in der Praxis tein großes Bedenken; dieselbe kann aber bei übermäßiger Ausdehnung leicht zu einer Gefahr für den Verein werden. Es steht zu hoffen, schließt Redner, daß diese alte Gewohnheit, welche aus der ersten Stufe der Entwickelung der Vereine herrührt, bald ganz beseitigt werde.
Parislus weist auf den diesbezüglichen Beschluß des Allgemeinen Verbandstages zu Neustadt hin und empfiehlt Abschaffung der auf den Stammantheil entnommenen Vorschüsse event. durch Rückforderung vom Schuldner in Ratenzahlungen.
Es folgt der Bericht H anstein-Gießen. Wir entnehmen demselben, daß der Verein in Gießen die Schwere der Zeit wohl empfunden hat. Im vorigen Jahre ist beschlossen worden, den Reservefonds bis auf die Höhe des Mitglieder-Guthabens zu bringen, zu welchem Zweck jedes Jahr 10 pCt. vom Reingewinn zugeschrieben werden; die Leitung des Vereins ist mit Maßregeln zur Vermeidung des Geldzuflusses, unter welchem die Kasse zu leiden hatte, bei der Generalversammlung nicht durchgedrungen und hat sich daher veranlaßt gesehen, die müßigen Bestände im Betrage von circa JL. 150,000 in hessischen und badischen Staatspapieren anzulegen.
Man erfuhr ferner, daß der Verein einen 3fachen Reservefonds besitzt, einen gewöhnlichen, einen Effecten- und einen Delcredere-Reservesonds. Die hauptsächlichsten Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes finden sich in den Statuten als Anhang.
Der Generalversammlung steht die Befugniß zu, die Höhe des Maximalcredits zu fixiren und es ist derselbe gegenwärtig auf JL 15,000 normirt; indessen verhehlt sich der Vo>stand keineswegs die Bedenken, welche in dieser Machtvollkommenheit liegen, da auch bei den bedeutendsten Sicherheitsofferten dem Vorstand die Hände gebunden sind; andererseits muß aber entschieden bezweifelt werden, daß die General- versummluug immer das erforderliche Verständniß für die richtige Beurtheilung und Entscheidung dieser Frage besitzt; ebenso spricht sich Haustein gegen eine Commission aus der Generalversammlung aus, welche über Bewilligung von Creditgesuchen der Aufsichtsratbsmitglieder zu entscheiden hat, weil hierdurch das Ansehen und die Autorität des Aufsichtsraths geschädigt wird; in Gießen selbst existirt die Bestimmung, daß derartige Gesuche mit 2/s Majorität zu bewilligen sind. Betreffs der gestellten Anfragen wird noch bemerkt, daß einige Bestimmungen der Probe-Instruction Aufnahme in die Statuten gesunden haben, Blancocredite nicht gewährt werden und die Guthaben- beleibung vollständig ausgeschlossen ist. Vorschüsse, welche vor dem Inkrafttreten der letzteren Bestimmungen ausgegeben, werden in Raten zurückgezogen.
Mit der Gewerbesteuer hat der Verein traurige Erfahrungen gemacht; er hat alle Instanzen, allein zu seinen Ungunften, verfolgt und vor längerer Zeit eine Eingabe an die Kammer überreicht; der letztere Schritt hatte ebensowenig Erfolg, als die Interpellation des Landtagsabgeordneten für Gießen, welche immer noch nicht beantwortet wurde, so daß die Sache nochmals neu angeregt werden soll. — Aus einer Antwort, welche dem Verein im Instanzenweg vom Finanzministerium geworden, geht hervor, daß die Regierung die Steuerfreiheit nur so lange anerkennen will, als die Vorschüsse von dem Betrag der Stammantheile gewahrt werden.
Meißner coiiftatirt, daß ebenso wie der Verein des Vorredners auch andere Vereine an Geldüberfluß zu leiden haben, aus welchem sich erhebliche Mißstände durch unzweckmäßige Verwendung ergeben; er ist aber nicht für Zurückweisung von Depositen, sondern will zu mächtigen Zufluß durch Herabsetzung des Zinsfußes reguliren.
Entgegen der Ansicht eines der Vorredner, vertritt Meißner die Meinung, daß die Generalversammlung eher geneigt sein möchte, den Maximalcredit zu hoch zu bestimmen; unter allen Umständen muß aber die Generalversammlung, einen desfallsigen Beschluß fassen und es empfiehlt sich jedenfalls, daß ke.n Mitglied mehr Credit erhält, als der Reservefonds beträgt.
Haustein wendet sich gegen einige Ausführungen Meißner's; er will nicht, daß die Vereine Aufbewahrungsanstalten für Gelder fein sollen und hält feine Bedenken wegen Feststellung des Creditmaximums durch die Generalversammlung mit Rücksicht auf das mangelhafte Verständniß eines großen Theils der Mitglieder aufrecht, im Uebrigen billigt er, den Zufluß der fremden Gelder durch den Zinsfuß zu reguliren. (Fortsetzung folgt )
Lokales»
A Gießen, 1. August. In der am 30. Juli zu Schiffenbcrg unter Vorsitz des Herrn Provinzial-Directors Dr. Boekmann abgehaltencn Lehrcr-Conferenz des Kreises Gießen wurde über die Frage verhandelt: „Wie erzielt man auf die leichteste und einfachste Weise in der Sckule eine gute Handschrift." Der Referent, Herr Lehrer Schmitt aus Gießen, verstand cs, das so einfach scheinende Thema zu einem recht interessanten zu machen, wie die darüber geführre Discussion zeigte, an welcher sich außer den Lehrern die Herren Krcis-Schul- inspector Büchner und Decan Strack, insbesondere aber der Herr Vorsitzende, in recht sachkundiger Weise betheiligten. Nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung trat die Magenfrage so entschieden in den Vordergrund, daß der 2. Gegenstand der Tagesordnung einstimmig verschoben wurde. Der Lehrer-Gesangverein des Conferenz-Bezirks Lich-Hungen, welcher vor Beginn der Verhandlungen das schöne Lied von Kreutzer, „Die Kapelle", vorgetragcn, schloß dieselbe mit einem schönen Volkslied von Silcher.
Während des einfachen, aber guten Mittagsmahles, an welchem sich über 100 Lehrer betheiligten, wurde zuerst von Herrn Provinzial-Director vr. Boekmann auf Se. Kgl. Hoheit den Großhcrzog, den Freund und Beschützer der Schule, ein Hoch ausgebracht, das lebhaften Anklang fand. Sodann toastirte Herr Lehrer Jäger auf den Vorsitzenden, wobei er auf das Interesse hinwies, welches derselbe der Schule angcdeihen laste. Herr Kreis-Schulinspector Büchner hielt eine warm und begeistert aufgenommcne Rede, in welcher er u. A. betonte, daß er die Hauptaufgabe seiner Stellung nicht in einer Bewachung und spionirmäßigen Beaus sichtigung der Lehrer erblicke, sondern im Eingehen auf die Wirksamkeit jedes Einzelnen, wodurch er den rechten Maßstab für die Leistungen in der Schule gewänne. Herr Lehrer Seipp- Birklar replicirte in kurzer treffender Weise mit einem Hoch auf Herrn Büchner.
Trotz der Hitze des Tages war die Stimmung eine belebte, wozu außer den schattigen Kastanien des Sckiffenbergs oben geschilderte Reden wesenilick beitrugen. Wer das Wohl der Schule will, der muß durch Wort und That die Berufsfreuvigkeit der Lehrer fördern.
Gießen, 1. August. In der Schwurgerichtssession, welche, zum letztenmale nach altem Rechtsverfahren, am Montag den 4. August ihren Anfang nimmt und bei welcher Herr Hof- gerichtsrath Dr. Stammler als Präsident und als Stellvertreter desselben Herr Hofgerichtsrath Wiener fungiren wird, kommen nachbemerkte Anklagesachen an den bestimmten Tagen zur Verhandlung:
Montag den 4. August, Vormittags 9 Uhr, gegen Heinrich Heeres von Schlotzau, wegen Diebstahl; Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Metz.
Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Johs. Prang von Nösberts, wegen Raub und widernatürl. Unzucht. Verth.: Hofg-Adv. Dr. Dittmar.
Dienstag den 5. August, Dorm. * Uhr, gegen Elisabethe Gimbel von Wehrda wegen Kindesmord. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Eckstein.
Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Heinr. Earl Nicolaus von Rödgen wegen Körperverletzung. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Reatz.
Mittwoch den 6. August, Vorm. 8 Uhr, gegen Heinrich Carl Schleuning von Feldkrücken wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Vertheidiger: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Gutf 1 eisch- . ,
Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Johs. Nolte von Kaichen wegen Urkundenfälschung. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Weidig.
Denselben Nachm. 4 Uhr gegen Carl Herm. Hug von Hutzweil wegen Diebstahl. Verth.: Großh. Hofg -Adv. Weidig.
Donnerstag den 7. August, Vorm. 8 Uhr, Konr. Kratz von Ruppertenrod wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit. Verth.- Großh. Hofg.-Adv. Dr. Sch warz.
Denselben Nachm. 3 Uhr gegen Johs. Dauernheim von Wölfersheim wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Rosenberg.
Freitag den 8. August, Vorm. 8 Uhr, gegen Heinr. Georg Wall von Holzhauscn wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Verth.: Großh. Hofg Adv. D i erp.


