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Dienstag, den 1. April
Ne. 77.
1879.
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Anzeige- «sh Amtshlnlt für he« Kreis Gieße«.
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Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
B e k a n n r m a ch u n g.
Betreffend: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze in der Provinztalhauptstadt Gießen.
Vom 1. April l. I. an hat das Reinigen der Straßen und Plätze bis auf Weiteres Dien^ag und Donnerstag bis 9 Uhr Vormittags und Samstags Nachmittags von 1 bis 3 Uhr zu geschehen.
Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, so ist die Reinigung an dem vorhergehenden Werktage vorzunehmen.
Gießen, den 31. März 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
_______________________________________ Fres e n L u s.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Amtstage unterzeichneten Gerichts, wie seither, Dienstags und Mittwochs abgehalten werden und die Bureaustunden von 8 bis 12 und von 2 bis 5 Uhr dauern.
Gießen, den 31. März 1879. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
In Verhinderung Großh. Stadtrichters: Oppermann.
politisch
Politische Uebersicht.
Die kaiserliche Danksagung für tue vielen Beweise der Liebe und Loyalität, welche am 22. März im Schlöffe zu Berlin eingetrcffen sind, zeichnet sich diesmal durch eine ganz be|o> dere Herzlichkeit im Tone aus. Man ersieht daraus, wie wohlthuend dem Herzen des Kaisers alle jene Tausende von Segenswünschen und Gratulatioi en waren, nachdem er so bittere Erfahrungen vor Jahresfrist gemacht und bis in die neueste Zeit erfahren hat, daß seine gerechten Maßnahmen und fein Streben für das allgemeine Beste der Nation leider nicht überall Verständniß gefunden haben. Obwohl der Kaiser mehr, als er selbst zugestehen wollte, körperlich leidend war, hat er doch die Regierungsgeschäfte eifrig und in vollem Umfang? geführt.
Das neue politische Attentat, sowie ein vollendetes Verbrechen der russischen Nihilisten, erregen überall großes Aussehen. Es muß doch schlimm stehen um die Sicherheiteverbältnisie oder gar um die politische Situation des großen Nachbarstaates. Man traut seinen Augen kaum, wenn man liest, wie die Verbrecher leicht enikommen. Man bedenke: der Verbrecher stürzt vom Pferde, was doch immerhin einigen Aufenthalt verursacht, — aber er springt in eine Droschke und fährt davon. Und das am Hellen lichten Tage! Wie? War denn Niemand auf der Straße anwesend? Mittags um 1 Uhr? Konnte Keiner den Verbrecher festhalten, nickt einmal der Kutscher des Generals? Oder wollte dies Kemer? Gehören die Droschken- Kutscher der Verschwörung an, — oder ist das gekämmte russische Volk vom Nihilismus infic:rt, so daß Niemand zusprang? Das sind schwer zu beantwortende Fragen I Unheimlich muß es jedenfalls bei einem solchen Treiben den russische Machthabern werden I
Die diplomatische Haltung des Fürsten Gortschakosf flieht zu vielen abenteuerlichen Combinationen Anlaß. Bei dem B rltner Congreß war er rechtzeitig krank geworren und hatte es dem Grafen Schuwaloff überlasten, den Schlußsitzungen beizuwohnen. Nur zur Ablchiedssitzung erschien er, um zu erklären, daß er nicht so leicht die Karten aus der Ha-ck gegeben haben würde. Jetzt, sagt man, rechne Fürst Gortschakosf noch auf Revanche. Er ist einmal mit dem Berliner Vertrage unzufrieden und sein neuestes geflügeltes Wort lautet bekanntlich, er wolle lieber untergehen wie ein Stern, aber nicht auslöschen wie ein Lampendocht. Mit Gewalt freilich — das sieht selbst ein Gortschakoff ein — wird für die Realtsirung der rüst. Orientpläne zur Zeit nicht viel auszurichten sein ; dazu ist das Czarei reich nach dem jüngsten Kriege militärisch und finanziell zu sehr geschwächt. Folglich soll die Jntrigue aushelfen. Man wird nicht fehlgreifen, wenn man anntmmt, daß die Reffen daran find, eine neue aroße politische Comökie in Scene zu setzen.
Deutschland.
Darmstadt, 27. März. Wegen des Abllbens Sr. König!. Hoheit des Prinzen Waldemar von Preußen ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 5. April verordnet worden.
Darmstadt, 29. März. Der Gesetzgebuugsausschuß der zweiten Kammer wird am 4. April wieder zusammentreten. Gegenstände seiner Berathung sind: die Recommunikattonen der ersten Kammer bezüglich der Gesetzentwüife in Betreff der Ausführung der deutschen (Stoib proceßordnung und der ConcurSordnung und in Betreff der Rechtsverhättniffe der Richter, ferner der Gesetzentwurf, das Notariat in Rheinheffen betreffend.
Darmstadt, 28. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beil. Nr. 8) enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhesten legaUsirten Grundbücher betreffend.
2 Verzeichniß der Vorlesungen, Hebungen und Praktika, welche im Sommer-Semester 1879 in den fünf Fachabtheilungen der Großherzoglichen technischen Hochschule zu Darmstadt gehclten werden.
3. Uebersicht der für das Jahr 1879 von Großherzoglichem Ministerium
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des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfniffen in den Gemeinden des Kreises Oppenheim.
4. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädtgst geruhl: am 25. Febr. dem evang. Pfarramts-Candidaten Friedrich Reichert aus Beunde-Hof die evang. Pfarrstelle zu Nieder - Wiesen zu übertragen.
8 März wurde dem provisorischen Zeichenlehrer Otto Rühl zu Worms, unter Verleihung der Rechte eines definitiv angestellten Volksschullehrers, die Stelle eines Zeichenlehrers an den städtischen Schulen zu Worms übertragen; am 10. März wurde dem Geometer 2. Klaffe Johann Wallma- nach zu Nieder-Jr gelheim das Patent als Geometer 1. Klaffe für den Kreis Bingen ertheilt.
5. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnäbtgst geruht: am 25. Febr. den Forstwarten der Forstwartei Grebenau Förster Franz Joseph Bormuth auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 3. April l. I an, am 2. März den Landgerichtsdiener bet dem Landgerichte Butzbach Heinrich Allendörfer auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste in den Ruhestand zu versetzen.
6. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bellersheim mit einem Gehalt von 900 Jt. Eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ueberau mit einem Gehalt von 900 JL Eine Leh. rerstelle an der Gemeindeschule zu Unter-Schönmattenwag mit einem Gehalt von 1000 Jl. Die Stelle einer Lehrerin an der Gemeind schule zu Viernheim mit einem Gehalt von 1000 Jl. Eine Lehrerim enstelle an den städtischen Schulen zu Mainz mit einem Gehalt von 1200 Jl.
WormS, 27. März. Der „W. Z." wird telegraphirt: In -estriger Sitzung hat der Reichstag die 2. Rate des Beitrags des Reichs für die Wiederherstellung der Katharinenkirche zu Oppenheim in zweiter Lesung verwilligt und damit den dem Parlament dabet vorgelegten prächtig ausgeführten ganzen Wiederherstellungsplan jener herrlichen Kirche von Oberbaurach Schmitt in Wien und deffen Sohn gutgeheißen.
Berlin, 29. März. Dem Bundesrathe ging ein Gesetzentwurf wegen Erhöhung der Brausteuer zu, wonach künftig von den zur Bierbereitung verwendeten Stoffen, und zwar vom Centner Getreide und Reis 4, vom Centner grüner Stärke, Stärke, Stärkemehl, Kartoffelmehl und Stärkegummi 6, vom Centner Zucker und Zuckerauflösung 6, von allen übrigen Malz-Surrogaten 8 Mk. erhoben werden soll.
— Der „Reichs-Anz." enthält ein Telegramm des Professors Hirsch, welches meldet: Die ärztlichen Delegirten, welche in Samiana ihre Quarantäne abgehalten haben, begeben sich am 30. März nach Astrachan, wo sämmt- liche fremden Aerzte zusammentreffen. In Wetlianka ist kein weiterer Eptde- mtkfall vorgekommen.
— Dem Vernehmen nach hat daS Reichsgesundhettsamt sich auf gestellte Anfrage gutachtlich dahin geäußert, daß der Verlauf und gegenwärtig nicht contagiöse Charakter der Pestkrankheit gestatten dürste, in den diesseitigen Sicherdeitsmaßregiln Erleichierungen eintreten zu lassen. Insbesondere erschie e die Aushebung des Einfuhrverbots für die meisten Artikel, ausgenommen etwa Lumpen, getragene Kleider, Abfälle und dergl., als zulässig. Weiter würde die ärztliche Jnspection in den Seehäfin nur für die aus dem Asow'schen und Schwarzen Meere kommenden Provenienzen und bei dem Landverkehr besondere Sicherheitswaßregeln nur für die aus dem Astrachan'schen Bezirk kommenden aufrechtzuerhalten sein. Aus dem Bezirk Saratow kommende Personen würden einer Jnspection nicht weiter unterworfen sein. Ueber diese gutachtlichen Aenßeriingen wird anderweitig Beschluß zu fassen sein.
— Die Kaiserin begab sich heute Vormittag mit den Mitgliedern der königlichen Familie, den Botschaftern, Staatsministern, Generalseidmarschällen Generalen der Infanterie und der Kavallerie, Generaladjutanten, Flügeladjutan', ten und den obersten Hofchargen mit Eztrazug nach Potsdam. Nach


