1878
Dienstag, den 28. Mai
No. 193
Gießen, den 27. Mai 1878.
Deutschland
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9. Namensveränderungen.
10. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 26. März dem evang. Pfarrer Emil Thon zu Langen die evang. Pfarrstelle zu Raunheim, am 29. März dem evang. Pfarrer Karl Suppes zu Nieder-Ohmen die evang. Pfarrstelle zu Ilbeshausen zu übertragen; am 4. April den Lehrer an der Realschule zu Offenbach, Dr. Wilhelm Neh- meyer, zum Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt mit Wirkung vom 21. April d. I. zu ernennen; am 10. April dem ordentlichen Profeffor in der medicinischen Fakultät der Landes-Universität und Director der medicinischen Klinik in Gießen, Geh. Medicinalrath Dr. Eugen Seitz, die Nebenstelle eines Directors des akademischen Hospitals im Ganzen, mit Wirkung vom 1. Mai 1878, zu übertragen; an dems. Tage den von dem Herrn Grafen zu Solms- Laubach aus die evang. Pfarrstelle zu Trais-Horloff präsentirten evang. Pfarr- amts-Candidaten Wilhelm Wahl aus Ruppertsburg für diese Stelle zu bestätigen; am 15. April den von dem Herrn Fürsten zu Uenburg-Birstein für die Stelle eines Lehrers an der Realschule zu Offenbach präsentirten Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Eisleben, im Königreich Preußen, Dr. Erwin Volckmar, für diese Stelle mit Wirkung vom 1. October, zu ernennen; an dems. Tage dem evang. Pfarrer Friedrich Wilhelm Werner zu Idar, im Großherzogthum Oldenburg, Fürstenthum Birkenfeld, die evang. Pfarrstelle zu Wonsheim, dem evang. Pfarrer Ferdinand Richter zu Bad Wtldungen, im Fürstenthum Waldeck, mit Wirkung vom 1. Juni l. I. an, die evang. Pfarrstelle zu Flomborn, dem evang. Pfarrer Adam Knodt von Wonsheim mit Wirkung vom 1. Juni l. I. an die evang. Pfarrstelle zu Nordheim, dem evang. Psarramts-Candidaten und , Reaüehrer Ernst Aulber von Erbach im Rheingau, Königreich Preußen, die evang. Pfarrstelle zu Eppelsheim, dem evang. Pfarrer Ernst Reinheimer zu । Eppelsheim die evang. Pfarrstelle zu Dornhetm zu übertragen; an dems. Tage : den auf die evang. Pfarrstelle zu Rohrbach von dem Herrn Fürsten zu Zsen- i bürg Büdingen präsentirten evang. Pfarrer Christian Cellarius von Flomborn, i mit Wirkung vom 1. Juni l. I. an für diese Stelle, zu bestätigen; am 1 26. April den von dem Frhrn. Löw von und zu Steinfurth auf die evang. Pfarrstelle zu Nteder-Florstadt präsentirten evang. Pfarrer Ferdinand Heßler
zu Affenheim für diese Stelle zu bestätigen.
Am 26. Febr. wurde dem Eduard Neuschäffer zu Langen-Brombach das Patent als Geometer 1. Klaffe für den Kreis Darmstadt ertheilt; am 4. April wurde dem Schulamts-Aspiranten Georg Philipp Württenberger aus Spachbrücken die Gemeinde-Schulstelle zu Steinheim übertragen; an dems. Tage wurden der von dem Herrn Grafen von Schönborn-Wiesentheid auf die erste Gemeinde-Schulstelle zu Heusenstamm präsenttrte Schullehrer an der zweiten Gemeindeschule daselbst Adam Siegler, der von dem Herrn Fürsten zu Löwen- stein-Werthetm-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf die Gemeinde-Schulstelle zu Wallach präsentirten Schulamts-Aspirant Daniel Lan- telme aus Wembach, für diese Stelle bestätigt; am 6. April wurde dem Schullehrer Peter Anton Como zu Mainflingen die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Heßloch übertragen; am 9. April wurde der von dem Ortsgeistlichen und Gemeinderathe zu Walldorf auf die erste Gemetnde-Schulstelle zu Walldorf präsentirte Schulamts-Aspirant Philipp Poth aus Groß-Zimmern für diese Stelle bestätigt; an dems. Tage wurde dem Lehrer an der ersten Gemeinde- schule zu Vendersheim, Heinrich Göckel, die Gemeinde-Schulstelle zu St. Johann,
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Nr. 12 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 25. d. M., enthält:
(Nr. 1238.) Gesetz, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieh-Einfuhrverbote. Vom 21. Mai 1878.
P" 15. Juni verwichen. b Eartfeld.
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Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.
des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfnisse in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Mainz.
6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kretsamts Mainz, die für das Jahr 1878 zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.
7. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Gießen, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1878 betreffend.
8. Ordensverleihungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 1. April dem Gemeinde-Forstwarten zu Wimpfen, Förster !karl Friedrich Kramer, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für 50jährige treue Dienste", am 3. April dem Polizei-Jnspector bei der Polizei- Verwaltung der Stadt Bad Nauheim, Polizetratb Friedrich' Gleim, das Ritterkreuz 2. Klaffe des Ludewigs - Ordens, am 10.' April dem Steueraufseher zu Mainz, Karl Friedrich Dieffenbach, am 25. April dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Bönstadt, Friedrich Geibel, und am 2. Mai dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Bingenheim, Georg Lahm, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", zu verleihen.
Nr. 15, enthält: .
1. Uebersicht der für das Jahr 1878 von Großherzoglrchem Munstenum des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Darmstadt.
2. Uebersicht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfnisse in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Friedberg.
3. Uebersicht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Schotten.
4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Darmstadt, die zur Bestreitung von Communa! Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt zu erhebenden Umlagen für 1878 betreffend.
5. Uebersicht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium
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AnM- uni Amtsblatt für heu Kreis Gießen.
Etrabe E. 16,3.
zu verrnie- k,S Anlage C. 25. ir.faröciijinimer mit Gatttelb 1183/10 torf meines Haules vermieden. Hctchelheiw.
Darmstadt, 23. Mat. Die gestern in der zweiten Kammer bezüglich der Ct vtl- liste erzielte Vereinbarung (Antrag der Majorität des Ausschusses) lautet nach der < .Darmst. Ztg.": I. Die Civilltste des jetzt regierenden Grotzherzogs Ludwig IV. wird für die Dauer dessen Regierung (gemäß des Art. 70 der Verfassungs-Urkunde) auf ' den jährlichen Betrag von 1,096,288 JL festgesetzt. II. Das großh. Palais zu Frankfurt a. M. wird mit bereits zugesagtem agnatischem Consens, unter Verzicht auf Wiederverwendung des Erlöses zum Grundstock Seitens des Landes und der Agnaten, veräußert, und der Erlös unter ständischer Controle der Art, daß derselbe in die Staats-Schulden-Tilgungs- Casse eingezahlt und von dieser seiner Bestimmung zugeführt wird, zur Abtragung folgender Verpflichtungen verwendet: A. der Verbindlichkeiten - der Civilltste, als: a. der Rest-Schuld des Cabir.ets-Anlehens von 1834 (25-Gulden- I Loose), b. der Rest - Schuld des 1855 der Civilltste gemachten Darlehens von einer । Million Gulden; B. der Schuld des verstorbenen Großherzogs: a. im Betrage von , 92 520 Jü 26 b. im Betrag von 171,428 57 $ unter gleichzeitiger Verwendung ;
der zur Sicherstellung dieser Schuldposten deponirten Werthpaptere; 0. der Verbindlichkeiten des Großherzogs Ludwig IV.: a. aus der Restschuld des Avlehens von 300,000 jl, . d. aus der in England bewirkten Capital-Aufnahme von 160,000 Jt, c. aus dem Guthaben eines Bankhauses von 164,202 JL 21 jedoch mit der Maßgabe, daß, soweit < der Erlös aus dem Frankfurter Palais zur Tilgung dieser sämmtlichen Schuld-Posten - nicht htnreichen sollte, auS dem erzielten Erlös die Schuldposten in vorstehender Reihenfolge, soweit thunlich, abgeführt und die hiernach verbleibenden Schuldbeträge durch Veräußerung von Schatulle-Gütern, bezw. aus dem Allodial-Vermögen des Großherzogs , iu tilgen sind. Zu der unter II. A, B und C aufgeführten Vereinbarung kommen ; folgende wettere Vereinbarungen: 1) Der Verkauf des Frankfurter Palais muß binnen fünf Jahren vollzogen sein. 2) Die nach dem Regierungs-Antritt des Großherzogs fällig werdenden Zahlungen auf das Rothschtld'sche Anlehen vom Jahr 1834 (Fünfund- zwanztg-Gulden-Loose) und auf das Anlehen von 1855, von einer Million Gulden, werden gegen Verzinsung von drei Procenten bis zur Veräußerung des Frankfurter Palais innerhalb der oben bemerkten Zeit von fünf Jahren dem Großherzog aus dem Fonds für Ergänzung der großh. Haus-Domainen (Domainen-Acquisittons-Fonds) darlehensweise vorgelegt, wobei es dem Grobherzog anhetmgestellt bleibt, die Rückvergütung der Zinsen des Darlehens demnächst erst und zunächst aus dem Erlös des Frankfurter Palais eintreten zu lassen. 3) Die von den Agnaten des großh. Hauses für sich und die Wittwe des Prinzen Carl für Aufgabe ihrer eventuellen Rechte an das Frankfurter Palais und an die Domänen in den im Jahre 1866 neu erworbenen Landestheilen in Anspruch genommene Entschädigung von zusammen jährlich 21142 87 H durch welche Summe die dermaligen Apanagen und Deputate um je em Sechstel erhöht werden sollen, wird, wie unter HI. angegeben, aufgebracht. III. Bezüglich der Güter Hötensleben und Oebisfelde wird von dem Land deren Qualität als ftdetcom- missarisches Privat-Eigenthum des großh. Hauses unter Verzicht der Rechte des Landes, in der Hauptsache, sowie auf deren Revenuen und Renten-Briefe, soweit solche bisher von den Ständen beansprucht worden sind, anerkannt. Dagegen werden olle und rede sonstigen Domänen, welche mit den in Folge des Friedens-Vertrags vom 3. September 1866 neu erworberen Territorien angefollen sind, in ihrem damaligen Bestand, bezw. deren Surrogate, als Eigenthum des Landes (Landes-Eigenthum) anerkannt und demgemäß, soweit in Immobilien bestehend, in den Grundbüchern eingetragen. Außerdem zahlt der Grobberzog aus dem Reinertrag der Güter Hötensleben und Oebisfelde jährlich 21 142 .AL, welche zu der unter II, 3 erwähnten Entschädigung in der Art verwandt werden, daß bei dem Heimfall einer Apanage oder eines Deputates der Betrag der dadurch entfallenden Erhöhung dem Grobherzog beimfällt- IV Von Seiten des Grobherzogs wird auf die fernere Benutzung des Hofguttz Neu-Ulrichstein verzichtet Es geht dessen Verwaltung auf die Domanial-Behörde über, und es fließen künftig dellen Einkünfte in die Staatscasse. Betreffs der künftigen Verwendung des größeren Theils des Betrages der durch das Ableben des Prinzen Karl hinfällig gewordenen Avanage zum Witthvm für dessen Gemahlin und zur Erhöhung der Apanage des Prinzen Wilhelm wurde bestimmt: 1) daß der Frau Prinzessin Karl zur Fortbestreitung der Kosten des Hof- und Haushaltes auf weitere sechs Monate vom Todestage Ihres Kewabls, also biS zum 21. September, die demselben verwilligt gewesene Apanage, vom 21. September d.J. an aber 2) derselben ein jährliches Witthum von ^85 ^1' und 3) dem Prinzen Wilhelm zu seiner Apanage ein jährlicher Zuschuß von JL 10,285.81 aus Staatsmitteln ausbezahlt werde.
Darmstadt, 24. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt, Beil.
AsdarttsaOdirreaar Gartenstraße B. 165. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
«Gpedition«Hmmn Schulstraße B. 18.
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