Ausgabe 
31.3.1878 Zweites Blatt
 
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Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Hast befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär­dienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es noch nicht geschehen, baldthunlichst spätestens in dem Musterungstermine an die Ersatz-Commission gelangen zu lasten.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Dienstag den 30. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Samstag den 4. Mai im Saale des alten Rathhauses zu Gießen und Freitag den 10- Mai im RathhauSsaale zu Lich

die Klasstfieirung der Reserve- und Landwehr Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältniffe statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Elaste, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 25. März 1878. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Hoffmann, Regieruugsrath.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs Coittrol-Versammlunqen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden:

I. Im Bezirke der I« Compagnie (Gieften).

1. Zu Gießen

am 1. Avril 1878, Vormittags, im Oswald'schen Garten,

und zwar um 7y2 Uhr für sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition des Truppentheils entlassenen Mannschaften der Infanterie, und um S1/^ Uhr für sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber der anderen Waffen, sowie alle zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aus den Orten:

Annerod, Burkhardsfelden, Gießen (mit Schiffenberg und Herrnwald), Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.

2. Zu Lollar

am 1. April 1878, NachmittagsA Uhr, auf dem Turnplatz.

Hierzu gehören die Orte:

Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen (mit Heibertshausen), Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen Ruttershausen (mit Kirchberg), Staufenberg (mit Friedelhauseu), Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.

3. Zu Grünberg

am 2. April 1878, ^Vormittags 8V2 Uhr, an dem Lahnhofe.

Hierher gehören die Orte:

Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickelsmühle, Neu-Mühle, Stadt-Mühle, Stein-Mühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latz-Mühle), Hattenrod, Harbach (mit der Kolbenmühle und Sommersmühle), Keflelbach (mit der Rabenau'schen Papier- Mühle), Lauter (mit der Arzt-Mühle, Bing-Mühle, Georgen-Hammer, Tröllers-Mühle und Walk-Mühle), Lindenstruth, Londorf (mit der Burg Rabenau, Burg-Mühle, Schmied-Mühle, Reitzen-Mühle und Ziegelhütte), Lumda (Groß u. Klein), Odenhausen (mit Appenborn-Hof), Queckborn, Reinhardshatu, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen (mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg), Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain (mit dem Hainer-Hof), Winnerod.

II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lich).

1. Zu Hungen

am 9. April 187s, Nachmittags IV2 Uhr, am Friedhöfe.

Hierzu gehören die Orte:

Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen (mit Ringelshausen), Rodheim (mit Hof Graß), Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.

2. Zu Lich

am 10. April 1878, Vormittags 9 Uhr, an dem Bahnhofe.

Hierzu gehören die Orte:

Alb ach, Allendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt (mit Arnsburg), Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns,^Leihgestern, Lich (mit Albacher Hof,'Kolnhausen und Mühlsachsen), Münster, Hof-Gill, Nieder-Bessingen, Ober-Bessin­gen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.

Ee haben aus diesen Orten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen sind.

Die Landwehrleute und Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.

Dispensationen können nur in ganz düngenden Fällen ernrreten und muffen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 24. März auf dem Dienstwege elngenicht werden.

Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu er« scheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme, Stecke und Pfeifen abzulegen find.

F r a u ck,

Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.

Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frühjahr 1878.

Bekanntmachung.

Es ist eine Vormusterung des gesammten Pferdibestandes des Landes unter Zuziehung von Militär Kommissären angeordnet worden.

Dieselbe wird im Kreise Gießen stattfinden:

Montag den 15. April 1878, Morgens 9 Uhr, zu Großen Linden

an der Staatsstraße nach Gießen unweit der Fabrik von Engel & Krause für die Gemeinden:

Allendoif a. d. Lahn, Garbenteich, Großen-Lmden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Ober-Hörgern und Watzenborn mit Steinberg.

Dienstag den 16. April 1878, Morgens 9 Uhr, zu Gießen

auf dem neuen Marktplatz (Oswald'scher Garten) für die Stadt Gießen mit Schiffenberg.

Mittwoch den 17. April 1878, Morgens 9 Uhr, zu Gießen

auf dem neuen Marktplatz (Oswald'scher Garten) für die Gemeinden :

Allendorf a^d. Lumda, Alten-Busick, Bersrod, Beuern, Daubringen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. b Lumda, Trohe Wieseck und Winnerod.

Samstag den 20. April 1878, Morgens 9 Uhr, zu Grünberg

auf dem Marktplatz, neben dem Schießhaus, für die Gemeinden:

Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Oden hausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts­hain und Weitershain.

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