Ausgabe 
31.3.1878 Zweites Blatt
 
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1878.

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APkl-k- lllld Amtsblatt für den Kreis Gießen.

Mo. 77. Zweites Blatt. Sonntag, den 31. März

Erscheint täglich mit Ausnahm« des Montags.

Preis viertekfihrNch 2 Mark 20 Pf. mit Bringertzchn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.

Londorf und Lumda;

Dienstag den 30. April, Bormittags von 8% Uhr an.

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Bekanntmachung.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1877 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:

1. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen Montag den 20. April, Bormittags von 8% Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keflelbach, Lauter, Lindenstruth,

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derjenigen der Gemeinden Odenhauseu, Queckboru, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhaufes

Mittwoch den 1. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an.

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit^ Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubringen;

Donnerstag den 2. Mai, Vormittags von Uhr an,

derjenigen der Stadt Gießen;

Freitag den 3. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Samstag den 4. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, und Wieseck;

Montag den 6. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an, f o o 0 ) i e h n h 9

(auch der in Grünberg Gemusterten).

III. Zu Lich im Rathhaussaale.

Dienstag den *1. Mai, Vormittags von 8 Uhr an,

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. b. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, und Großen-Linden;

Mittwoch de« 8. Mai, Vormittags von 9 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, und Lang-Göns;

Donnerstag den 9 Mai, Vormittags von 9 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Leihgestern, Lich, Münster, Muschenheim. Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen Ober-Bessingen und Ober-Hörgern;

Freitag den 10. Mai, Vormittags von 9 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den 11. Mai, Vormittags von 9 Uhr an,

Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

~1) Hur Musterung haben sich bei Meioung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder chren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht m einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeanlten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; .

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sickr aushalten;

und im Jahre 1858 geboren sind;

Sämintliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1877, bezw. 1876 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disvonibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden ftud.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst

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----j ,, so ist für Vorlage der zur Beurkundung oer oeyc 1 o sorgen. Die Zeugniffe müssen amtlich ausgestellt

I ®at^818. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits aflden» - angehörige sich selbst persönlich im

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21 Mej-niaen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittcnmale erscheinen, haben ihre Loosungssch-tne mitzubrrn gen.

31 Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zuruckstellung in Anspruch genommen wird, fo m fgr Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in dem zur Musterung anberaumten Termme zu * - ° 'llt oder beglaubigt fein.

tsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien voriae sich'"s^st'^P^'sönlich^i'm Termin not bei @r^a^omn^^^^on

Zurüchtellungsansprüche sind vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens in dem Termm vorzubrmgen. dfrV°r,S^*UT»'i1 ^"^41^»»^ ^MMtärpMttgn Gebrechen'lleidest die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, H«thörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche ' * ti f to io ist dieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugniffe des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen.

flill Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

8 W. hbjt, 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Auftuse nicht anwesend sind, s?8i ilei,t Die^A^oHerz^Uch^Bürgermcistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige .1 ti, auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf Grund der ihnen k. H. wied» zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.

" nid- Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen,

- ' 1 die Letztereii zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschastes ein auflandiges und

U ,ott hlhiges Verhalten beobachten.

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