Ausgabe 
29.1.1878
 
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1878

Dienstag, den 29. Januar

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PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Berlin, 25. Januar. Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich heute wiederum mit Petitionen von katholischen Gemeinden; dieselben dringen aus Beseitigung der Anordnung, wonach der Staatscommissar zur Verwaltung des bischöflichen Vermögens 1) die Einreichung des Inventars und Etats des Kirchenvermögens verlangen soll, und 2) im Weigerungsfall Executivstrafen verhängen kann. Die Commission beantragte ?d t) Tagesordnung, ad 2) Ueberweisung an die Regierung zur Abhülfe nach der Richtung, daß bereits beigetriebene Executivstrafen zurückerstattet würden. Löwenstein und Hänel stellten den Antrag: In Erwägung, daß es angemessen erscheine, den gedachten Kommissaren eine gewifle Executivgewall einzuräumen, daß aber die Gesetzgebung denselben kein Strafrecht verleihe und die Ausübung eines solchen Strafrechtes ungerechtfertigt erscheine, die Petitionen der Regierung zur Abhülse zu über weisen, v. Zedlitz beantragte Ueberweisung an die Regierung mit der Aufforde­rung, die gesetzliche Regelung der Executivbesugnisse der Comnuffare herbeizu. führen, v. Brauchitsch, Wachler und der Regierungscommrffar traten für einfache Tagesordnung ein, Freund für den Commtssionsantrag. Nach langer Debatte

wurde schließlich ad 1) der Commissionsantrag, desgleichen ad 2) hier jedoch mit Ausschluß des Passus von der Zurückerstattung, angenommen. Hierauf olgten Wahlprüfungen, die nach den Commissionsanträgen erledigt wurden. Nächste Sitzung Montag.

Berlin, 25. Januar. In der heutigen Sitzung des Bundeörathes wurde der die Stellvertretung des Reichskanzlers betreffende Gesetzentwurf dem zuständigen Ausschuffe überwiesen. ,

Berlin, 26. Januar. Der dem Dundesrathe vorgelegte Gesetzenlwurf über die Stellvertretung des Reichskanzlers lautet: Tie durch die Verfaffung und die Gesetze des Reichs dem Reichskanzler übertragene Leitung in der Ver­waltung, Beaufsichtigung und Bearbeitung der Reichsangelegenheiten, sowie die zur Gültigkeit der Anordnungen und Verfügungen des Kaisers nothwendtge Gegenzeichnung des Reichskanzlers, können durch Stellvertreter wahrgenommen werden, welche der Kaiser auf Antrag des Reichskanzlers sür die Fälle der Behinderung desselben aus anderen Mitgliedern des Bundesraths im Allgemei­nen oder für eiuzelne Amtszweige ernennt.

München, 25. Januar. Bei Berathung des Etats des Ministeriums des Innern in der Abgeordnetenkammer kam Abg- Jörg auf die seinerzeit erfolgte »Beantwoitung der Interpellation Schels, betr. die Reform des Wahl­gesetzes, zu sprechen und äußerte hierbei: die Zusage des Landtagsabschiedes von 1870 sei nicht erfüllt; die Negierung habe ein Interesse an dem Fortbestehen des jetzigen willkürlichen Zustandes, wahrscheinlich mit Rücksicht auf Preußen. Der Minister des Innern, v. Pseufer, führte aus, daß die Wahlgesetzreform ohne Verschulden der Regierung gescheitert sei. Im weiteren Verlauf der Debatte ließen sich Seitz, Schels und Rittler aus über den Schutz, den angeb­lich das Freimaurerthum finde; von der anderen Seite setzten die Abgg. v. Schauß, Marquardsen und Kraußold sowie Minister v. Pfeuser diesen Behauptungen ihren Widerspruch entgegen. Demnächst wurde die Generaldiscussion geschlossen und sodann der Dispositionsfonds des Ministeriums des Innern mit 78 g-geu 71 Stimmen abgelehnt. 6 liberale Abgeordnete fehlten.

Oesterreich.

Deutschland.

Darmstadt, 26. Januar. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 2 fUtbälV. Ueberficht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürsnissen in den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau.

2. Ueberficht der für das Jähr 1878 genehmigten Umlagen zur Bestrei­tung der Communal Bedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Dieburg.

3. Abwesenheitserklärungen.

4. Namensveränderungen.

5. Tienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 31. Decbr. den Canzlisten bei dem Oberconsistorium, Karl Weber, zum Canzlei Inspektor bei dieser Behörde zu crnenuen.

Am 20. Decbr. 1877 wurde dem Schullehrer Karl Röder zu Raibach tie Gemeinde-Schulstelle zu Bi'ber. der Schulamts-Aspirantin Christina Uihlein aut Mainz die zweite kath. Mädchen-Schulstelle zu Caftel, der Schulamts- Aspirantin Paula Uihlein aus Mainz die dritte kath. Mädchen-Schulstelle zu Castel, am 29. Decbr. wurde dem Schullehrer Peter Heeß zu Selzen die erste Gemeinde-Schulstelle daselbst übertragen; am 2. Januar 1878 wurde dem Lehrer Jacob Glaser zu Nieder-Ramstadt das Patent als Geometer 2 Klaffe für den Kreis Darmstadt erthetlt; am 8. Januar wurde dem Schullehrer Heinrich Simon zu Rodenbach die zweite Gemeinde-Schnlstelle zu Altenstadt, lern Schullehrer Wilhelm Rauch zu Stockheim die erste Geweinde-Schulstelle zu Klein Umstadt, dem Schulamts-Aspiranten Eduard Meißmger aus Kirch- Brombach die Gemeinde-Schulstelle Zotzenheim übertragen.

6. Ruhestandsversetzungen.

7. Dienstentlassung. .

8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt find : die Gemeinte-Schulstelle zu Darsberg mit einem jährlichen Gehalt von 685 Jl. 71 ; die zweite Gemeinde Schulstelle zu Rockenberg mit einem Gehalt von 771 Jl. 43 ; die erste Gemeinde-Schulstelle zu Heusenstamm mit einem Gehalt von 857 <JL 14^. Dem Herrn Grasen von Schönborn zu Wiesentheid steht das Präsentations- reckt zu; die evang. Psarrstelle zu Rohrbach mit einem totationsmäßigen Ge­balt von 1311 Jl.. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg Büdingen steht das Prä­sentationsrecht zu dieser Stelle zu; die kath. Schulstelle zu Dalheim mit einem Gebalt von 685 Jt. 71 H; die erste Gemeinde-Schulstelle zu Weinolsheim mit einem Gehalt von 685 ^. 71 H. Die in Nr. 50 deS Regier.-Bl. von 1877 Seite 526 verfügte Concurrenzeröffnung bezüglich der zweiten Gemeinde-Schm- stelle zu Weinolsheim wird zurückgenommen; die neu errichtete fünfte Gemeinde- Schnlsteüe zu Bretzenheim mit einem Gehalt von 942 86 bie dritte

Mädchen-Schulstelle zu Lauterbach mit einem Gehalt von 942 Jl. 88 H.

9. Sterbesälle. Gestorben sind: am 15. Novbr. 1877 der Gymnasial Lehrer j. P. Profesior Karl Baur zu Darmstadt; am 4. Decbr. der Forstwart P. Franz Heil zu Zwingenberg; am 18. Decbr. der Schullehrer Georg Rabenau zu Kölzenhain; am 20. Decbr. der Landgerichtsdiener Seibert Feld- busch zu Lich; am 21. Decbr. der evang. Pfarrer Friedrich Dupont zu Nieder- Wiesen; am 1. Januar 1878 der Pfandmeister Wilhelm Bastert zu Gießen; am 5. Januar der Oberförster i. P- Forstmeister Georg Bingmanu zu Bad

Wien, 25. Jomior. Eben trifft im Auswärtigen Amt eine Depesche ein, wonach die Friedenspräliminarien heute unterzeichnet worden finb.. Der Wortlaut derselben ist direct hieher noch nicht mitgetheilt, wird aber stündlich erwart, t. In London ist der Wortlaut bekannt: er befriedigt die englische Regierung durchaus nicht. Die Beziehungen Oesterreichs zu Berlin werden als vorzüglich bezeichnet, dagegen sind die Beziehungen zu Petersburg reservier, weil jetzt die Ihnen gestern und vorgestern signalisirten Verhandlungen mit Petersburg im Einzelnen zu beginnen haben. Da es durchaus im Interesse Rußlands liegt, Oesterreich an seiner Seite zu haben, so glaubt man hoffen zu dürfen, daß Rußland sich in den streitigen Punkten den österreichischen An­schauungen anbequemen werde. Deutschland vermittelt zwischen Wien und Petersburg.

Irankreich.

Versailles, 25. Januar. In der heutigen Sitzung der Deputirteu- kammer stellte Laisant (Linke) die Anfrage an die Regierung, wie sich diese be >u der Versügnng der Militärbehörde in Nantes verhalte, welche den Soldaten untersagt habe, bei den Vorstellungen im Theater anwesend zu sein oder dabei >u stqurireu, weil das Singen der Marseillaise im Theater Anlaß $u einer politischen Kundgebung geboten hatte. Der Minister erwiderte herauf: Er billige die von der Militärbehörde getroffenen Anordnmigen ihrem Wesen nach, mißbillige jedoch die dabei innegehaltene Form. Laisant erklärte sich h,emr. zusriedengestellt. Baudry d'Affon (Rechte) verlangte über dwse Angelege.ch-it eine förmliche Interpellation einzubringen; worauf von der Kammer die Ver- tagung der Interpellation um einen Monat beschlossen wurde.

England.

London, 25. Januar. DerDaily Telegraph" meldet aus Stambul vom 24. d.: Folgende Präliminarien sollen heute gezeichnet werden : Serbien erhält Unabhängigkeit ohne Gebietszuwachs. Montenegro erhält Antivari, Niksic, Spuz und einen Theil des Scutari-Sees. Rußland beseht Datum, Kars und Erzerum, bis 20 Mill. Pfd. Sterl. Entschädigung bezahlt sind. Die Dardanellen werden den russischen Kriegsschiffen eröffnet. Die Autonomie der Bulgare! wird mehr auf das für den Libanon angewandte Prinzip als aus das

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A«M- Md AM-rdIM fit bk« Kreis Gießen._____________

Nr. 1 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 17. l. M., enthält:

(Nr. 1219.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 14. Januar 1878.

Gießen, den 26. Januar 1878.

Großherzogltches Kreisamt Gteßen.

Dr. Boekmann.

Htuflrafie B. 165. Erscheint tätlich mit Ausnahme des Montag».

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