Ausgabe 
27.2.1878
 
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Erweiterung seines line Hände gegeben, 'Iflt felrt.

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die Krtegskosten und Modus dieser Eal- trgend einer andern wird sich mit Seiner und Interessen Ruh- verständigen haben, en Hoheit des ®ro6: iiben Regierungen ole öffnet.

Waffensttllstandsbe- adseligkeiten zwiscen interhandlungen, w Die ObercoMv.

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, Feindseligkeiten <10

jiefit Die russischen Truppen besetzen an der Küste des Schwarzen Meeres jedoch nur BurgaS und Mtdia, um die Zufuhr von Proviant für die Truppen zu erleichtern, mit Ausschluß von Kriegscontrebande.

Weiter zieht sich die Demarkationslinie vom Derkos-See, von Tschekmedschik über Kardschali in gerader Richtung die Eisenbahn schneidend an das rechte Ufer des Karassu und dann den Fluß abwärts bis zum Marmara-Meer.

Die türtschen Truppen räumen die Befesttgungslinien ebenso wie auch Derkos, Chademkiöt und Bujuk-Tschekrnedsche. Oie Demarkationslinie der ottornanischen Trup pen führt von Kutschuk Tschekrnedje in gerader Richtung über St. Georg und A^bunar (am Ufer des Schwarzen Meeres). Die Fläche zwischen den russischen und türkischen Linien bildet eine neutrale Zone, wo es nicht gestattet sein wird, während der ganzen Dauer des Waffenstillstandes Befestigungen weder zu verstärken noch in Stand zu setzen- Vorn Marrnara-Meer aus führt die Demarkationslinie über die Landenge von Gallipoli in der Linie von Scharktöt nach Urscha, weiter am Ufer des Aegäischen Meeres entlang bis Dedeagatsch und Matrt mit Einschluß des letzteren Ortes; weiter­hin auf der Wasserscheide zwischen den Zuflüssen der Maritza (auch die Arda einge- aescklossen) und den bis Dschuma ins Aegätsche Meer ausmündenden Flüssen; später luf der Linie nach Küstendil, Wranja, Plantna Goljak, Dorf Messltza, Planina-Gra- paschniza und Dorf Ljubtscha dis zur Grenze des Sandschak, Rowt-Bazar und längs ihr btS zur Grenze Serbiens bis zu dem Punkt, welcher Kopaonik-Planina heißt. Dschuma, Küstendil und Wranja werden von russischen .poer serbischen Truppen besetzt; Prttschtina von türkischen. Die Feststellung der Demarkationslinie zwischen den kaiser­lich ottemantschen und den montenegrinischen Truppen soll durch eine besondere Com­mission aus Bevollmächtigten der Türkei u. Montenegros unter Betheiligung eines Bevoll­mächtigten Rußlands ftattfinben. Die Feststellung der Demarkattonszone zwischen den kaiserlich russischen und türkischen Truppen soll an der Grenze ohne Aufschub, sofort nach Unterzeichnung dieser Bedingungen unter Vermittelung einer Commission von bevollmächtigten Offizieren der nächsten Corps und Detachements beider Armeen statt finden; dort, wo keine Truppen in der Nähe sind, verläuft die Demarkationslinie nach den oben angegebenen natürlichen Grenzen, welche beiden Armeen bekannt gegeben werden. Die Demarkattonszone von Dschuma über Wranja bis zur Grenze des Sand­schaks Nowobazar wird an Ort und Stelle durch eine Commission aus Bevollmäch­tigten der kaiserlich türkischen und der serbischen Truppen unter Betheiltgung eines russischen Bevollmächtigten festgestellt.

4) Die Truppen beider kriegführenden Parteien, welche zur Zeit der Unterzeich­nung des gegenwärtigen Aktes sich außerhalb der bezeichneten Linie befinden, müssen sofort zurückgeführt werden und das keinesfalls später, als im Laufe dreier Tage.

5) Die kaiserlich türkischen Truppen, welche die in § 3 namhaft gemachten be festigten Punkte verlassen, ziehen mit den Waffen, aller Kriegs-Munition und allen Equiplrungsaegenständen ab, die in folgenden Richtungen weggeführt werden können.

Aus Widdtn und Belgradschik durch den St. Ntkolaipaß auf Ak-Palanka, Risch, Leskowatz und weiter über Prischttna ober Wranja, wie es am bequemsten sein wird, um die Eisenbahn nach Uskjub zu erreichen.

Aus Rustschuk, Silistrta, Hadschi Oglu-Bazardschick und Rasgrad auf Warna ober Schumla nach dem Ermessen der türkischen Militärbehörden.

Das Kriegs- und sonstige Kampfmaterial der Festungen, die Kriegs- und andere dem Staate gehörigen Schiffe mit allem Material können fortgeführt oder zurückge­lassen werden unter dem Schutz der russischen Militärbehörden, welche Maßregeln treffen, um Alles bis zum Friedensschluß beisammen zu halten nach einem ;in zwei Exemplaren auszufertigenden und von den betderseitigen militärischen Chefs zu unter­zeichnenden Inventar.

Was den dem Verderben ausgesetzten Proviant betrifft, so kann derselbe ent­weder verkauft oder dem russischen Mtlttärreffort abgetreten werden gegen eine zwischen beiden Theilen zu vereinbarende Entschädigung.

Das Privateigenthum bleibt unversehrt-

Die Räumung der genannten Festungen und befestigten Punkte muß nicht später als innerhalb sieben Tag,en ausgesührt werden, von dem Termin ab gerechnet, wo die örtliche Behörde den Befehl dazu erhalte« hat.

6) Die kaiserlich türkischen Truppe» und Kriegsschiffe räumen innerhalb drei Tagen auch Sulina, wenn das Eis dem nicht hindernd in den Weg tritt. Die russische Militärobrigkeit entfernt ihrerseits aus der Donau alle Hindernisse und eröffnet auf dem Strom die freie Schifffahrt, aber unter Aufsicht der russischen Militärbehörden

7) In den von russischen oder verbündeten Truppen besetzten Provinzen, in denen fich zur Zett der Unterzeichnung dieser Bedinaungen> kiscbe Administrativbebörden be

finden werden, haben diese letzteren zu verbleiben unter Ausübung ihrer Amtspflichten zur Wahrung der Ruhe und Ordnung unter der Bevölkerung. Diese Behörden werden nach Maßgabe der Möglichkeit die Anforderungen der russischen Militärautoritäten erfüllen.

8) Die Eisenbahnlinien im Bereich der russischen Truppendislokationen bleiben unberührt wie jedes Privateigenthum und ist der freie Verkehr auf allen Linien ge­stattet. Zu diesem Zweck gestattet die ottomanische Regierung den Gesellschaften bte freie Bewegung ihres rollenden Materials auf der ganzen Ausdehnung der Linie, ob sie von kaiserlich türkischen oder russischen Truppen besetzt ist. Für den Verkehr von Privatpersonen und Frachten ist volle Freiheit gewährt, nur mit folgenden Ein­schränkungen: Die Beförderung von Kriegsmaterial und Truppen durch die Demar­kationslinie ist untersagt. Die Passirung her Demarkationslinie durch einzelne Militär- Personen ist nach beiderseitigem Einvernehmen der Abiheilungs Commandeure gestatt^. Im Bereich jeder der beiden Armeen steht der Betrieb unter Aufsicht der bezüglichen Militärautoritäten.

9) Während der ganzen Dauer des Waffenstillstandes hebt die hohe Pforte die Blokade von den Häfen des Schwarzen Meeres auf und wird dem freien Einlaufen der Schiffe in diese Häfen nicht hinderlich sein.

10) Die der kaiserlich türkischen Armee angehörigen Kranken und Verwunduen verbleiben im Stellungsbereich der russischen, rumänischen und serbischen Truppen und werden unter Fürsorge der russischen und verbündeten Militärautoritäten gestellt, aber unter Mitwirkung des türkischen ärztlichen Personals, wenn solches zur Stelle ist. Sie werden nicht als Kriegsgefangene betrachtet, haben aber ohne besondere Erlaubniß der russischen und verbündeten Militär-Commandeure nicht das Recht der freien Ueber- stedelung an andere Orte.

11) Der Anfang des Waffenstillstandes wird gerechnet von sieben Uhr Nach­mittags an den neunzehnten (einunddreißigsten) Januar 1878. Was andere Termine betrifft, so sind dieselben im Texte des Haffenstillilandes selbst angegeben.

Für den Kriegsschauplatz in Asien hat die Feststellung der Einzelnheiten des Waffenstillstandes durch die Bevollmächtigten zu geschehen, welche von Obercomman- birenben der russischen Armee in Asten und von der ottornanischen Regierung er­nannt sind.

Der Beginn des Waffenstillstands auf dem europäischen Kriegsschauplatz wird dem Obercommando der russischen Armee in Asien telegraphisch mitgeiheilt werden'.

(Unterz.) Nepokoitschizki. Lewitzki.

Nedjib. Osman.

Lokal-Notiz.

Gießen, 25. Febr. Wir lassen nachftebend die Tagesordnung für die Stadt- verordneten-Sitzung am Donnerstag den 28. Februar 1878, Nachmittags 4 Uhr, im alten Realschulgebäude folgen:

1) Voranschlag für bas Jahr 1878,

2) Die Quellenwasserleitung,

3) Baugesuch des Joh. Baptist Singer,

4) Gesuch des Tapezirers Wilhelm Reiber um Erlaubniß zur Errichtung einer Laaerhalle,

5) Die Reichensand-Bahnhofsstraße,

6) Stroßknanlagen in der Schwarzlach,

7) Die Berichtigung der Jnseratgebühren pro 1877 betreffend,

8) Die Erbauung eines Schulhauses für die höhere Mädchenschule,

9) Creditbewilligungen u. Bürgschaftsleistungen bet Holzverfteigerungen u. s. w., 10) Concurs der Firma Gebrüder Köhler,

11) Ausbau der Ludwigsstraße,

12) Kostenrechnung der Feldgeschworenen vom Jahre 1877.

Handel und Verkehr.

Gießen, 26. Febr. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter, per Pfb. 1, Hühnereier, per Stück 5, 6, 7 H, Gänseeier per Stück 8 Enteneier, per Stück 8 di, Käse, per Stück 510 Käsemotte, p. St. 3 Erbsen, 1 Liter 20 Linsen, 1 Liter 24 Tauben, das Paar 90 Hübner, per Stück JL 1.50, Hahnen, per >t. Ji. 160, Enten, per Stück 3.40, Kartoffeln, 100 Kilo 7 60 Ochsen­

fleisch 70 H per Pfd., Kuhfleisch 50-60 H, Rindfleisch 50-56 H, Schweinefleisch 62, bis 64 Kalbfleisch 55 u. 60 Hamm.lfleisch 60

1206)

Gün th e r.

die

Versteigerung.

Frettag den 1. März l. I, Morgens 10 Uhr, sollen bei dem academischen Hospital cuf dem Seltersberg dahier alte Fenster, Läden mit Beschlägen und Gitterstäbe

WM, M- i tu räumen. W'- bei Unlnhandlui'.B v WaffenMstandsdi- topptUen EMplam MeMklst^arM

[Der. Namyk.

Oberhessische Eisenbahnen.

Die nachstehend aufgeführten Gegenstände sind auf den Oberhess. Bahnlinien gefunden worden. Die unbekannten Eigenthümer werden aufgefordert, ihre Ansprüche inner­halb Jabresfrist bet der unterzeichneten Stelle geltend zu machen, andernfalls zum Verkauf geschritten werden wird.

1 goldene Broche, 1 Uhrgehänge, 2 Frauen- schürzei', 1 Kinderjäckchen, 2 Paar Hand­schuhe, 3 Hüte, 6 Mützen, 11 verschiedene Tücher, 4 Pack alte Kleider, 1 Päckchen Seinen, 2 Cigarrenetuis, 2 Pfeifen, 1 Päck­chen Tabak, 3 Taschenmesser, 7 Regen­schirme, 9 Stöcke, 5 Säcke, 1 Peitsche, 1 Spannkette, 1 Bohrer, 1 Pack Draht­stifte, 1 Ledertasche, 1 Handkörbchen, > Schlüssel, 1 blauer Kittel, 1 Rolle Frachtbriefe.

Gießen, den 24. Februar 1878.

Die Hauptmagazinsverwaltung:

gegen gleich baare Bezahlung an Meistbietenden versteigert werden.

Gießen, den 25. Februar 1878. Großh. Kreisbauamt Gießen.

In Vertretung:

M. Wahl, 1193) Großh. Kreisbauaufseher.

Verkauf von Mstbäumchen.

Samstag den 2. März d. I., Vormittags 11 Uhr, sollen aus dem Marktplatze vor dem Rathhause tOO Apfel-, 100 Birn-, so­wie 50 Mirabellen- und Zwetschen- bäumchen und mehrere Hundert Birn- sktzlinge versteigert werden.

Gießen, den 26. Februar 1878.

Großh. Bürgermeisterei Gießen- 124)8) A. Bramm.

russischen Truppen heu Truppen.

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Allgemeiner Anzeiger.

Holzversteigerung

im Gießener Stadtwalde.

Montag den 4. März 1878, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in dem District Faulerboden nachverzeichnetes Holz versteigert werden:

A. Brennholz.

Schetth. Prügelh. Stockh. Reish. Raummeter Wellen. Buchen 22 19 14 760

Eichen 106 137 156 2570

Birken, I Ä o _

ASpen j y

Nadel 6 31 2180

B. Ban-, Werk- und Nutzholz.

408 Eichenstämme mit 170 Festmtr., bis zu 50 Centimtr. Durch­messer und 10 Mtr. Länge,

26 Fichtenstämme mit 10,48 Fest­meter,

9 Buchenstämme mit 2 Festmeter,

3 Aspenstämme mit 1 Festmeter,

7 Eichen- und Buchen-Stangen mit 0 50 Festmeter,

1098 Fichtenstangen mit 12,70 Fest­meter, zu Spalierholz sich eignend.

Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee am Lumpenmanns-Brunnen.

Gießen, am 26. Februar 1878.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

1207)_____A. Bramm._________

Donnerstag den 28. l. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll im hiesigen alten Rathhaussaale

Planirarbeit, veranschlagt zu 1020 JL., versteigert werden. (1171

Gießen, den 23. Februar 1878.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

A. Bramm.

KanlWniiisdier Verein.

Samstag den 2. März Abends präcis S Uhr, im Saale des Gasthofs zumPrinz Carl: öffentlicher Vertrag des Herrn Professor Robert von Schtayintiveit: Geographische und ethnographische Schilderung des von ihm in Gemeinschaft mit zwei Brüdern bereisten Himalaya, erläutert durch eine grössere Karte und landschaftliche Ansichten.

Mitglieder haben mit Familie freien Eintritt.

Eintrittskarten für Nichtmitglieder ä 50 (für Schüler und Schülerinnen ä 20 H) sind in der J. Ri ckerschen Buchhandlung und Abends an der Gasse zu haben. Her Vorstand»

I

Dankschreiben!

Kann nicht umhin, Herrn E. Wiechmann (Specialift für Hühner­augen) meinen besten Dank für die schnelle, schmerzlose und rationelle Be­seitigung meiner mich seit Jahren quälenden Hühneraugen, hiermit auszu­sprechen. Aus dem Grunde ist Genannter allen Fußleidenden aufs Gewissenhafteste zu empfehlen.

Klein-Linden b. Gießen, den 24 Februar 1878.

1209) Johannes Rinn, Gastwirth.

1199) Den geehrten Damen empfehle ich mich in allen vo<- kommenden Haararbeiten zu den billigsten Preisen.

Val. Realer9 Iriseur, Kaplarrsgasse.

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1202) Geschw. Heerz, Neuenweg.