Donnerstag, den 23. »Diai
1878
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS
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Wien
selben bringen fest stehen, daß
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
19. d.: Die ganze rumänische Armee hat auf Anordnung des Fürsten eine Vorwärtsbewegung gegen Osten längs der Karpathen angetreten und nimmt gegenwärtig folgende Stellungen ein: eine Division bei Ttrgoveschti, die zweite bei Ptteschti, die dritte bei Slatina, die vierte bei Krajowa; die Reservedivtfion verbleibt mit den Positions-Geschützen in Kalafat.
Aus Belgrad berichtet die nämliche Correspondenz: Der Fürst hat die wegen der Topola-Affaire zum Tode Verurthetlten begnadigt. — Ferner aus Konstantinopel vom 18. d.: Gestern Nachmittag verließen die russischen Trup- , pen San Stefano, ohne jedoch Lager und Hauptquartier aufzuheben, und
berge bei Mainz wurden Schüsie aus den Wagen des damaligen Prinzen abge- seuert, welche den Postillon verwundeten. Das zweite Attentat wurde von dem Studenten Oscar Becker verübt, der am 14. Juli 1861 in Baden-Baden beide Läufe eines scharf geladenen Terzerols aus sehr geringer Entfernung auf den damaligen König Wilhelm abschoß und denselben — zum Glück nur ganz leicht — verwundete.
Berlin, 19. Mai. Der Kultusminister Tr. Falk hat feine Entlassung eingereicht — das ist die große Nachricht des Tages. Man erzählt im Reichstage, der Herr Minister sei zu diesem Schritt nach der ersten Staatsministerial- S.tzung entschlossen gewesen, die nach dem Empfang der Minister beim Kaiser am letzten Sonnabend stattfand. Dr. Falk sieht sich wohl nach der^kaiserlichkn Ansprache nur nach dem laut gewordenen Wunsche des Reichskanzlers, anläßlich des Attentats legislatorisch gegen die Presse und gegen die Vereine vorzugehen, als deplactrt an, und man weiß bereits in allen irgend unterrichteten Kreisen, der Cultusmintster werde sein Entlaffungsgesuch erneuern, falls es für jetzt ab- gelehnt werden sollte. Uebrigens drängt Alles auf rasche Entscheidung los, denn der Bundesrath ist bereits (siehe oben) im Besitz eines preußischen Antrages, der für die Reichsregierung die Ermächtigung nachsucht, allen Ausschreitungen der Presse wie der politischen Vereine kurzer Hand energisch zu wehren. Diesen preußischen Antrag hat, wie es heißt, der Reichskanzler Fürst Bismarck formulirt, als in diesen Tagen der Minister Graf zu Eulenburg in Friedrichsruh sich aushielt. Der Reichstag, dem daran lag, Mitte nächster Woche die Session geschlossen zu sehen, erwartete die angegebene Vorlage des Bundesraths spätestens am nächsten Montag, und dann kann er vor Sonnabend nächster Woche seine Geschäfte nicht abschlüßen, denn er ist verpflichtet, die Gründe ganz genau anzugeben, die ihn verhindern werden, der Reichsregierung die intendirte Vollmacht zu ertheilen. Es fei jedoch erwähnt, was als Gerücht cursirt: Sollte der Reichstag den preußischen Antrag ablehnen und aus Nichts sich einlaffen, so würde die Frage zur Tiscussion gestellt werden, ob der Reichstag nicht aufzulösen sei. Dies zur Vervollständigung des Berichts ohne weitere Gewähr und zur Kennzeichnung der Stimmung. — Falkas Entlaffungsgesuch erregt die Gemüther ungemein; cs macht sich die Annahme geltend, der junge Graf zu Eulenburg beherrsche die Situation, und unter diesen Umständen werde es auch dem Justtzmimster Tr. Leonhardt kaum möglich sein, noch lange im Amt zu bleiben.
Berlin, 20. Mat. Eine der von dem Attentäter Hödel abgeschoffenen
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r Gartenstraße B. 165. Schxlstraße B. 18.
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr socialdemokra- ’ tischer Ausschreitungen. i
Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht den folgenden Wortlaut des dem Bundesrath zugegangenen und von diesem dem Reichstage bereits überwiesenen : Gesetzentwurfs:
Wir Wilhelm rc. verordnen im Namen des deutschen Reiches nach erfolgter Zustimmung dcs Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1. Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der Soctaldemokratie verfolgen, können von dem Bundesrath verboten werden. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen und dem Reichstag sofort, oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritt mitzutheilen.
Der Reichstag kann die Aushebung des Verbots beschließen.
§ 2. Die Verbreitung von Druckschristen an öffentlichen Orten, aus Straßen und auf öffentlichen Plätzen kann von der Ortspolizet-Behörde vor-, läufig verboten werden, wenn die Druckschriften Ziele der im § 1 bezeichneten Art verfolgen.
Das Verbot erlischt, wenn nicht innerhalb 4 Wochen die Druckschrift von dem Bundesrath auf Grund des § 1 verboten wird.
§ 3. Eine Versammlung kann von der Ortspoltzei-Behörde verboten oder nach ihrem Beginn von dem Vertreter der Ortspolizei-Behörde aufgelöst wer« den, wenn Thalsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Versammlung Zielen der im § 1 bezeichneten Art dient.
§ 4. Wer einem nach § 1 oder § 2 erlassenen Verbote zuwider eine Druckschrift verbreitet, wird mit Gefängniß bestraft.
Die Beschlagnahme der Druckschrift kann ohne richterliche Anordnung erfolgen (§ 23 ff. des Gesetzes über die Preffe vom 4. Mai 1874).
§ 5. Die Beiheiligung an einem nach § 1 verbotenen Vereine oder an einer nach § 3 verbotenen Versammlung wird mit Gefängniß bestraft.
Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich nicht sofort entfernt, sobald die Auflösung einer Versammlung aus Grund des § 3 erfolgt ist.
Gegen die Vorsteher des Vereins, sowie gegen die Unternehmer und Leiter der Versammlungen und gegen Denjenigen, welcher zu einer verbotenen Versammlung das Local srcigibt, ist auf Gefängniß nicht unter drei Monaten zu erkennen.
§ 6. Wer öffentlich durch Rede oder Schrift es unternimmt, in Verfolgung der im § 1 bezeichneten Ziele die bestehende rechtliche oder sittliche Ordnung zu untergraben, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft.
§ 7. Dieses Gesetz gilt nur für den Zeitraum von drei Jahren. Die §§ 1 bis 5 treten sofort in Kraft.
Urkundlich.
(Gegen den Entwurf dieses Gesetzes hat im Bundesrathe Hessen und Bremen gestimmt. Hoffentlich wird auch im Reichstage der „Entwurf" einer geeigneten Behandlung unterworfen werden).
Deutschland.
Darmstadt, 19. Mai. Die Regierung ist mit der Ausarbeitung eines die Rechtsverhültrnffe der Mitglieder der landesherrlichen Familie ordnenden Haus- Gesetzes, welches dem nächsten Landtag vorgelegt werden soll, beschäftigt und entspricht damit einem alten Wunsch der Landesvertretung.
Berlin. Bekanntlich hat der Kaiser beim Empfange des Staatsministeriums, welches ihn wegen der glücklichen Vereitelung des Attentates beglückwünschte, geäußert, es sei dies das dritte Mal, daß auf ihn geschossen worden sei. Da die beiden früheren Fälle nicht Jedem genauer bekannt sein dürften, so mögen dieselben hier erwähnt werden. Das erste Attentat wurde auf den Kaiser verübt, als er 1849 nach Baden reiste, um den Oberbefehl über die Truppen zur Bekämpfung des badischen Ausstandes zu übernehmen. Aus einem Wein-
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Oesterreich.
20. Mai. Die „Polit. Corresp." meldet aus Bukarest vom
Kugeln soll nach der „Nat.-Ztg." am Freitag auf dem südlichen Straßendamm der Linden, nahe dem russischen Botschaftshotel, im Staube gesunden worden sein. — Mit welcher Frechheit der Attentäter Hödel zu Werke geht, beweist folgende von ihm am Sonnabend gemachte Aeußerung gegen einen der mit ihm in Berührung kommenden Beamten: „Man wird hier wie ein Hund behandelt", redete er denselben an, „nicht einmal eine Zeitung kriegt man hier, sorgen Sie dafür, daß ich morgen eine Zeitung erhalte" u. s. w. — Die Zeugenvernehmungen wurden Sonnabend fortgesetzt und waren gegen 2 Uhr beendigt, die- nichts wesentlich Neues. Hödel bleibt bei seiner Behauptung er nicht den Kaiser, sondern sich habe erschießen wollen.
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Gießen, am 21. Mai 1878.
Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
SN die Grostherzogtichen Bürgermeistereien der nschbenannten Brtr.
Di« Befichtigung der Gemeinde.Zuchtstiere und - Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte Commission wird an folgenden Tagen stattfinden:
1) Montag den 2*7. Mai I. 3. in den Orten Weitershain, Rüddingshansen, Odenhausen, Keffelbach, Londorf, Allertshausen, Elimbach, Geilshausen.
2) Dienstag den 28. Mai l. I. in den Orten Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod, Grünberg.
3) Mittwoch den 29. Mai l. I. in den Orten Stockhausen, Weickartshain, Lauter, Qucckborn, Harbach, Lindenstruth, Saasen.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben, und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vor- zusühren, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.
Dr. Boekmann.
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