1878
Dienstag den 26. Marz
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A«Mk- uni MMlitt für ik« Kreis Gießen
Erscheint 'täglich mit Ausnahme des MontagS.
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des Conferenz-Bezirkeö Gießen: Samstag den 30. März, Molgens 11 Uhr, in Gießen.
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entschieden 6cn)orj ber ybg. Miquel habe eigentlich die Vorlage ver-
theidigt, sei aber dessenungeachtet zu dem Schluffe gekommen, dieselbe in zwei Punkten abzulehnen. Es sei nicht richtig, daff die Vorlage ungenügend vorbereitet sei. Er habe beabsichtigt, den Landtag erst nach dem Schluffe des Reichstages zusammentreten zu lassen. Dann wäre Zett gewesen, Alles mit Ruhe zu erledigen. Der Landtag habe es anders gewollt und unter den obwaltenden Umstanden habe die Regierung möglichst dtligentiam vrestirt. Wenn es sein müsse, könne aber die Sache bis nach dem Reichs- tagsschlutz verschoben bleiben und dann eine neue Session anberaumt werden. Dringlich seien alle Punkie der Vorlage, namentlich derjenige in Betreff der Eisenbahnen. Die heutige Vorlage habe er schon im Jahre 1862 gemacht, bet damaligen Zeitoerhaltntffm aber nicht durchführen können. Er sei in Zetten der Ruhe darauf zurückgekommen. Aus diesen Ideen heraus habe er die Reichsetsenbahnvorlage eingebracht und sich entschlossen, wenn das Reich die Sache ablehnen sollte, zuerst in Preußen, als dem grotz- ten Bundesstaate, damit vorzugehen. . . v ,
Die Zustimmung beider Hauser des Landtags hat mich darin bestärkt, oatz ich auf richtigem Wege war. Aber ich konnte die Frage nicht venttltren, in welchnFornr wir das Reich fragen konnten, ob und wie eS sich zur Uebernahme unserer Bahnen stellen wollte. Ich kann jetzt nicht mehr verantworten, noch mehr Zeit zu verlinen, bis wir in der Eisenbahnfrage zum Ziele kommen. Es mutz eben eine andere Ver-
herzogthums das Ansinnen gerichtet wird:
1) zur Ausführung von Neubauten und baulichen Herstellungen für Die demnächst zu errichtenden Amtsgerichte in Offenbach. Seligenstadt. Zwingenberg, Ltch. Butzbach. Alsfeld, Bad Nauheim, Friedberg. Grünberg, Nidda, schotten Vilbel, Nieder Olm, Wöllstein und Wörrstadt die Summe von 438,200 Mark zu bewilligen und c r_, ..
2) die Zustimmung zu erthetlen, daß der seither aus den Gebühren für die Einträge in die Handels- und Zeichenregister angesammelte Fonds von beiläufig 72,293 Mark zur Beschaffung der erforderlichen Mobiliareinrichtung der
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerkvhn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
wä Schüler ä 50 nderRudolph’schen atag Mittag 12 Ühr)
Aeutschkand.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 22. März. Nach dem Entwürfe des Gebühren-Gesetzes darf von gerichtlichen Acten künftig keine Gebühr erhoben werden, wodurch das in Rheinhessen bestehende Enregistremenl, welches bisher eine nickt unerhebliche Staats-Einnahme bildete (ca. 200,000 Mk im Jahr), in Wegfall kommt. Tie Einführung der neuen Justizgesetze wird einen für Heffen bedeutenden Kosten-Aufwand erfordern; dermalen liegt schon eine Proposilion ans Bewilligung von 438,200 Mk. für Herstellung von AmtS- gerichtS-Localitäten vor. Charakteristisch ist, daß das Budget für Justizwesen stets das niedrigste war. und daß in diesem Ressort die größte Sparsamkeit herrschte, obgleich die ganze Ausgabe durch die Einnahmen aus Stempel, Ge bühren u. s. w. gedeckt wird.
Darmstadt, 21. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 3 enthält das Gesetz, Die Gehalte der Volksschullehrer betreffend.
Darmstadt, 22. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt. Beil. 9?r' 'l.^Berzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1878 gehalten werden und am 2. Mai ihren Anfang nehmen. ,
2. Bekanntmachung, die morganatische Ehe L>r. Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein rc. betreffend.
3. Ordensverleihungen.
4. Namensveränderungen.
5. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 13. Febr. den Bauausseher Georg Peter März zu Schlitz und am 14. Febr. den Hofmusiker Balthasar Meister, auf sein Nachsuchen. in den Ruhestand zu versetzen. ,
Am 13. Febr. wurde der Schullehrer an der ersten Gemeinde-Schulstelle zu Groß-Karben, im Kreise Friedberg, Jacob Hechler auf sein Nachsuchen in
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RedactionSbureaur Gartenstraße N. 165.
Expeditionsvitfeairr S.chulstraße B, 18.
den Ruhestand versetzt. , _ Y_
6. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die Gemeinde - schulstelle ,u Rainrod mit einem Gehalt von 685 JL. 71 ; die erste Gemeinbe-SLulstelle zu Groß-Karben mit einem Gehalt von 857 c/K. 14 Dem Freiherrn v. Leonhardi zu Groß-Karben steht das Präsentationsrecht zu; die Gememde- Schulstelle zu Pfirschbach mit einem Gehalt von 685 71 H. Dem Herrn
Grafen zu Erbach-Schönberg steht in Gemeinschaft mit dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg das Präsentationsrecht zu; die evang. Pfarrstelle zu Rohrbach. Dotationsmäßiger Gehalt 1161 «M. Das Prasentationsrecht steht den Gemeinden Rohrbach, Wembach und Hahn zu.
7. Sterbesälle. Gestorben sind: am 10. Novbr. 1877 der Lehrer \. P- Heinrich Hechler zu Obernhausen-Lichlenberg; am 17. Febr. 1878 der Districts- einnehmer i. P. Rendant Johannes Leonhard Bitsch zu Friedberg; am 18- Febr. der evang. Pfarrer Ernst Eduard Kehrer zu Sickenhofen; am 21. S^r. Der französisch-resormirte Pfarrer Joseph Haunreiter zu Neu-Isenburg; am 28. Febr. der Zollaufseher Mathias Lenz zu Mainz. ,
Darmstadt, 22. März. Es liegt in der Absicht der Regierung, beim Inkrafttreten der neuen Justizorganisation Bestimmungen dahin zu treffen, daß bei oberhessischen Amtsgerichten, deren Bezirke eine weite Ausdehnung besitzen, von Zeit zu Zeit an einem der entfernteren Orte Gerichtstage abgeyalten werden, damit die Gerichtsangehörigen Gelegenheit haben, ihre Rechtsangelegenheiten leichter und ohne größeren Zeitaufwand erledigen zu können. (Hess- Landes-Ztg.)
— Mit allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs vom 7. l. Mts. hat das Ministerium der Justiz eine Proposition an die zweite Kammer der Stände gelangen lassen, nach welcher an die Stände des Groß-
Jr?der Specialdebatte erklärt v. Köller zu § 21 (Bildung der Amtsgerichte betr.) daß die Conservativen ihren Widerspruch zurückzögen und für den §21l in der Fassung des Herrenhauses stimmen würden- Der Paragraph wird in dieser Gestalt vom Hause angenommen. Dagegen die Fortschrittspartei und das Centrum- Mit derselben Majorität wird auch S 27 (Gerichtsstand der Standesherren) angenommen. Zu 50, 51 (Competenz des Oberlandesgerichts Berlin) beantragt Windthorst (Bielefeld) deren Streichung. Der Jufttzminister tritt für die Fassung des Herrenhauses ein. Retchensperger spricht dagegen. In namentlicher Abstimmung werden sodaNn die §§ 50 und 51 in der Fassung des Herrenhauses mit 203 gegen 165 Stimmen angenommen. 13 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung. Es folgt die erste Lesung des Nachtrags-Etats betr- die organische Veränderung im Ministerium- Miquel nimmt das Wort gegen die Vorlage, die zu überraschend komme und im letzigen Augenblicke nicht mihr zu erledigen sei. Unaufschiebbar fei nur die Frage wegen des Gehalts des Minister-Vicepräsidentin; die anderen Punkte der Vorlage erforderten gründlichere Vorarbeiten als jetzt möglich sei. Redner erklärt sich namentlich gegen ein Eisenbahn- Ministerium, weil die verwickelten Competenzverhältnisse des Handelsrninifters eine gesetzliche Regelung erforderten, wozu der Moment nicht angethan sei. Auch könne man Aufsicht und Verwaltung nicht in eine Hand legen, wie die Vorlage wolle. Sollten durch die Vorlage frühere Pläne bezüglich des deutschen Eisenbahnwesens verfolgt werden, dann könne man zustimmen, aber doch die Sache nicht überS Knie brechen. Man könne sich in der nächsten Session darüber verständigen.Sackl ck eEare er sich für die Verweisung der Domänen und Forsten an das landwirthschaftliche Mtnistertum, die Frage könne aber nicht hinter dem Rücken des alten und neuen Finanzmintsters
Schöffen Sääle in den Amtsgerichts-Localen und der verbleibende Uebersuchß zu Bibliothekzwecken für die Amtsgerichte verwendet werde.
Berlin, 23. März. Die „Nordd. Allg. Ztg." bespricht den Friedens vertrag und sagt: Was der Reichskanzler von der Convention von Adrianopel gesagt, gilt auch von dem Vertrage von San Stefano. Deutsche Interessen sind darin nicht berührt. Der von Deutschland verlangten Freiheit der Wasserstraßen ist durch die Schleifung aller Donausestungen, sowie durch die auf die Dardanellen bezügliche Bestimmung des Vertrages vollkommen Rechnung getrage .
— Im Abgeordnetenhause wurde heute ein Schreiben des Staatsmini- sterinms verlesen, worin dem Hause angezeigt wird, daß der Kaiser beute dem Finanzminister Camphausen die nachgesuchte Dienstentlassung gewährt hat.
Berlin, 23. März. Aus parlamentarischen Kreisen wird mitgetheilt, daß der Regierungspräsident Hoffmann die Uebernahme des Finanzministeriums abgelehnt habe. Gegenwärtig finden hierüber Verhandlungen mit dem Oberbürgermeister von Berlin, Hobrecht, statt, welcher nicht abgeneigt sein soll, das erwähnte Ministerium zu übernehmen.
Berlin, 23. März. (Abgeor dnettnhaus.) Der Präsident übermittelt den Dank des Karsers für die Geburtstagsklückwünsche des Hauses. Hierauf begann die anderweitige Berathunu des vom Herrenhaufe zurückgelangten Gerichtsoerfassungsgefetzes. Miquel verweist aus die widerspruchsvolle, schwankende Haltung des Justizministers gegenüber dem Gesetze, will aber im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes den Beschlüssen des Herrenhauses zustimmen. Justizminister Leonbardt führt gegenüber dem Vorredner aus, daß er sich in der von diesem behaupteten Weise über die Durchführung der Organifation innerhalb des festgesetzten Termins nicht ausgesprochen habe; er versichert, eS würden alle Kräfte daran gefetzt werden, um die Einhaltung des Termins zu ermöglichen. Windthorst (Meppen) gegenüber, der auf Bildung der Amtsgerichtsbezirke durch Ge fetz besteht, hebt der Justizminister hervor, daß durch die Festsetzung der Amtsgerichte mittelst Verordnung sechs Monate Zeit erspart werden. Lasker erklärt, man mW Alles thun, um die Justtzorganisation nicht zu verspäten. Durch die Beschlüsse des Herrenhauses werde die Reichsgesetzgebung nicht gefährdet; feine Partei werde detzhaib die Herrenhausbefchlüsse acceptiren. Wehr erklärt Namens der Freiconservativen ebenfalls deren Zustimmung zu den Beschlüssen des Herrenhauses. Gneist erklärt sich für die Annahme, man dürfe nicht durch untergeordnete Fragen die deutsche Justizorgani-
des Coriftren^-Bezirkes Grünberg: Donnerstag den 4. April,,Morgens 10 Uhr, in Grünberg. Gießen, den 25. März 1878. Büchner, Kreis-Schulinspecwr^
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