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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher H ß e i k.

B e k a » n t m a ci> ii n g.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Vorstand des Vereins für Vögel- und Geflügelzucht in Darmstadt von Großherzoglichem Ministerium des Innern die Vornahme einer Verloosung von Geflügel, Käfigen, Nistkörbchen u. s. w. gelegentlich der am 30. März l. I. beginnenden Geflügelausstellung unter der Bedingung gestattet worden ist, daß nicht mehr als 7000 Loose das Stück zu 30 ausgegeben und daß wenigstens 60 °/0 des Verkaufserlöses der ausgegebenen Loose zum Ankauf von Gewinnsten ver­wendet werden.

Gießen, 24. Januar 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Bookman n.

politisch

Da» erzielte Einverständnis.

Aus Berlin gehen demRhein. Kurier" unterm 19. d. Mts- folgende wichtige Mittheilungen zu: Zwischen dem Kaiser, dem Fürsten Bis­marck und Herrn v. Bennigsen ist ein vollständiges Einverständmß erzielt; es handelte sich aber ausschließlich nur um die Reorganisation der Reichsämter. Die anderen Fragen, wie Steuerreform, Durchführung des Reichseisenbahn- Systemö u. s. w., sind nur secundäre Fragen, über welche allerdings auch eine principieüe Einigung erzielt ist, die aber nicht als Haupt-Action in's Auge gefaßt worden. Entschieden wird die Frage erst, wenn Fürst Bismarck gekom- vieu ist und er wird auf keinen Fall eher kommen, als bis der Reichstag er­öffnet ist, weil es ihm faktisch seine Gesundheit nicht eher erlaubt. Dann wird die Frage zwischen dem Kaiser, Fürst Bismarck und Herrn v. Bennigsen, sowie den betreffenden Ministern persönlich erörtert werden. Zunächst die Frage, ob der Finanzmintster Camphausen geneigt ist, das Reformprojekt mit zu über- nehmen und ob er aus die vom Fürsten Bismarck beabsichtigten tief eingrei­fenden Reformpläne auf finanziellem und Steuergebiet einzugehen bereit ist. Wrrd eine vollständige Uebereinstimmung erzielt, so bleibt Minister Camphausen, sonst, wenn er Bedenken trägt, die Absichten des Fürsten Bismarck zur Aus­führung zu bringen, wird er seine Entlassung nehmen und dann aller Wahr scheinlichkeit nach v. Bennigsen an seine Stelle treten und damit zugleich die Stellvertretung des Reichskanzlers erhalten. Würde aber Minister Camp hausen bleiben, so wird jedenfalls noch ein besonderes Amt geschaffen werden, welches in der Stellvertretung des Reichskanzlers als Vicekanzler besteht und ist dafür dann Herr v. Bennigsen in Aussicht genommen.

lieber andere weitergehende Personal-Äenderungen ist zur Zeit noch nichts bestimmt, doch ist es sehr wahrscheinlich, daß dann auch Herr v. Forckenbeck in's preußische Ministerium eintritt,, wahrscheinlich als Minister des Innern.

Außer dem Finanzamt hält der Reichskanzler die Verewigung des preuß. Handelsministeriums mit einem zu schaffenden Reichshandelsamt für unumgäng­lich nothwendig. Ob auch hier eine Personalveränderung vorgenommen wird, darüber ist bis jetzt noch gar nichts entschieden. Weit weniger Gewicht soll der Reichskanzler aus die Vereinigung des preußischen Justizministeriums mit dem Reichsjustizamt legen. Auch legt er kein Gewicht darauf, daß das etwa obzutrennende preußische Eisenbahn-Ministerium schon jetzt mit dem Reichsetsen- bahnamt vereinigt wird.

Die Durchführung aller dieser Projekte hängt schließlich davon ab, wie sich die übrigen deutschen Staaten, also speciell der Bundesrath, zu dieser Sache stellen werden. Findet von dieser Seite ein Entgegenkommen statt, so ist an­zunehmen, daß das ganze Projekt vollständig zur Ausführung kommt. Wenn hingegen einzelne Bedenken aufstoßen sollten, würde sich der Reichskanzler auch mit den beiden, dem Finanzamt und dem Handelsamt, sowie event. der Crei- rung eines besonderen Vice-Kanzleramtes sich begnügen.

Wie wir hören, geht die Absicht dahin, diese Veränderungen zunächst im Bundesrathe durch den Reichskanzler einzubringen, und zwar nur als eine Budgetfrage, nicht als eine Verfasiungsänderung, weil zu dieser eine zweidrittel und zu jener nur eine einfache Majorität des Bundesrathes gehört. Würde freilich der Reichstag darauf bestehen, daß eine Verfassungsänderung involvirt sei, so würde dadurch allerdings die Durchführung der Fragen bedeutend er­schwert werden, weil dann möglicher Weise eine Majorität des Bundesrathes nicht zu erzielen wäre. Der Reichstag würde die Frage der Verfaffuugsände- rung wahrscheinlich nur vom Gesichtspunkte der Minister-Verantwortlichkeit auf­stellen, weil sonst kein praktischer Grund zu einer Verfasiungsänderung vorliegt. In diesem Punkte, hören wir, hat der Reichskanzler bereits prinzipielle Zuge- ständnisie gemacht; er ist keineswegs abgeneigt, den neu zu creirenden Aemtern eine größere Selbstständigkeit und auch die Verantwortlichkeit für ihre Aemter einzuräumen. Es wird also die Schwierigkeit der ganzen Frage sich vorzugs­weise darin gipfeln, die Angelegenheit so zu ordnen, daß der Reichstag befrie­digt wird, ohne daß doch die bedenkliche Frage der Verfasiungsänderung dabei angeregt wird. Ein ausführliches Regierungs-Programm, wie in verschiedenen Blättern gesagt worden, soll nicht vereinbart worden sein. Man sollte auch glauben, daß es nicht von so großer Bedeutung wäre, weil, wenn den Führern der nationalltberalen Partei so einflußreiche Aemter übertragen sind, dies ge-

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wisiermaßen selbst schon ein Programm und es auch unmöglich ist, ein specifi- cirtes, die verschiedenen Chancen und Nüancen betreffendes Partei-Programm vorher auszuarbkiten, und umsomebr, weil Männer wie Bismarck und Bennigien chon an und für sich ein vollständiges Programm bedeuten.

Die weiteren nothwendigen Veränderungen im preußischen Ministerium, wie z. B- die in Aussicht genommene Uebertragung der Verwaltung der Do­mänen an das landwirthschaftliche Ministerium, sowie die Uebertragung des Berg- und Hüttenwesens vom Handelsministerium ebenfalls auf das landwinh- schaftliche, werden erst in zweiter Linie in Berücksichtigung kommen und wohl 'chwerlich vor dem in Aussicht genommenen Zusammentritt des preußischen Landtags im Frübjahr entschieden werden können. So würde das landwirth­schaftliche Ministerium also dadurch an Umfang und Bedeutung in hohem Grade gewinnen, insofern, als es außer seinem bisherigen Ressort auch noch die Verwaltung der Domänen, des Berg- und Hüttenwesens, die Anlage von Landstraßen und Kanälen u. s. w. erhalten würde, während das Handelsmini­sterium nur die Angelegenheiten des eigentlichen Handels und der Industrie behalten würde, da bekanntlich auch das Eisenbahn-Resiort abgetrennt und zu einem eigenen Ministerium gemacht werden soll. Diese Abtrennung würde aber auch erst im Laufe des Frühjahrs zur Ausführung kommen können."

Deutschland.

Aus Hessen, schreibt man derCöln. Ztg." unterm 18. ds.:Vor Kurzem wurde in der zweiten Kammer eine Angelegenheit behandelt, welche auch über die Grenzen Hesiens Interesse erregen wird, da es sich dabei um die Auslegung des Reichscivilehegesetzes dreht. Eine noch aus dem vorigen Jahrhundert stammende althessische Verordnung bestimmt, daß Brautleute die gerichtliche Bescheinigung, daß ihrer Verheirathung ein civilrechtliches Hinder­niß nicht entgegenstehe, nur dann sollen erhalten können, wenn sie zuvor ent­weder Ehepacten errichtet oder erklärt haben, sie wollten bezüglich ihrer Ver­mögensverhältnisse nach dem Landrecht beurtheilt sein. Als es sich um Ent­werfung einer Instruction für die Standesbeamten zum Reichscivtlehegesetz handelte, ging die hessische Regierung davon aus, daß nach § 38 des genannten Gesetzes, wonachdie Vorschriften, welche vor der Eheschließung eine Nach­weisung, Auseinandersetzung oder Sicherstellung des Vermögens erfordern", durch das Gesetz nicht berührt werden, jene Verordnung forthin gültig sei, und nahm eine dem entsprechende Bestimmung in die Instruction auf. Diese Auffassung führte zunächst zu einer Interpellation und dann zu einem Anträge des Ab­geordneten Hirschhorn, wonach gebeten wurde, jenen Theil der Instruction zuruck- zunehmen. Jene der Instruction zu Grunde gelegte Verordnung erscheine durch das Reichsgesetz außer Kraft gesetzt, die Instruction widerspreche also dem Reichsgesetz. Die Regierung beharrte dem Anträge gegenüber auf ihrer früheren Auffasiung, indem die Verabredungen, welche Brautleute für den Fall der Auf­lösung der Ehe in Bezug auf ihre Vermögens- und Erwerbsoerhältniffe träfen, als eineAuseinandersetzung" im Sinne des Reichsgesetzes, wenn auch vorerst nur als eineeventuelle" anzusehen, folglich die Vorschrift der alten Verordnung als sortbestehend zu erachten sei; der Ausschuß dagegen hielt die Ansicht des Antragstellers für die richtige und schlug folgeweise ein entsprechendes Ersuchen dem Plenum vor. In der desfallsigen Verhandlung betonte nun die Regierung ausdrücklich, daß nicht allein die beiden Hffgerichte, sondern auch der höchste Gerichtshof auf erforderten Bericht die alte Verordnung als durch das Reichs­gesetz nicht berührt erachtet hätten; die Kammer trat aber trotzdem dem An­träge mit allen gegen wenige Stimmen bei, und es stehen sich sonach jetzt die Auslegungen der Gerichte und der Landesvertretung scheitelrecht gegenüber. Man darf darauf gespannt sein, wie sich dieser Widerspruch lösen wird.

Berlin, 23. Januar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Antrag Henze's, betr. die Gewährung der Steuerfreiheit für dena- turirten Spiritus, fast einstimmig angenommen. Hierauf folgte die Berathung des Berichtes der Unterrichts-Commission über die Petitionen des Grafen Droste-Vischering und Genossen, betr. die Ertheilung des katholischen Religions­unterrichtes in Volksschulen durch Geistliche. Während Seitens der Commission der Uebergang zur Tagesordnung beantragt wurde, stellte Reichensperger den Antrag auf Ueberweisnng der Petitionen an die Regierung zur Abhülse, wofür