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-?r. 301, Mittwoch, den 25. December 1878.

Kchmer ^(nzciger

Anzeige- und AmtsMt fir den Kreis Gießen.

.1 ' ---- Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Bringerloh«.

!RebÄCtwn#tmreaut l «*ur«r(.fie B. 18 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.

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SW* Des h. Weihnachtsfestcs wegen erscheint die nächste Nummer Samstag den 28. Decbr. Abends.

wird bestraft:

* Weihnachten!

den Lehranstalten und endlich die katholische Universität, mit der man unser Nachbarland schon staatsrcttend beglückt hat, den Import der Spulten und mit ihnen von allerlei Klosterbrüdern und Betschwestern, damit das Endziel de Vermehrung des Vermögens der tobten Hand erreicht werde. Aus diesem Boden ist natürlich der Friede unmöglich; aber wir wutffchen, daß dw deutsche Gesinnung siegt, daß man nicht längerundiscutirbare Gesetze zwecklt» bekämpft und daß der Friede zur Wahrheit werde, der was dem Kaller ist, auch dem Kaiser und Gott giebt, was Gottes ist. Noch lebt di- alte Toleranz der Hohenzollein und bei gutem Willen ist der Friede zwischen Staat und Kirche möglich und hoffentlich näher als man denkt. Er wäre em köstliches Weih- nachtsgeschenk für unser Volk. , ..

Es ist Weihnachten! Di- heilige Zeit erstrahlt In echter und rechter Wtnterpracht. Ist es denn wahr, daß unsere Z-it so traurig und trüb ist's Lieg! denn das Bleigewicht des Druckes der politischen und materiellen V-r- hältntffe erdrückend auf uns? Nein, noch strahlen di- Augen freudig, wie ehe­dem, noch leuchtet in altem Glanz der Weihnachtsbaum, noch lebt und wirkt die deutsche Liebe! Wer wollte nicht wünschen, daß Noth und Kummer ver­schwinden, daß Neid und Haß der Parteien schwindet und zurückkehrt das alte Vertrauen zu froher und befferer Zukunft? Möge es aufgehen wie die Mor- genrötbe und uns zurufen: ,, , ,, ,

8 Friede auf Erden und den Menschen ein WohlgesallenI

KeutMand.

Darmstadt, 21. December. Se. König!. Hoheit der Großherzog em­pfingen heute Vormittag den Oberbürgermeister Ohly, darauf eine Deputaten der zweiten Kammer der Stände, um die Adreffe der Stadtverordneten der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt und diejenige der zweiten Kammer der Stände entgcgenzunehmcn.

Später empfingen Se. König!. Hoheit den Ministerpräsidenten Freiherr« v. Starck und den Minisieriaiprästdenten Schleiermacher zum Vortrag.

Aus Oberheffen, 21. December. Beide Ständckammern haben, einem Anträge des Abg. Möllinger entsprechend, auf dem vorigen Landtage übereinstimmend die Grosth Regierung um eine Vorlage ersucht,wonach die Beiträge zum Eisenbahn-Gelände-Erwerb derjenigen Gemeinden, welch- nach der Entscheidung des Oberappellationsgerichts über die Entfernungs-Berechnun. gen beitragssrei werden, nicht aus die Beitragspflichtigen vertheilt, sondern auf die Staatskaffe übernommen werden sollen." Demgemäß ist jetzt den Ständen eine Vorlage zugegangen, wonach die näher specifictrten, vorläufig aus 167,493 berechneten Beiträge zum Eisenbahn-Gelände-Erwerb auf die Staatskaff- defi. nitiv übernommen werden sollen. (8r\ Journ.)

Berlin, 22. December. In derKöln. Volksztg." wird em V-rzeich- niß der tn den zwölf Diöcesen Preußens in Folge des Widerstandes gegen di» Maigeietze unbesetzten katholischen Seelsorgersiellen mttgetheilt. Hiernach sind 788 Psarrstellen erledigt und ist die Erledigung von 275 Hülfsgerst- lichensteüen bekannt, zusammen 1063 Stellen. Dazu kommt, daß bei dem Mangel der Angaben über die unbesetzten Hülssgeistlichenstellen tn den Bistbi- me>n Posen - Guesen, Paderborn und Trier, die G-sammtsumme der vacan- ten Stellen die Zahl von 1063 noch erheblich übersteigen muß. Bekanntlich

1. den Bestimmungen der §§. 106 bis 112 zuwider einen Arbeiter in Beschäftigung nimmt oder behalt, 2. wer den Bestimmungen dieses Gesetzes in Ansehung der Arbeitsbücher und Arbeitskarten zuwederhandelt, 3. wer vorsätzlich ein aus seinen Namen ausgestelltes Arbeitsbuch unbrauchbar macht oder vernichtet.

Friede aus Erden und den Menschen -in Wohlgefallen! Wie schade, daß die himmlischen Worte bisher nur sür die Familie Geltung haben! Das Fcst der Wünsche und der gewährenden Liebe, der Freude und Zufriedenheit ist einflußlos auf die Gesinnungen der Völker, aus Zie e und Wünsche in der Politik! Wie gern möchten wir frei von den Fesseln des Tages unsere Glückwünsche an das eigene Vaterland und an die Abreste frem­der Völker richten, wenn es nicht ein nutzloses Beginnen wäre. Frei von den gegebenen Verhältnissen sind unsere Wünsche, aber für bie Thaten der Völker herrscht Freiheit nur im Reich der Träume. Die Wunsche können dem Polv liker nicht Vater der Gedanken sein. Doch weh' das Herz voll >st, deß geht der Mund Über und ein Fest, welches liebend di- kleinst- Gemeinde die Famllle, zu frommer und freudiger Zusammenkunft vereinigt, giebt auch uns das Recht, der Mitwelt unseren Wunschzettel zu überreichen.

Wenn die Lichter des Weihnachtsbaumes flimmern und Gluck und Froh­sinn von den G-sicht-rn strahlt, wollen wir uns wehmülhtg erinnern, daß nicht Allen der schöne Götterfunken, die Freude, strahlt! Wir sehen unser geliebtes Kaiserhaus, die kronprinzliche und die Großh. Hessische Familie in tiefer Trauer um eine liebende Mutter, um eine edle Frauengestalt; wir sehen den Höch­sten im Reich dem menschlichen Leide und dem tiefen Schmerz nicht fern, ben plötzliches Ungemach erzeugen kann. Wir sehen hinab zu den Armen und Dar­benden denen die Freude des Festes fern bleibt, und wünschen, daß Nachsten- ltebe und Barmherzigkeit ihr Lvos milder-, daß si- dasselbe G°..-s»ertr°u°n, das unser Kaiser in schweren Stunden bekundet, ermuthigew und nicht zu Ge­danken der Unzufriedenheit und Schmähung der Gesellschaftsordnung führen möae ! Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen I Möchten die mahnenden Himmelt klänge auch in das Herz derer dringen, welche über unfruchtbaren Träumen eines Zukunfts-Staates die redliche sorgende Arbeit des^Tages vergaffen, welche grollen mit'den Zuständen im Reich , das sie am l ebst7n -rttümm-rn möchten, um auf dem Schutthaufen ihre Utopien auszu- richten. Und wenn si- di- Hand des Gesetzes '^er g-troff-n so mög das M-ibnackitsfest sie mahnen, daß deutsche Familien und deutsche Liebe, die deutsche Angehörigkeit und die deutsche Treue kein leerer Wahn find, auf daß sie zur Seite werfen ihre Glaubenslosigkeit, ihre $enn*.un8 M 6^'W; br Weltbüracrthum und ihren Haß gegen alles Bistehende und sie wieder fest, halten die Wurzel ihrer Kraft,an's Vaterland, ans theure schließ

F^i-d- aus Erden und den Menschen -in Wohlgefallen! Solltt der Rus vergeblich erklungen sein für jene Partei, welche di- allen rhriftHAftpn Qiele ru verfolgen vorgiebt und ihre Kirche bie katholische, b. h. ?t!^N^meine uVbIe alleinseligmachenbe nennt? Werben fle enblich einsehen, ÄÄÄ t«? ».%;. M .. SI-** .L. __ nickt um bes Kampfes, sonbern um bes Friebens willen <

Wtt kennen "die wahren Z-ele des C-ntrums: tn der großen Politik die Re­vanche und di- Schwächung d-s deutschen Reiches, bk 8erhummmnig Stolim und b.- Wied Hnst-Vung d-s Kirchenstaates, in ber religiösen F °ge in Deutsch ^nb di- Auibebung der Maigesetze, auf gut deutsch dre Wkderberstellung der katholischen Abtheilung, die Herrschaft in der Volksschule, höheren Einfluß rn

Gefundene Gegen st an de:

2 Taschentücher, 1 Regenschirm, 1 Portemonnaie, 1 Schelle, 1 Pferbeteppich, mehrere Schlüff-l, ,^w°llen-s Halstuch. Gießen, am 23 December 1878. Großh-rzoglich- Poliz-iverwaltung Gießen.

Fresenius.

Betreffend: Di- Ausführung der in der G-w-rb-ordnung üb-r di- Arbeitskarten und Arbeitsbücher rc. «nthatten-n Bchim"uqgen- Vom 1. Januar 1879 an müffen sämmtliche aus der Volksschule -ntlaff-nen Arbeiter unter 21 Jahren ohne roetbe^-

diejenigen, welch- schon vorher in Atbeit gestanden haben, im Besitze eines Arbeitsbuches bezw einer Arbeit« ka s Arbeiter wie Arb^tgeber aus bk vor-

Unter Hinweisung auf § 150 ber G-werbeorbnung, welcher nachstehenb abgebruckt ist, machen wir hiermit Arv-il-r wie «co-ng-»- i stehenbe gesetzliche Bestimmung nochmals ausbrücklich aufmerksam. 1inhsacken bie Arbeitgeber, ben von uns

Wir haben eine Aufnahme ber jugenblichen Arbeiter in sämmtltchen Gewerbelocalen bahier angeorbnet und ersuche tz

mit ber Aufnahme beauftragten Schutzmännern bie von ben letzteren gewünschte Auskunft zu ertheilen.

G i - ß - n, ben 20 D-c-mb-r 1878. Großh-rzoglich- Pol z-iv-rwaltung Gießen.

p Fresenius.

§. 150. Mit Gelbstrase bis zu zwanzig Mark unb im Unvermögensfalle mit Haft bis zu brei Tagen sur jeben Fall ber Verletzung bes Gesetzes