Einzelbild herunterladen

n Prell

HA,

ä L> °r ^--L» Keck.

L®IWflutn,

^.geeignet, tiT: 'iÄP^w E-» wtitnfobiif. 1 öUliu^Wau^. ®pöMÜÄ oder Dm, zu C(I: Neue Baue 85.

^zeigen.

Carleii,

2418. Donnerstag, den 24 October 1878

chichener Anzeiger

AMge- ilÄ AmWE fit in Kreis KM.

--------------------------------------------------------------- " ~Z Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Nedactionsbirreau r I Schulftraße 8. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

<?xpcditionsoureau: J _______________ ____________

Amtlicher Htzeil.

B e k a n n t m a ch u n g.

Das Bureau der unterzeichneten Großherzogltchen Districts-Einnehmerei befindet sich vom 1. November a. c. ab:

Ludwigsplatz IZlSVio»

Die betr. Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, dieß ortsüblich bekannt machen zu lasten.

Gießen, den 20. October 1878. Großherzogliche Districts - Einnehmerei Gießen II.

Scriba.

Hefterreich

zebung gleich nützlich sein.

Weise zu häufen beginnen.

Darmstadt, 19. October. Die Erweiterung des Bahnhofs in Gießen wird in der nächsten Finanz-Periode sehr bedeutende Mittel in Anspruch nehmen. Diese Ausgaben sind unabwendbar, obwohl die Rentabilität der Main-Weser- Bahn fortwährend zsinkt. Das Städtchen Gernsheim ist wegen seiner häufigen Brände, die offenbar meist das Werk absichtlicher Brandstiftung sind, zu einer traurigen Berühmtheit gelangt. Alle Versuche der Justiz, eine» Brandstifter zur Strafe zu ziehen, waren bisher erfolglos; doch gestern wurde von dem Schwurgericht ein übel berüchtigter dortiger Einwohner, Joh. Schneider II, wegen Versuchs der Brandstiftung mit zwei Jahren Zuchthaus bestraft; der wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen angeklagte Wirth N. Huber III. indeß freigesprochen. Die Verhandlung bot einen tiefen Einblick in di» dort einge- riflene sittliche Verwilderung. (8r- 3ourn.)

lieber die Zeit der Einberufung des neuen Landtags hört man ans maßgebenden Kreisen, daß, wenn auch ein Termin noch nicht bestimmt in Aus­sicht genommen ist, doch die Einladungen voraussichtlich etwa für Mitt» nächsten Monats ergehen werden. Bis dahin denkt man das Budget und die sonstigen, dem Landtage alsbald zu unterbreitenden Vorlagen fertig gestellt zu haben. Einzelne Vorlagen, wie das Budget, werden dem Landtage bereits gedruckt zu­gehen. (Fr. Journ.)

Gesetzeskunde.

Bekanntlich förderte die socialdemokratische Preffe unter ihren Parteige- noffen sehr eifrig die Gesetzeskunde. Man mag immerhin den berechtigten Ver­dacht hegen, es geschehe dies hauptsächlich, um darüber Kenntntß zu verbreiten, wie weit ein Socialdemokrat gehen könne, ohne das Gesetz zu verletzen, so bleibt doch die Kenntniß der Gesetze an sich vortheilhaft und fördert das bürgerliche Selbstbewußtsein. Mit sehr rasfinirten Interpretationen versehen, erschienen als Beilagen zu socialdemokratischen Zeitungen und Zeitschriften, sowie in äußerst billigen Ausgaben fast alle wichtigen Staatsgrundgesetze, besonders aber stets rasch die neuesten Gesetze von allgemeinen Jntereffe. Die Art der An­merkungen und Erläuterungen ergab, daßdie Rothen" auch die Gesetzeskunde zu gehässiger Aufregung und, wie die meisten publicisttschen Erzeugnissen des socialtstischen Genres, weniger zu Zwecken der Belehrung, als der Agitation

AeutMimd.

Darmstadt, 19. October. In den Kreisen des kleineren und mittleren Gewerbestandes bereitet sich zur Zett eine Agitation vor, welche auf eine Er­mäßigung der Gewerbesteuer abzielt. Die Berechtigung hierzu wird wohl von keiner Seite in Abrede gestellt werden können und sind in der That auch Aus­sichten auf Erfolg vorhanden.

Zwischen der König!. Sächsischen und der Großh. Hessischen Regierung ist eine Vereinbarung zu Stande gekommen, wonach bei eintretenden Fällen der Scharfrichter im Königreich Sachsen seine Function auch im Großherzog- lhum Hessen auszuüben hat. Es ist daraus wohl der Schluß zu ziehen, daß an besonders schweren Verbrechen, denen die Allerhöchste Gnade versagt ist, die Todesstrafe wieder zur Anwendung kommen wird.

DieNeuen Heff. Volksbl." schreiben: Von gewiffer Seite wird großer Nachdruck auf den Umstand gelegt, daß die mit Ende d. Js. schließende FinanzAenode sich günstiger gestellt habe, als man seiner Zeit bei Ausstellung des Hauptvoranschlags erwarten durfte. In gewiffer Beziehung ist das auch sehr richtig, allein man scheint auf die Ursachen, um welche es sich hier han­delt, viel zu wenig Gewicht zu legen, denn die in Rede stehenden Mehreinnah­men sind keineswegs ein Beweis für einen wirthschaftltchen Aufschwung, oder eine Besserung unserer Verhältnisse. Sie entspringen im Gegenthetl fast aus­schließlich einer beklagenswerthen Calamität, dem großen Windsall, der zu Anfang des Jahres 1876 in den Domanialwaldungen des Großherzogthums nahezu 800,000 Raummeter Derbholz zum Fall brachte, dessen unter nebenbei bemerkt, ungünstigen Verhältnissen stattgehabte Verwerthung natürlich den Budgetabschluß beeinflussen mußte. Diese Einnahme, man könnte sie füglich eine unvorherge­sehene nennen, ist nur als vorgegessenes Brod, eine Art Vorschußgeschäft zu Lasten der kommenden Jahre zu betrachten, da eine vernünftige Bewirthschaf- tung, und diese haben wir, natürlicher Weise bei späteren Fällungen hierauf Rücksicht zu nehmen hat und sich Beschränkungen auserlegen muß. Dasselbe Blatt schreibt: Als ein trauriges Zeichen der Erwerbslosigkeit muß die voll- kommen verbürgte Thatsache betrachtet werden, daß sich die Gesuche um Armen- unterstützung aus städtischen Mitteln neuerdings in einer wahrhaft bedenklichen

S»;

S1M

eiebil

,jr

Ä/,

benutzten. . . ,

Im Allgemeinen darf aber nicht verkannt werden, daß über Die Gesetz­gebung unserer Zeit im ganzen Volke große Unkenntniß herrscht. Das Gesühl für Recht und Unrecht mag hochgradig entwickelt sein, aber die Rechte und Wichten, welche viele Gesetze auferlegen, sind völlig unbekannt.

In neuester Zeit hat die Schule diesem Uebelstaude beizukommen gesucht, unb es sind beachtenswerthe Schriften zur Förderung der Gesetzeskunde sowohl ffi. die Volksschule, als insbesondere für die Fortbildungsschule erschienen; erstere konnten sich natürlich nur in den engen, dem Kinde verständlichen Schranken holten, letztere dagegen zogen mit Recht die gewerbliche und wirthschaftliche, die polizeiliche und politische Gesetzgebung heran. Eigentlich aber wäre es eine nützliche Aufgabe für unsere Vereine, mehr als bisher dafür zu forgen, daß die Kenntniß der Gesetze verbreitet würde. Ignorantia juns nocet I Gesetzes- Munde schützt nicht, so ruft man oft den Uebertretern des Gesetzes zu, wenn sie sich entschuldigen, daß sie die Gesetze nicht gekannt haben. Der Grundsatz ist alt und richtig, weil es ohne denselben wenig Verurtheilte geben wurde, aber zuweilen liegt in ihm doch eine Härte. Denn es leben wirklich eine ungeheuer große Anzahl von Menschen ohne Kenntniß der Gesetze, obwohl bekanntlich die- stlben gedruckt und bekannt gemacht werden und Jeder sie lesen kann.

Mit dem blosen Lesen aber ift's nicht abgemacht. Ein Gesetz will auch verstanden fern, und das ist eben nicht so leicht wie das Lesen. Jeder, der nur einigermaßen die Thätigkeit unserer gesetzgeberischen Körperschaften verfolgt, wird wissen, daß es uns an Gesetzen nicht fehlt, er weiß, wie schnell oft die­selben entstanden sind und welche Mängel sie haben. Alles dies ist kein Grund, bie Gesetze nicht zu achten; man muß sie im Gegentheil nur genauer ansehen, sich eingehendere Kenntniß von ihnen verschaffen, und das ist s, was sehr vielen Roth thut. Zum Verstehen der Gesetze gehört ein reifes Verständnis gehört Lebenserfahrung, schon darum kann die Schule nur Vorarbeiten. Auch dem späteren Lebensalter muß Gelegenheit gegeben fein, die Kenntniß der Gesetze zu erlangen. Diesociale Frage" empfiehlt daher, daß in den Vereinen von Zeit zu Zeit Curse in Gesetzeskunde gegeben werden, in denen besonders die Ge­setze bekannt und erläutert werden, deren Beobachtung für die gegenwärtige Zeit nölhig ist. Wie viele Deutsche gibt es, welche nichts wissen von der Ver­fassung des deutschen Reiches, nichts von der neuen Gerichtsverfassung, nicht die wichtigsten Paragraphen des Strafgesetzbuches kennen; wie viele Arbeiter acht es, die nicht wissen, daß es ein Haftpflichtgesetz gibt, und wie viele Hand­werker, die nie die Gewerbeordnung gelesen haben! Der Winter ruckt heran, die langen Abende bieten Zeit zum Durchlesen, Vorlesen und Jnterpretlren An billigen Ausgaben der Gesetze fehlt es nicht. Der Nutzen, welchen die Verbreitung der Gesetzeskunde gibt, liegt nicht allein darin, daß er Uebertretung der Gesetze hindert, nicht nur darin, daß er das bürgerliche Selbstbewußtsein stärkt. Aus dem Volksbewußtsein heraus erblüht jede Fortbildung des Rechts; dort ruht es wie ein mit Schlacken vermischtes Erz, das zu gewinnen und in richtigen Guß zu bringen, Aufgabe der Volksvertreter, der Gesetzgeber ist. Offen­bar wird sich diese Operation rascher und richtiger vollziehen, wenn die ein- Kehende Gesetzkunde dem Volke ein größeres Veiständniß für den Bildungsproceß tu Gesetze, für die Foribtldunq des Rechts bringt. Den Wunsch einer solchen Thkilnahme an seiner ureigenen Angelegenheit hat das Volk ganz besonders auch leitdem die modernen Erscheinungen unseres wirthschastlichen Lebens nach Ge­staltung und Form auf dem Boden des Rechts ringen und eine Förderung dieses Triebes im Volke wird für dessen politische Bildung, wie für die Gesetz-

Wien, 21. October. In einem Handschreiben an den Minister-Präsi­denten Auersperg gibt der Kaiser seiner hohen Befriedigung Ausdruck über fre Raschheit und Pünktlichkeit, womit die teilweise Mobilmachung, bei der zum ersten Male seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht Angehörige aller Stände und Berufsrichtungen unter die Waffen gerufen wurden, sich vollzog. Der Kaiser erblickt darin den erneuerten Beweis des regen Pflichtgefühls, der Opferwilligkeit und Vaterlandsliebe eines jeden der Betheiligten, wie auch der ersprießlichen Thätigkeit der Gemeinden und Verwaltungsstellen, und beauftragt - den Minister-Präsidenten, der gejammten Bevölkerung, den Gemeindeämtern lund politischen Organen seine vollste Anerkennung und Dankbarkeit auszu-

Familie W* illte gehörig W® ei Henn Hemm Srünbergnstrch^- m zu nthnlen. v.Reivhardi,

Vabvbosstrast^,, verälArH- eute -» »Hi HM« HE itin Beni*

Abend: $otl|kraut, Würstchen, solides Manchen oic >ei Kinder. Mit rd ntheilt auf im ; von r, Löwengassr Ist!, Dong unertßild!,<j

Lit. C. 101 lieht thlter Hausburste imzugehtli und ttaal it, vom ObMc >enbach. Perf!M ___________________(647 en-eiirgravm twaS tüchtige» findet soso« äftigung. i Hütter, laartn-ZM Franz-Str. 4.