Ausgabe 
24.7.1878
 
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Mittwoch, den 24. Juli

No« 169

1876

Kichener MnMger

AMP- Md Amtsblatt flr den Kreis Gieße»

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS

Gießen, den 23. Juli 1878.

WP

ausgesprochen, das Princip der Religions- ihm eine stete Ausdehnung zu geben. In Reiches soll der Unterschied der Religion zum Ausschluß vom Gebrauch der bürger- der Zulassung zu öffentlichen Aemtern und

von und

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

zu garantiren.

Die Pforte hat den Willen freihett aufrecht zu erhalten und keinem Theile des Ottomanischen irgend Jemandem als ein Grund lichen und politischen Rechte, von

en, in Küche und ht auf einen oder M LuMsr. Zu erftW

Der Friedensvertrag beginnt mit folgenden Worten:

Im Namen Gottes des Allmächtigen.

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen rc. und apostolischer König von Ungarn, der Präsident der französischen Republik, Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, Seine Maje­stät der König von Italien, Seine Majestät der Kaiser aller Reußen und Seine Majestät der Kaiser der Ottomanen, dem Wunsche beseelt, die im Orient durch die Ereignisse der letzten Jahre durch den Krieg, welchem der Präliminar-Vertrag von San Stefano ein

Ehrenstellen oder die Ausübung der verschiedenen Professionen entgegengestellt werden.

Der Pariser Vertrag vom 30. März 1856 ebenso wie der Londoner Vertrag vom 13. März 1871 werden in allen den Bestimmungen aufrecht erhalten, welche durch die vorstehenden Stipulationen nicht aufgehobßn oder modtficirt worden sind (also auch in Bezug auf die Dardanellen).

Der gegenwärtige Vertrag wird ratificirt und die Ratification ausge- wechfelt zu Berlin in einer Frist von drei Wochen oder früher. (Prov.-Corr.)

RedaetionSbirreau r Gartenstraße B. 165.

ExpeditionSbureairr Schulstraße B. 18.

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und der Regierung ihre Unterstützung zur Abwehr derselben, wenn auch nicht in Form einer unbedingten Zustimmung zu einer im Voraus noch gar nicht bekannten Vorlage zuzusagen, konnte begreiflicher Weise der Sturm der Ent­rüstung, der namentlich seit dem zweiten Attentate durch das deutsche Volk ging, lediglich gegen die soctaldemokratische Partei sich wenden, aus deren Lehren die beiden Verbrecher so ruchlose Nutzanwendung gezogen hatten. Für jeden, welcher in dieser Wahlbewegung nicht noch besondere Zwecke verfolgte, war damit zunächst das eine Ziel klar bezeichnet: die Wiederwahl, bezw. Neuwahl

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Ziel gesetzt hat, hervorgerufenen Fragen in dem Geiste einer festen europäischen Ordnung in Gemäßheit der Bestimmungen des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 zu regeln, sind einwüthig der Ansicht gewesen, daß die Vereinigung zu einem Congreß das beste Mittel darbteten würde, um ihr Einvernehmen zu erleichtern."

Es folgen darauf die Namen der Bevollmächtigten, welche

nach dem Vorschläge der österreichisch-ungarischen Regierung und auf Ein­ladung der deutschen Regierung sich in Berlin versammelt haben."

Nachdem ein Einvernehmen unter denselben glücklich erreicht war, sind sie Äber die Bestimmungen des Friedensvertrages überetngekommen.

Aus den Beschlüssen werden hier in Kürze die Hauptpunkte hervorgehoben:

Bulgarien wird als ein selbständiges, Tribut zahlendes Fürstenthum unter der Oberherrschaft des Sultans errichtet. Es erhält eine christliche Regierung unb eine nationale Miliz. Das Fürstenthum Bulgarien hat zur nördlichen Aenze die Donau, zur östlichen das Schwarze Meer, zur südlichen den Balkan bis zum Bezirk von Sofia. Der Fürst von Bulgarien wird frei durch die Bevölkerung gewählt und durch die Pforte bestätigt mit Zustimmung der Mächte. Kein Mitglied der regierenden Häuser der europäischen Großmächte soll zum Dürsten von Bulgarien gewählt werden. Einstweilen wird die vorläufige Organisation Bulgariens, jedoch höchstens auf 9 Monate, durch einen russischen Commissarius unter Controle der Mächte geleitet. Alle bisherigen Festungen in Bulgarien werden binnen spätestens einem Jahre geschleift. Südlich vom

nen Thor bis zur Mündung befinden, geschleift und keine neuen errichtet wer­den. Kein Kriegsschiff darf unterhalb des Eisernen Thores die Donau befahren.

Die europäische Donau-Commission, in welcher auch Rumänien vertreten sein wird, behält ihre Functionen und wird sie von jetzt ab bis nach Galatz ausüben, vollständig unabhängig von jeder territorialen Autorität.

Für den Fall, daß die Übereinkunft betreffs einer Grenzregulirung, welche im Protokoll XIII. vorgesehen ist, zwischen der Pforte und dem Königreich Griechenland nicht zur Ausführung kommen sollte, erklären dis Mächte sich bereit, der osmanischen und der griechischen Regierung ihre guten Dienste anzubieten.

In Asien tritt die Pforte dem russischen Reich die Gebiete von Kars, Ardahan und Datum mit dem Hafen ab. Der Kaiser von Rußland erklärt, daß es seine Absicht ist, Datum zu einem Freihafen, der hauptsächlich für den Handel bestimmt ist, zu machen.

Das Thal von Alasch-Kurd und die Stadt Bachazid, welche durch den Vertrag von San Stefano an Rußland abgetreten waren, werden der Türkei wiedergegeben.

Die Pforte verpflichtet sich, ohne Zeitverlust alle Verbefferungen und Reformen einzuführen, welche die Bedürfniffe in den von Armeniern bewohn­ten Provinzen erfordern, und ihre Sicherheit gegen Tscherkessen und Kurden

Deutschland.

Berlin. In Bezug auf das Verhältniß des Herzogs von Cumber­land zur preußischen Staatsregierung wird derNeuen Pr. Ztg." Folgendes nach den Mittheilungen des ehemaligen Hannoverschen Officisrs erzählt, welcher den Beisetzungs-Feierlichkeiten in Paris und Windsor und den dabei gepflo­genen Verhandlungen beiwohnte. Der frühere Minister v. Münchhausen habe dem Prinzen gerathen, sofort einen Ausgleich mit der Krone Preußen einzu­gehen. Auch Dr. Wtndthorst habe einen Ausgleich für die Zukunft als das Rathsamste bezeichnet, dem Prinzen aber gerathen, die ganze Frage ein Jahr lang auf sich beruhen zu lasten; er dürfe nicht von Rathgebern irgendwie sich bestimmen lassen, sondern müsse einen so verantwortungsvollen Entschluß völlig selbständig und frei aus sich heraus fasten nach ruhiger Erwägung aller Rück­sichten, welche er seinem königlichen Vater, seiner Familie, sich selbst, dem Volke und dem Lande schuldig sei.

Berlin, 22. Juli. Kaum acht Tage noch und das deutsche Volk tritt an die Urnen, um sich eine neue Vertretung im Reichstage zu geben. Indem sich keine Partei von der Mißbilligung der Frevelthat am 2. Juni wider des Kaisers Haupt ausschloß, indem ferner alle Parteien sich beeilten, ihr Ver- dammungsurtheil über die socialdemokratischen Ausschreitungen auszusprechen

Betreffend: Ernteferien.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern an die rechtzeitige Anzeige des Anfangs und der muthmaßlichen Dauer der Ernteferien.

Dr. Boekmann.

Der Friede von Berlin

ist am Sonnabend, 13. Juli, unterzeichnet worden. Die Berathungen des Ber­liner Congrestes, welcher am 13. Juni eröffnet worden war, haben genau einen Monat in Anspruch genommen.

in Besitz und Verwaltung genommen.

Die Unabhängigkeit Montenegros wird allseitig anerkannt. Das Gebiet «hält eine Erweiterung. Antivari und seine Seeküste werden Montenegro ein- Mleibt; die Häfen bleiben für alle Kriegsschiffe geschloffen.

Die Unabhängigkeit des Fürstentyums Serbien wird unter Erweiterung skines Gebiets anerkannt.

Land- und Seegrenzen der Provinz durch Errichtung von Befestigungen an dieser Grenze und durch Halten von Truppen daselbst zu sorgen.

---77^ Eine europäische Commission wird mit der Pforte dle Einrichtungen Ost- daß ich am 1 " Ameliens feststellen.

Die russische Occupations-Armee in Bulgarien und Ost-Rumelien soll übet 50,000 Mann nicht hinausgehen. Die Occupation ist auf 9 Monate l ft empf1# festgesetzt. In weiteren 3 Monaten soll der Durchzug durch Rumänien und haßen beste vollständige Räumung dieses Fürstenthums erfolgt sein.

, r D. Die Provinzen Bosnien und Herzegowina werden von Oesterreich-Ungarn

Balkan wird eine Provinz gebildet unter dem Namen Ost-Rumelien, welche - Dresdel Mer der bmcten politischen und militärischen Autorität des Sultans bleibt, 8 ' Christ. aber bei administrativer Selbständigkeit. Sie wird einen christlichen General- s Orzanisteu'^ Gouverneur haben. Der Sultan hat das Recht, für die Verteidigung der

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Die Unabhängigkeit des Fürstenthums Rumänien wird anerkannt. Rumä nien tritt an Rußland einen Thetl des in Folge des Pariser Vertrages vorn 1856 von Rußland abgezwetgten Gebiets von Bessarabien wieder ab. Die das Donau-Delta bildenden Inseln, ebenso wie die Schlangen-Jnselit, werden mit Rumänien vereinigt. Das Fürstenthum erhält außerdem das im Süden der Dobrudscha gelegene Gebiet bis zu einer Linie von Siltstrta bis Mangalta. ------ » a

Um die der freien Schifffahrt auf der Donau, welche als von europäi- von socialdemokratischen Abgeordneten unter Aufgebung aller sonst trennenden !-hem Jntereffe anerkannt worden ist, gesicherten Bürgschaften zu steigern, sollen Parteiunterschtede durch ein Zusammengehen aller staatserhaltenden Elemente in alle Festungen und Forttficationen, welche sich am Laufe des Fluffes vom Elser- den betreffenden Wahlkreisen zu verhindern. Die national-liberale Partei kann