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24.3.1878 Zweites Blatt
 
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Io. $1. Zweites Blatt. Sonntag, den 24. Marz 4878.

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AMge- M Amtsblatt für dea Kreis Gießen.

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Amtlicher Hßeit.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs Control-Versammlunqen im Kreise Gienen werden, wie folgt, abgehalten werden:

I. Im Bezirke -er I. Compagnie (Gießen)

1. Zu Gießen

am 1. Avril 1878, Vormittags, im Oswald'schen Garten, und zwar um 7'/, Uhr für sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition des Trnppeniheils entlassenen Mannschaften der Infanterie, und um 8</2 Uhr für sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber der anderen Waffen, sowie alle zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften aus den Orten:

Annerod, Burkhardsfelden, Gießen (mit Schiffenberg und Herrnwald), Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.

2. Zu Lollar

am 1. April 1878, Nachmittags 12V» Uhr, auf dem Turnplatz.

Hierzu geboren die Orte:

Mendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen (mitHeibertshausen), Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen Ruttershausen (mit Kirchberg), Staufenberg (mit Friedelhausen), Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.

3. Zu Grünberg

am 2. April 1878, Vormittags 8'/r Uhr, an dem Bahnhofe.

Hierher gehören die Orte:

Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickelsmühle, Neu-Mühle, Stadt-Mühle, Stein-Mühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latz-Mühle), Hattenrod, Harbach (mit der Kolbenmühle und Sommersmühle), Keffelbach (mit der Rabenau'schen Papier- Mühle), Lauter (mit der Arzt-Mühle, Bing-Mühle, Georgen-Hammer, Tröllers-Mühle und Walk-Mühle), Lindenstruth, Londorf (mit der Burg Rabenau, Burg-Mühle, Schmied-Mühle, Reitzen-Mühle und Ziegelhütte), Lumda (Groß u. Klein), Odenhausen (mit Appenborn-Hof), Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen (nlit Bollnbach, Veitsberg und Wtrberg), Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain (mit dem Hainer-Hof), Winnerod.

II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lieh).

1. Zu Hungen

am 9. April 1878, Nachmittags i Vr Uhr, am Friedhöfe.

Hierzu gehören die Orte:

Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen (mit Ringelshausen), Rodheim (mit Hof Graß), Röthges, Steinheim, Trals-Horloff, Utphe, Villingen.

2. Zu Lich

am 10. April 1878, Vormittags 9 Uhr, an dem Bahnhofe.

Hierzu gehören die Orte:

Albach, Mendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt (mit Arnsburg), Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich (mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen), Münster, Hof-Gill, Nieder-Messingen, Ober-Bessin- gen, Ober-Hörgeru, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.

Ee haben aus diesen Orten zur bestimmten Stunde sämmtllche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen find.

Tie Landwehrleute und Erfatz-Refervisten haben nicht zu erscheinen.

Dispensationen können nur m ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 24. März auf dem Dienstwege emgerncht wirden.

Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben fich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu er­scheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen find.

F r a n ck,

_____________________________________Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.

r \ Bekanntmachung.

Betr.: Die Anlegung und Einrichtung der Abtritte, Abtrittsgruben und Dungstätten in der Provinzialhauptstadt Gießen.

Das nachstehend abgedrnckte Regulativ vom 20. März 1869 soll nunmehr in ber Weise zur Ausführung gebracht werden, daß eine Commission, bestehend aus den Herren Stadtverordneten Wvrtmann, Bautechniker Broel und Zimmermeister A. Otto von hier, die bestehenden Gebrechen von Haus zu Haus aufnehmen und Vorschläge machen wird, wie nach ter Oertlichkeit eine Besserung am Zweckmäßigsten bewerkstelligt werden kann. Den Hausbesitzern werden diese Verbtsserungsvorschläge dmch die Großherzcgliche Polizeiverwaltung mit der Auflage eröffnet werden, binnen bestimmt werdender Frist die Ge­brechen zu beseitigen, widrigenfalls die von der Commission gestellten Anträge auf Kosten der Säumigen zur Ausführung gebracht werden. Die genannte Commission wird sich auch bemühen, etwaige Meinungsverschiedenheiten durch Herbeiführung gütlicher Verständigung unter den Betheiligten auszugleichen, u eshalb wir die Erwartung aussprechen, daß die Commission überall Unterstützung und vertrauensvolles Entgegenkommen finden wird.

Da die gegenwärtigen Einrichtungen, insbesondere die offenen Winkel namentlich aus gesundheitspolizeilichen Gründen fernerhin nicht mehr geduldet werden können, und da dies längst allseitig empfunden wird, hoffen wir, daß den ergehenden, auf die Beseitigung der vorhandenen Mißstände gerichteten Anordnungen willig Folge geleistet wird. Im Vertrauen hierauf glauben wir auch, von Verhängung von Polizeistrafen vorerst ganz absehen zu können.

Wenn die Hausbesitzer nicht andere gesetzlich zulässigen Einrichtungen vorziehen, wird auf die Einführung des Tonnensystems hingewirkt, welches sich vom wissenschaftlichen Standpunkte aus am Meisten empfiehlt, und bereits in einer ganzen Reihe von Städten mit Erfolg durchgeführt ist.

Unbemittelten Einwohnern hat der Stadtvorstand die zu den neuen Herstellungen erforderlichen Geldvorschüffe aus der Stadtkaffe gegen angemessene Tilgungsziele in der anerkennenswerthesten Weise zugesichert.