Ausgabe 
24.2.1878 Zweites Blatt
 
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fassung untersagt und einen General, der im Jahre 1851 gegen das Kaiserthum gestimmt hatte, Aymard, zum Gouverneur von Paris ernannt. Daß der Kampf der Parteien unter einander aber noch nicht erloschen ist, geht aus der That- sache, daß der Senat mit der neuen Senatorenwahl trotz viermaliger Versuche nicht zu Stande kommen kann, genugsam hervor. Bemerkenswerth ist, daß die Regierung, aller friedfertigen Versicherungen ungeachtet, an der Vervollkomm­nung der Wehrkraft des Landes ebenso rüstig arbeitet, wie ihre Vorgängerin: sie hat nicht blos die Einberufung zweier Jahrgänge der Territorialarmee, son­dern auch die Verstärkung der Marine beschlosien.

König Alfons von Spanien hat den Cortes bei deren Eröffnung seine Gemahlin vorgestellt und in der Thronrede die Hoffnung ausgesprochen, daß die Vorsehung das Conclave erleuchten und durch Wahl eines gemäßigten Papstes den Frieden zwischen Staat und Kirche sichern möge.

Der Senat der Vereinigten Staaten Nordamerikas hat die Blandffche Silberbill, durch welche der Silberdollar mit seinem nominellen Werthe als gesetzliches Zahlungsmittel bei allen öffentlichen und privaten Zah- langen anerkannt und die Regierung zum Ankauf von 2 bis 4 Mill. Dollars monatlich zu Münzzwecken ermächtigt wird, mit mehr als Zweidrittel-Majorität, 48 gegen 21 Stimmen, angenommen. Es fragt sich nun, ob auch die Reprä­sentantenkammer diesen den Credit des Landes tief schädigenden Beschluß ge- nebmigen wird.

LokateSLsrtz.

Gießen, 23. Februar. (Sitzung der Stadtverordneten vom 21. Febr.) Als erster Punkt der Tages-Ordnung figurtrte eine Eingabe Großh. Polizeioerwaltung, ein »Local rcglement", die Straßenreintgung rc. betr. Das Reglement wurde s. Z. der Bavdepu tatton zur Begutachtung überwiesen und lag dasselbe verbessert resp. modioirt heute vor. Ehe sich über dasselbe aber schlüssig gemacht werden soll, kommt es vorerst an die ein­zelnen Mitglieder zur Circulatton. Betreffend weiterer Anlegung von Straßen in der Schwarzlach bedarf die Stadt Gelände von den Herren F. Jutzi, W. Schäfer, Kratzenberger und Seuling. Als Hauptbetheiligter erscheint Herr F. Jutzi. Derselbe hatte früher schon der Stadt das adzutretende Gelände für 4 at die Qftlftr. offerirt, während er in letzter Zett an diese Forderung sich nicht gebunden erachtet und einen höheren Betrag in Anspruch nimmt. Die Versammlung ermächtigt die Baudeputatton in Unterhandlung mit Herrn Jutzi zu treten, demselben 3 at. für die 0 Älftr. zu bieten eveni. bet Weigerung nur das nöthtgste Gelände bis zum Preise von 4^L zu erwerben. Von einer Verhandlung mit den übrigen Besitzern soll vorerst abgesehen werden.Eine Eingabe des Herrn Justus Unverzagt über Herstellung des Wegs zu seinem Hause in der Schwarzlack wird durch die vorhergehende Sache erledigt. Der Kostenvor­anschlag über Anlagen auf der Schoor zwischen Neustadt und Wallthor im Betrage von 1520 wird genehmigt. Betreffend die Retchensand Bahnhofstraße lagen mehrere Eingaben von Bewohnern dieser Straße vor, welche um Verbesserung der fragt. Straße nachsuchen. An dem Krausgrtll'schen Hause sei der Fußpfad derart, daß die Häuser­besitzer befürchten, daß ihnen ihre Wodnungen leer würden, wenn keine Verbesserung einträte. Gleicherweise ersuchen die Herren Zimmer und Klinkel um Pflasterung der Straße vor ihren Neubauten und sprechen sich dieselben außerdem dahin aus, daß es wohl gerathen sei, das Jsterling'sche Haus ntederzulegen. Die Baudeputation befür­wortet die Herstellung fragt. Wege, ist jedoch gegen den Ankauf und Niederlegung der fragl. Häuser, für welche s. Z. 14000 fl. gefordert wurden. Herr Haustein will die Häuser angekauft wissen, Herr Ad. Noll dementgegen, die Reichensand-Bahnhofstraße sei doch wol vorläufig nur ein Fußpfad vom Bahnhofe aus: während Herr Wenz.el für Niederlegung platdirt, will Herr Gail dies der Prtoatbauspeculatlon überlassen. Schließlich wird der Antrag der Baudeputation angenommen. Das Bauwesen des Herrn Zwesch wurde in geheimer Sitzung erledigt. Das Gesuch des Herrn Ca­peller wegen einer Einfriedigung wurde genehmigt, dagegen der Proposttion des Stadlbaumeisters wegen Platzanweisung für die Beerdigung von Ktnderletchen auf dem Friedhöfe nicht zugesttmmt, sondern wird die Baudeputation ersucht, demnächst wettere Vorschläge zu machen. Das I. Batallion des II. Großherzoglichen Jn- fanterte Regiments Nr. 116 kommt um Überlassung von einigen Wagen Kies zur Auf­füllung deS Turnplatzes ein und werden dieselben aus der Grube am Lutherberg be­willigt. Betreffend die Benutzung der öffentlichen Straßen mit schwerem Fuhrwerk einigte man sich nach etnstündiger Debatte über einen Vermittelungsantrag des Bürger­meisters: eine Anfrage an Großherzogl. Kreisowt zu rickten, welches Resultat das von Großh. Kreisbauamt gestellte Ersuchen vom 18. Juni 1877 in gleichem Betreff er­fahren habe. Die Geschäfte der hiesigen Rcichsdanknebenstelle haben einen Verdienst von 393 JL 4 $ tm Jahre 1877 ergeben. Da die Stelle nun mit einem Einkommen von 2000 pro anno für hiesige Stadt garantirt ist, so werden von der Stadt als Zuschuß 405 ac. 69 $ bewilligt, während der Handklsftand mit 1201 JL 27 durch Steuern herangezogen ist. Mehrere Kostendecreturen von geringer Bedeutung wer­den genehmigt. Eine Local-Notiz desGießener Anzeigers" in No. 43 betr. den Schmutz und Schlamm auf den Schooren gab dem Herrn Bürgermeister Veranlassung zur Frage an die Versammlung: oo man näher auf beregten Artikel eingehen solle. In einer früheren Anregung über eine ähnliche Reklamation seien sofort die nöthigen Schritte zur Abstellung des Uebelstandes geschehen und 57 ac 80 für Sand rc. verausgabt worden Man könne doch unmöglich bei diesem unbeständigen Wetter so­gleich auf jede Notiz hin Ausgaben verursachen, weil dieses zu große Kosten verur­sachte. Die Versammlung war der Ansicht, daß wol auf diese Notiz nichts erwidert resp. geschehen solle, sprach sich aber unbedingt für bessere Instandhaltung der Schoor- wege aus und betonte namentlich, daß man im Sommer bei niederem Wassernande für eine reichlichere Anfuhr von Lahnkies den Herrn Stadtbaumeister sorgen lassen möchte. Es wurde auch ein diesbezüglicher Beschluß im vorigen Jahre gefaßt und mit einem Accordanten im Nassauischen ein Vertrag zum Ausbaggern von Lahnkies abgeschlossen; aber der Mann baggerte, resp. lieferte nicht und der Herr Stadtbau­meister, anstatt solches zu melden, schwieg dazu still und jetzt, wo man deS Materials nöihig hätte, ist es nicht da. Bei dieser Gelegenheit wird auck über die mangelhafte Abfuhr von abgezogenem Schlamm sowie Verunreinigung der Bankette durch denselben

auf den Staatsstraßen geklagt und hervorgehoben, daß das Kreisbauamt wenig entgegen­kommend in dieser Sache sei und Beispiele hierfür auf geführt Die Discufston wir recht lebhaft hierfür und wurde von Herrn Kauf bemerfr, daß wenn man emestheilS Ursache habe über die Schlammhaufen auf der Staatsstraße zu klagen, man anderer­seits auf den städt. Straßen auch desgleichen thun möge, wenn man sich nicht der Ge­fahr auSsetzen wolle vom Kreisbauamt dahin bedeutet zu werden. Die Angelegenheit wurde der Baudeputation Überwiesen. Herrn Pfarrer eeel wird der alte Rath­haussaal zur Abhaltung einer Generalversammlung der Mathiloenstiflung überlasten. Dem Comite zum Sängerfest wird das nöthige Holz zum Aufschlagen einer Sänger- bühne sowie der Musiktempel leihweise bewilligt und zum Schluß sollen von 12 von dem Stadtbaumeister vorgeschlagenen renommirten Uhrmachern Deutschlands Kosten- oorschläge für Thurmuhren eingefordert werden.a.

^Gießen, 23. Febr. Die Schnurgerichts-Sitzungen vom II. Quartal l I. wer­den Montag den I. April, Vormittags 9 Uhr, unter dem Vorsitz des zum Prä­sidenten des Schwurgerichtshofs bestimmten Großherzoglichen Hofgerichts-Rttys Herrn Becker, beziehungsweise des zu dessen Stellvertreter ernannten Großherzoglichen Hof­gerichts-Raths Herrn Hoffmann, ihren Anfang nehmen, und es sind demzufolge in der am 21. d. stattgehabten öffentlichen Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts der Pro­vinz Oberhessen die Haupt- und Ergänzungs-Geschworenen in folgender Ordnung aus- gelooft worden.

I. Ergänzungs-Geschworene:

1. Karl Frank, Assistent,

2. Simon Flörsheim, Kleiderhändler,

3. Georg Wilhelm Weidig, Kaufmann,

4. Georg Heinrich Friedrich Leid, Gastwirth,

5. Dr. Otto Bindewald, Reallehrer,

6. Dr. August Streng, Professor,

7. August Meyer, Weinhändler,

8. Gustav Windecker, Kaufmann,

9. Dr. Karl Zöppritz, Professor,

10 Johann Wilhelm Kurz, Kaufmann,

11. Dr. Georg Stein, Realschuldirector,

12. Johann Philipp Eduard Lind, Condttor, sämmtlich in Gießen.

II Haupt-Geschworene:

1. Hermann Pfannwüller, Geldwechsler in Lauterbach.

2. Hermann Steinberger, Hofgerichts-Adoocat in Gießen.

3. Berthold Diehm, Branntweinhändler in Lauterbach.

4. August Schneider, Händler in Ulrichstein.

5. Ottmar Weidig, Hofgerichts-Adoocat in Gießen.

6. Theodor Joseph Kübel, Packtuchhändler in Herbstein.

7. Sigismund Bock, Fabrikant in Gießen.

8. Löb Süß, Fruchthändler in Gießen.

9. Gustav Haustädt, Kaufmann in Friedberg.

10. Friedrich Geibel, Bürgermeister in Bönstadt.

H. Georg Müller, Müller in Bruchenbrücken.

12. Adam Moscherosch, Bürgermeister in Burg-Gräfenrod.

13. Seligmann Rothschild, Lumpenhändler in Butzbach.

14. Johannes Mickel II., Landwtrth in Ober-Mockstadt.

15. Karl Friedrich Langsdorf, Rittmeister in Bad-Nauheim.

16. Moritz Heichelheim, Ellenwaarenhändler in Gießen.

17. Julius Nattmann, Fabrikant in Gießen.

18. Philipp Vögler, Landwtrth in Berstadt.

19. Eduard Beier, Fabrikant in Freienseen.

20. Julius Pfeiffer, Eisenhändler in Laubach.

21. Kaspar Steuernagel XIX., Bürgermeister in Windhausen.

22. Johannes Heil, Landwtrth in Dorheim.

23. Heinrich Kämmer III., Landwirth in Dauernheim.

24. Wolf Zimmermann, Fruchthändler in Nidda.

25. Johannes Kraft, Landwtrth in Düdelsheim.

26. Dr. Egid Gutfletsck, Hofgerichts-Adoocat in Gießen.

27. Rudolph Kltngelhöffer, Kammerdtrector in Büdingen.

28. Dr. Franz Eckstein, Hofgerichts-Adoocat in Gießen.

29. Abraham Haas, Fruchthändler in Bönstadt.

30. Ernst Windecker, Bierbrauer in Friedberg.

Handel und Verkehr.

Aus Anlaß des neuesten Nachtrags zur Postordnung wird auf folgende Punkte besonders aufmerksam gemacht:

1. Gehören zwei ober mehr Packete zu einer Begleitadresse, so wird für daS schwerste Packet die ordnungsmäßige Bestellgebühr, für jedes wettere Packet aber nur eine Gebühr von 5 H erhoben.

2. Einschreibsendungen, Postanweisungen, telegraphische Postanweisungen, Ab- lieferungsscheine über Sendungen mit einer Wertangabe bis zum Betrage von je 300 ac, sowie Poft-Packetadressen zu eingeschriebenen Packeten und zu Packeten mit einer Werthangabe bis zum Betrage von je 300 at sind zwar der Regel nach an den Adressaten ober dessen Bevollmächtigten selbst zu bestellen. Wird jedoch der Adressat ober besten Bevollmächtigter in seiner Wohnung nicht angetroffen, oder wird bem Briefträger ober Boten ber Zutritt nicht gestattet, fo können die bezeichneten Gegen­stände auch an ein erwachsenes Familienglted des Adressaten bezw. des B.wollmLchtigten desselben bestellt werden.

Ablieferungsscheine über Sendungen mit einer Werthangabe im Betrage von mehr als 300 at, sowie Poft-Packetadressen zu Packeten mit einer Werthangabe im Be­trage von mehr als 360 at dürfen dagegen nur an den Adressaten oder dessen Bevoll­mächtigten selbst bestellt werden.

Die Bestellung der Einschreibsendungen, der Postanweisungen, der telegraphischen Postanweisungen und der Ablieferungsscheine, ferner der Postpacketabrrssen zu einge­schriebenen Packeten und zu Packeten mit Werthangabe hat im Uebrigen stets an ben .Adressaten selbst also nicht an einen Bevollmächtigten stattzufinben, wenn die be- |treffenben Senbungen vom Absender mit dem VermerkEigenhändig" versehen sind.

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